hier: Errichtung einer Gesamtschule
Beschlussvorschlag
- Zum 01. August 2014 wird in der Stadt
Emmerich am Rhein gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) eine
Gesamtschule mit sechs Zügen errichtet. Der Aufbau der Gesamtschule
erfolgt sukzessive mit der Bildung der 5. Jahrgangsstufe im Schuljahr
2014/2015.
- Die Gesamtschule wird zunächst unter
dem Namen „Gesamtschule Emmerich am Rhein“ geführt. Die endgültige
Namensgebung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt unter Beteiligung der
Schule.
- Die Gesamtschule wird am Grollscher Weg
errichtet. Dies wird der Hauptstandort der Schule sein. Daneben wird ein
Teilstandort an der Paaltjessteege (einschließlich Schulgebäude Brink)
eingerichtet. Die Beschulung erfolgt in horizontaler Gliederung. Die
Jahrgänge 5 bis 8 werden am Hauptstandort und die Jahrgänge 9 bis 13 am Teilstandort
beschult. Abweichend davon startet die Gesamtschule in den ersten beiden
Jahren im Schulgebäude Brink.
- Die Gesamtschule wird im gebundenen
Ganztag geführt.
- Die Städt. Hanse-Realschule Emmerich am
Rhein, Grollscher Weg 4, 46446 Emmerich am Rhein wird ab dem 01. August
2014 gemäß § 81 Abs. 2 SchulG sukzessive und spätestens zum 31. Juli 2019
vollständig aufgelöst.
- Die Europaschule –
Gemeinschaftshauptschule der Stadt Emmerich am Rhein -, Paaltjessteege 1,
46446 Emmerich am Rhein wird ab dem 01. August 2014 gemäß § 81 Abs. 2
SchulG sukzessive und spätestens zum 31. Juli 2019 vollständig aufgelöst.
- Unabhängig
von den vorstehenden Beschlussvorschlägen wird die Verwaltung beauftragt,
bis zum Ende des 1. Quartals 2014 als weitere räumliche Alternative eine
Neubauvariante der Unterbringung im vorhandenen Schulraumbestand
gegenüberzustellen. Hierzu sollen die voraussichtlichen Umbaukosten für
die Nutzung des vorhandenen Schulraumbestandes ermittelt und mit
Vergleichswerten für Schulneubauten anderer Kommunen verglichen werden.
Sachdarstellung :
Auf Grundlage der politischen Entscheidung (Rat/11.12.2012) wurden im Frühjahr 2013 durch die Verwaltung
insgesamt drei Informationsveranstaltungen und eine Elternbefragung der
Erziehungsberechtigten der Klassen 1 bis 3 durchgeführt. Der Rat ist dem Votum
der Eltern mehrheitlich gefolgt und hat am 16. Juli 2013 einen
Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer Gesamtschule in Emmerich am Rhein zum
Schuljahr 2014/2015 getroffen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag umfasst die Beschlüsse, die zur
Antragstellung für die Errichtung einer Gesamtschule erforderlich sind. Die
Vorlage wurde mit der Bezirksregierung Düsseldorf in der Schulträgerberatung am
12. September 2013 abgesprochen. In Abweichung zur Verwaltungsvorlage bei der
Schulplanungskommission wurden einige Punkte zur Konkretisierung auf Wunsch der
Bezirksregierung eingefügt. In der Schulplanungskommission im Anschluss an die
Schulträgerberatung wurde auf diese Änderungswünsche mündlich hingewiesen.
Die Errichtung einer neuen Gesamtschule kann nur sukzessive erfolgen, d.
h. beginnend im ersten Jahr mit der Eingangsklasse (5. Klasse). Gleichzeitig
werden die Europaschule – Gemeinschaftshauptschule – und die Städt.
Hanse-Realschule sukzessive auslaufen – will heißen: es werden ab dem Schuljahr
2014/2015 keine Eingangsklassen mehr gebildet.
Die Berechnungen zur weiteren Schulentwicklungsplanung durch die Fa.
Komplan basieren nur auf den Schülerinnen und Schülern der Emmericher
Grundschulen. Davon ausgehend, dass der Übergang von der Grundschule zum
Willibrord-Gymnasium konstant bleibt (drei- bis vierzügig) und sich die
Gesamtschule aus den Schülerinnen und Schülern bedient, die auf die Realschule
oder die Hauptschule gewechselt wären,
ergibt sich aus dieser Berechnung im Durchschnitt ein Sechszügigkeit
(sechs Parallelklassen). Aufgrund der schwankenden Schülerzahlen kann es in
einigen Jahren zu einer Fünf- oder auch Siebenzügigkeit kommen. Schüler
aus Nachbarkommunen (= Einpendler) wurden in der Berechnung nicht
berücksichtigt, da sie nach den aktuellen Vorgaben des Landes bei der
Bedarfsermittlung nicht mitgezählt werden dürfen; außerdem ist aufgrund der
Erfahrungen aus früheren Jahren nicht zu erwarten, dass deren Zahl eine
signifikante Größenordnung erreicht.
Positive Stellungnahmen der Nachbarkommunen
liegen von der Stadt Kleve wie auch von der Stadt Rees vor. Die Stadt Kalkar
hat bisher nicht geantwortet. Es ist davon auszugehen, dass von Seiten der
Stadt keine negative Stellungnahme mehr verfasst wird.
Es wird vorgeschlagen, der neuen Gesamtschule zunächst den Namen
„Gesamtschule Emmerich am Rhein“ zu geben. Bei diesem Namen soll es sich nur um
einen vorläufigen Namen handeln. Der neuen Schule sollte im Rahmen der
Identitätsbildung die Möglichkeit gegeben werden, einen Vorschlag zur
Namensgebung zu machen. Da die Berechtigung zur Namensänderung beim Schulträger
liegt, ist letztlich ein Ratsbeschluss erforderlich.
Die Fa. Komplan hat ausgearbeitet, welcher Raumbedarf für die
vollausgebaute sechszügige Gesamtschule erforderlich ist. Unter Einbeziehung
sämtlicher Unterrichtsräume an den beiden Schulstandorten Grollscher Weg
(derzeit Realschule) und Paaltjessteege (derzeit Hauptschule) mit dem
Nebengebäude Brink (ehemalige Berufsschule) sind alle erforderlichen
Unterrichtsräume auch unter Einbeziehung der notwendigen Differenzierungsräume
weitgehend darstellbar. Eine räumliche Trennung der Schulhöfe von Hauptschule
und Gesamtschule ist vorgesehen.
Es fehlt jedoch an Flächen für die Mensa und den Freizeitbereich einer
Ganztagsschule. Am Standort Paaltjessteege käme die Nutzung des Jugendcafés in
Betracht und würde den erforderlichen Raumbedarf ausfüllen. Am Standort
Grollscher Weg müssen Räume für die Betreuung und die Verpflegungseinnahme
(Mensa) geschaffen werden. Die vorhandene Mensa der Realschule ist nicht ausreichend.
Aufgrund der fehlenden Flächen für Mensa und Betreuung an der Realschule
sollte der Start der Gesamtschule im Schulgebäude Brink erfolgen. Ab dem
Schuljahr 2014/2015 werden die vorhandenen Räume für die Hauptschule nicht mehr
benötigt. Zudem ist es nur in diesem Gebäude möglich, ohne großen Aufwand
erforderlichen Raum für die Unterbringung eines Sekretariats und der
Verwaltungsräume einschließlich Lehrerzimmer zu schaffen. Für einen Teil der
derzeitigen Nutzer (Kreismusikschule, Emmericher Blasorchester, Mukie) müssen
andere Lösungen gefunden werden.
Zum pädagogischen Selbstverständnis der Schulform Gesamtschule gehört
der gebundene Ganztag. Da es in Emmerich bisher im Bereich der Sekundarstufe I
noch keine Ganztagsschule gab, wird eine Versorgungslücke geschlossen. Der
Übergang aus den Grundschulen mit dem Angebot des Offenen Ganztags hat in den
letzten Jahren die Nachfrage nach Betreuungsformen an den weiterführenden
Schulen erhöht. Alle weiterführenden Schulen bieten im Rahmen ihrer Möglichkeiten
bereits eine Hausaufgabenbetreuung und freiwillige Arbeitsgemeinschaften an.
Zur Umsetzung der Inklusion an Schulen liegen die von den Schulträgern erwünschten
Gesetzesgrundlagen noch nicht vor, so dass für räumliche Anpassungen und
Barrierefreiheit noch keine Konzepte ausgearbeitet werden konnten. Eine
Arbeitsgruppe hat sich jedoch bereits auf den Weg gemacht, ein pädagogisches
Inklusionskonzept zu erstellen, mit dem die Gesamtschule starten kann.
Die zu nutzenden Schulgebäude sind in den überwiegenden Teilen nicht
barrierefrei. Soweit bauliche Erweiterungen (z. B. Mensa) erforderlich werden,
werden bei der baulichen Umsetzung die Anforderungen des § 55 Landesbauordnung
NRW zur Barrierefreiheit berücksichtigt. Für den unveränderten Bestand gelten diese
Anforderungen bisher nicht.
Zusätzlich soll ebenfalls ein vorläufiges Schulkonzept unter Beteiligung
aller weiterführenden Schulen – insbesondere der auslaufenden Schulen -
erstellt werden. Die Vorstellung soll spätestens zur Ratssitzung am 15. Oktober
2013 erfolgen.
In der Beratung zum Errichtungsbeschluss hat sich ein Teil der
Schulplanungskommission in der Sitzung am 12. September 2013 mit einem
Schulneubau beschäftigt und eine Erweiterung der Beschlussvorschläge gewünscht.
Es sollte die Frage geklärt werden, in wieweit ein Schulneubau nicht nur aus
pädagogischen Gründen (neue Schulraumkonzepte) sondern auch aus
wirtschaftlicher Sicht auf Dauer eine Alternative darstellt.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
- Die Maßnahme
hat haushaltsrechtlichen Auswirkungen für die Haushaltsjahre 2013 ff. Zu
den Mehrausgaben können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten
Aussagen getroffen werden. Von der Gesamtmaßnahme sind drei Schulgebäude
betroffen, an denen zumindest Anpassungen erfolgen müssen. Zusätzlich ist
im Betreuungs- und Mensabereich noch Schulraum zu schaffen.
Hinsichtlich der Sachkosten (Lehr- und
Lernmittel, Unterrichtsausstattung) ist zumindest in den ersten (neun) Jahren
mit einem Mehrbedarf zu rechnen.
Ähnliches gilt auch für den
Personalkostenbereich, da zumindest für die Übergangszeit bis zur endgültigen
Auflösung der Haupt- u. Realschule drei Sekretariate geführt werden müssen.
Für die Herrichtung des „Brink“-Gebäudes
werden im Haushaltsjahr 2014 314.000 € und im Haushaltsjahr 2015 weitere 79.000
€ veranschlagt. Zusätzlich soll dieses Gebäude mit einer zeitgemäßen
Netzwerktechnik ausgestattet werden. Hierfür sind in 2014
49.000 € und in 2015 weitere 14.000 € zu
veranschlagen.
Durch die Gewährung höherer Schlüsselzuweisungen
für Ganztagsschulen werden in den Folgejahren die Einnahmen steigen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Johannes Diks
Bürgermeister