Betreff
Fällen eines Ahornbaumes sowie zwei Walnussbäumen auf dem Grundstück Gemarkung Emmerich, Flur 10, Flurstück 1113, Netterdensche Straße
Vorlage
05 - 15 1062/2013
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Emmerich am Rhein stimmt der Beseitigung des Ahornbaumes sowie der zwei Walnussbäume nach § 6 Abs. 1 Buchtstabe b) der Satzung des Baumbestandes der Stadt Emmerich am Rhein zu.

 

Sachdarstellung :

 

Die Bauherren beabsichtigen, im Rahmen der Umsetzung der von Ihnen aktuell beantragten Baumaßnahme – Neubau eines Zweifamilienhauses mit zwei PKW-Garagen – die in der Anlage farblich gekennzeichneten 3 Bäume zu fällen.

Die Walnussbäume befinden sich auf dem Grundstück der Bauherren, der Ahornbaum direkt auf der östlichen Grundstücksgrenze.

Es handelt sich bei dem Ahornbaum um einen zweistämmigen Baum, welche einen v-förmigen Zwiesel aufweist. Beide Stämme haben jeweils einen Umfang von ca. 95 cm, gemessen 100 cm über dem Erdboden. Die Summe der Stammumfänge beträgt somit 190 cm.

Bedingt durch den Zwiesel besteht insgesamt bereits Bruchgefahr, zudem befindet sich der Ahornbaum innerhalb des geplanten Baufeldes für die Garage.

Ein Walnussbaum steht unmittelbar im östlichen Bereich der geplanten Zufahrt und weist einen Umfang von ca. 165 cm gemessen 100 cm über dem Erdboden auf. Zwar ist durch diesen Baum das  geplante Baufeld nicht direkt betroffen, allerdings werden die Nutzung der Zufahrt selbst, an deren Lage, Breite und Ausgestaltung sowohl aus eigentumsrechtlicher als auch aus wasserrechtlichen Gründe bestimmte Anforderungen gestellt werden, sowie die Zufahrt zur östlich gelegenen Garage wesentlich beeinträchtigt.

Der zweite Walnussbaum, welcher über einen Stammumfang von 140 cm gemessen 100 cm über dem Erdboden verfügt,  befindet sich innerhalb des Baufeldes der an der westlichen Gebäudeseite geplanten Garage. Hinzu kommt, dass direkt neben dem Baum unterirdisch eine Gasfernleitung verläuft, welche durch die Baumwurzeln beschädigt werden könnte.

Das geplante Bauvorhaben „Zweifamilienwohnhaus mit zwei PKW-Garagen“ liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans, im Rahmen eines zuvor durchgeführten Verfahrens auf Erteilung eines Bauvorbescheides wurde die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens auf Grundlage des § 34 Abs. 1 BauGB bereits bejaht. Da gemäß § 6 Abs. 1 b) der Baumschutzsatzung die nach den bauplanungsrechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung in Form des Baus eines Zweifamilienhauses sonst nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden kann, ist die Fällung der Bäume als Ausnahme vom Fällverbot nach § 4 der Baumschutzsatzung zu genehmigen.

Gemäß § 7 Abs. 1 und 2 der Baumschutzsatzung der Stadt Emmerich am Rhein ist bei Ausnahmeerteilung nach § 6 Abs. 1 Nr. b) der Satzung entweder eine Ersatzpflanzung oder sofern diese Pflanzung nicht möglich ist, eine Ausgleichszahlung an die Stadt Emmerich am Rhein zu leisten.

Die Bauherren haben der Verwaltung mitgeteilt, den erforderlichen Ausgleich in Form einer Geldzahlung zu leisten, da auf dem Grundstück selbst eine Ersatzpflanzung nur unter erschwerten Bedingungen zu erhalten wäre.

Die Verwaltung schlägt vor, dem Antragsteller die Genehmigung zur Fällung der oben stehenden Bäume zu erteilen mit der Auflage, dass hierfür der nach § 7 der Baumschutzsatzung zu ermittelnde Ausgleichsbetrag spätestens bis zum Baubeginn geleistet wird. Weiterhin wird zur Auflage gemacht, dass die Fällung der Bäume tatsächlich erst durchgeführt werden darf, wenn das Bauvorhaben nach Erteilung einer Baugenehmigung für das beantragte Bauvorhaben tatsächlich auch umgesetzt wird. Die Genehmigung zum Fällen wird daher auch Bestandteil der betreffenden Baugenehmigung entsprechend § 8 Abs. 2 der Baumschutzsatzung.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.2.

 

 

 

 

Bürgermeister

Johannes Diks