Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich
am Rhein beschließt
- Ausschussmitgliedschaften
Herr Rainer Gustedt wird als Nachfolger der
durch Mandatsverzicht ausgeschiedenen Frau Ute Sickelmann in folgende
Ausschüsse entsandt:
·
als Mitglied:
Ausschuss für Stadtentwicklung
Sozialausschuss
Betriebsausschuss KBE
·
als stellv. Mitglied:
Haupt- und Finanzausschuss
Wahlprüfungsausschuss
·
als stellv. beratendes Mitglied:
Rechnungsprüfungsausschuss
Frau Annette Claasen-Deck wird als Nachfolgerin für das
ausgeschiedene beratende Mitglied Herrn Rainer Gustedt in folgenden Ausschuss
entsandt:
·
als beratendes Mitglied:
Jugendhilfeausschuss
Herr Karl-Heinz Heuvelmann wird als Nachfolger für das
ausgeschiedene beratende Mitglied Elisabeth Schmitz-Remke in folgenden
Ausschuss entsandt:
·
als beratendes Mitglied
Jugendhilfeausschuss
- Gremienmitgliedschaft
Herr Rainer Gustedt wird als Nachfolger der durch
Mandatsverzicht ausgeschiedenen Frau Ute Sickelmann bzw. aufgrund des
Rücktrittes von Herrn Klaus Heimanns in folgende Gremien entsandt:
·
als Mitglied
Aufsichtsrat Technische Werke Emmerich
Arbeitskreis
SPNV/ÖPNV
·
als stellvertretendes Mitglied
Sparkassenzweckverband
Kom,.Arbgem. Emmerich, Kleve,
Kranenburg,Rees
Sachdarstellung :
Das Ratsmitglied Frau Ute Sickelmann (Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Fraktion) hat mit Ablauf des 31.08.2013 auf ihr Mandat im Rat der Stadt Emmerich am Rhein verzichtet. Nachfolger im Rat ist Herr Rainer Gustedt, Sonnenweg 12, 46446 Emmerich am Rhein.
Frau Sickelmann war Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied in verschiedenen Ausschüssen und Gremien.
Aufgrund des Ausscheidens von Frau Sickelmann und der daraus resultierenden Neubesetzungen in den Ausschüssen und Gremien, scheidet Herr Gustedt aus dem Jugendhilfeausschuss als beratendes Mitglied aus. Als Nachfolgerin bestimmt die Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Fraktion Frau Annette Claasen-Deck als seine Nachfolgerin.
Des Weiteren hat die Zentralrendantur Kalkar mitgeteilt, dass Frau Elisabeth Schmitz-Remke aus dem Kirchenvorstand der kath. Kirchengemeinde St. Christophorus Emmerich ausgeschieden ist. Frau Schmitz-Remke war beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss.
1. Ausschussmitgliedschaften
Nach § 50 Abs. 3 S. 5 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) werden die Nachfolger in den Ausschüssen auf Vorschlag der Fraktion, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, durch Mehrheitsbeschluss gewählt.
Der Bürgermeister
ist gem. § 40 Abs. 2 GO NW nicht stimmberechtigt.
2. Gremienmitgliedschaften
Mit Schreiben vom 30.09.2013 teilte der sachkundige Bürger Herr Klaus Heimanns seinen Rücktritt aus dem Aufsichtsrat der Technischen Werke Emmerich mit.
Für die Gremien erfolgt die Nachfolge gem. § 50 Abs. 4 S. 3 GO NRW. Die Nachfolger werden demgemäß nach § 50 Abs. 2 GO NRW gewählt, d. h. durch Mehrheitsbeschluss.
Der Bürgermeister
ist stimmberechtigt.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.3.
Johannes Diks
Bürgermeister