Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein verweist die Vorlage an den
Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses 2011 gem. § 101
Abs. 1 GO NRW. Der Ausschuss hat sich gem. § 101 Abs. 8 GO NRW zur Durchführung
dieser Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung zu bedienen.
Sachdarstellung :
Gemäß § 95 Abs. 1 der GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden
Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der
Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss
besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der
Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
Nachdem im Herbst 2012 die vorbereitenden Arbeiten zur Aufstellung des
Jahresabschlusses 2011 in der Kämmerei abgeschlossen waren und die
Jahresrechnung zur abschließenden Ermittlung für das Kundenprojekt beim KRZN
angemeldet wurde, wurde dem Rat der Stadt Emmerich am Rhein in seiner Sitzung
am 27.11.2012 das Vorläufige Abschlussergebnis 2011 zeitnah vorgestellt und
anhand einer Power-Point-Präsentation erläutert. Das damalige vorläufige Ergebnis
belief sich auf einen Überschuss von 3,196 MIO EUR, welcher nach Abschluss der
Prüfung im KRZN-Kundenprojekt im Juni 2013 sich durch weitere Abgrenzungen und
kleinere Korrekturen endgültig 3.140.291,28 EUR beläuft.
Die Folgen der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise des Jahres 2009
waren auch noch im Jahr 2011 zu verzeichnen. Der Haushaltsplan 2011 wies daher
noch ein erwartetes Defizit in der Ergebnisrechnung von 697 TEUR aus. Bei der
Vorstellung des Finanzlageberichtes am 18.10.2011 konnte vor allem in der
Verteilmasse durch ein höheres Aufkommen beim Anteil an der Einkommensteuer
(+700 TEUR) eine positive Tendenz auf 215 TEUR Überschuss prognostiziert
werden. Insbesondere durch
Gewerbesteuernachveranlagungen erst zum Jahreswechsel 2011 wurde ein um 3,77
MIO EUR höherer Gewerbesteuerertrag erreicht, wodurch sich durch dann sogar 980
TEUR höheres Aufkommen bei der Einkommensteuer die Gesamtergebnisrechnung 2011 um
3.836.909,28 EUR auf einen Überschuss von 3.140.291,28 EUR
verbesserte.
Durch das verbesserte Ergebnis ist der geplante Ausgleich über die
Ausgleichsrücklage nicht erforderlich, so dass - ein entsprechender
Gewinnverwendungsbeschluss des Rates vorausgesetzt - der Bestand der
Ausgleichsrücklage zum 31.12.2011 um 3.140.291,28 EUR auf 10.063.269,95 EUR
erhöht wird.
In der Finanzplanung war zum 31.12.2011 ein Fehlbetrag an liquiden
Mitteln und folglich ein Kassenkreditbestand von rd. 9,93 MIO EUR
prognostiziert worden. Durch Einnahmeverbesserungen und Einsparungen im
Ausgabenbereich sank der Bedarf an Liquiditätskrediten auf 5,9 MIO EUR zum
Bilanzstichtag. Der Bestand der liquiden Mittel betrug zum 31.12.2011 1.615.127,37
EUR.
Für weitere Details wird auf den Jahresabschlussbericht (wird
nachgereicht) des Kämmerers verwiesen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Der Überschuss des Ergebnisses der Jahresrechnung in Höhe von
3.140.291,28 EUR soll der Ausgleichsrücklage zugeführt werden.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Johannes Diks
Bürgermeisters