Betreff
Einteilung des Stadtgebietes in Wahlbezirke für die allgemeinen Kommunalwahlen im Jahre 2014
Vorlage
01 - 15 1029/2013
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Wahlausschuss beschließt für die allgemeinen Kommunalwahlen im Jahre 2014 die Einteilung des Stadtgebietes in 16 Wahlbezirke mit den in der Anlage 1 dargestellten Abgrenzungen.

 

 

Sachdarstellung :

 

 

Der Wahlausschuss hat  im Vorfeld der Kommunalwahlen die Aufgabe, das Wahlgebiet in Wahlbezirke einzuteilen.

 

Auf den Wahlausschuss der Gemeinde finden nach § 2 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) die allgemeinen Vorschriften des Kommunalen Verfassungsrechtes mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, dass der Wahlausschuss

 

·  in öffentlicher Sitzung entscheidet

·  ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig ist

und dass

·  bei gleicher Stimmenzahl die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag gibt.

 

Wahlleiter für das Wahlgebiet ist der Bürgermeister, stellvertretender Wahlleiter sein Vertreter im Amt. Bürgermeister und ihre Vertreter können im Falle ihrer Bewerbung für das Amt des Bürgermeisters ab ihrer Aufstellung nicht Wahlleiter oder stellvertretender Wahlleiter in dem Wahlgebiet sein, in dem sie sich bewerben; an ihre Stelle tritt der jeweilige Vertreter im Amt.

 

Wahlrechtliche Grundlagen

Das Gesetz über die Zusammenlegung der allgemeinen Kommunalwahlen mit den Europawahlen (KWahlZG) vom 24. Juni 2008 ist zum 16. Juli 2008 in Kraft getreten.

Gemäß Artikel 1 Abs. 2 wird § 4 Abs.1 KWahlG dahingehend geändert, dass der Wahlausschuss der Gemeinde spätestens 52 Monate nach Beginn der Wahlperiode

(21.10.2009, vgl.  Artikel 11 §1 Abs. 2 KWahlZG) das Wahlgebiet in so viele Wahlbezirke einteilt, wie Vertreter gemäß § 3 Abs. 2 KWahlG zu wählen sind. Gemäß Artikel 12 Satz 2 gelten für die am 21. Oktober 2009 beginnende Wahlperiode die in Artikel 1 Abs. 2 KWahlZG genannten Vorschriften des KWahlG mit der Maßgabe, dass die dort bestimmten Monatszahlen um jeweils 4 Monate verringert werden. Somit endet die Frist zur Einteilung für die Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2014 spätestens am 21.10.2013.

1.   Anzahl der Wahlbezirke

Gemäß § 3 Kommunalwahlgesetz beträgt die Zahl der zu wählenden Vertreter für Gemeinden über 15.000 Einwohnern (EW) und unter 30.000 EW 38, davon 19 in Wahlbezirken.

Gemäß § 78 Abs. 1 Kommunalwahlordnung (KWahlO) ist die Bevölkerungszahl entscheidend, die durch den Landesbetrieb Information und Technik NRW (IT.NRW) 18 Monate vor Ablauf der Wahlzeit veröffentlicht ist. Maßgeblich ist der Stand der Veröffentlichung zum Stichtag 30.06.2012. (vgl. Ziffer 4 des Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW „Kommunalwahl 2014; Fristen und Termine, Verringerung der Anzahl der Vertreter im Rat“ vom 14. Dezember 2012).

Zum Stichtag 30.06.2012 beläuft sich die amtliche Bevölkerungszahl für Emmerich am Rhein auf  29.754 EW.

 

§ 3 Kommunalwahlgesetz sieht vor, dass Gemeinden durch Satzung die Zahl der zu wählenden Vertreter um bis zu 6, je zur Hälfte davon in Wahlbezirken, verringern können. Der (alte) Rat hat am 03.06.2003 durch „Satzung zur Verringerung der zu wählenden VertreterInnen im Rat der Stadt Emmerich am Rhein“ beschlossen, die Zahl der zu wählenden Vertreter von 38 auf 32 zu reduzieren, wobei diese in 16 Wahlbezirken zu wählen sind.

