Betreff
Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 12.12.1996,
hier: 8. Nachtragssatzung
Vorlage
70 - 15 1106/2013
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt,

1. die Begründung zum Erlass der Änderung der Entwässerungssatzung zur

     Kenntnis zu nehmen

     und

2. die mit Anlage 1 gekennzeichnete 8. Nachtragssatzung zur Entwässerungs-

     satzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 12.12.1996 in der zurzeit gültigen

     Fassung.

 

Sachdarstellung :

 

Wenn die Grundstücksanschlussleitungen im Freigefälle und die Pumpstationen inklusive der technischen Einrichtungen in den Gebieten mit Druckentwässerung, gemäß der Vorlage unter Tagesordnungspunkt 5 der öffentlichen Abwasseranlage gewidmet werden sollen, ist eine Anpassung der Entwässerungssatzung notwendig.

Die Definitionen zur öffentlichen Abwasseranlage und die Abgrenzungen zu privaten Hausanschlussleitungen müssen an die neue Situation angepasst werden. In der Entwässerungssatzung sind daher die nachfolgenden Paragraphen abzuändern.

 

Gegenüberstellung der bisherigen Fassung zur Neufassung

 

Änderungen sind grau unterlegt.

 

Bisherige Fassung                                                   geänderte Fassung

§ 1                                                                               § 1

Gegenstand der Satzung                                            Gegenstand der Satzung       

(3) Zur öffentlichen Abwasseranlage                                     (3) Zur öffentlichen Abwasseranlage

gehören ferner bei Freigefällekanälen die                  gehören ferner bei Freigefällekanälen die

Anschlussstutzen                                                        Anschlussstutzen, die Grundstücksan-

                                                                                    schlussleitungen                                 

und bei einem Druckentwässerungsnetz                   und bei einem Druckentwässerungsnetz      

der Pumpenschacht ohne technische                                    der Pumpenschacht inklusive technische

Ausstattung zum Anschluss der Hausan-                   Ausstattung zum Anschluss der Hausan-

schlussleitung.                                                             schlussleitung.

 

§ 2                                                                               § 2

Begriffsbestimmungen                                                           Begriffsbestimmungen

 5. Anschlussleitungen:                                                           5. Anschlussleitungen:

a) Grundstücksanschlussleitungen sind                     a) Grundstücksanschlussleitungen sind

die Leitungen vom öffentlichen Sammler                  die Leitungen vom öffentlichen Sammler

 bis zur Grenze des jeweils anzuschlies-                    bis zur Grenze des jeweils anzuschlies-

senden Grundstücks.                                                  senden Grundstücks
b) Hausanschlussleitungen sind die                            b) Hausanschlussleitungen sind die

Leitungen von der Grundstücksgrenze bis                 Leitungen von der Grundstücksgrenze bis

zu und einschließlich der ersten                                 zu und einschließlich der ersten Inspektionsöffnung auf dem jeweils                                     Inspektionsöffnung auf dem jeweils

anzuschließendem Grundstück.                                 anzuschließendem Grundstück.
c) In Druckentwässerungsnetzen ist an                     c) In Druckentwässerungsnetzen endet

Stelle der Grundstücksgrenze die                              die Hausanschlussleitung nicht an der

Kleinpumpstation.                                                       Grundstücksgrenze, sondern an der

                                                                                    Kleinpumpstation.

 

 

 

Bisherige Fassung                                                   geänderte Fassung

6. Haustechnische Abwasseranlagen:                                   6. Haustechnische Abwasseranlagen:
Haustechnische Abwasseranlagen sind                     Haustechnische Abwasseranlagen sind

die Einrichtungen, die der Sammlung,                                   die Einrichtungen, die der Sammlung,

Vorbehandlung, Prüfung, Rückhaltung                      Vorbehandlung, Prüfung, Rückhaltung

und Ableitung des Abwassers auf dem                      und Ableitung des Abwassers auf dem

Grundstück dienen.                                                    Grundstück dienen.
Sie gehören - mit Ausnahme der Haus-                     Sie gehören nicht zur öffentlichen Ab-

anschlussleitungen in Gebieten, in denen                  asseranlage.

die Abwasserbeseitigung durch ein Druck-

entwässerungsnetz erfolgt - nicht zu

öffentlichen Abwasseranlagen.

 

§ 10                                                                             § 10
Ausführung und Unterhaltung von                              Ausführung und Unterhaltung von

Anschlussleitungen                                                     Anschlussleitungen

 

(10) Für die Herstellung und Erweite-             (10) Für die Herstellung und Erweite-

rung der öffentlichen Abwasseranlage                       rung der öffentlichen Abwasseranlage

werden Kanalanschlussbeiträge, für                          werden Kanalanschlussbeiträge und

die Anschlussnahme des Grundstückes

Aufwandersatz und für die Inanspruchnahme           für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage                                                  der öffentlichen Abwasseranlage

 Entwässerungsgebühren nach den                           Entwässerungsgebühren nach den hierzu erlassenen Beitrags- und                                          hierzu erlassenen Beitrags- und Gebührensatzungen erhoben.                                Gebührensatzungen erhoben.

 

§ 11                                                                             § 11
Besondere Bestimmungen für                                    Besondere Bestimmungen für

Druckentwässerungssysteme                                                Druckentwässerungssysteme

 

(4) Der Pumpenschacht sowie die dazu                    (4) Der Pumpenschacht inklusive

                                                                                    der technischen Ausstattung

sowie die dazu gehörige Druckleitung                        sowie die dazu gehörige Druckleitung zum Haupt- oder Nebensammler                                               zum Haupt- oder Nebensammler

wird nach Fertigstellung ohne                                     wird nach Fertigstellung ohne besonderen Widmungsakt Bestandteil                                          besonderen Widmungsakt Bestandteil der öffentlichen Abwasseranlage.                                        der öffentlichen Abwasseranlage.

Die Betriebsleitung schlägt daher vor, dem Rat zu empfehlen die als Anlage 1 gekennzeichnete 8. Nachtragssatzung zur Entwässerungssatzung zu beschließen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1.

 

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister