Betreff
Fortführung der Schulentwicklungsplanung für die Sekundarstufen I und II
hier: Errichtung einer Gesamtschule
Vorlage
04 - 15 1050/2013/2
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

 

  1. Zum 01. August 2014 wird in der Stadt Emmerich am Rhein gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) eine Gesamtschule mit sechs Zügen errichtet. Der Aufbau der Gesamtschule erfolgt sukzessive mit der Bildung der 5. Jahrgangsstufe im Schuljahr 2014/2015.
  2. Die Gesamtschule wird zunächst unter dem Namen „Gesamtschule Emmerich am Rhein“ geführt. Die endgültige Namensgebung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt unter Beteiligung der Schule.
  3. Die Gesamtschule wird am Grollscher Weg errichtet. Dies wird der Hauptstandort der Schule sein. Daneben wird ein Teilstandort an der Paaltjessteege (einschließlich Schulgebäude Brink) eingerichtet. Die Beschulung erfolgt in horizontaler Gliederung. Die Jahrgänge 5 bis 8 werden am Hauptstandort und die Jahrgänge 9 bis 13 am Teilstandort beschult. Abweichend davon startet die Gesamtschule in den ersten beiden Jahren im Schulgebäude Brink.
  4. Die Gesamtschule wird im gebundenen Ganztag geführt.
  5. Die Städt. Hanse-Realschule Emmerich am Rhein, Grollscher Weg 4, 46446 Emmerich am Rhein wird ab dem 01. August 2014 gemäß § 81 Abs. 2 SchulG sukzessive und spätestens zum 31. Juli 2019 vollständig aufgelöst.
  6. Die Europaschule – Gemeinschaftshauptschule der Stadt Emmerich am Rhein -, Paaltjessteege 1, 46446 Emmerich am Rhein wird ab dem 01. August 2014 gemäß § 81 Abs. 2 SchulG sukzessive und spätestens zum 31. Juli 2019 vollständig aufgelöst.
  7. Unabhängig von den vorstehenden Beschlussvorschlägen wird die Verwaltung beauftragt, bis zum Ende des 1. Quartals 2014 als weitere räumliche Alternative eine Neubauvariante der Unterbringung im vorhandenen Schulraumbestand gegenüberzustellen. Hierzu sollen die voraussichtlichen Umbaukosten für die Nutzung des vorhandenen Schulraumbestandes ermittelt und mit Vergleichswerten für Schulneubauten anderer Kommunen verglichen werden.

 

Sachdarstellung :

Auf Grundlage der politischen Entscheidung (Rat/11.12.2012)  wurden im Frühjahr 2013 durch die Verwaltung insgesamt drei Informationsveranstaltungen und eine Elternbefragung der Erziehungsberechtigten der Klassen 1 bis 3 durchgeführt. Der Rat ist dem Votum der Eltern mehrheitlich gefolgt und hat am 16. Juli 2013 einen Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer Gesamtschule in Emmerich am Rhein zum Schuljahr 2014/2015 getroffen.

 

Der vorliegende Beschlussvorschlag umfasst die Beschlüsse, die zur Antragstellung für die Errichtung einer Gesamtschule erforderlich sind. Die Vorlage wurde mit der Bezirksregierung Düsseldorf in der Schulträgerberatung am 12. September 2013 abgesprochen. In Abweichung zur Verwaltungsvorlage bei der Schulplanungskommission wurden einige Punkte zur Konkretisierung auf Wunsch der Bezirksregierung eingefügt. In der Schulplanungskommission im Anschluss an die Schulträgerberatung wurde auf diese Änderungswünsche mündlich hingewiesen.

 

Die Errichtung einer neuen Gesamtschule kann nur sukzessive erfolgen, d. h. beginnend im ersten Jahr mit der Eingangsklasse (5. Klasse). Gleichzeitig werden die Europaschule – Gemeinschaftshauptschule – und die Städt. Hanse-Realschule sukzessive auslaufen – will heißen: es werden ab dem Schuljahr 2014/2015 keine Eingangsklassen mehr gebildet.

 

Die Berechnungen zur weiteren Schulentwicklungsplanung durch die Fa. Komplan basieren nur auf den Schülerinnen und Schülern der Emmericher Grundschulen. Davon ausgehend, dass der Übergang von der Grundschule zum Willibrord-Gymnasium konstant bleibt (drei- bis vierzügig) und sich die Gesamtschule aus den Schülerinnen und Schülern bedient, die auf die Realschule oder die Hauptschule gewechselt wären,  ergibt sich aus dieser Berechnung im Durchschnitt ein Sechszügigkeit (sechs Parallelklassen). Aufgrund der schwankenden Schülerzahlen kann es in einigen Jahren zu einer Fünf- oder auch Siebenzügigkeit kommen. Schüler aus Nachbarkommunen (= Einpendler) wurden in der Berechnung nicht berücksichtigt, da sie nach den aktuellen Vorgaben des Landes bei der Bedarfsermittlung nicht mitgezählt werden dürfen; außerdem ist aufgrund der Erfahrungen aus früheren Jahren nicht zu erwarten, dass deren Zahl eine signifikante Größenordnung erreicht.

 

Positive Stellungnahmen der Nachbarkommunen liegen von der Stadt Kleve wie auch von der Stadt Rees vor. Die Stadt Kalkar hat bisher nicht geantwortet. Es ist davon auszugehen, dass von Seiten der Stadt keine negative Stellungnahme mehr verfasst wird.

 

Es wird vorgeschlagen, der neuen Gesamtschule zunächst den Namen „Gesamtschule Emmerich am Rhein“ zu geben. Bei diesem Namen soll es sich nur um einen vorläufigen Namen handeln. Der neuen Schule sollte im Rahmen der Identitätsbildung die Möglichkeit gegeben werden, einen Vorschlag zur Namensgebung zu machen. Da die Berechtigung zur Namensänderung beim Schulträger liegt, ist letztlich ein Ratsbeschluss erforderlich.

 

Die Fa. Komplan hat ausgearbeitet, welcher Raumbedarf für die vollausgebaute sechszügige Gesamtschule erforderlich ist. Unter Einbeziehung sämtlicher Unterrichtsräume an den beiden Schulstandorten Grollscher Weg (derzeit Realschule) und Paaltjessteege (derzeit Hauptschule) mit dem Nebengebäude Brink (ehemalige Berufsschule) sind alle erforderlichen Unterrichtsräume auch unter Einbeziehung der notwendigen Differenzierungsräume weitgehend darstellbar. Eine räumliche Trennung der Schulhöfe von Hauptschule und Gesamtschule ist vorgesehen.

 

Es fehlt jedoch an Flächen für die Mensa und den Freizeitbereich einer Ganztagsschule. Am Standort Paaltjessteege käme die Nutzung des Jugendcafés in Betracht und würde den erforderlichen Raumbedarf ausfüllen. Am Standort Grollscher Weg müssen Räume für die Betreuung und die Verpflegungseinnahme (Mensa) geschaffen werden. Die vorhandene Mensa der Realschule ist nicht ausreichend.

 

Aufgrund der fehlenden Flächen für Mensa und Betreuung an der Realschule sollte der Start der Gesamtschule im Schulgebäude Brink erfolgen. Ab dem Schuljahr 2014/2015 werden die vorhandenen Räume für die Hauptschule nicht mehr benötigt. Zudem ist es nur in diesem Gebäude möglich, ohne großen Aufwand erforderlichen Raum für die Unterbringung eines Sekretariats und der Verwaltungsräume einschließlich Lehrerzimmer zu schaffen. Für einen Teil der derzeitigen Nutzer (Kreismusikschule, Emmericher Blasorchester, Mukie) müssen andere Lösungen gefunden werden.

 

Zum pädagogischen Selbstverständnis der Schulform Gesamtschule gehört der gebundene Ganztag. Da es in Emmerich bisher im Bereich der Sekundarstufe I noch keine Ganztagsschule gab, wird eine Versorgungslücke geschlossen. Der Übergang aus den Grundschulen mit dem Angebot des Offenen Ganztags hat in den letzten Jahren die Nachfrage nach Betreuungsformen an den weiterführenden Schulen erhöht. Alle weiterführenden Schulen bieten im Rahmen ihrer Möglichkeiten bereits eine Hausaufgabenbetreuung und freiwillige Arbeitsgemeinschaften an.

 

Zur Umsetzung der Inklusion an Schulen liegen die von  den Schulträgern erwünschten Gesetzesgrundlagen noch nicht vor, so dass für räumliche Anpassungen und Barrierefreiheit noch keine Konzepte ausgearbeitet werden konnten. Eine Arbeitsgruppe hat sich jedoch bereits auf den Weg gemacht, ein pädagogisches Inklusionskonzept zu erstellen, mit dem die Gesamtschule starten kann.

 

Die zu nutzenden Schulgebäude sind in den überwiegenden Teilen nicht barrierefrei. Soweit bauliche Erweiterungen (z. B. Mensa) erforderlich werden, werden bei der baulichen Umsetzung die Anforderungen des § 55 Landesbauordnung NRW zur Barrierefreiheit berücksichtigt. Für den unveränderten Bestand gelten diese Anforderungen bisher nicht.

 

Zusätzlich soll ebenfalls ein vorläufiges Schulkonzept unter Beteiligung aller weiterführenden Schulen – insbesondere der auslaufenden Schulen - erstellt werden. Die Vorstellung soll spätestens zur Ratssitzung am 15. Oktober 2013 erfolgen.

 

In der Beratung zum Errichtungsbeschluss hat sich ein Teil der Schulplanungskommission in der Sitzung am 12. September 2013 mit einem Schulneubau beschäftigt und eine Erweiterung der Beschlussvorschläge gewünscht. Es sollte die Frage geklärt werden, in wieweit ein Schulneubau nicht nur aus pädagogischen Gründen (neue Schulraumkonzepte) sondern auch aus wirtschaftlicher Sicht auf Dauer eine Alternative darstellt.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

  • Die Maßnahme hat haushaltsrechtlichen Auswirkungen für die Haushaltsjahre 2013 ff. Zu den Mehrausgaben können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Aussagen getroffen werden. Von der Gesamtmaßnahme sind drei Schulgebäude betroffen, an denen zumindest Anpassungen erfolgen müssen. Zusätzlich ist im Betreuungs- und Mensabereich noch Schulraum zu schaffen.

Hinsichtlich der Sachkosten (Lehr- und Lernmittel, Unterrichtsausstattung) ist zumindest in den ersten (neun) Jahren mit einem Mehrbedarf zu rechnen.

Ähnliches gilt auch für den Personalkostenbereich, da zumindest für die Übergangszeit bis zur endgültigen Auflösung der Haupt- u. Realschule drei Sekretariate geführt werden müssen.

 

Für die Herrichtung des „Brink“-Gebäudes werden im Haushaltsjahr 2014 314.000 € und im Haushaltsjahr 2015 weitere 79.000 € veranschlagt. Zusätzlich soll dieses Gebäude mit einer zeitgemäßen Netzwerktechnik ausgestattet werden. Hierfür sind in 2014

49.000 € und in 2015 weitere 14.000 € zu veranschlagen.

 

Durch die Gewährung höherer Schlüsselzuweisungen für Ganztagsschulen werden in den Folgejahren die Einnahmen steigen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister