Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung 2013
Vorlage
02 - 15 1102/2013
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt die

 

1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung

der Stadt Emmerich am Rhein

für das Haushaltsjahr 2013

 

Aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 01. Oktober 2013 (GV. NRW. S. 564) hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss vom           folgende Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung vom 19.02.2013 erlassen:

 

§ 1

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

 

 

die

bisherigen

festgesetzten

Gesamterträge

 

 

 

EUR

 

 

 

erhöht

um

 

 

 

 

EUR

 

 

 

vermindert

um

 

 

 

 

EUR

 

und damit

der

Gesamtbetrag

des

Haushaltsplans

 einschl.

Nachträge

festgesetzt auf

EUR

Ergebnisplan

 

Erträge

Aufwendungen

 

 

 

53.102.047

57.143.359

 

 

 

 

5.380.225

926.000

 

 

47.721.822

56.217.359

 

Finanzplan

 

aus laufender Verwaltungstätigkeit:

Einzahlungen

Auszahlungen

 

aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit:

Einzahlungen

Auszahlungen

 

 

 

 

 

48.527.994

52.852.482

 

 

 

3.814.317

5.199.829

 

 

 

 

 

 

 

 

 

-

-

 

 

 

 

5.380.225

926.000

 

 

 

-

-

 

 

 

 

43.147.769

51.926.482

 

 

 

3.814.317

5.199.829

 

 

§ 2

 

Der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird nicht geändert.

 

§ 3

 

Der bisherige festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.

 

§ 4

      

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 4.041.312 EUR um 4.454.225 EUR erhöht und damit auf 8.495.537 EUR festgesetzt.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 12.000.000 EUR um 4.000.000 EUR erhöht und damit auf 16.000.000 EUR festgesetzt.

 

§ 6

 

      Die Steuersätze werden nicht geändert.

 

§§ 7 – 9

 

      Werden nicht geändert.

 

 

Sachdarstellung :

 

In der Verteilmasse im Produkt 16.01.01 „Steuern, Zuweisungen, Umlagen“ ist im August 2013 beim Gewerbesteueraufkommen durch eine Nachveranlagung (Rückzahlung) für das Jahr 2012 und Anpassung der Vorauszahlungen für 2013 neben schon laufenden Mindererträgen ein erheblicher Einbruch zu verzeichnen, die sich mit wenigen anderen Ansatzveränderungen und im Produkt 11.01.01 „Versorgung“ auf eine Gesamtverschlechterung von 4.454.225 EUR beläuft. Erhebliche Veränderungen in den anderen Budgets sind nicht zu erwarten, so dass dort keine Anpassungen der Haushaltsansätze vorgenommen werden. Zu weiteren Einzelheiten wird auf den der Vorlage beigefügten Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes verwiesen.

 

Gegenüber dem Haushaltsplan mit einem ausgewiesen Defizit von 4.041.312 EUR in der Ergebnisrechnung wird nunmehr ein Fehlbedarf von 8.495.537 EUR zum Jahresabschluss 2013 prognostiziert.

 

In gleicher Höhe verschlechtert sich der Saldo des Gesamtfinanzplanes von bisher

5.710.000 EUR auf nunmehr 10.164.225 EUR.

 

Gemäß § 81 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b) GO NRW hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein erheblich höherer Jahresfehlbetrag entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann. Eine Änderung der Haushaltssatzung kann gem. § 81 Abs. 1 GO NRW nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres beschlossen werden.

 

In § 8 der Haushaltssatzung der Stadt Emmerich am Rhein ist die Grenze der Erheblichkeit für Abweichungen von den Planwerten auf 2.000.000 EUR festgesetzt.

 

Darüber hinaus ist § 4 der Haushaltssatzung zu ändern, der bisher zum Haushaltsausgleich eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage in Höhe von 4.041.312 EUR vorsah, nunmehr jedoch eine Entnahme von 8.495.537 EUR erforderlich wird.

 

Aufgrund der Einnahmeausfälle sowie der hohen Rückzahlungen aus Nachveranlagungen  fehlen erhebliche liquide Mittel zur Ausgabenfinanzierung;  diese Lücke kann nur durch Liquiditätskredite gedeckt werden. Aktuell sind Kassenkredite in Gesamthöhe von

10,279 MIO EUR aufgenommen, womit die Obergrenze gemäß § 5 der Haushaltssatzung für die Aufnahme von Liquiditätskrediten in Höhe von 12 MIO EUR für die verbleibenden Monate noch zu überschreiten droht. Deshalb ist auch in § 5 der Haushaltssatzung die Obergrenze für die Aufnahme von Kassenkrediten anzupassen.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Wenigereinnahmen/Verschlechterung Haushalt 2013 in Höhe von 4.454.225 EUR

auf  -8.495.537 EUR. Deckung durch Entnahme aus der Ausgleichsrücklage.

 

 

Leitbild :

 

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister