hier: Bestellung eines neuen Vorsitzenden
Beschlussvorschlag
Der
Rat der Stadt Emmerich am Rhein bestellt das Ratsmitglied Herrn Rainer Gustedt
zum Vorsitzenden des Sozialausschusses
Sachdarstellung :
Der
Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung am 3. November 2009 gem.
§ 58 Abs. 5 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) einen Beschluss über die Verteilung der Ausschussvorsitze und
stellvertretenden Ausschussvorsitze gefasst und die Vorsitzenden und
stellvertretenden Vorsitzenden aus den Reihen der den jeweiligen Ausschüssen
angehörenden stimmberechtigten Ratsmitglieder benannt.
Das
Ratsmitglied Frau Ute Sickelmann wurde in dieser Sitzung zur Vorsitzenden des
Sozialausschusses benannt. Frau Ute Sickelmann mit Ablauf des 31. August 2013
auf ihre Mitgliedschaft im Rat der Stadt Emmerich am Rhein und seinen Gremien
verzichtet.
Für
einen solchen Fall sieht § 58 Abs. 5 Satz Satz 5 GO NRW vor, dass die
Ratsfraktion, der die ausgeschiedene Ausschussvorsitzende angehört hat, ein
Ratsmitglied, das dem Ausschuss bereits angehört, zum Nachfolger bestimmt.
Die
Ratsfraktion Bündnis 90 /DIE GRÜNEN hat Herrn Rainer Gustedt zum neuen
Vorsitzenden des Sozialausschusses bestimmt.
Gemäß § 40 Abs. 2 GO NRW hat der
Bürgermeister kein Stimmrecht
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.3.
Johannes Diks
Bürgermeister