Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein verweist die Vorlage an den
Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses 2012 gem. § 101
Abs. 1 GO NRW. Der Ausschuss hat sich gem. § 101 Abs. 8 GO NRW zur Durchführung
dieser Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung zu bedienen.
Sachdarstellung :
Gemäß § 95 Abs. 1 der GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden
Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der
Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der
Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der
Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem
Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
Im Gegensatz zur der Vorlage des Jahresabschlusses 2011 in den Rat rd.
18 Monate nach dem Jahresende, nämlich erst am 16.07.2012), kann der Entwurf
des Jahresabschlusses 2012 hiermit bereits 9 Monate nach Abschluss des Jahres
2012 vorgelegt werden. Diese erfreuliche Entwicklung wird durch zwei Faktoren
beeinflusst: Einerseits konnte die Erstellung des Jahresabschlusses 2012
aufgrund von gemachten Erfahrungen aus den Vorjahren um gut zwei Monate
beschleunigt werden, andererseits hat die Stadt Emmerich am Rhein erstmalig als
Pilotkommune einen „Abschluss-Schnell-Check“ beim Kommunalen Rechenzentrum
Niederrhein durchführen können, der die Wartezeit auf das
Jahresabschlussprojekt von rund 8 Monaten auf 10 Tage reduziert hat. So konnte
der Abschluss 2012 aufgrund der geringen Fehlerquote binnen eines halben Tages
am 30.09.2012 abschließend durchgeführt werden.
Am 02.10.2012 wurde dem Rat der Stadt Emmerich am Rhein die aktuelle
Finanzlage für das Jahr 2012 vorgestellt. Das damalige vorläufige Ergebnis
belief sich auf einen Überschuss von 1,475 MIO EUR. Leider ließ sich diese
positive Einschätzung nicht halten; das vorläufige Jahresergebnis weist nur
noch einen Überschuss von 433.273,01 EUR aus. Gegenüber der
Haushaltsplanung verbessert sich das Ergebnis allerdings immer noch um
293.835,85 EUR (Plan 2013: +139.437,16 EUR). Die Prognosen sahen u. a.
deutlichere Steigerung der Gewerbesteuererträge von 972 TEUR vor, zum
Jahresabschluss betrugen die Mehrerträge jedoch nur noch 685 TEUR, denen zudem
deutlich höhere Gewerbesteuerumlagen in Höhe von 850 TEUR gegenüberstehen. Die
höheren Gewerbesteuerumlagen resultieren vor allem aus den hohen
Nachveranlagungen des Jahres 2011.
Der Abschluss 2012 stellt bei genauerer Betrachtung des Zahlenwerks eine
Besonderheit zu den Abschlüssen
vergangener Jahre dar. Erzielte Mehrerträge (+1,577 MIO EUR) wurden durch
Mehraufwendungen (+ 1,603 MIO EUR) wieder kompensiert. Rein rechnerisch ergibt
sich die Verbesserung des Haushaltes fast ausschließlich durch ein verbessertes
Finanzergebnis. Dieses wurde durch höhere Ausschüttungen der EGD (+ 194 TEUR)
sowie der TWE (+82 TEUR) im Wesentlichen beeinflusst.
Durch das verbesserte Ergebnis kann - ein entsprechender
Gewinnverwendungsbeschluss des Rates vorausgesetzt - der Bestand der
Ausgleichsrücklage zum 31.12.2012 um 433.273,01 EUR auf 10.496.542,96 EUR
erhöht werden.
In der Finanzplanung war zum 31.12.2012 ein Fehlbetrag an liquiden
Mitteln und folglich ein Kassenkreditbestand von rd. 2,207 MIO Euro prognostiziert
worden. Durch die hohen Zuflüsse an liquiden Mitteln am Jahresbeginn 2012 aus
Gewerbesteuernachzahlungen für das Vorjahr betrug der Bestand an
Liquiditätskrediten zum Bilanzstichtag 31.12.2012 0,00 EUR (Vorjahr 5,9 MIO EUR). Der Bestand
der liquiden Mittel betrug zum 31.12.2012
2.164.673,17 EUR.
Für weitere Details wird auf den Vortrag in der Sitzung verwiesen. Der
Jahresabschlussbericht konnte in der Kürze der Zeit noch nicht erstellt werden
und wird alsbald nachgereicht.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Der Überschuss des Ergebnisses der Jahresrechnung 2012 in Höhe von 433.273,01 EUR soll der
Ausgleichsrücklage zugeführt werden.
Leitbild :
Die Maßnahme wird von den
Zielen des Leitbildes nicht berührt.
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Johannes Diks
Bürgermeister