Betreff
Neubau einer Straßenüberführung (SÜ) Baumannstraße in Praest, Plangenehmigungsverfahren
Vorlage
05 - 15 1041/2013
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

Der Rat nimmt die Erteilung der Plangenehmigung des Eisenbahnbundesamtes (EBA) zustimmend  zur Kenntnis und verzichtet darauf, einen Rechtsbehelf gegen die  Plan-genehmigung einzulegen. Die Verwaltung wird jedoch beauftragt, auch weiterhin im Zuge der noch abzuschließenden Kreuzungsvereinbarung mit der DB AG erneut über die noch offenen Punkte zu verhandeln. 

 

Sachdarstellung :

 

Das Bahnübergangs - Beseitigungskonzept in seiner letzten Fassung aus dem Jahre 2007 sah bereits die Lösung vor, die nun auch Gegenstand der  Planungsgenehmigung ist, nämlich die Schließung des BÜ’s am derzeitigen Kreuzungspunkt der Kerstenstrasse mit der Bahn. Ersatzweise ist ein Straßenüberführungsbauwerk (SÜ) bei km 53,860 in der Trasse von Baumannstraße / Bergerweg vorgesehen. Ausschlaggebend für die im Konzept favorisierte Lösung ist die weitere Anbindung an die westlich sich anschließende Grüne Straße, mit der zusammen sich eine Spange nördlich der Bahntrasse ergibt, die zukünftig die Mehrverkehre nördlich der Bahn aufnehmen kann (s. Anlage 2 : Umleitungsfunktion).

 

Bereits am 31.05. 2011 hatte der Rat  der Stadt Emmerich am Rhein die Verwaltung damit beauftragt, - entgegen der bisherigen Beschlussfassung -,  den Ersatz des BÜ - Kerstenstraße als eigene Maßnahme vom Planfeststellungsverfahren der Ausbaustrecke (ABS) 46/2 abzukoppeln und diese Maßnahme vorzuziehen, indem  ein (auch schneller durchführbares) Plangenehmigungsverfahren gemeinsam mit der Bahn angestrebt werden sollte. Diese Vorgehensweise hätte den erheblichen Vorteil, dass dieser Bahnübergang bereits fertig wäre, wenn eines Tages die Baumaßnahme Drittes Gleis beginnt und somit die o. g. Umleitungsfunktion die Erschließung der nördlich der Bahnstrecke gelegenen Siedlungsteile des Stadtgebietes sicherstellt. Möglich wurde ein solches Plangenehmigungsverfahren u. a. auch, weil die Anzahl der von dieser geplanten Straßenüberführung betroffenen Grundstückseigentümer gering ist und ihr Einverständnis im Vorfeld der nun vorliegenden Planungsgenehmigung eingeholt wurde.

Nach verschiedenen Vorentwürfen, der Einarbeitung von Korrekturvorschlägen und der Abstimmung mit dem Eisenbahnbundesamt  wurde im Frühjahr 2013  eine Planungs-vereinbarung im Entwurf von der Bahn vorgelegt, die am 15.04. 2013 von der Stadt und der DB AG  unterzeichnet wurde.

Seit  April  2013 lagen der Verwaltung umfangreiche Unterlagen zur Genehmigungsplanung dieses Ersatzbauwerkes seitens der Bahn vor, die geprüft werden mussten. Schnell wurde ersichtlich, dass die Trassenwahl und die technische Grundplanung des Bauwerks zur Erlangung des Baurechts kaum Beanstandungen auslösten. Nur die Ausbaudetails führten zu Beanstandungen städtischerseits. Die strittigen Punkte und welche Reaktionen sie bei der DB und bei dem EBA ausgelöst haben, werden mitsamt einer abschließenden Bewertung der Verwaltung in der Anlage 1 kurz erläutert.

Nach wie vor jedoch, gibt es bei der Bahn und bei der Stadt Emmerich  unterschiedliche Ansichten darüber, wie der neu anzulegenden Straßenbauabschnitt ausgestattet werden soll. Nach Auffassung der Stadt Emmerich sollte in der Neuanlage sowohl eine Straßenbeleuchtung wie auch ein etwas breiterer Straßenquerschnitt berücksichtigt werden, da die alte Kerstenstrasse eine Beleuchtung aufwies und die zukünftige Funktion der neu anzulegenden Baumannstrasse mehr Verkehre aufnehmen muss aufgrund ihrer Umleitungsfunktion als das alte Teilstück der Kerstenstrasse, die nur die Ortslage der Siedlung Berg erschloss. (siehe Anlage 2)

Seit dem 21. 06. 2013 liegt nun die Plangenehmigung des EBA vor. Sie regelt die Einzelheiten des neuen Brückenbauwerks und trifft Festlegungen bzgl. der grundsätzlichen Zuwegungen von Seiten der ‚Baumannstrasse’ und des ‚Berger Weges’ .

Damit ist zunächst einmal das grundsätzliche Baurecht für diese Ersatzbauwerk erteilt worden.

Zusätzliche Wünsche und Vorstellungen der Stadt Emmerich an die Ausstattung dieses Strassenteilstücks, - Maßnahmen wie breitere Straßenquerschnitte oder ersatzweise das Anlegen von Ausweichbuchten oder aber die Installation einer Straßenbeleuchtung  -, wird derzeit noch unterschiedlich beurteilt. Nach Auffassung der Stadt Emmerich sind die genannten Ausstattungsdetails als kreuzungsbedingt anzusehen, insofern auch eine Drittelung der Kosten unter den Verfahrensbeteiligten erforderlich.  Eine Einigung in dieser Frage, - und damit über die Kreuzungsbedingtheit dieser Maßnahmen -, bleibt der  abzuschließenden  Kreuzungsvereinbarung vorbehalten. Der Regelungsgehalt der einschlägigen Planfeststellungsrichtlinien bestätigt die Auffassung des EBA, dass die Kostenteilung bewusst nicht Teil der Plangenehmigung ist .

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3.

 

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter