Beschlussvorschlag
Der Betriebsausschuss beschließt, der Betriebsleitung für
das Jahr 2012 Entlastung gemäß
§ 5 Abs. 5 Satz 2 EigVO zu erteilen.
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt gemäß § 4 c EigVO:
- den
Jahresabschluss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum 31.12.2012
festzustellen und den Jahresüberschuss wie folgt zu verwenden:
a) Abführung eines Betrages in Höhe von 981.732,00 € an die Stadt Emmerich
am
Rhein im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung und
b) die Einstellung eines
Betrages in Höhe von 656.585,48 € in die allgemeine
Rücklage (Gewinnrücklage) sowie
- den
Betriebsausschuss zu entlasten.
Sachdarstellung :
Der Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein (KBE) hat
in seiner Sitzung am 13.09.2012 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Eversheim/Stuible Treuberater GmbH aus Düsseldorf als Prüfer für den
Jahresabschluss zum 31.12.2012 gemäß § 5 Abs. 5 EigVO benannt. Die
Bezirksregierung Düsseldorf – vertreten durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW
in Herne – hat dieser Bestellung mit Schreiben vom 25.09.2012 gemäß § 106 Abs.
2 Satz 5 GO zugestimmt.
Der Prüfungsbericht für das Jahr 2012 liegt nunmehr mit der Bilanz zum
31.12.2012, der Gewinn- und Verlustrechnung (siehe Anlage 2), der
Erfolgsübersicht, dem Anlagennachweis und dem Lagebericht (siehe Anlage 4) vor.
Die wichtigsten Eckdaten sind dieser Vorlage als weitere Anlagen beigefügt.
Herr Faasch vom Büro Eversheim/Stuible wird in der Sitzung des
Betriebsausschusses am 05.09.2013 den Bericht erläutern und zur Beantwortung
von Fragen zur Verfügung stehen. Die Mitglieder des Betriebsausschusses sowie
die im Rat vertretenen Fraktionen erhalten mit der Einladung zur Sitzung eine
gebundene Gesamtausgabe des Jahresabschlusses der KBE zum 31.12.2012.
Nach § 26 Abs. 1 der EigVO berät der Betriebsausschuss über das
Ergebnis der Prüfung des Jahresberichtes mit seinen Anlagen, bevor er zur
Feststellung an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein weiter geleitet wird. Gemäß
§ 5 Abs. 5 EigVO entscheidet er dann über die Entlastung der Betriebsleitung
und spricht eine Empfehlung für den Rat aus. Gemäß § 4 c EigVO stellt dann der
Rat den Jahresabschluss endgültig fest und beschließt zugleich über die
Verwendung des Jahresgewinns bzw. über die Behandlung des Jahresverlustes,
sowie über die Entlastung des Betriebsausschusses. Der Rat der Stadt Emmerich
am Rhein berät in seiner Sitzung am 15.10.2013
über dieses Thema.
Zum vorgeschlagenen Verwendungsbeschluss Nr. 3 a) (siehe
Beschlussvorschlag auf der Vorseite) ist anzumerken, dass der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein bereits in seiner Sitzung am 13.12.2011 – bei der
Verabschiedung des Wirtschaftsplans für das Jahr 2012 der KBE – die
Vorabführung der Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 7 % = 981.732,00 € gemäß §
26 Abs. 2 EigVO und § 4 c EigVO vom Grundsatz her beschlossen hat. Dieser
Betrag wurde auch schon im vergangenen Jahr in der beschlossenen Höhe an die
Kämmerei der Stadt Emmerich am Rhein überwiesen. Aus Gründen der
Rechtssicherheit ist es jedoch grundsätzlich erforderlich, über die
Gewinnverwendung nochmals einen gesonderten Beschluss herbeizuführen, sobald
das geprüfte Jahresergebnis vorliegt und die wirtschaftliche Situation des
Eigenbetriebs abschließend beurteilt werden kann.
Wie der Anlage 3 zu entnehmen ist, hat die Prüfung des
Jahresabschlusses für das Jahr 2012 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Eversheim/Stuible zu keiner Beanstandung geführt. Wie auch in den Vorjahren ist
der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt worden.
Die KBE hat das Geschäftsjahr 2012 mit einem Jahresüberschuss in Höhe
von 1.638.317,48 € und damit mit dem besten Ergebnis seit fünf Jahren
abgeschlossen, so dass die Auszahlung der vereinbarten Verzinsung des
Eigenkapitals an die Stadt Emmerich am Rhein in der gewünschten Höhe im
Nachhinein wirtschaftlich vertretbar erscheint. Damit konnten noch die
Erwartungen im Nachtragshaushalt für 2012 übertroffen werden.
Im Betriebszweig Verwaltung liegt das Ergebnis in etwa im Bereich der
Vorjahre (siehe Anlage 5). Die Kostensteigerung um 34 T€ beruht in erster Linie
auf einen Anstieg der Personalkosten in Folge der Tarifabschlüsse im
betreffenden Jahr.
In erster Linie verantwortlich für das positive Ergebnis ist die
Entwicklung im Betriebszweig Abwasser. Hier konnte gegenüber dem Vorjahr der
bilanzielle Gewinn um 400 T€ gesteigert werden. Hierbei ist jedoch auch
anzumerken, dass das Vorjahresergebnis durch die Belastung der Strafzahlung für
die Abwasserabgabe beeinträchtigt wurde.
Ebenso erfreulich ist die Entwicklung im Betriebszweig
Straßenreinigung. Hier konnte der Gewinn von 29 T€ auf 48 T€ gesteigert werden.
Dabei ist die Zuführung an die Gebührenausgleichsrücklage nach dem KAG in Höhe
von 138 T€ bereits enthalten. Während zu Beginn des Jahres 2012 die Gebühr für
die Winterwartung heraufgesetzt wurde, haben sich die Aufwendungen hierfür in
Folge des relativ milden Winters reduziert. Der erwirtschaftete Überschuss wird
jedoch in der genannten Höhe in die Gebührenrücklage nach dem KAG abgeführt, da
hier aus den Vorjahren noch Defizite auszugleichen sind.
Im Gegensatz zum Vorjahr hat der Betriebszweig Abfall mit einem Minus
von 58 T€ abgeschlossen. Im Vorjahr betrug der Gewinn noch 19 T€. Diese „negative“
Entwicklung ist bewusst in Kauf genommen worden. Bereits Ende 2011 war zu
erwarten, dass diese Sparte 2012 mit einem negativen Ergebnis abschließen
würde, wenn keine entsprechende Gebührenanpassung vorgenommen wird. Schließlich
entfielen ab 2012 die Zuschusszahlungen aus der Gebührenausgleichsrücklage.
Dennoch verblieb es bei der Unterdeckung, da in Folge der Neuausschreibung des
Abfallentsorgers für 2013 eine grundsätzliche Neukalkulation der Gebühr
vorzunehmen war. Man konnte davon ausgehen, dass die Ausschreibung mit einer
Kostenreduzierung verbunden sein würde. In der Tat haben sich diese Erwartungen
erfüllt. Die Abfallgebühr konnte für 2013 um 16,7 % gesenkt werden. In der
Kalkulation wurden die nunmehr festgestellten Verluste für 2012 bereits berücksichtigt.
Problematisch ist die Situation im Betriebszweig Friedhöfe. Durch die
Gebührenanpassung zu Beginn des Jahres 2012 konnte zwar gegenüber dem Vorjahr
eine Ergebnisverbesserung um 27 T€ erzielt werden, doch ist das Gesamtergebnis
immer noch negativ (- 61 T€). Zwar hat die Stadt Emmerich am Rhein ihren
Zuschuss für dieses Jahr um 30 T€ auf 60 T€ angehoben, doch kann nach
derzeitigen Erkenntnissen auch für dieses Jahr nicht ausgeschlossen werden,
dass dieser Betriebszweig mit einem negativen Vorzeichen abschließen wird.
Eine derartige kontinuierliche Unterdeckung kann nach den Grundsätzen des KAG
nicht in Kauf genommen werden, da letztendlich eine Quersubventionierung durch
die anderen Gebührenhaushalte stattfindet. Es besteht daher in dieser Sparte
Handlungsbedarf. Hier ist mittelfristig und gesichert eine Kostenneutralität
herbei zu führen. Dieses Ergebnis wird nicht leicht zu erzielen sein, da nach
Ansicht der Betriebsleitung die Einsparpotentiale in diesem Betriebszweig
nahezu ausgeschöpft sind.
In den nicht über Gebühren finanzierten Betriebszweigen Bauhof und
Grünflächenunterhaltung konnte der von der Stadt Emmerich am Rhein vorgegebene
Budgetrahmen in Höhe von 3.150 T€ leider nicht eingehalten werden. Dieser
Sachverhalt ist der Tatsache geschuldet, dass in den Vorjahren die betreffenden
Personalkosten witterungsbedingt auf den Winterdienst umgelegt werden konnten.
Dies war 2012 in Folge des milden Winters nicht möglich, so dass eine
Überschreitung des Budgetansatzes stattgefunden hat. Die Kämmerei der Stadt
Emmerich am Rhein hat jedoch mit ihrer Saldenbestätigung verbindlich zugesagt,
dass diese Mehrausgaben durch eine Erhöhung des Budgetansatzes ausgeglichen
werden, so dass dieser Betriebszweig insgesamt neutral abschließt.
Zusammenfassend lässt
sich für das Wirtschaftsjahr 2012 der KBE ein äußerst zufriedenstellendes Fazit
ziehen. Das Gesamtergebnis in Höhe von 1.638.000,00 € ist das beste Ergebnis
der letzten fünf Jahre. Die Auswirkungen für den Gebührenhaushalt lassen sich
naturgemäß erst nach der Betrachtung des Jahresabschlusses unter
Berücksichtigung der KAG-Rechnung aufzeigen. Insoweit wird auf die
entsprechende Vorlage des TOP 5
öffentlicher Teil der Sitzung des Betriebsausschusses verwiesen
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Johannes Diks
Bürgermeister