Betreff
Anbringung eines aktiven Lärmschutzes an der B 220 im Bereich Zeisigweg Haus Nr. 2 bis Haus Nr. 16,
hier: Eingabe 11/2013 der Anlieger des Zeisigweges Haus Nr. 2 - 16
Vorlage
05 - 15 1086/2013
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Eingabe zu unterstützen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der Erarbeitung der Lärmaktionsplanung der Stadt Emmerich am Rhein, den notwendigen Lärmschutz für die betreffenden Wohnbaugrundstücke beim zuständigen Straßenbaulastträger, dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, einzufordern.

 

Sachdarstellung :

 

Antragsinhalte

 

Die Eingabe wurde im Rat der Stadt Emmerich am Rhein in seiner Sitzung am 15.10.2013 beraten und an den Ausschuss für Stadtentwicklung verwiesen. Der Wortlaut der Eingabe ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

Die Anlieger des Zeisigweges bitten den Rat um die Unterstützung bei ihrem Antrag auf Errichtung eines aktiven Lärmschutzes an der B220 an das Landestraßenbauamt NRW. Sie sind auf Grund ihrer Wohnlage an der B220 starken Lärm- und Abgasbelastungen in ihren Gärten ausgesetzt und erhoffen sich eine Verbesserung der Lärmsituation durch ihre Forderung nach aktivem Lärmschutz.

 

Rechtliche Würdigung

 

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) regelt den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnlichen Vorgängen.

Mit Einführung der EU-Umgebungslärmrichtlinie gibt es erstmals einen gemeinsamen europäischen Ansatz zur Minderung der Lärmbelastung der Bevölkerung. Durch eine Änderung des Bundesimmissionschutzgesetzes wurde diese Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt und befindet sich jetzt im 6. Teil des BImSchG in den Paragrafen 47 a bis 47 f. Auf diesen Rechtsgrundlagen werden nach vergleichbaren Verfahren Lärmschwerpunkte durch eine umfassende, strategische Lärmkartierung ermittelt. Auf Basis der Lärmkarten werden unter aktiver Mitwirkung der Öffentlichkeit Lärmaktionspläne aufgestellt. Es werden drei Lärmindizes unterschieden, den Lday (6:00 - 18:00 Uhr), den Levening (18:00 - 22.00 Uhr) und den Lnight (22:00- 6:00 Uhr), die in Dezibel (dB(A)) angegeben werden. Aus diesen drei Werten ist für die Lärmkarten ein Index für den gesamten Tag, Lden, zu berechnen.

Für die Stadt Emmerich am Rhein liegen die Werte Lnight  und Lden vor (siehe Anlage 1 u. 2).

 

Die Anwohner des Zeisigweg beklagen, dass diese Werte für sie nicht hinnehmbar sind. Es existieren verschiedene Gesetzes- und Regelwerke, in denen sich Vorschriften zu Lärmobergrenzen finden. Dies ist zum einen die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), welche auf Grundlage des § 48 BImSchG erlassen wurde. Allerdings findet die TA Lärm ausschließlich Anwendung bei Industrielärm oder sonstigen von einem Gewerbeausgehenden Lärm nicht jedoch bei Verkehrslärm.

Auch die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchG) findet in diesem Falle keine Anwendung, da diese Verordnung nur bei einem Neubau oder einer wesentlichen baulichen Veränderung der Straße heranzuziehen ist.

In den Fällen, in denen Lärmschutzmaßnahmen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) gefordert werden, kommt die Richtlinie für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung der Bevölkerung für Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV) zur Anwendung, in den Fällen, in denen eine Lärmsanierung erfolgt, gelangen die Richtlinie für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes in Verbindung mit den  Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen.

 

In sämtlichen Werken bestimmt sich der jeweils hinzunehmende Lärm nach der Gebietskategorie, in welchem die Anwohner ansässig sind.

 

 

Lage

 

Der Zeisigweg liegt nord-westlich der Emmericher Innenstadt und östlich im Stadtteil Borghees (siehe Karte 1). Er befindet sich innerhalb eines im Flächennutzungsplan (FNP) als Wohnbaufläche ausgewiesenen Bereiches und grenzt mit den hinteren Gärten der Wohnhäuser an die B220.

 

Karte 1: Geografische Lage Zeisigweg im Stadtgebiet

 

Quelle: verändert nach Kommunales Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) [16.10.2013]

 

Im Bebauungsplan (Borghees Nr. B 4_1 Elsepaß) ist der Zeisigweg entweder als reines oder allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Die Fläche auf der rechten Straßenseite des Zeisigweges, wo die Antragssteller wohnen, ist als ein reines Wohngebiet ausgewiesen.

 

Die Lärmschutz-Richtlinien-StV besagt, dass straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen in reinen oder allgemeinen Wohngebieten insbesondere dann in Betracht kommen, wenn tagsüber Richtwerte von 70 db(A) und nachts Richtwerte von 60 db(A) überschritten sind.

 

Die Richtlinie für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes in Verbindung mit den  Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen besagt, dass Lärmsanierung dann in Betracht kommt, wenn tagsüber Richtwerte von 67 db(A) sowie nachts Richtwerte von 57 db(A) überschritten sind.

 

Aussagen der Lärmaktionsplanung

 

Die Stadt Emmerich am Rhein hat die 1. Phase der Lärmaktionsplanung abgeschlossen und befindet sich in der Erarbeitung der 2. Phase, welche im Januar dem ASE vorgestellt werden soll. Aus der 2. Phase der Lärmaktionsplanung können bereits die aktuellen Lärmwerte für den Zeisigweg entnommen werden (Anlagen 1 u. 2).

Die Grundstücke auf der rechten Straßenseite des Zeisigweges weisen Lärmwerte zwischen 60 dB(A) und 75 dB(A) innerhalb von 24 Stunden (Lden) auf. Vor allem der zur B220 ausgerichtete Gartenbereich hinter den Wohnhäusern hat hohe Werte. Je näher die B220 am Grundstück liegt desto höher sind die Messwerte. Die Wohnhäuser bilden eine Barriere und schirmen den Lärm ab, so dass die linke Straßenseite des Zeisigweges eine im Vergleich geringere Lärmbelastung von 55 dB(A) bis 65 dB(A) aufweist. Auf der rechten Seite des Zeisigwegs liegen nachts  die Lärmwerte zwischen 55 dB(A) und 70 dB(A).

 

Bis auf wenige Ausnahmen sind somit die nach den anwendbaren Richtlinien zulässigen und somit hinnehmbaren Lärmwerte zur Nachtzeit überschritten. 

Inwieweit auch die nach den Richtlinien zulässigen Tageswerte regelmäßig überschritten werden, kann anhand der vorliegenden Daten nicht ermittelt werden. Der  Lden   überschreitet zwar die zulässigen Tageswerte zumindest teilweise, da es sich aber um eine Mittelung von drei verschiedenen Werten handelt, besteht hier keine absolute Vergleichbarkeit.

 

Es sind daher weitere Messungen erforderlich, um mögliche Überschreitungen der Lärmwerte differenzierter feststellen zu können.

 

 

 

Fazit:

Aus den vorherigen Ausführungen ergibt sich folgendes:

 

Zuständigkeiten

Die zuständige Behörde ist der Straßenbaulastträger Landesbetrieb Straßenbau NRW. Die Bewohner haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf straßenverkehrlichen Lärmschutz nach der StVO, wenn die nach der Lärmschutz-Richtlinien-StV zulässigen Lärmwerte überschritten werden und hierdurch eine Gesundheitsgefährdung konkret zu befürchten ist. Jedoch besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Lärmschutz, sondern lediglich das Recht auf eine geeignete Schutzmaßnahme.

Ein Anspruch auf eine Lärmsanierung, d.h. Lärmschutzmaßnahmen in baulicher Hinsicht, besteht nach derzeitiger Rechtslage nicht, sondern ist eine freiwillige Leistung, die sich nach haushaltsrechtlichen Regelungen bemisst.

 

Empfehlungen

 

Von den grundsätzlich zur Verfügung stehenden Lärmschutzmaßnahmen haben sich einige Lösungen in der Vergangenheit als lärmmindernd bewährt: Geschwindigkeitsreduzierung ist ein grundsätzlich mögliches Mittel, den straßenverkehrlichen Lärmschutz durchzusetzen.

Der Einsatz von lärmärmeren offenporigem Asphalt und Lärmschutzbauwerken sind Maßnahmen der Lärmsanierung, wobei  anzumerken ist, dass höhere Stockwerke von Lärmschutzbauwerken weniger profitieren als tiefer gelegene.

Am Zeisigweg liegen die Gärten der Anwohner topografisch tiefer als das Straßenniveau der B220. Daher würden die Gärten durch eine Lärmschutzbaumaßnahme Lärmminderung erfahren.

Die Anwohner beantragen den Bau einer Lärmschutzwand. Die Stadt Emmerich am Rhein kommt in ihrer derzeit sich in Arbeit befindlichen 2. Phase der Lärmaktionsplanung ebenfalls zu der Empfehlung, hier aktiven Lärmschutz in Form einer Lärmschutzwand zu errichten.

Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zu unterstützen.

 

Die Stadt Emmerich am Rhein wird den Landesbetrieb Straßenbau NRW auffordern, neue Messungen durchzuführen, um exakt zu ermitteln, ob und in welchem Maße die zulässigen Grenzwerte zu Tag- und Nachtzeiten überschritten sind.

Hieraus können dann Schallschutzmaßnahmen abgeleitet werden, die Lärmminderung zum Schutz der Anwohner herbeiführen. 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.1.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter