Betreff
Vorlage der Jahresabschlüsse nach dem KAG zum 31.12.2012
Vorlage
70 - 15 1044/2013
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Betriebsausschuss nimmt die in der Begründung aufgeführten Jahresabschüsse der kostenrechnenden Einrichtungen der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein nach dem KAG zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Die Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein (KBE) verwalten mehrere kostenrechnende Einrichtungen, die dem Regelwerk des kommunalen Abgabengesetzes (KAG NRW) unterliegen. Nachdem nunmehr der kaufmännische Jahresabschluss für 2012 vorliegt, können auf Basis dieses Zahlenwerkes auch die entsprechenden KAG-Abschlüsse dargestellt werden. Das KAG verpflichtet den Träger der kostenrechnenden Einrichtung eine Nachkalkulation durchzuführen, da binnen einer Frist von vier Jahren erzielte Überschüsse auszugleichen sind bzw. Defizite ausgeglichen werden können. Auf diese Weise ist sicher gestellt, dass überplanmäßig erzielte Gewinne ausschließlich gebührenmindernd in den jeweils betreffenden Sparten eingesetzt werden. Eine Quersubventionierung ist somit ausgeschlossen.

Der kaufmännische Abschluss unterscheidet sich vom Abschluss nach dem KAG in
erster Linie durch die kalkulatorischen Kosten bei der Abschreibung und Verzinsung. Hier sind vom KAG vorgegebene andere Berechnungsformen anzuwenden, wie z.B. die Abschreibung nach dem Wiederbeschaffungszeitwert. Maßgebend für die Kalkulation der Gebühr ist jedoch stets der KAG-Abschluss.

Die einzelnen Abschlussergebnisse sind in der Anlage zu dieser Vorlage zusammen gefasst. Gleichzeitig ist der jeweilige Stand der Gebührenausgleichsrücklage zum 31.12. wieder gegeben. Hierdurch sind weitere Rückschlüsse auf die zukünftigen Gebührenentwicklungen möglich.

Die unterschiedliche Betrachtungsweise der einzelnen Jahresabschlüsse führt insbesondere im Betriebszweig Abwasser zu äußerst unterschiedlichen Ergebnissen. Die in der KAG-Rechnung ausgewiesenen Defizite in diesem Betriebszweig stehen den Gewinnausweisungen in der bilanziellen Betrachtung völlig entgegen. Hierfür sind ausschließlich die unterschiedlichen Abschreibungs- und Verzinsungsmethoden für die Ermittlung der kalkulatorischen Kosten verantwortlich. Während nach dem bilanziellen Abschluss diese Sparte mit einem positiven Ergebnis abschließt, ist das Abschlussergebnis nach dem KAG teilweise negativ (Klärwerk minus 606 T€).

Eine grundlegende Verbesserung dieses Zustandes deutet sich für 2013 an. Nach dem Auslaufen eines Vertrages mit einem Großeinleiter war für das laufende Jahr  eine grundsätzliche Neu- kalkulation der Gebühren erforderlich geworden. Wegen des großen Anteils dieses Einleiters am Gesamtabwasserstrom waren die zu erwartenden Abwassermengen dieses Großeinleiters für die Kalkulation entscheidend.
Mitte dieses Jahres stellte sich nunmehr heraus, dass die Prognose des Einleiters verursacht durch technische Gründe zu optimistisch ausgefallen ist. Die nicht unerheblichen Mehrmengen werden zu zusätzlichen Einnahmen im Betriebszweig Abwasser führen. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand wird davon ausgegangen, dass diese Mehreinnahmen die in der Gebührenausgleichsrücklage aufgelaufenen Verluste nahezu ausgleichen werden.
Ob darüber hinaus Spielraum für eine Gebührenreduzierung bleibt, muss das weitere Einleitungsverhalten des Großeinleiters in den nächsten Monaten zeigen. Spätestens mit der Erstellung des Wirtschaftsplans 2014 können hierzu verbindliche Aussagen gemacht werden.

Unmittelbarer Handlungsbedarf besteht in der Abwassersparte Fäkalienabfuhr. Hier hat sich in den letzten Jahren in der entsprechenden Gebührenausgleichsrücklage ein Überschuss von ca. 22 T€ angesammelt, der nach den Regeln des KAG gebührenmindernd einzusetzen ist. Für 2014 wird daher eine Gebührensenkung vorgenommen werden können.

Erfreulich ist auch die Entwicklung der Gebührenausgleichsrücklage im Betriebszweig Straßenreinigung. Im zweiten Jahr in Folge konnte der Gebührenhaushalt wegen milder Winter bei gleichzeitiger Anpassung der Gebühr positiv dargestellt werden. Auf diese Weise konnten die zum 31.12.2010 aufgelaufenen Verluste in Höhe von 309 T€ weiter abgebaut werden, so dass Ende 2012 lediglich noch ein Minus von 110 T€ zu verbuchen ist. Ob sich dies auch im laufenden Jahr wiederholen lässt, ist jedoch vor dem Hintergrund der bereits in diesem Jahr angefallenen recht hohen Winterkosten fraglich. Es kann daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend vorausgesagt werden, ob für 2014 eine Gebührenanpassung vorzunehmen sein wird.

Vorhersehbar war die Situation im Betriebszweig Abfall. Bereits zum Ende des letzten Jahres war offensichtlich, dass die in der Gebührenausgleichsrücklage aufgelaufenen Überschüsse aus Vorjahren nicht ausreichen würden, den Gebührenhaushalt für 2012 ausgeglichen oder positiv darzustellen, wenn es bei den geltenden Gebührensätzen bleibt. Eine Gebührenanpassung ist dennoch vor dem Hintergrund der Neuausschreibung des Abfallentsorgers in 2012 unterblieben. Die Gebührenausgleichsrücklage weist daher ein Defizit von minus 40 T€ aus. Dieses Defizit wurde jedoch bei der zu Beginn dieses Jahres vorgenommenen Gebührenanpassung entsprechend berücksichtigt, so dass in diesem Betriebszweig zunächst kein weiterer Handlungsbedarf besteht.

Nach wie vor unerfreulich ist die Situation im Betriebszweig Friedhöfe. Trotz einer moderaten Gebührenanpassung in 2012 sind hier weitere Defizite aufgelaufen. Die Gebührenausgleichsrücklage weist per 31.12.2012 ein Defizit von minus 218 T€ aus. Angesichts von Umsatzerlösen in Höhe von 452 T€ ist diese Entwicklung bedenklich. Obwohl alle Einsparpotentiale (u. a. Personalabbau) weitestgehend ausgeschöpft wurden und gleichzeitig der städtische Zuschuss um 30 T€ in 2013 erhöht wurde, muss derzeit davon ausgegangen werden, dass auch damit kein Ausgleich des Gebührenhaushalts hergestellt werden kann. Hier besteht somit Handlungsbedarf, um die vom Gesetz verbotene Quersubventionierung aus den anderen Gebührenhaushalten auszuschließen. Eine weitere Gebührenanpassung ist daher nicht nur wirtschaftlich notwendig, sondern auch gesetzlich erforderlich.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

 

 

Gruyters

Betriebsleiter