Betreff
Fortführung der Schulentwicklungsplanung für die Sekundarstufen I und II
hier: Elternbefragung und weiteres Vorgehen
Vorlage
04 - 15 1014/2013/1
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat nimmt die Auswertung der Elternbefragung zur weiteren Schulentwicklungsplanung in den Sekundarstufen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Arbeiten bis zu einem Beschluss zur Errichtung einer Gesamtschule beginnend zum Schuljahr 2014/2015, bei gleichzeitigem sukzessivem Auslaufen der Europaschule und der Städt. Hanse-Realschule, durchzuführen und einen Errichtungsbeschluss vorzubereiten.

 

Sachdarstellung :

Die Verwaltung hat in der Zeit vom 17. April 2013 bis 07. Mai 2013 eine Elternbefragung mit dem mit der Bezirksregierung abgestimmten Fragebogen durchgeführt. Dem Schulausschuss wurden in seiner Sitzung vom 11. April 2013 das Elternanschreiben und der Fragebogen zur Kenntnis gegeben.

Lt. Bezirksregierung sind für eine Elternbefragung die beiden nächsten für eine Einschulung in eine ggf. neue Schule in Fragen kommenden Schuljahre relevant. Die wären für einen Schulbeginn zum Schuljahr 2014/2015 die derzeitigen zweiten und dritten Schuljahre. Zur Gewinnung eines breiteren Meinungsbildes wurden neben den Eltern und Erziehungsberechtigten dieser 591 Schülerinnen und Schüler auch die ersten Schuljahre (281 Kinder) an der Befragung beteiligt. Insgesamt wurden somit 872 Fragebögen (?*) verschickt.

 

Beteiligung

Mit einer Beteiligung von 73 % ergab sich ein hoher Rücklauf (V). Von den 635 zurück gegebenen Fragebögen sind 5 ungültig.

 

Rückläufe:

 

 

 

 

 

 

635

è

73%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*

V

%

 

 

Anteil an der Auswertung

davon von der

Rheinschule

 

 

115

72

62,6

 

 

 

 

11%

 

 

 

 

 

Leegmeerschule

 

185

120

64,9

 

 

 

 

19%

 

 

 

 

 

Liebfrauenschule

 

228

176

77,2

 

 

 

 

28%

 

 

 

 

 

St. Georg-Schule Hüthum

114

89

78,1

 

 

 

 

14%

 

 

 

 

 

Michaelschule

 

 

122

100

82

 

 

 

 

16%

 

 

 

 

 

Luitgardisschule Elten

76

59

77,6

 

 

 

 

9%

 

 

 

 

 

Förderschulen

 

 

32

19

59,4

 

 

 

 

3%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

872

635

 

 

 

 

 

100%

 

 

 

Auswertungen

Bei der Fragestellung, wo sie ihre Kinder anmelden würden, wenn sich das bisherige Angebot in der Sekundarstufe I nicht ändern würde, waren jeweils zwischen mehr als  ¼ und ½ der Eltern unschlüssig. Dieser Anteil steigt verständlicherweise deutlich, je jünger die Kinder sind. Auf der anderen Seite ist der Wunsch der Eltern zu einem möglichst hohen Schulabschluss sehr deutlich. Würden alle Kinder der ersten Klassen, deren Eltern ihr Kind gerne am Gymnasium anmelden würden, dies tatsächlich nach der vierten Klasse auch machen, wären die Kapazitätsgrenzen des Willibrord-Gymnasiums deutlich überschritten.

Aufgrund dieser Abfrage würden nur 1 bis 5 % der Eltern ihre Kinder an der Hauptschule anmelden. Auch nach Hochrechnung würde bei keinem Jahrgang die erforderliche Mindestzahl von 18 Schülern erreicht. Höher ist der Anteil der Eltern, die sich im Falle des Status Quo für eine Schule außerhalb von Emmerich entscheiden würden (bis zu 8 %).

Fragestellung:

„Wenn das bisherige Angebot in der Sekundarstufe 1 beibehalten würde, würden die Eltern nach der Grundschule wie folgt anmelden:“

 

 

 

Hochrechnung

3. Klassen

Summen

Anteil

 

Anteil aus Wahl

 

 

 

 

 

Europaschule

7

3%

 

4%

 

12,5

Hanse-Realschule

83

38%

 

52%

 

148

Willibrord-Gymnasium

58

27%

 

36%

 

104

andere Schulen

11

5%

 

7%

 

19,6

ohne Nennung

58

27%

 

 

 

 

Summen

217

 

 

159

 

284

 

 

2. Klassen

Summen

Anteil

 

Anteil aus Wahl

 

Hochrechnung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Europaschule

7

3%

 

5%

 

15,6

Hanse-Realschule

68

30%

 

49%

 

151

Willibrord-Gymnasium

55

24%

 

40%

 

122

andere Schulen

8

3%

 

6%

 

17,8

ohne Nennung

91

40%

 

 

 

 

Summen

229

 

 

138

 

307

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1. Klassen

Summen

Anteil

 

Anteil aus Wahl

 

Hochrechnung

 

 

 

 

 

 

Europaschule

1

1%

 

1%

 

4

Hanse-Realschule

26

14%

 

33%

 

92

Willibrord-Gymnasium

46

25%

 

58%

 

164

andere Schulen

6

3%

 

8%

 

21

ohne Nennung

105

57%

 

 

 

 

Summen

184

 

 

79

 

281

 

 

Aufgrund der vorgegebenen Fragestellung der Landesregierung war bei den Eltern abzufragen, ob sie ihr Kind an einer Schule des längeren gemeinsamen Lernens anmelden würden. Dazu hatten die Eltern zwei positive („ganz bestimmt“ und „eher ja“) und zwei negative Antworten („eher nein“ und „bestimmt nicht“) zur Auswahl. Von den in der Auswertung verbliebenen Fragebögen waren 16 ungültig.

