Betreff
Energiewende ohne Fracking,
hier: Eingabe Nr. 9/2013 von Herrn Dr. Volker Thiele und Herrn Prof. Dr. Erhard Mohr, Mühlheim
Vorlage
05 - 15 1031/2013
Art
Eingabe

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt, der Eingabe Nr. 9/2013 „Korbacher Resolution / online Petition „Energiewende ohne Fracking“  der Herren Dr. Volker Thiele und Prof. Dr. Erhard Mohr, Mülheim vom 17.06.2013 nicht zu folgen.

 

 

Begründung :

Die politischen Entscheidungsträger vor Ort haben sich bereits frühzeitig und umfassend des Themas angenommen, die grundsätzlich ablehnende Haltung der Stadt Emmerich am Rhein gegenüber der geologischen Tiefbohrtechnik zum Ausdruck gebracht und die auf kommunaler Handlungsebene möglichen Beschlüsse gefasst.

So hat der Rat in seiner Sitzung am 22.05.2012 das Thema „Unkonventionelle Gasförderung“ (Hydraulic Fracturing) erörtert und seine kritische Position bekundet. Einvernehmen bestand dahingehend, zunächst das seinerzeit durch das Umweltministerium NRW beauftragte Gutachten mit Risikostudie abzuwarten, um dann, auf Basis dieser Ergebnisse, fundierte Wertungen abgeben zu können.

Parallel dazu verwies der Rat in seiner Sitzung am 02.10.2102 die Eingabe der „IG Rees gegen Gasbohren“, die darauf gerichtet war, eine Beschlussfassung gegen die  Bereitstellung städtischer Grundstücke für unkonventionelle Gasförderung herbeizuführen, zur abschließenden Behandlung an den Haupt- und Finanzausschuss. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.11.2012 informierte Herr Dipl.-Geologe Ulrich Peterwitz, Leiter der Abteilung Wasserwirtschaft der Gelsenwasser AG- das Gremium unter Bezugnahme auf das zwischenzeitlich vorliegende Gutachten ausführlich über den aktuellen Sachstand. Der Haupt- und Finanzausschuss fasste einstimmig den Beschluss, keine städtischen Grundstücke für die Erkundung und Gewinnung unkonventioneller Erdgas-Lagerstätten mit und ohne Fracking zur Verfügung zu stellen.

 

Darüber hinaus hat das Präsidium des Städte- und Gemeindebund NW sich in seiner Sitzung am 27.06.2013 mit den Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur Gewinnung von unkonventionellen Erdgasvorkommen und der geltenden Genehmigungspraxis in NRW befasst und als Interessenvertretung für ihm angehörenden 359 nordrhein-westfälischen Mitgliedskommunen folgenden Beschluss gefasst :

 

1.         Das Präsidium begrüßt, dass die Landesregierung keine Genehmigungen für die

Erkundung oder Gewinnung von unkonventionellen Erdgasvorkommen unter Einsatz von Chemikalien (sog. Fracking) erteilen wird, solange keine ausreichenden Erkenntnisse vorliegen, um Gefährdungen von Mensch und Umwelt sowie insbesondere der Trinkwasserversorgung sicher ausschließen zu können.

 

2.       Das Präsidium sieht es als erforderlich an, nicht nur auf den Schutz von Wasserschutzgebieten oder Heilquellenschutzgebieten abzustellen. Vielmehr muss grundsätzlich sichergestellt sein, dass durch etwaige Folgeschäden weder die Trinkwassergewinnung und der Naturhaushalt noch die bauliche und landwirtschaftliche Nutzung von Grundstücken beeinträchtigt werden.

 

3.       Das Präsidium bekräftigt seine Unterstützung der Landesregierung darin, sich auf Bundesebene für eine Änderung des Bundesberggesetzes und der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben einzusetzen, die eine Gefährdung dieser Schutzgüter ausschließt und insoweit über die bisherigen Änderungsvorschläge hinausgeht. Darüber hinaus muss verfahrensrechtlich eine frühzeitige und umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit und der Kommunen sichergestellt werden.

 

Die in der Eingabe vorgebrachten Aspekte und Forderungen liegen weitestgehend nicht im Einflussbereich der Stadt. Gegenwärtig wird daher eine Resolution / Petition, die inhaltlich auf Sachverhalte Bezug nimmt, die sich dem kommunalen Handlungsrahmen entziehen, als nicht zielführend bewertet.

Die Verwaltung wird die aktuellen Entwicklungen beobachten und anlassbezogen hierüber berichten. Somit ist gewährleistet, dass im Bedarfsfall weitere ggf. ergänzende politische Beschlüsse herbeigeführt werden können.

 

Sachverhalt :

 

Sh. Anlage

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Stefan Wachs

Erster Beigeordenter