Beschlussvorschlag
Der Betriebsausschuss beschließt, die Eingabe Nr. 10/2013 des Herrn Harry
Steiner an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein mit Verweis auf die
Sanierungskosten und der Zuständigkeiten abzulehnen.
Sachdarstellung :
Mit einer E-Mail vom 04.06.2013 über die Internet-Seite der Stadt
Emmerich am Rhein hat Herr Harry Steiner auf den misslichen Zustand des
Radweges unter der Bahnunterführung an der Weseler Straße hingewiesen. Diese
Beschwerde wurde an die Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein weiter geleitet. Die
Beschwerde wurde von der KBE an den Landesbetrieb Straßenbau NRW als
zuständiger Baulastträger für diese Landstraße umgehend weiter geleitet. Herr
Manten von der Straßenmeisterei Kleve hat daraufhin Herrn Steiner per E-Mail
mitgeteilt, dass für Radfahrer und Fußgänger an dieser Stelle keine
unmittelbare Gefahr bestehe und daher zurzeit auch kein Handlungsbedarf vorliege.
Er räumte allerdings ein, dass die Radwege nicht so ausgelegt werden können,
dass grundsätzlich auch keine Gefahr für Inlinefahrer besteht.
Sachlich und fachlich ist die Aussage des Straßenbaulastträgers
richtig. Die Verkehrssicherheitspflicht für Fußgänger und Radfahrer ist an
dieser Stelle nicht betroffen. Angesichts von Sanierungskosten in Höhe von ca.
32 T€ (nach eigenen Schätzungen) für diesen 200 m langen Teilbereich erscheint
es auch für die Betriebsleitung der KBE verständlich, dass der Baulastträger
hierauf zunächst verzichten will.
Eine Ersatzvornahme durch die KBE verbietet sich alleine durch die
nicht vorhanden Mittel bzw. durch die Grundstückseigentumsverhältnisse.
Die Betriebsleitung schlägt daher vor, die Beschwerde/Anregung des
Herrn Harry Steiner unter Verweis auf die Höhe der Sanierungskosten und den
Eigentumsverhältnissen abzulehnen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Gruyters
Betriebsleiter