Betreff
Vorsitz Sozialausschuss,
hier: Bestellung eines neuen Vorsitzenden
Vorlage
01 - 15 1082/2013
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein bestellt das Ratsmitglied Herrn Rainer Gustedt zum Vorsitzenden des Sozialausschusses

 

 

Sachdarstellung :

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung am 3. November 2009 gem. § 58 Abs. 5 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) einen Beschluss über die Verteilung der Ausschussvorsitze und stellvertretenden Ausschussvorsitze gefasst und die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden aus den Reihen der den jeweiligen Ausschüssen angehörenden stimmberechtigten Ratsmitglieder benannt.

Das Ratsmitglied Frau Ute Sickelmann wurde in dieser Sitzung zur Vorsitzenden des Sozialausschusses benannt. Frau Ute Sickelmann mit Ablauf des 31. August 2013 auf ihre Mitgliedschaft im Rat der Stadt Emmerich am Rhein und seinen Gremien verzichtet.

Für einen solchen Fall sieht § 58 Abs. 5 Satz Satz 5 GO NRW vor, dass die Ratsfraktion, der die ausgeschiedene Ausschussvorsitzende angehört hat, ein Ratsmitglied, das dem Ausschuss bereits angehört, zum Nachfolger bestimmt.

 

Die Ratsfraktion Bündnis 90 /DIE GRÜNEN hat Herrn Rainer Gustedt zum neuen Vorsitzenden des Sozialausschusses bestimmt.

 

Gemäß § 40 Abs. 2 GO NRW hat der Bürgermeister kein Stimmrecht

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.3.

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister