hier: 11. Nachtragssatzung
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt,
1. die in der
Begründung aufgeführte Neukalkulation zur Kenntnis zu nehmen
und
2. die mit Anlage
1 gekennzeichnete 11. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung
vom 12.12.1996 zur
Entwässerungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein
vom 12.12.1996 in der zurzeit
gültigen Fassung.
Sachdarstellung :
Die Kalkulation der Gebühren im Abwasserbereich richtet sich im Bezug
auf die zu berücksichtigenden Kosten nach den Vorgaben des KAG. Die Berechnung
nach dieser Vorschrift unterscheidet sich von der kaufmännischen in erster
Linie durch die kalkulatorischen Kosten für Abschreibung und Verzinsung, die
hier erheblich höher sind als bei der bilanziellen Darstellung, da zum Beispiel
bei der Abschreibung der Wiederbeschaffungszeitwert und nicht der tatsächliche
Anschaffungswert zu Grunde gelegt wird.
Die Höhe der Abwassergebühren wird neben den Hauptkostenfaktoren, die aus dem
Betriebsführungsentgelt der TWE GmbH und den kalkulatorischen Kosten für die
Investitionen bestehen, auch durch die Menge des eingeleiteten Abwasser und die
Höhe des Schmutzfrachtanteils bestimmt.
Das Betriebsführungsentgelt der
TWE GmbH wird für das Jahr 2014 nicht erhöht werden.
Die Umwidmung der
Grundstücksanschlussleitungen zum Bestandteil des öffentlichen Kanalnetzes wirkt sich auf die kalkulatorischen Kosten im
Bereich Kanal aus. Wie im TOP 5 dargelegt wird sich das Anlagevermögen um 5,1
Mio. Euro erhöhen. Unter Berücksichtigung des Alters der Leitungen ergibt sich
hieraus ein zusätzlicher Abschreibungsbetrag in Höhe von 110.870 Euro. Eine
kalkulatorische Verzinsung findet nicht statt. Dadurch erhöht sich die
Kanalgebühr für Schmutzwasser und Regenwasser um jeweils 0,02 €/cbm bzw. 0,02 €/qm.
Mit dem Auslaufen
eines Vertrages über die gemeinsame Abwasserbeseitigung mit einem Großeinleiter
änderten sich ab 2013 die kalkulatorischen Rahmenbedingungen. Die KBE wurde
dadurch bereits für das laufende Jahr in die Lage versetzt, die Abwassergebühr
ausschließlich nach dem KAG zu kalkulieren und insgesamt eine Gebührensenkung
vorzunehmen.
Die Prognosen des
Großeinleiters über die zukünftig stark reduzierte Abwassermenge, die in der
Kalkulation für 2013 bereits berücksichtigt wurden, sind jedoch nicht in dem
Umfang eingetroffen. Bei der Kanalbenutzungsgebühr ist daher ein erheblicher
Überschuss entstanden. Dieser ist nach den Regeln des KAG an den
Gebührenpflichtigen zurückzugeben.
Vor diesem
Hintergrund kann bei der Abwassergebühr insgesamt für 2014 eine weitere
Gebührensenkung vorgenommen werden, obwohl die Klärwerksgebühr leicht ansteigt.
Die Kalkulation der kostenrechnenden Abwassergebühr nach dem KAG stellt
sich wie folgt dar:
A) Klärwerksgebühr
B) Kanalbenutzungsgebühr
C) Abwassergebühr, setzt sich aus A) und B) zusammen
D) Würdigung der Anforderungen an die Gebührenkalkulation nach KAG
A) Kalkulation der
Klärwerksgebühr
1.)
Berechnungsgrundlage Wassermenge und Schmutzfracht
cbm
kg CSB
a) Schmutzwasser Haushalte 1.301.567 26,85% 1.106.332 22,61% E 1
b) Schmutzwasser Großeinleiter 1.646.000 33,96% 2.980.000 60,89% E 2
Schmutzwasser
Gesamt 2.947.567 60,81% 4.086.332 83,50%
Niederschlagswasser: 1.900.000 39,19% 807.500 16,50 % E 3
Summe: 4.847.567 100 % 4.893.832 100 %
2.) Ansatzfähige
Kosten:
Zu
Vergleichszwecken ist das Jahresergebnis für das Wirtschaftsjahr 2012
mitaufgeführt.
Ist
2012 Kalkulation 2014
2.1 Materialaufwand 3.724.004,73 € 3.709.000,00 € E
4
2.2
Personalaufwand 37.038,22 € 38.000,00
€
2.3 Sonst. betr.
Aufwand 82.280,13 € 36.000,00
€
2.4 kalk.
Abschreibung 843.707,33 € 632.914,50 € E 5
2.5 kalk.
Verzinsung
680.259,64 € 479.158,29
€ E 6
2.6 Umlage
Verwaltung 183.842,68 € 187.833,53 €
Gesamtkosten: 5.551.132,73 €
5.082.906,32 €
Abzügl. Auflösung
Sonderposten 71.000,00 €
abzügl.
Benutzungsentg.u.Ant.Abw.abg. 1.275.090,34
€
abzügl. Sulfateinleiter
u. sonst. Erträge 211.978,76
€ 191.000,00 €
1/2 Defizit aus
Vorjahren 462.769,14 €
Summe ansatzfähige
Kosten:
4.064.063,63 €
5.283.675,46 €
Erläuterungen:
Zu E 1 Bei
der Jahreswassermenge der Haushalte wurde der Mittelwert der letzten fünf Jahre
zugrunde gelegt. Es wurde wie bisher eine durchschnittliche Konzentration von
0,850 kg/CSB je cbm unterstellt.
Zu E 2 Bei
der Wassermenge der Großeinleiter wurde ebenfalls der Mittelwert der letzten
fünf Jahre zu Grunde gelegt, sowie die Prognosen, die die Großeinleiter bedingt
durch Ablaufveränderungen angegeben haben.Es wurde die individuell ermittelte
Konzentration (kg CSB/cbm) veranschlagt.
Zu E 3 Die
bebauten/befestigten Flächen wurden wie im Jahr 2012 veranschlagt. Bei der
Ermittlung der von den bebauten/befestigten Flächen abgeleiteten Das
Niederschlagswasser wurde anhand der bisher aufgezeichneten Niederschlagsmengen
hochgerechnet. Es wird von einer durchschnittlichen Niederschlagsmenge von 868,6 mm/anno ausgegangen.
Die
Schmutzfrachtkonzentration für Niederschlagswasser beträgt unverändert 0,425
kg/cbm. Insgesamt beträgt die zugrundezulegende befestigte Fläche 2.743.842 qm.
Zu E 4 Die
Betriebsführung in der Abwasserbeseitigung – Bereiche Klär-
werk, Kanalnetz und Fäkalienabfuhr –
erfolgt seit dem 01.09.2004
durch die TWE GmbH. Das zu zahlende Betriebsführungsentgelt wur-
de in dem zwischen der Stadt Emmerich am Rhein und der TWE
GmbH abgeschlossenen LIMV in einer Summe festgeschrieben, die alljährlich über
eine Indexrechnung an die allgemeine Preisentwicklung anzupassen ist. Die
Verteilung nach Kostenstellen erfolgt auf der Grundlage der Ergebnisse für das
Jahres 2012.
Zu E 5 Die
Höhe des jeweiligen Abschreibungsbetrages
nach dem KAG ergibt sich aus dem erfassten Anlagevermögen zum
31.12.2013, sowie der im Wirtschaftsplan 2013 und 2014 aufgeführten weiteren Investitionen.
Zu E 6 Der
Betrag der Verzinsung für diese Kalkulation ermittelt sich auf der Basis des
Anschaffungswertes abzüglich der linearen Abschreibung und gewähr-
ter Zuschüsse.
3. Zuordnung des
Aufwandes zu den Parametern Wasser und CSB
Die auf Gebühren
zu verteilende Summe wird zu 23 % dem Parameter Wasser und zu 77 % dem
Parameter CSB zugeordnet. Die Aufteilung erfolgt nach den jeweiligen
Investitionsgütern.
Anteil Wasser 23
% 1.215.245,36
€
Anteil CSB 77 % 4.068.430,10 €
5.283.675,46 €
4. Ermittlung der
kostendeckenden Gebühr
Für Schmutzwasser:
wassermengenabhängige
Gebühr je cbm
zugeord.
Kosten 1.215.245,36 €
Wassermenge 4.847.567
cbm
Gebühr je cbm 0,25 €
schmutzfrachtabhängige
Gebühr kg/CSB/cbm
zugeord. Kosten 4.068.430,10 €
kg CSB 4.893.832 kg
Gebühr kg/CSB 0,83 €
Für normales
häusliches Abwasser wird nach wie vor eine Schmutzfrachtkonzentration von 0,850
kg/cbm unterstellt. Dies ergibt eine Gebühr von
0,71 €/cbm
Für Großeinleiter
mit individuell ermittelten Schmutzfrachten ergeben sich nach der
Berechnungsformel der Satzung davon abweichende Gebührensätze.
Für Niederschlagswasser:
Ausgehend von obiger Berechnung ergibt sich für die
Niederschlagswassergebühr folgende Kalkulation:
wassermengenabhängig:
1.900.000 cbm x 0,25 €/cbm =
475.000,00 €
schmutzfrachtabhängig:
807.500 kg CSB x 0,83 €/kg CSB = 670.225,00 €
Summe: 1.145.225,00 €
Bei 2.659.311 qm
bebauter und befestigter Fläche ergibt
sich ein Gebührensatz von
1.145.225,00 € : 2.743.842 qm = 0,41 €/qm
B) Kalkulation der
Kanalbenutzungsgebühr:
1.)
Berechnungsgrundlagen
qm cbm % Erl.
a) Schmutzwasser Haushalte 1.301.567 26,85 E 1
b) Schmutzwasser Großeinleiter 1.646.000
33,96 E 2
Schmutzwasser gesamt 2.947.567 60,81
c) Niederschlagswasser 2.743.842 1.900.000 39,19 E
3
Kalkulationsgrundlage 2.743.842 4.847.567 100,00
2.) Ansatzfähige
Kosten:
Zu
Vergleichszwecken ist das Jahresergebnis für das Wirtschaftsjahr 2012
mitaufgeführt.
Ist 2012 Kalkulation
2014
2.1
Materialaufwand 1.758.614,50
€ 1.796.000,00 € E 4
2.2
Personalaufwand 37.038,22 € 38.000,00 €
2.3 Sonst. betr.
Aufwand 137.932,53 € 90.000,00 €
2.4 kalk.
Abschreibung 2.011.993,00
€ 2.454.474,00 € E 5
2.5 kalk.
Verzinsung
2.307.983,94 € 2.506.784,00 € E 6
2.6 Umlage
Verwaltung 183.842,68 € 187.833,53 €
Gesamtkosten: 6.437.404,87
€ 7.073.091,53 €
abzügl. sonst
Erträge 49.539,68 € 11.000,00 €
6.387.865,19 € 7.062.091,53 €
1/2 Defizit aus
Vorjahren 757.758,46 €
6.304.333,07 €
Hinsichtlich der
Erläuterungen wird auf die Ausführungen unter (A) Kalkulation Klärwerksgebühr
verwiesen.
3.) Zuordnung der
ansatzfähigen Kosten:
Die oben
ausgewiesenen Gesamtkosten sind zunächst um den kalkulatorischen Kostenanteil
zu verringern, der ausschließlich durch die Schmutzwasserkanalisation
verursacht werden. Es ergibt sich folgende Berechnung:
Aufwand Insgesamt: 6.304.333,07
€ ./. Abschreibung Anteil SW
1.492.565,64
€
./. Verzinsung Anteil SW 1.524.375,35
€
3.287.392,08
€
Die Kosten für die
Mischwasserkanalisation sind nach dem unter 1.) aufgeführten Verhältnis
aufzuteilen. Es ergeben sich folgende Kostenanteile:
Für
Niederschlagswasser:
3.287.392,08 € davon 39,19
% = 1.288.328,96 €
Für Schmutzwasser:
3.287.392,08 €
davon 60,81 % = 1.999.063,12 €
zzgl. Kosten für Schmutzwasser: 3.016.940,99
€
Summe: 5.016.004,11
€
Kosten insgesamt: 6.304.333,07
€
4. Ermittlung der
kostendeckenden Gebühr
Für Schmutzwasser: 5.016.004,11 €/ 2.947.567
cbm = 1,70
€/cbm
Für
Niederschlagswasser: 1.288.328,96 €/
2.743.842 qm = 0,47
€/qm
C) Abwassergebühr
insgesamt:
Klärwerksgebühr:
Bisher ab 1.1.2014
Wassermengenabhängige Gebühr: 0,22
€/cbm 0,25 €/cbm
Schmutzfrachtabhängige Gebühr: 0,65
€/kg CSB/cbm 0,83 €/kg CSB/cbm
d.h. für häusl.
Abwasser
Für Schmutzwasser 0,77
€/cbm 0,96 €/cbm
Für Niederschlagswasser 0,38
€/qm
0,41 €/qm
Kanalbenutzungsgebühr:
Für Schmutzwasser 2,14
€/cbm 1,70 €/cbm
Für Niederschlagswasser
0,82 €/qm 0,47 €/qm
Zusammenfassung
(Normaleinleiter)
Für Schmutzwasser 2,91
€/cbm 2,66 €/cbm
Für Niederschlagswasser 1,20
€/qm 0,88 €/qm
Vergleichsberechnung
für Musterhaushalt
4-Personenhaushalt – 160 cbm Schmutzwasser – 150 qm befestigte Fläche
Klärwerksgebühr Bisher
ab
2014 Veränderung in
%
Für 160 cbm 123,20 € 153,60 €
30,40 € 24,67
Für 150 qm 57,00
€ 61,50 € 4,50 € 7,89
Kanalbenutzungsgebühr:
Für 160 cbm 342,40 €
272,00 € - 70,40 € - 20,56
Für 150 qm 123,00 € 70,50 €
-52,50 €
- 42,68
Summe: 645,60 € 557,60 €
- 88,00 € -13,63
D) Würdigung der
Anforderungen an die Gebührenkalkulation nach KAG
Das KAG verlangt
bei der Kostenrechnung eine gleichförmige Anpassung der Gebühren zur Deckung
der anfallenden Kosten. Bei den Gebührenkalkulationen für die letzten Jahre hat
sich eine notwendige Gebührenerhöhung für die Abwassergebühren ergeben. In den
vergangenen Jahren hat der Rat der Stadt Emmerich zu Gunsten der Bürger immer
eine geringere Erhöhung als kalkuliert beschlossen. Mit diesen Beschlüssen
wurde dokumentiert, dass eine Anpassung der Gebühren der nach KAG berechneten
Sätze nicht gewünscht ist und stattdessen eine geringe aber kontinuierliche
Anpassung vorgenommen werden soll mit dem Ziel, die vollen KAG-Bestimmungen zu
einem späteren Zeitpunkt erreichen zu können.
Aus der
Kalkulation für das Jahr 2013 ergibt sich im Klärwerksbereich die Notwendigkeit
einer Gebührenerhöhung und im Bereich des Kanals einer Gebührensenkung. Dadurch
ergibt sich im Bereich Abwasser insgesamt eine Gebührensenkung in Höhe von
13,63 %.
Da die Gebühr
stark abhängig ist von der Einleitungsmenge eines einzelnen Großeinleiters, ist
es derzeit schwierig eine gleichförmige Gebührenanpassung über einen längeren
Zeitraum zu planen. Daher sind die Defizite im Bereich Klärwerk und die
Überschüsse aus dem Bereich Kanal jeweils zu Hälfte in die Gebührenkalkulation im
eingeflossen. Planungsgemäß soll die die zweite Hälfte zum Ausgleich der
Gebührenausgleichsrücklage in die Gebühr 2015 einfließen und sie so konstant
halten. Sollten sich jedoch die Einleitungsmengen entgegen der derzeitigen
Prognosen verändern, ist ggf. eine Anpassung notwendig und auch möglich.
Die
Betriebsleitung empfiehlt den Ausführungen in der Begründung zu folgen und die
als Anlage 1 gekennzeichnete 11. Nachtragssatzung der Gebührensatzung vom
12.12.1996 zur Entwässerungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 12.12.1996
dem Rat der Stadt Emmerich am Rhein zum Beschluss vorzulegen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1
Johannes Diks
Bürgermeister