hier: Eingabe Nr. 9/2013 von Herrn Dr. Volker Thiele und Herrn Prof. Dr. Erhard Mohr, Mühlheim
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt, der Eingabe Nr. 9/2013 „Korbacher Resolution /
online Petition „Energiewende ohne Fracking“
der Herren Dr. Volker Thiele und Prof. Dr. Erhard Mohr, Mülheim vom
17.06.2013 nicht zu folgen.
Begründung :
Die politischen Entscheidungsträger vor Ort haben sich bereits
frühzeitig und umfassend des Themas angenommen, die grundsätzlich ablehnende
Haltung der Stadt Emmerich am Rhein gegenüber der geologischen Tiefbohrtechnik
zum Ausdruck gebracht und die auf kommunaler Handlungsebene möglichen
Beschlüsse gefasst.
So hat der Rat in seiner Sitzung am 22.05.2012 das Thema
„Unkonventionelle Gasförderung“ (Hydraulic Fracturing) erörtert und seine
kritische Position bekundet. Einvernehmen bestand dahingehend, zunächst das
seinerzeit durch das Umweltministerium NRW beauftragte Gutachten mit Risikostudie
abzuwarten, um dann, auf Basis dieser Ergebnisse, fundierte Wertungen abgeben
zu können.
Parallel dazu verwies der Rat in seiner Sitzung am 02.10.2102 die
Eingabe der „IG Rees gegen Gasbohren“, die darauf gerichtet war, eine
Beschlussfassung gegen die
Bereitstellung städtischer Grundstücke für unkonventionelle Gasförderung
herbeizuführen, zur abschließenden Behandlung an den Haupt- und
Finanzausschuss. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.11.2012
informierte Herr Dipl.-Geologe Ulrich Peterwitz, Leiter der Abteilung
Wasserwirtschaft der Gelsenwasser AG- das Gremium unter Bezugnahme auf das
zwischenzeitlich vorliegende Gutachten ausführlich über den aktuellen
Sachstand. Der Haupt- und Finanzausschuss fasste einstimmig den Beschluss,
keine städtischen Grundstücke für die Erkundung und Gewinnung unkonventioneller
Erdgas-Lagerstätten mit und ohne Fracking zur Verfügung zu stellen.
Darüber hinaus hat das Präsidium des Städte- und Gemeindebund NW sich in
seiner Sitzung am 27.06.2013 mit den Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur
Gewinnung von unkonventionellen Erdgasvorkommen und der geltenden
Genehmigungspraxis in NRW befasst und als Interessenvertretung für ihm
angehörenden 359 nordrhein-westfälischen Mitgliedskommunen folgenden Beschluss
gefasst :
1.
Das Präsidium begrüßt, dass die
Landesregierung keine Genehmigungen für die
Erkundung oder Gewinnung von unkonventionellen
Erdgasvorkommen unter Einsatz von Chemikalien (sog. Fracking) erteilen wird,
solange keine ausreichenden Erkenntnisse vorliegen, um Gefährdungen von Mensch
und Umwelt sowie insbesondere der Trinkwasserversorgung sicher ausschließen zu
können.
2. Das Präsidium sieht es als erforderlich an, nicht nur auf den
Schutz von Wasserschutzgebieten oder Heilquellenschutzgebieten abzustellen.
Vielmehr muss grundsätzlich sichergestellt sein, dass durch etwaige
Folgeschäden weder die Trinkwassergewinnung und der Naturhaushalt noch die
bauliche und landwirtschaftliche Nutzung von Grundstücken beeinträchtigt
werden.
3. Das Präsidium bekräftigt seine Unterstützung der
Landesregierung darin, sich auf Bundesebene für eine Änderung des
Bundesberggesetzes und der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung
bergbaulicher Vorhaben einzusetzen, die eine Gefährdung dieser Schutzgüter
ausschließt und insoweit über die bisherigen Änderungsvorschläge hinausgeht.
Darüber hinaus muss verfahrensrechtlich eine frühzeitige und umfassende
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Kommunen sichergestellt werden.
Die in der Eingabe vorgebrachten Aspekte und Forderungen liegen
weitestgehend nicht im Einflussbereich der Stadt. Gegenwärtig wird daher eine
Resolution / Petition, die inhaltlich auf Sachverhalte Bezug nimmt, die sich
dem kommunalen Handlungsrahmen entziehen, als nicht zielführend bewertet.
Die Verwaltung wird die aktuellen Entwicklungen beobachten und
anlassbezogen hierüber berichten. Somit ist gewährleistet, dass im Bedarfsfall
weitere ggf. ergänzende politische Beschlüsse herbeigeführt werden können.
Sachverhalt :
Sh. Anlage
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.
In Vertretung
Dr. Stefan Wachs
Erster Beigeordenter