Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt die
1. Nachtragssatzung
zur Haushaltssatzung
der Stadt Emmerich
am Rhein
für das
Haushaltsjahr 2013
Aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel
3 des Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und zur Änderung
kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 01. Oktober 2013 (GV. NRW. S.
564) hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss vom folgende Nachtragssatzung zur
Haushaltssatzung vom 19.02.2013 erlassen:
§ 1
Mit dem
Nachtragshaushaltsplan werden
|
die bisherigen festgesetzten Gesamterträge EUR |
erhöht um EUR |
vermindert um EUR |
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. Nachträge festgesetzt auf EUR |
Ergebnisplan Erträge Aufwendungen |
53.102.047 57.143.359 |
|
5.380.225 926.000 |
47.721.822 56.217.359 |
Finanzplan aus laufender
Verwaltungstätigkeit: Einzahlungen Auszahlungen aus
Investitions- und Finanzierungstätigkeit: Einzahlungen Auszahlungen |
48.527.994 52.852.482 3.814.317 5.199.829 |
- - |
5.380.225 926.000 - - |
43.147.769 51.926.482 3.814.317 5.199.829 |
§ 2
Der bisher
festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird nicht geändert.
§ 3
Der bisherige
festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
§ 4
Die
Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen
Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in
Höhe von 4.041.312 EUR um 4.454.225 EUR erhöht und damit auf 8.495.537 EUR
festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag
der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen,
wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 12.000.000 EUR um
4.000.000 EUR erhöht und damit auf 16.000.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze werden nicht geändert.
§§ 7 – 9
Werden nicht geändert.
Sachdarstellung :
In der Verteilmasse im Produkt 16.01.01 „Steuern, Zuweisungen, Umlagen“
ist im August 2013 beim Gewerbesteueraufkommen durch eine Nachveranlagung
(Rückzahlung) für das Jahr 2012 und Anpassung der Vorauszahlungen für 2013
neben schon laufenden Mindererträgen ein erheblicher Einbruch zu verzeichnen,
die sich mit wenigen anderen Ansatzveränderungen und im Produkt 11.01.01
„Versorgung“ auf eine Gesamtverschlechterung von 4.454.225 EUR beläuft.
Erhebliche Veränderungen in den anderen Budgets sind nicht zu erwarten, so dass
dort keine Anpassungen der Haushaltsansätze vorgenommen werden. Zu weiteren
Einzelheiten wird auf den der Vorlage beigefügten Entwurf des 1.
Nachtragshaushaltsplanes verwiesen.
Gegenüber dem Haushaltsplan mit einem ausgewiesen Defizit von 4.041.312
EUR in der Ergebnisrechnung wird nunmehr ein Fehlbedarf von 8.495.537 EUR zum
Jahresabschluss 2013 prognostiziert.
In gleicher Höhe verschlechtert sich der Saldo des Gesamtfinanzplanes
von bisher
5.710.000 EUR auf nunmehr 10.164.225 EUR.
Gemäß § 81 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b) GO NRW hat die Gemeinde unverzüglich
eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder
Sparmöglichkeit ein erheblich höherer Jahresfehlbetrag entstehen wird und der
Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden
kann. Eine Änderung der Haushaltssatzung kann gem. § 81 Abs. 1 GO NRW nur bis
zum Ablauf des Haushaltsjahres beschlossen werden.
In § 8 der Haushaltssatzung der Stadt Emmerich am Rhein ist die Grenze
der Erheblichkeit für Abweichungen von den Planwerten auf 2.000.000 EUR
festgesetzt.
Darüber hinaus ist § 4 der Haushaltssatzung zu ändern, der bisher zum
Haushaltsausgleich eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage in Höhe von
4.041.312 EUR vorsah, nunmehr jedoch eine Entnahme von 8.495.537 EUR erforderlich
wird.
Aufgrund der Einnahmeausfälle sowie der hohen Rückzahlungen aus
Nachveranlagungen fehlen erhebliche
liquide Mittel zur Ausgabenfinanzierung;
diese Lücke kann nur durch Liquiditätskredite gedeckt werden. Aktuell
sind Kassenkredite in Gesamthöhe von
10,279 MIO EUR aufgenommen, womit die Obergrenze gemäß § 5 der
Haushaltssatzung für die Aufnahme von Liquiditätskrediten in Höhe von 12 MIO
EUR für die verbleibenden Monate noch zu überschreiten droht. Deshalb ist auch
in § 5 der Haushaltssatzung die Obergrenze für die Aufnahme von Kassenkrediten
anzupassen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Wenigereinnahmen/Verschlechterung
Haushalt 2013 in Höhe von 4.454.225 EUR
auf -8.495.537 EUR. Deckung durch Entnahme aus
der Ausgleichsrücklage.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Johannes Diks
Bürgermeister