hier: Elternbefragung und weiteres Vorgehen
Beschlussvorschlag
Der Rat nimmt die Auswertung der Elternbefragung
zur weiteren Schulentwicklungsplanung in den Sekundarstufen zur Kenntnis und
beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Arbeiten bis zu einem Beschluss
zur Errichtung einer Gesamtschule beginnend zum Schuljahr 2014/2015, bei
gleichzeitigem sukzessivem Auslaufen der Europaschule und der Städt.
Hanse-Realschule, durchzuführen und einen Errichtungsbeschluss vorzubereiten.
Sachdarstellung :
Die Verwaltung hat in der Zeit vom 17. April
2013 bis 07. Mai 2013 eine Elternbefragung mit dem mit der Bezirksregierung
abgestimmten Fragebogen durchgeführt. Dem Schulausschuss wurden in seiner
Sitzung vom 11. April 2013 das Elternanschreiben und der Fragebogen zur
Kenntnis gegeben.
Lt. Bezirksregierung sind für eine
Elternbefragung die beiden nächsten für eine Einschulung in eine ggf. neue
Schule in Fragen kommenden Schuljahre relevant. Die wären für einen Schulbeginn
zum Schuljahr 2014/2015 die derzeitigen zweiten und dritten Schuljahre. Zur
Gewinnung eines breiteren Meinungsbildes wurden neben den Eltern und
Erziehungsberechtigten dieser 591 Schülerinnen und Schüler auch die ersten
Schuljahre (281 Kinder) an der Befragung beteiligt. Insgesamt wurden somit 872
Fragebögen (?*) verschickt.
Beteiligung
Mit einer
Beteiligung von 73 % ergab sich ein hoher Rücklauf (V). Von den 635 zurück gegebenen Fragebögen sind 5
ungültig.
Rückläufe: |
|
|
|
|
|
|
635 |
è |
73% |
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
* |
V |
% |
|
|
Anteil an der Auswertung |
||||
davon von der |
Rheinschule |
|
|
115 |
72 |
62,6 |
|
|
|
|
11% |
|
|
||||
|
|
|
Leegmeerschule |
|
185 |
120 |
64,9 |
|
|
|
|
19% |
|
|
|||
|
|
|
Liebfrauenschule |
|
228 |
176 |
77,2 |
|
|
|
|
28% |
|
|
|||
|
|
|
St.
Georg-Schule Hüthum |
114 |
89 |
78,1 |
|
|
|
|
14% |
|
|
||||
|
|
|
Michaelschule |
|
|
122 |
100 |
82 |
|
|
|
|
16% |
|
|
||
|
|
|
Luitgardisschule
Elten |
76 |
59 |
77,6 |
|
|
|
|
9% |
|
|
||||
|
|
|
Förderschulen |
|
|
32 |
19 |
59,4 |
|
|
|
|
3% |
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
872 |
635 |
|
|
|
|
|
100% |
|
|
Auswertungen
Bei der
Fragestellung, wo sie ihre Kinder anmelden würden, wenn sich das bisherige
Angebot in der Sekundarstufe I nicht ändern würde, waren jeweils zwischen mehr
als ¼ und ½ der Eltern unschlüssig.
Dieser Anteil steigt verständlicherweise deutlich, je jünger die Kinder sind.
Auf der anderen Seite ist der Wunsch der Eltern zu einem möglichst hohen
Schulabschluss sehr deutlich. Würden alle Kinder der ersten Klassen, deren
Eltern ihr Kind gerne am Gymnasium anmelden würden, dies tatsächlich nach der
vierten Klasse auch machen, wären die Kapazitätsgrenzen des
Willibrord-Gymnasiums deutlich überschritten.
Aufgrund dieser
Abfrage würden nur 1 bis 5 % der Eltern ihre Kinder an der Hauptschule
anmelden. Auch nach Hochrechnung würde bei keinem Jahrgang die erforderliche
Mindestzahl von 18 Schülern erreicht. Höher ist der Anteil der Eltern, die sich
im Falle des Status Quo für eine Schule außerhalb von Emmerich entscheiden
würden (bis zu 8 %).
Fragestellung:
„Wenn das bisherige Angebot in der
Sekundarstufe 1 beibehalten würde, würden die Eltern nach der Grundschule wie
folgt anmelden:“ |
||||||||||
|
Hochrechnung |
|||||||||
3.
Klassen |
Summen |
Anteil |
|
Anteil aus Wahl |
|
|||||
|
|
|||||||||
|
|
|||||||||
Europaschule |
7 |
3% |
|
4% |
|
12,5 |
||||
Hanse-Realschule |
83 |
38% |
|
52% |
|
148 |
||||
Willibrord-Gymnasium |
58 |
27% |
|
36% |
|
104 |
||||
andere Schulen |
11 |
5% |
|
7% |
|
19,6 |
||||
ohne Nennung |
58 |
27% |
|
|
|
|
||||
Summen |
217 |
|
|
159 |
|
284 |
||||
2.
Klassen |
Summen |
Anteil |
|
Anteil aus Wahl |
|
Hochrechnung |
||||
|
|
|||||||||
|
|
|||||||||
|
|
|||||||||
|
|
|||||||||
|
|
|||||||||
Europaschule |
7 |
3% |
|
5% |
|
15,6 |
||||
Hanse-Realschule |
68 |
30% |
|
49% |
|
151 |
||||
Willibrord-Gymnasium |
55 |
24% |
|
40% |
|
122 |
||||
andere Schulen |
8 |
3% |
|
6% |
|
17,8 |
||||
ohne Nennung |
91 |
40% |
|
|
|
|
||||
Summen |
229 |
|
|
138 |
|
307 |
||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
1.
Klassen |
Summen |
Anteil |
|
Anteil aus Wahl |
|
Hochrechnung |
||||
|
|
|||||||||
|
|
|||||||||
|
|
|||||||||
Europaschule |
1 |
1% |
|
1% |
|
4 |
||||
Hanse-Realschule |
26 |
14% |
|
33% |
|
92 |
||||
Willibrord-Gymnasium |
46 |
25% |
|
58% |
|
164 |
||||
andere Schulen |
6 |
3% |
|
8% |
|
21 |
||||
ohne Nennung |
105 |
57% |
|
|
|
|
||||
Summen |
184 |
|
|
79 |
|
281 |
Aufgrund der
vorgegebenen Fragestellung der Landesregierung war bei den Eltern abzufragen,
ob sie ihr Kind an einer Schule des längeren gemeinsamen Lernens anmelden
würden. Dazu hatten die Eltern zwei positive („ganz bestimmt“ und „eher ja“)
und zwei negative Antworten („eher nein“ und „bestimmt nicht“) zur Auswahl. Von
den in der Auswertung verbliebenen Fragebögen waren 16 ungültig.
In allen drei
abgefragten Jahrgängen entschieden sich die Eltern mit deutlicher Mehrheit für
eine Schule des längeren gemeinsamen Lernens.
|
|
|
ganz bestimmt |
% |
eher ja |
% |
eher nein |
% |
bestimmt nicht |
% |
ungültig |
% |
|
|
|
|
|
||||||||||||
|
|
|
||||||||||||
|
|
|
||||||||||||
|
|
|
||||||||||||
|
|
|
||||||||||||
Summe |
|
178 |
28 |
278 |
44 |
114 |
18 |
44 |
7 |
16 |
3 |
|
630 |
|
1. Klasse |
|
46 |
25 |
90 |
49 |
35 |
19 |
9 |
5 |
4 |
2 |
|
184 |
|
2. Klasse |
|
61 |
27 |
105 |
46 |
39 |
17 |
18 |
8 |
6 |
3 |
|
229 |
|
3. Klasse |
|
71 |
33 |
83 |
38 |
40 |
18 |
17 |
8 |
6 |
3 |
|
217 |
Die Vorgaben der
Landesregierung lassen bei der weiteren Auswertung nur die positiven Stimmen
für eine Schulwahl zu. Fragestellung war nun, an welcher Schule des längeren
gemeinsamen Lernens die Eltern ihre Kinder anmelden würden.
Die Eltern
entschieden sich bei dieser Frage in allen Jahrgängen deutlich für die
Errichtung einer Gesamtschule in Emmerich am Rhein. Die abgebildeten Zahlen
sind die tatsächlichen Wahlergebnisse und müssten ggf. noch hochgerechnet
werden. Bereits aus diesen Zahlen ergeben sich die für die Gründung einer
Gesamtschule erforderliche 100 Kinder pro Jahrgang. Hingegen reichten die für
eine Sekundarschule abgegebenen Stimmen aufgrund dieser Auswertung für eine
Schulgründung nicht aus, da die Mindestzahl von 75 Schülerinnen und Schüler
deutlich unterschritten wird und auch mittels Hochrechnung nicht erreicht
werden kann.
Es ist
festzustellen, dass sich ca. 2/3 der Eltern für die Errichtung einer
Gesamtschule ausgesprochen haben
Wahl der gemeinsamen Lernens |
|
Gesamtschule |
|
Sekundarschule |
|
ungültig |
|
|
Summe |
|
|
|
|
|
|||||
|
|
|
|
|
|||||
|
|
|
|
|
|||||
|
|
|
|
|
|||||
|
|
|
|
|
|||||
|
% |
% |
% |
|
Summen |
|
Summe |
|
324 |
71 |
123 |
27 |
9 |
2 |
|
456 |
|
1. Klasse |
|
103 |
76 |
28 |
21 |
5 |
4 |
|
136 |
|
|
2. Klasse |
|
117 |
70 |
46 |
28 |
3 |
2 |
|
166 |
|
|
3. Klasse |
|
104 |
68 |
49 |
32 |
1 |
1 |
|
154 |
Die Auswertung der durchgeführten
Elternbefragung hat ein eindeutiges Ergebnis und somit den Bedarf für die
Errichtung einer Gesamtschule ergeben. Gem. § 78 Abs. 4 Satz 2 Schulgesetz NRW)
sind Schulträger verpflichtet, Schulen zu errichten und fortzuführen, wenn in
ihrem Gebiet ein Bedürfnis dafür besteht und die Schule im Rahmen der
Schulentwicklungsplanung erforderlich ist. Die Entwicklung des
Schüleraufkommens und der Wille der Eltern sind bei der Feststellung des
Bedürfnisses zu berücksichtigen (§ 78 Abs. 5 SchulG NRW)
Aufgrund der im Jahr 2011 verabschiedeten
Schulentwicklungsplanung bestand mittelfristiger Handlungsbedarf zur
Überprüfung des Schulangebotes, da die Anmeldezahlen an der Europaschule, trotz
Zusammenlegung mit der Luitgardis-Hauptschule im Jahr zuvor, stark zurück
gegangen waren und es nicht gewährleistet ist, das auf Dauer zumindest eine
Eingangsklasse gebildet werden kann.
Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit hat die
Fa. Komplan in ihrem Gutachten zur Sekundarstufe I und II die Möglichkeiten für
Emmerich aufgezeigt. Aufgrund dieses Gutachtens und den sich ergebenen
Möglichkeit, eine Sekundar- oder Gesamtschule zu errichten, wurde die
Elternbefragung in Abstimmung mit der Bezirksregierung Düsseldorf zur
Ermittlung eines Bedürfnisses für eine dieser Schulformen durchgeführt.
Da die Ermittlung des Elternwillens in dem
förmlichen Verfahren eine eindeutige Präferenz für eine Gesamtschule ergeben
hat und die Mindestgröße gemäß § 82 SchulG gewährleistet ist, ist der
Schulträger verpflichtet, einen entsprechenden Errichtungsbeschluss zu fassen.
Die Verwaltung wird die für die Errichtung
einer neuen Schule und der sukzessiven Auflösung von zwei Schulen
erforderlichen Aufgaben (u. a. Beteiligung der betroffenen Schulen, Beteiligung
der Nachbarkommunen, Erstellung eines Raumkonzeptes, etc.) in Angriff nehmen,
damit im Oktober 2013 ein Errichtungsbeschluss gefasst werden kann und folgend
die erforderlichen Anträge bei der Bezirksregierung Düsseldorf gestellt werden
können.
Weitere
Terminplanung:
02.07.2013 HFA
16.07.2013 Rat
Jul. - Sep. ggf. Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur
Erstellung eines Schulkonzeptes
Erstellung einer
Raumplanung
Anfang Sep. Beteiligung Schulkonferenzen aufzulösender
Schulen
Abstimmung mit
Nachbarkommunen
12.09.2013 Schulplanungskommission
26.09.2013 Schulausschuss
01.10.2013 HFA
15.10.2013 Rat (Errichtungsbeschluss)
bis 18.10.13 Antragstellung bei der BezReg -
Genehmigungsverfahren
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen für das
Haushaltsjahr 2013. Die Auswirkungen für die Folgejahre ergeben sich aus der
Umsetzung der weiteren Beschlussfassung und können derzeit noch nicht beziffert
werden. Die erhöhten Ausgaben für die Verwaltung wurden im Haushalt 2013
bereits berücksichtigt.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Johannes Diks
Bürgermeister