Diese durch Satzung verringerte Anzahl der zu wählenden Vertreter bleibt gem. § 3 Abs. 2 KWahlG so lange bestehen, bis sie in einer späteren Wahlperiode durch Satzung verändert wird.

Spätester Termin zur Modifizierung der Zahl der Vertreter durch Satzung war für die am 21.10.2009 begonnene Wahlperiode gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 und 3 des KWahlG in Verbindung mit Art. 12 Satz 3 KWahlZG der 20. März 2013 -41 Monate nach dem Beginn der Wahlperiode- (vgl. Ziffer 1 des Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW „Kommunalwahl 2014; Fristen und Termine, Verringerung der Anzahl der Vertreter im Rat“ vom 14. Dezember 2012).

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat bis zu diesem Stichtag keinen neuen Satzungsbeschluss gefasst. Die Anzahl der zu wählenden Vertreter verbleibt somit bei 32.

 

Für die Stadt Emmerich am Rhein sind somit weiterhin 16 Wahlbezirke zu bilden.

 

 

2.   Grundsätze der Wahlbezirkseinteilung

Unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben (§ 4 Abs. 2 und 3 KWahlG) sowie der Regelungen im Erlass des Innenministeriums NRW vom 02. April 2008  sind bei der Bildung von Wahlbezirken insbesondere folgende Grundsätze zu beachten:

 

·  bei der Abgrenzung der Wahlbezirke ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass räumliche Zusammenhänge möglichst gewahrt werden (§ 4 Abs. 2 S. 1 KWahlG)

 

·  die Einhaltung einer möglichst gleichen Einwohnerzahl in allen Wahlbezirken. Die Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke darf nicht mehr als 25 vom Hundert nach oben oder unten betragen (§ 4 Abs. 2 Satz 3 KWahlG). Die Einhaltung dieser Vorgabe ist zwingend.

 

·  finden Gemeinde- und Kreiswahlen gleichzeitig statt, so dürfen die Grenzen der Wahlbezirke der Gemeinde durch die Grenzen der Wahlbezirke des Kreises nicht durchschnitten werden.

 

 

 

 

 

 

3.   Neueinteilung der Wahlbezirke

3.1 Erfordernis der Neueinteilung

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 3 KWahlG darf die Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke im Wahlgebiet nicht mehr als 25 von Hundert nach oben oder unten betragen.

 

Ausgehend von 16 Wahlbezirken im Gebiet der Stadt Emmerich am Rhein ergeben sich unter Beachtung der vorstehend ausgeführten Berechnungsgrundlagen folgende Zahlen:

 

·  die durchschnittliche Einwohnerzahl je Wahlbezirk

EW  29.754 ./. 16 =                                                                       1.860 Einwohner

·  die höchstmögliche Einwohnerzahl je Wahlbezirk

1.860 EW + 25 %                                                                          2.325 Einwohner

·  die niedrigste Einwohnerzahl je Wahlbezirk                    

1.860 EW – 25 %                                                                          1.395 Einwohner

 

Hieraus folgt, dass bei der vorzunehmenden Neueinteilung der Wahlbezirke je Wahlbezirk die Zahl von 1.395 Einwohnern nicht unterschritten und die Zahl von 2.325 Einwohnern nicht überschritten werden darf.

 

Wesentlich ist, dass diese Abweichungsgrenzen am Wahltag eingehalten werden müssen. Da die Wahlbezirkseinteilung aber frühzeitig zu erfolgen hat, ist mit Blick auf das Zeitfenster von rund 10 Monaten bis zu den Kommunalwahlen ein ausreichend großer „Puffer“ zu berücksichtigen, um Veränderungen aufzufangen und so die gesetzlichen Vorgaben am Wahltag einhalten zu können. Solche Veränderungen können sich z.B. durch Zu-, Weg- und Umzüge, sowie durch Geburten und Sterbefälle in den einzelnen Wahlbezirken ergeben.

 

Das Innenministerium NRW empfiehlt wegen des Abstandes des Stichtages zum Wahltag, die künftige Bevölkerungsentwicklung dadurch zu berücksichtigen, dass bei der Wahlbezirkseinteilung ein „Sicherheitsabstand“ von der zulässigen Höchstabweichung eingehalten wird, um auch am Wahltag noch im Rahmen der zulässigen Abweichungsgrenzen zu bleiben (Erlass vom 24. Februar 2003 – Az. 11/20- 12.04.10).

 

Die Einhaltung eines Sicherheitsabstandes ist aber auch noch aus einem anderen Grund angezeigt. So ermittelt IT.NRW die maßgebliche Einwohnerzahl nur auf das gesamte Stadtgebiet bezogen und nicht aufgeschlüsselt in Straßen.

Für die exakte Ermittlung der Einwohnerzahlen in den einzelnen Wahlbezirken muss  auf die eigene Fortschreibung (Fortschreibung KRZN) zurückgegriffen werden. Erfahrungsgemäß deckt sich diese nicht mit den Zahlen von IT.NRW; es besteht vielmehr vor Ort eine nicht unerhebliche Differenz zwischen der zum Stichtag ermittelten amtlichen  Bevölkerungszahl und der aktuellen eigenen Fortschreibung. Insgesamt werden sich daher für jeden Wahlbezirk Ungenauigkeiten ergeben. Insbesondere auch deshalb empfiehlt es die Einhaltung eines „Sicherheitsabstandes“.

 

Im Januar 2013 hat eine Überprüfung der Entwicklung der Einwohnerzahlen in den einzelnen Wahlbezirken stattgefunden. Diese hat ergeben, dass sich die Einwohnerzahlen vor allem in den innerstädtischen Wahlbezirken, nach oben entwickelt haben. Dadurch wurde die Obergrenze von 2.325 EW je Wahlbezirk zum Teil überschritten; in anderen Fällen war ein ausreichender „Puffer“ nicht mehr gegeben. Hieraus ergibt sich ein konkreter Handlungsbedarf.

 

 

3.2 Konkrete Veränderungen :

Es besteht Handlungsbedarf im Sinne eines teilweisen Neuzuschnitts einiger Wahlbezirke, da die nunmehr verbindliche Höchstabweichungsgrenze von 25 % nicht vereinbar ist mit der im Vorfeld der Kommunalwahl 2009 beschlossenen Wahlbezirkseinteilung.

 

Konkreter Handlungsbedarf besteht in folgenden Bezirken:

(Zahlenbasis : Einwohner lt. Fortschreibung KRZN 1/2013)

 

WB 80                         2.372 Einwohner                     Höchstgrenze wird überschritten

 

Darüber ergibt sich, mit Blick auf die vorstehend beschriebene Notwendigkeit, einen Sicherheitsabstand einzuhalten, in nachfolgend genannten Bezirken Handlungsbedarf, da hier die Einwohnerzahl jeweils nur knapp von der Höchstabweichungsgrenze entfernt ist.

 

WB 70                         2.310 Einwohner                     Puffer von 15 Einwohnern nach oben

WB 90                         2.299 Einwohner                     Puffer von 26 Einwohnern nach oben

WB 110                       2.311 Einwohner                     Puffer von 14 Einwohnern nach oben

 

Die notwendigen Änderungen in den o.g. Bereichen wirken sich durch die Verschiebung von Straßenzügen zwangsläufig auch auf einige andere innerstädtische Bezirke aus.

 

Die Verschiebungen stellen sich im Detail wie folgt dar :

 

 

Stimmbezirk 63 (Wahllokal St. Josef-Kindergarten)

Folgende Straßen werden dem Wahlbezirk neu zugeordnet:

Frankenstraße (20 – 122)                   (bislang WB 130)

Frankenstraße (2 – 18)                       (bislang WB 150)

 

Wahlbezirk 70 ( Wahllokal Städt. Hanse-Realschule)

Der Wahlbezirk 70 gibt folgende Straße ab:

Berfeldweg                                          (an WB 110)

An der Fulkskuhle                               (an WB 110)

 

 

Wahlbezirk 80 (Wahllokal Aldegundis-Jugendheim)

Der Wahlbezirk 80 gibt folgenden Straßen ab:

Burgstraße                                          (an WB  90)

Goldsteege                                          (an WB  90)

Lilienstraße                                          (an WB  90)

 

Wahlbezirk 90 (Wahllokal Willikensoord)

Der Wahlbezirk 90 gibt folgende Straße ab:

