Betreff
Vorlage des Jahresabschlusses der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum 31.12.2012 mit zugehörigem Prüfbericht und Verwendungsnachweis
Vorlage
70 - 15 1043/2013
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Betriebsausschuss beschließt, der Betriebsleitung für das Jahr 2012 Entlastung gemäß
    § 5 Abs. 5 Satz 2 EigVO zu erteilen.


Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt gemäß § 4 c EigVO:

  1. den Jahresabschluss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum 31.12.2012 festzustellen und den Jahresüberschuss wie folgt zu verwenden:
     a) Abführung eines Betrages in Höhe von 981.732,00 € an die Stadt Emmerich

                 am Rhein im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung und
            b) die Einstellung eines Betrages in Höhe von 656.585,48 € in die allgemeine

                Rücklage (Gewinnrücklage) sowie

  1. den Betriebsausschuss zu entlasten.

Sachdarstellung :

 

Der Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein (KBE) hat in seiner Sitzung am 13.09.2012 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Eversheim/Stuible Treuberater GmbH aus Düsseldorf als Prüfer für den Jahresabschluss zum 31.12.2012 gemäß § 5 Abs. 5 EigVO benannt. Die Bezirksregierung Düsseldorf – vertreten durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW in Herne – hat dieser Bestellung mit Schreiben vom 25.09.2012 gemäß § 106 Abs. 2 Satz 5 GO zugestimmt.

Der Prüfungsbericht für das Jahr 2012 liegt nunmehr mit der Bilanz zum 31.12.2012, der Gewinn- und Verlustrechnung (siehe Anlage 2), der Erfolgsübersicht, dem Anlagennachweis und dem Lagebericht (siehe Anlage 4) vor. Die wichtigsten Eckdaten sind dieser Vorlage als weitere Anlagen beigefügt.

Herr Faasch vom Büro Eversheim/Stuible wird in der Sitzung des Betriebsausschusses am 05.09.2013 den Bericht erläutern und zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung stehen. Die Mitglieder des Betriebsausschusses sowie die im Rat vertretenen Fraktionen erhalten mit der Einladung zur Sitzung eine gebundene Gesamtausgabe des Jahresabschlusses der KBE zum 31.12.2012.

Nach § 26 Abs. 1 der EigVO berät der Betriebsausschuss über das Ergebnis der Prüfung des Jahresberichtes mit seinen Anlagen, bevor er zur Feststellung an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein weiter geleitet wird. Gemäß § 5 Abs. 5 EigVO entscheidet er dann über die Entlastung der Betriebsleitung und spricht eine Empfehlung für den Rat aus. Gemäß § 4 c EigVO stellt dann der Rat den Jahresabschluss endgültig fest und beschließt zugleich über die Verwendung des Jahresgewinns bzw. über die Behandlung des Jahresverlustes, sowie über die Entlastung des Betriebsausschusses. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein  berät in seiner Sitzung am 15.10.2013 über dieses Thema.

Zum vorgeschlagenen Verwendungsbeschluss Nr. 3 a) (siehe Beschlussvorschlag auf der Vorseite) ist anzumerken, dass der Rat der Stadt Emmerich am Rhein bereits in seiner Sitzung am 13.12.2011 – bei der Verabschiedung des Wirtschaftsplans für das Jahr 2012 der KBE – die Vorabführung der Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 7 % = 981.732,00 € gemäß § 26 Abs. 2 EigVO und § 4 c EigVO vom Grundsatz her beschlossen hat. Dieser Betrag wurde auch schon im vergangenen Jahr in der beschlossenen Höhe an die Kämmerei der Stadt Emmerich am Rhein überwiesen. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es jedoch grundsätzlich erforderlich, über die Gewinnverwendung nochmals einen gesonderten Beschluss herbeizuführen, sobald das geprüfte Jahresergebnis vorliegt und die wirtschaftliche Situation des Eigenbetriebs abschließend beurteilt werden kann.

Wie der Anlage 3 zu entnehmen ist, hat die Prüfung des Jahresabschlusses für das Jahr 2012 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Eversheim/Stuible zu keiner Beanstandung geführt. Wie auch in den Vorjahren ist der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt worden.

Die KBE hat das Geschäftsjahr 2012 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.638.317,48 € und damit mit dem besten Ergebnis seit fünf Jahren abgeschlossen, so dass die Auszahlung der vereinbarten Verzinsung des Eigenkapitals an die Stadt Emmerich am Rhein in der gewünschten Höhe im Nachhinein wirtschaftlich vertretbar erscheint. Damit konnten noch die Erwartungen im Nachtragshaushalt für 2012 übertroffen werden.

Im Betriebszweig Verwaltung liegt das Ergebnis in etwa im Bereich der Vorjahre (siehe Anlage 5). Die Kostensteigerung um 34 T€ beruht in erster Linie auf einen Anstieg der Personalkosten in Folge der Tarifabschlüsse im betreffenden Jahr.

In erster Linie verantwortlich für das positive Ergebnis ist die Entwicklung im Betriebszweig Abwasser. Hier konnte gegenüber dem Vorjahr der bilanzielle Gewinn um 400 T€ gesteigert werden. Hierbei ist jedoch auch anzumerken, dass das Vorjahresergebnis durch die Belastung der Strafzahlung für die Abwasserabgabe beeinträchtigt wurde.

Ebenso erfreulich ist die Entwicklung im Betriebszweig Straßenreinigung. Hier konnte der Gewinn von 29 T€ auf 48 T€ gesteigert werden. Dabei ist die Zuführung an die Gebührenausgleichsrücklage nach dem KAG in Höhe von 138 T€ bereits enthalten. Während zu Beginn des Jahres 2012 die Gebühr für die Winterwartung heraufgesetzt wurde, haben sich die Aufwendungen hierfür in Folge des relativ milden Winters reduziert. Der erwirtschaftete Überschuss wird jedoch in der genannten Höhe in die Gebührenrücklage nach dem KAG abgeführt, da hier aus den Vorjahren noch Defizite auszugleichen sind.

Im Gegensatz zum Vorjahr hat der Betriebszweig Abfall mit einem Minus von 58 T€ abgeschlossen. Im Vorjahr betrug der Gewinn noch 19 T€. Diese „negative“ Entwicklung ist bewusst in Kauf genommen worden. Bereits Ende 2011 war zu erwarten, dass diese Sparte 2012 mit einem negativen Ergebnis abschließen würde, wenn keine entsprechende Gebührenanpassung vorgenommen wird. Schließlich entfielen ab 2012 die Zuschusszahlungen aus der Gebührenausgleichsrücklage. Dennoch verblieb es bei der Unterdeckung, da in Folge der Neuausschreibung des Abfallentsorgers für 2013 eine grundsätzliche Neukalkulation der Gebühr vorzunehmen war. Man konnte davon ausgehen, dass die Ausschreibung mit einer Kostenreduzierung verbunden sein würde. In der Tat haben sich diese Erwartungen erfüllt. Die Abfallgebühr konnte für 2013 um 16,7 % gesenkt werden. In der Kalkulation wurden die nunmehr festgestellten Verluste für 2012 bereits berücksichtigt.

Problematisch ist die Situation im Betriebszweig Friedhöfe. Durch die Gebührenanpassung zu Beginn des Jahres 2012 konnte zwar gegenüber dem Vorjahr eine Ergebnisverbesserung um 27 T€ erzielt werden, doch ist das Gesamtergebnis immer noch negativ (- 61 T€). Zwar hat die Stadt Emmerich am Rhein ihren Zuschuss für dieses Jahr um 30 T€ auf 60 T€ angehoben, doch kann nach derzeitigen Erkenntnissen auch für dieses Jahr nicht ausgeschlossen werden, dass dieser Betriebszweig mit einem negativen Vorzeichen abschließen wird.
Eine derartige kontinuierliche Unterdeckung kann nach den Grundsätzen des KAG nicht in Kauf genommen werden, da letztendlich eine Quersubventionierung durch die anderen Gebührenhaushalte stattfindet. Es besteht daher in dieser Sparte Handlungsbedarf. Hier ist mittelfristig und gesichert eine Kostenneutralität herbei zu führen. Dieses Ergebnis wird nicht leicht zu erzielen sein, da nach Ansicht der Betriebsleitung die Einsparpotentiale in diesem Betriebszweig nahezu ausgeschöpft sind.

In den nicht über Gebühren finanzierten Betriebszweigen Bauhof und Grünflächenunterhaltung konnte der von der Stadt Emmerich am Rhein vorgegebene Budgetrahmen in Höhe von 3.150 T€ leider nicht eingehalten werden. Dieser Sachverhalt ist der Tatsache geschuldet, dass in den Vorjahren die betreffenden Personalkosten witterungsbedingt auf den Winterdienst umgelegt werden konnten. Dies war 2012 in Folge des milden Winters nicht möglich, so dass eine Überschreitung des Budgetansatzes stattgefunden hat. Die Kämmerei der Stadt Emmerich am Rhein hat jedoch mit ihrer Saldenbestätigung verbindlich zugesagt, dass diese Mehrausgaben durch eine Erhöhung des Budgetansatzes ausgeglichen werden, so dass dieser Betriebszweig insgesamt neutral abschließt.

Zusammenfassend lässt sich für das Wirtschaftsjahr 2012 der KBE ein äußerst zufriedenstellendes Fazit ziehen. Das Gesamtergebnis in Höhe von 1.638.000,00 € ist das beste Ergebnis der letzten fünf Jahre. Die Auswirkungen für den Gebührenhaushalt lassen sich naturgemäß erst nach der Betrachtung des Jahresabschlusses unter Berücksichtigung der KAG-Rechnung aufzeigen. Insoweit wird auf die entsprechende Vorlage des TOP  5 öffentlicher Teil der Sitzung des Betriebsausschusses verwiesen

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister