Betreff
Radweg Weseler Straße, hier: Eingabe Nr. 10/2013 von Herrn Harry Steiner, Heinrich-Bienen-Straße 5, 46446 Emmerich am Rhein
Vorlage
70 - 15 1045/2013
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Betriebsausschuss beschließt, die Eingabe Nr. 10/2013 des Herrn Harry Steiner an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein mit Verweis auf die Sanierungskosten und der Zuständigkeiten abzulehnen.

 

 

 

Sachdarstellung :

 

Mit einer E-Mail vom 04.06.2013 über die Internet-Seite der Stadt Emmerich am Rhein hat Herr Harry Steiner auf den misslichen Zustand des Radweges unter der Bahnunterführung an der Weseler Straße hingewiesen. Diese Beschwerde wurde an die Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein weiter geleitet. Die Beschwerde wurde von der KBE an den Landesbetrieb Straßenbau NRW als zuständiger Baulastträger für diese Landstraße umgehend weiter geleitet. Herr Manten von der Straßenmeisterei Kleve hat daraufhin Herrn Steiner per E-Mail mitgeteilt, dass für Radfahrer und Fußgänger an dieser Stelle keine unmittelbare Gefahr bestehe und daher zurzeit auch kein Handlungsbedarf vorliege. Er räumte allerdings ein, dass die Radwege nicht so ausgelegt werden können, dass grundsätzlich auch keine Gefahr für Inlinefahrer besteht.

Sachlich und fachlich ist die Aussage des Straßenbaulastträgers richtig. Die Verkehrssicherheitspflicht für Fußgänger und Radfahrer ist an dieser Stelle nicht betroffen. Angesichts von Sanierungskosten in Höhe von ca. 32 T€ (nach eigenen Schätzungen) für diesen 200 m langen Teilbereich erscheint es auch für die Betriebsleitung der KBE verständlich, dass der Baulastträger hierauf zunächst verzichten will.

Eine Ersatzvornahme durch die KBE verbietet sich alleine durch die nicht vorhanden Mittel bzw. durch die Grundstückseigentumsverhältnisse.

Die Betriebsleitung schlägt daher vor, die Beschwerde/Anregung des Herrn Harry Steiner unter Verweis auf die Höhe der Sanierungskosten und den Eigentumsverhältnissen abzulehnen.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

 

Gruyters

Betriebsleiter