In allen drei abgefragten Jahrgängen entschieden sich die Eltern mit deutlicher Mehrheit für eine Schule des längeren gemeinsamen Lernens.

 

 

 

 

ganz bestimmt

%

eher ja

%

eher nein

%

bestimmt nicht

%

ungültig

%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe

 

178

28

278

44

114

18

44

7

16

3

 

630

1. Klasse

 

46

25

90

49

35

19

9

5

4

2

 

184

2. Klasse

 

61

27

105

46

39

17

18

8

6

3

 

229

3. Klasse

 

71

33

83

38

40

18

17

8

6

3

 

217

 

Die Vorgaben der Landesregierung lassen bei der weiteren Auswertung nur die positiven Stimmen für eine Schulwahl zu. Fragestellung war nun, an welcher Schule des längeren gemeinsamen Lernens die Eltern ihre Kinder anmelden würden.

Die Eltern entschieden sich bei dieser Frage in allen Jahrgängen deutlich für die Errichtung einer Gesamtschule in Emmerich am Rhein. Die abgebildeten Zahlen sind die tatsächlichen Wahlergebnisse und müssten ggf. noch hochgerechnet werden. Bereits aus diesen Zahlen ergeben sich die für die Gründung einer Gesamtschule erforderliche 100 Kinder pro Jahrgang. Hingegen reichten die für eine Sekundarschule abgegebenen Stimmen aufgrund dieser Auswertung für eine Schulgründung nicht aus, da die Mindestzahl von 75 Schülerinnen und Schüler deutlich unterschritten wird und auch mittels Hochrechnung nicht erreicht werden kann.

Es ist festzustellen, dass sich ca. 2/3 der Eltern für die Errichtung einer Gesamtschule ausgesprochen haben


 

 

Wahl der
Schulform
der Schule des längeren

gemeinsamen Lernens

 

Gesamtschule

 

Sekundarschule

 

ungültig

 

 

Summe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

%

%

%

 

 

Summen

 

Summe

 

324

71

123

27

9

2

 

456

 

1. Klasse

 

103

76

28

21

5

4

 

136

 

2. Klasse

 

117

70

46

28

3

2

 

166

 

3. Klasse

 

104

68

49

32

1

1

 

154

 


 

Die Auswertung der durchgeführten Elternbefragung hat ein eindeutiges Ergebnis und somit den Bedarf für die Errichtung einer Gesamtschule ergeben. Gem. § 78 Abs. 4 Satz 2 Schulgesetz NRW) sind Schulträger verpflichtet, Schulen zu errichten und fortzuführen, wenn in ihrem Gebiet ein Bedürfnis dafür besteht und die Schule im Rahmen der Schulentwicklungsplanung erforderlich ist. Die Entwicklung des Schüleraufkommens und der Wille der Eltern sind bei der Feststellung des Bedürfnisses zu berücksichtigen (§ 78 Abs. 5 SchulG NRW)

Aufgrund der im Jahr 2011 verabschiedeten Schulentwicklungsplanung bestand mittelfristiger Handlungsbedarf zur Überprüfung des Schulangebotes, da die Anmeldezahlen an der Europaschule, trotz Zusammenlegung mit der Luitgardis-Hauptschule im Jahr zuvor, stark zurück gegangen waren und es nicht gewährleistet ist, das auf Dauer zumindest eine Eingangsklasse gebildet werden kann.

Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit hat die Fa. Komplan in ihrem Gutachten zur Sekundarstufe I und II die Möglichkeiten für Emmerich aufgezeigt. Aufgrund dieses Gutachtens und den sich ergebenen Möglichkeit, eine Sekundar- oder Gesamtschule zu errichten, wurde die Elternbefragung in Abstimmung mit der Bezirksregierung Düsseldorf zur Ermittlung eines Bedürfnisses für eine dieser Schulformen durchgeführt.

Da die Ermittlung des Elternwillens in dem förmlichen Verfahren eine eindeutige Präferenz für eine Gesamtschule ergeben hat und die Mindestgröße gemäß § 82 SchulG gewährleistet ist, ist der Schulträger verpflichtet, einen entsprechenden Errichtungsbeschluss zu fassen.

Die Verwaltung wird die für die Errichtung einer neuen Schule und der sukzessiven Auflösung von zwei Schulen erforderlichen Aufgaben (u. a. Beteiligung der betroffenen Schulen, Beteiligung der Nachbarkommunen, Erstellung eines Raumkonzeptes, etc.) in Angriff nehmen, damit im Oktober 2013 ein Errichtungsbeschluss gefasst werden kann und folgend die erforderlichen Anträge bei der Bezirksregierung Düsseldorf gestellt werden können.

Weitere Terminplanung:

02.07.2013      HFA

16.07.2013      Rat

Jul. - Sep.        ggf. Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Erstellung eines Schulkonzeptes

Erstellung einer Raumplanung

Anfang Sep.    Beteiligung Schulkonferenzen aufzulösender Schulen

                        Abstimmung mit Nachbarkommunen

12.09.2013      Schulplanungskommission

26.09.2013      Schulausschuss

01.10.2013      HFA

15.10.2013      Rat (Errichtungsbeschluss)

bis 18.10.13     Antragstellung bei der BezReg - Genehmigungsverfahren

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2013. Die Auswirkungen für die Folgejahre ergeben sich aus der Umsetzung der weiteren Beschlussfassung und können derzeit noch nicht beziffert werden. Die erhöhten Ausgaben für die Verwaltung wurden im Haushalt 2013 bereits berücksichtigt.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister