Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Betriebsausschuss nimmt die in der Begründung aufgeführten
Jahresabschüsse der kostenrechnenden Einrichtungen der Kommunalbetriebe
Emmerich am Rhein nach dem KAG zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Die Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein (KBE) verwalten mehrere
kostenrechnende Einrichtungen, die dem Regelwerk des kommunalen Abgabengesetzes
(KAG NRW) unterliegen. Nachdem nunmehr der kaufmännische Jahresabschluss für
2012 vorliegt, können auf Basis dieses Zahlenwerkes auch die entsprechenden
KAG-Abschlüsse dargestellt werden. Das KAG verpflichtet den Träger der
kostenrechnenden Einrichtung eine Nachkalkulation durchzuführen, da binnen
einer Frist von vier Jahren erzielte Überschüsse auszugleichen sind bzw.
Defizite ausgeglichen werden können. Auf diese Weise ist sicher gestellt, dass
überplanmäßig erzielte Gewinne ausschließlich gebührenmindernd in den jeweils
betreffenden Sparten eingesetzt werden. Eine Quersubventionierung ist somit
ausgeschlossen.
Der kaufmännische Abschluss unterscheidet sich vom Abschluss nach dem
KAG in
erster Linie durch die kalkulatorischen Kosten bei der Abschreibung und
Verzinsung. Hier sind vom KAG vorgegebene andere Berechnungsformen anzuwenden,
wie z.B. die Abschreibung nach dem Wiederbeschaffungszeitwert. Maßgebend für
die Kalkulation der Gebühr ist jedoch stets der KAG-Abschluss.
Die einzelnen Abschlussergebnisse sind in der Anlage zu dieser Vorlage
zusammen gefasst. Gleichzeitig ist der jeweilige Stand der Gebührenausgleichsrücklage
zum 31.12. wieder gegeben. Hierdurch sind weitere Rückschlüsse auf die
zukünftigen Gebührenentwicklungen möglich.
Die unterschiedliche Betrachtungsweise der einzelnen Jahresabschlüsse
führt insbesondere im Betriebszweig Abwasser zu äußerst unterschiedlichen
Ergebnissen. Die in der KAG-Rechnung ausgewiesenen Defizite in diesem
Betriebszweig stehen den Gewinnausweisungen in der bilanziellen Betrachtung
völlig entgegen. Hierfür sind ausschließlich die unterschiedlichen
Abschreibungs- und Verzinsungsmethoden für die Ermittlung der kalkulatorischen
Kosten verantwortlich. Während nach dem bilanziellen Abschluss diese Sparte mit
einem positiven Ergebnis abschließt, ist das Abschlussergebnis nach dem KAG
teilweise negativ (Klärwerk minus 606 T€).
Eine grundlegende Verbesserung dieses Zustandes deutet sich für 2013 an. Nach
dem Auslaufen eines Vertrages mit einem Großeinleiter war für das laufende
Jahr eine grundsätzliche Neu- kalkulation
der Gebühren erforderlich geworden. Wegen des großen Anteils dieses Einleiters
am Gesamtabwasserstrom waren die zu erwartenden Abwassermengen dieses
Großeinleiters für die Kalkulation entscheidend.
Mitte dieses Jahres stellte sich nunmehr heraus, dass die Prognose des
Einleiters verursacht durch technische Gründe zu optimistisch ausgefallen ist.
Die nicht unerheblichen Mehrmengen werden zu zusätzlichen Einnahmen im
Betriebszweig Abwasser führen. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand wird davon
ausgegangen, dass diese Mehreinnahmen die in der Gebührenausgleichsrücklage
aufgelaufenen Verluste nahezu ausgleichen werden.
Ob darüber hinaus Spielraum für eine Gebührenreduzierung bleibt, muss das
weitere Einleitungsverhalten des Großeinleiters in den nächsten Monaten zeigen.
Spätestens mit der Erstellung des Wirtschaftsplans 2014 können hierzu
verbindliche Aussagen gemacht werden.
Unmittelbarer Handlungsbedarf besteht in der Abwassersparte
Fäkalienabfuhr. Hier hat sich in den letzten Jahren in der entsprechenden
Gebührenausgleichsrücklage ein Überschuss von ca. 22 T€ angesammelt, der nach
den Regeln des KAG gebührenmindernd einzusetzen ist. Für 2014 wird daher eine
Gebührensenkung vorgenommen werden können.
Erfreulich ist auch die Entwicklung der Gebührenausgleichsrücklage im
Betriebszweig Straßenreinigung. Im zweiten Jahr in Folge konnte der
Gebührenhaushalt wegen milder Winter bei gleichzeitiger Anpassung der Gebühr
positiv dargestellt werden. Auf diese Weise konnten die zum 31.12.2010
aufgelaufenen Verluste in Höhe von 309 T€ weiter abgebaut werden, so dass Ende
2012 lediglich noch ein Minus von 110 T€ zu verbuchen ist. Ob sich dies auch im
laufenden Jahr wiederholen lässt, ist jedoch vor dem Hintergrund der bereits in
diesem Jahr angefallenen recht hohen Winterkosten fraglich. Es kann daher zum
gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend vorausgesagt werden, ob für 2014
eine Gebührenanpassung vorzunehmen sein wird.
Vorhersehbar war die Situation im Betriebszweig Abfall. Bereits zum
Ende des letzten Jahres war offensichtlich, dass die in der
Gebührenausgleichsrücklage aufgelaufenen Überschüsse aus Vorjahren nicht
ausreichen würden, den Gebührenhaushalt für 2012 ausgeglichen oder positiv
darzustellen, wenn es bei den geltenden Gebührensätzen bleibt. Eine
Gebührenanpassung ist dennoch vor dem Hintergrund der Neuausschreibung des
Abfallentsorgers in 2012 unterblieben. Die Gebührenausgleichsrücklage weist
daher ein Defizit von minus 40 T€ aus. Dieses Defizit wurde jedoch bei der zu
Beginn dieses Jahres vorgenommenen Gebührenanpassung entsprechend
berücksichtigt, so dass in diesem Betriebszweig zunächst kein weiterer
Handlungsbedarf besteht.
Nach wie vor unerfreulich ist die Situation im Betriebszweig Friedhöfe. Trotz einer moderaten Gebührenanpassung in 2012 sind hier weitere Defizite aufgelaufen. Die Gebührenausgleichsrücklage weist per 31.12.2012 ein Defizit von minus 218 T€ aus. Angesichts von Umsatzerlösen in Höhe von 452 T€ ist diese Entwicklung bedenklich. Obwohl alle Einsparpotentiale (u. a. Personalabbau) weitestgehend ausgeschöpft wurden und gleichzeitig der städtische Zuschuss um 30 T€ in 2013 erhöht wurde, muss derzeit davon ausgegangen werden, dass auch damit kein Ausgleich des Gebührenhaushalts hergestellt werden kann. Hier besteht somit Handlungsbedarf, um die vom Gesetz verbotene Quersubventionierung aus den anderen Gebührenhaushalten auszuschließen. Eine weitere Gebührenanpassung ist daher nicht nur wirtschaftlich notwendig, sondern auch gesetzlich erforderlich.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme wird von den
Zielen des Leitbildes nicht berührt.
Gruyters
Betriebsleiter