Am Löwentor (1,2-4,10-11)                (an WB 100)

Görresstraße                                       (an WB 110)

Mühlenweg (2 – 38)                            (an WB 100)

 

Folgende Straßen werden dem Wahlbezirk neu zugeordnet:

Burgstraße                                          (bislang WB 80)

Goldsteege                                          (bislang WB 80)

Lilienstraße                                          (bislang WB 80)

 

 

Wahlbezirk 100 ( Wahllokal KiTA Arche Noah)

Der Wahlbezirk 100 gibt folgende Straßen ab:

Berliner Straße (1 – 45)                      (an WB 160)

 

Folgende Straßen werden dem Wahlbezirk neu zugeordnet:

Am Löwentor (1,2-4,10-11)                (bislang WB 90)

Mühlenweg (2 – 38)                            (bislang WB 90)

 

 

Wahlbezirk 110 (Wahllokal Städt.-Willibrord-Gymnasium)

Der Wahlbezirk 110 gibt folgende Straßen ab:

Kurt-Schumacher-Straße                   (an WB 130)

Merowinger Straße                             (an WB 130)

s-Heerenberger Straße (65-75)          (an WB 130)

s-Heernberger Straße (76 – 102)       (an WB 130)

 

Folgende Straßen werden dem Wahlbezirk neu zugeordnet:

An der Fulkskuhle                               (bislang WB 70)

Berfeldweg                                          (bislang WB 70)

Görresstraße                                       (bislang WB 90)

 

 

 

Wahlbezirk 130 (Wahllokal Hotel/Restaurant Klosterberg)

Der Wahlbezirk 130 gibt folgende Straßen ab:

Frankenstraße (20 – 122)                   (an SB   63)

 

Folgende Straßen werden dem Wahlbezirk 130 neu zugeteilt:

Kurt-Schumacher-Straße                   (bislang WB 110)

Merowinger Straße                             (bislang WB 110)

s-Heerenberger Straße (65 – 75)       (bislang WB 110)

s-Heerenberger Straße (76 – 102)     (bislang WB 110)

 

 

Wahlbezirk 150 (Wahllokal Schützenhaus Kapaunberg)

Der Wahlbezirk 150 gibt folgende Straßen ab:

Frankenstraße (2 - 18)                        (an SB   63)

 

Folgende Straßen werden dem Wahlbezirk 130 neu zugeteilt:

Minervastraße                                     (bislang WB 160)

van-Eyck-Straße                                (bislang WB 160)

 

 

Wahlbezirk 160 (Wahllokal Leegmeer-Stuben)

Der Wahlbezirk 160 gibt folgende Straßen ab:

Minervastraße                                     (an WB 150)

van-Eyck-Straße                                (an WB 150)

 

Folgende Straßen werden dem Wahlbezirk 160 neu zugeteilt:

Berliner Straße (1 – 45)                      (bislang WB 100)

 

 

 

Die Einteilung des Wahlgebietes in die Wahlbezirke für die im Jahr 2014 stattfindenden allgemeinen Kommunalwahlen ist in Anlage 1 abgebildet.

Neue Straßen, das heißt neu erschlossene Straßen bzw. neu zugeteilte Straßen gegenüber der Wahlbezirkseinteilung anlässlich der Kommunalwahl im Jahre 2009 sind kursiv gekennzeichnet.

 

Eine Tabelle, die die Einwohnerzahlen (Basis : Fortschreibung KRZN Stand 6/2013 der nunmehr verwaltungsseitig vorgeschlagenen Wahlbezirkseinteilung darstellt, ist als Anlage 2 dieser Vorlage beigefügt.

 

Ausgewiesen wird in der letzten Spalte (Abweichung in Anzahl EW) jeweils der Sicherheitsabstand mit Bezug auf die maßgebliche amtliche Bevölkerungszahl.

 

 

Aus den als Anlage 3 der Vorlage beigefügten Tabellen sind die vorgenommenen Verschiebungen für jeden einzelnen Wahlbezirk ablesbar.

 

Darüber hinaus sind dieser Vorlage entsprechende Pläne beigefügt, aus denen die vorgeschlagene Neueinteilung der Wahlbezirke ablesbar ist.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister