Betreff
Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 12.12.1996,
hier: 11. Nachtragssatzung
Vorlage
70 - 15 1107/2013
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt,

1. die in der Begründung aufgeführte Neukalkulation zur Kenntnis zu nehmen

    und

2. die mit Anlage 1 gekennzeichnete 11. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung 
    vom 12.12.1996 zur Entwässerungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein     
    vom 12.12.1996 in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Sachdarstellung :

 

Die Kalkulation der Gebühren im Abwasserbereich richtet sich im Bezug auf die zu berücksichtigenden Kosten nach den Vorgaben des KAG. Die Berechnung nach dieser Vorschrift unterscheidet sich von der kaufmännischen in erster Linie durch die kalkulatorischen Kosten für Abschreibung und Verzinsung, die hier erheblich höher sind als bei der bilanziellen Darstellung, da zum Beispiel bei der Abschreibung der Wiederbeschaffungszeitwert und nicht der tatsächliche Anschaffungswert zu Grunde gelegt wird.

Die Höhe der Abwassergebühren wird  neben den Hauptkostenfaktoren, die aus dem Betriebsführungsentgelt der TWE GmbH und den kalkulatorischen Kosten für die Investitionen bestehen, auch durch die Menge des eingeleiteten Abwasser und die Höhe des Schmutzfrachtanteils bestimmt.

Das Betriebsführungsentgelt der  TWE GmbH wird für das Jahr 2014 nicht erhöht werden.

Die Umwidmung der Grundstücksanschlussleitungen zum Bestandteil des öffentlichen Kanalnetzes  wirkt sich auf die kalkulatorischen Kosten im Bereich Kanal aus. Wie im TOP 5 dargelegt wird sich das Anlagevermögen um 5,1 Mio. Euro erhöhen. Unter Berücksichtigung des Alters der Leitungen ergibt sich hieraus ein zusätzlicher Abschreibungsbetrag in Höhe von 110.870 Euro. Eine kalkulatorische Verzinsung findet nicht statt. Dadurch erhöht sich die Kanalgebühr für Schmutzwasser und Regenwasser um jeweils  0,02 €/cbm bzw. 0,02 €/qm.

Mit dem Auslaufen eines Vertrages über die gemeinsame Abwasserbeseitigung mit einem Großeinleiter änderten sich ab 2013 die kalkulatorischen Rahmenbedingungen. Die KBE wurde dadurch bereits für das laufende Jahr in die Lage versetzt, die Abwassergebühr ausschließlich nach dem KAG zu kalkulieren und insgesamt eine Gebührensenkung vorzunehmen.

Die Prognosen des Großeinleiters über die zukünftig stark reduzierte Abwassermenge, die in der Kalkulation für 2013 bereits berücksichtigt wurden, sind jedoch nicht in dem Umfang eingetroffen. Bei der Kanalbenutzungsgebühr ist daher ein erheblicher Überschuss entstanden. Dieser ist nach den Regeln des KAG an den Gebührenpflichtigen  zurückzugeben.

Vor diesem Hintergrund kann bei der Abwassergebühr insgesamt für 2014 eine weitere Gebührensenkung vorgenommen werden, obwohl die Klärwerksgebühr leicht ansteigt.

Die Kalkulation der kostenrechnenden Abwassergebühr nach dem KAG stellt sich wie folgt dar:

 

A) Klärwerksgebühr

B) Kanalbenutzungsgebühr

C) Abwassergebühr, setzt sich aus A) und B) zusammen

D) Würdigung der Anforderungen an die Gebührenkalkulation nach KAG

A) Kalkulation der Klärwerksgebühr

 

1.) Berechnungsgrundlage Wassermenge und Schmutzfracht

                                                                  cbm                                                      kg CSB

a) Schmutzwasser Haushalte            1.301.567              26,85%                  1.106.332              22,61%                  E 1
b) Schmutzwasser Großeinleiter       1.646.000              33,96%                  2.980.000              60,89%                  E 2

Schmutzwasser Gesamt                     2.947.567              60,81%                 4.086.332              83,50%

Niederschlagswasser:                          1.900.000              39,19%                    807.500              16,50 %                 E 3

Summe:                                                 4.847.567              100    %                 4.893.832              100  %

 

2.) Ansatzfähige Kosten:

Zu Vergleichszwecken ist das Jahresergebnis für das Wirtschaftsjahr 2012 mitaufgeführt.

                                                                              Ist 2012                 Kalkulation 2014

2.1 Materialaufwand                                       3.724.004,73 €               3.709.000,00 €        E 4

2.2 Personalaufwand                                            37.038,22 €                     38.000,00 €

2.3 Sonst. betr. Aufwand                                      82.280,13 €                     36.000,00 €

2.4 kalk. Abschreibung                                       843.707,33 €                   632.914,50 €       E 5

2.5 kalk. Verzinsung                                           680.259,64 €                   479.158,29 €       E 6

2.6 Umlage Verwaltung                                      183.842,68 €                   187.833,53 €

Gesamtkosten:                                                5.551.132,73 €                5.082.906,32 €

Abzügl. Auflösung Sonderposten                                                                 71.000,00 €

abzügl. Benutzungsentg.u.Ant.Abw.abg.         1.275.090,34 €              

abzügl. Sulfateinleiter u. sonst. Erträge               211.978,76 €                 191.000,00 €

1/2 Defizit aus Vorjahren                                                                            462.769,14 €     

Summe ansatzfähige Kosten:                                        4.064.063,63 €              5.283.675,46 €

 

 

 

 

Erläuterungen:

Zu E 1             Bei der Jahreswassermenge der Haushalte wurde der Mittelwert der letzten fünf Jahre zugrunde gelegt. Es wurde wie bisher eine durchschnittliche Konzentration von 0,850 kg/CSB je cbm unterstellt.

Zu E 2             Bei der Wassermenge der Großeinleiter wurde ebenfalls der Mittelwert der letzten fünf Jahre zu Grunde gelegt, sowie die Prognosen, die die Großeinleiter bedingt durch Ablaufveränderungen angegeben haben.Es wurde die individuell ermittelte Konzentration (kg CSB/cbm) veranschlagt.  

Zu E 3             Die bebauten/befestigten Flächen wurden wie im Jahr 2012 veranschlagt. Bei der Ermittlung der von den bebauten/befestigten Flächen abgeleiteten Das Niederschlagswasser wurde anhand der bisher aufgezeichneten Niederschlagsmengen hochgerechnet. Es wird von einer durchschnittlichen Niederschlagsmenge  von 868,6 mm/anno ausgegangen.

                        Die Schmutzfrachtkonzentration für Niederschlagswasser beträgt unverändert 0,425 kg/cbm. Insgesamt beträgt die zugrundezulegende befestigte Fläche 2.743.842 qm.

Zu E 4             Die Betriebsführung in der Abwasserbeseitigung – Bereiche Klär-
 werk, Kanalnetz und Fäkalienabfuhr – erfolgt seit dem 01.09.2004
durch die TWE GmbH. Das zu zahlende Betriebsführungsentgelt wur-
de in dem zwischen der Stadt Emmerich am Rhein und der TWE
GmbH abgeschlossenen LIMV in einer Summe festgeschrieben, die alljährlich über eine Indexrechnung an die allgemeine Preisentwicklung anzupassen ist. Die Verteilung nach Kostenstellen erfolgt auf der Grundlage der Ergebnisse für das Jahres 2012.

Zu E 5             Die Höhe des jeweiligen Abschreibungsbetrages  nach dem KAG ergibt sich aus dem erfassten Anlagevermögen zum 31.12.2013, sowie der im Wirtschaftsplan 2013 und 2014 aufgeführten weiteren  Investitionen.

Zu E 6             Der Betrag der Verzinsung für diese Kalkulation ermittelt sich auf der Basis des Anschaffungswertes abzüglich der linearen Abschreibung und gewähr-
 ter Zuschüsse.

 

3. Zuordnung des Aufwandes zu den Parametern Wasser und CSB

Die auf Gebühren zu verteilende Summe wird zu 23 % dem Parameter Wasser und zu 77 % dem Parameter CSB zugeordnet. Die Aufteilung erfolgt nach den jeweiligen Investitionsgütern.

Anteil Wasser             23 %                            1.215.245,36 €
Anteil CSB                  77 %                             4.068.430,10 €

 5.283.675,46 €

 

4. Ermittlung der kostendeckenden Gebühr

Für Schmutzwasser:

wassermengenabhängige Gebühr je cbm

                        zugeord. Kosten                      1.215.245,36 €
                        Wassermenge                         4.847.567 cbm
                        Gebühr je cbm                             0,25 €

 

schmutzfrachtabhängige Gebühr kg/CSB/cbm
                        zugeord. Kosten                         4.068.430,10 €
                        kg CSB                                      4.893.832 kg
                        Gebühr kg/CSB                              0,83 €

 

Für normales häusliches Abwasser wird nach wie vor eine Schmutzfrachtkonzentration von 0,850 kg/cbm unterstellt. Dies ergibt eine Gebühr von
                                                                              0,71 €/cbm

 

Für Großeinleiter mit individuell ermittelten Schmutzfrachten ergeben sich nach der Berechnungsformel der Satzung davon abweichende Gebührensätze.

 

Für Niederschlagswasser:

Ausgehend von obiger Berechnung ergibt sich für die Niederschlagswassergebühr folgende Kalkulation:

wassermengenabhängig:
1.900.000 cbm   x    0,25 €/cbm       =                                    475.000,00 €

schmutzfrachtabhängig:
807.500 kg CSB        x         0,83 €/kg CSB               =           670.225,00 €

Summe:                                                                                1.145.225,00 €

 

Bei 2.659.311 qm bebauter und  befestigter Fläche ergibt sich ein Gebührensatz von
1.145.225,00 €    :    2.743.842 qm                             =             0,41 €/qm
           

 

 

 

 

 

 

 

B) Kalkulation der Kanalbenutzungsgebühr:

 

1.) Berechnungsgrundlagen

                                                                        qm                   cbm                    %                  Erl.

 

a) Schmutzwasser Haushalte                                        1.301.567                 26,85              E 1

b) Schmutzwasser Großeinleiter                                   1.646.000                 33,96               E 2

Schmutzwasser gesamt                                                 2.947.567                 60,81             

 

c) Niederschlagswasser                       2.743.842          1.900.000                 39,19              E 3

 

Kalkulationsgrundlage                      2.743.842          4.847.567                 100,00

2.) Ansatzfähige Kosten:

Zu Vergleichszwecken ist das Jahresergebnis für das Wirtschaftsjahr 2012 mitaufgeführt.

 

                                                                            Ist 2012                   Kalkulation 2014

2.1 Materialaufwand                                       1.758.614,50 €               1.796.000,00 €         E 4

2.2 Personalaufwand                                            37.038,22 €                   38.000,00 €

2.3 Sonst. betr. Aufwand                                    137.932,53 €                   90.000,00 €

2.4 kalk. Abschreibung                                   2.011.993,00 €               2.454.474,00 €         E 5

2.5 kalk. Verzinsung                                       2.307.983,94 €              2.506.784,00 €         E 6

2.6 Umlage Verwaltung                                      183.842,68 €                 187.833,53 €

Gesamtkosten:                                               6.437.404,87 €               7.073.091,53 €

abzügl. sonst Erträge                                            49.539,68 €                    11.000,00 €

                                                                         6.387.865,19 €               7.062.091,53 €

1/2 Defizit aus Vorjahren                                                                           757.758,46 €

           
                                                                                                                6.304.333,07 €

 

Hinsichtlich der Erläuterungen wird auf die Ausführungen unter (A) Kalkulation Klärwerksgebühr verwiesen.

 

 

 

3.) Zuordnung der ansatzfähigen Kosten:

Die oben ausgewiesenen Gesamtkosten sind zunächst um den kalkulatorischen Kostenanteil zu verringern, der ausschließlich durch die Schmutzwasserkanalisation verursacht werden. Es ergibt sich folgende Berechnung:

Aufwand Insgesamt:                                       6.304.333,07 €                                                       ./. Abschreibung Anteil SW                                1.492.565,64 €
./. Verzinsung Anteil SW                                 1.524.375,35 €
                                                                        3.287.392,08 €

Die Kosten für die Mischwasserkanalisation sind nach dem unter 1.) aufgeführten Verhältnis aufzuteilen. Es ergeben sich folgende Kostenanteile:

 

Für Niederschlagswasser:

3.287.392,08 €                                    davon 39,19 %           =          1.288.328,96 €

 

Für Schmutzwasser:

3.287.392,08 €                                    davon 60,81 %           =          1.999.063,12 €
zzgl. Kosten für Schmutzwasser:                                                       3.016.940,99 €

Summe:                                                                                              5.016.004,11 €

Kosten insgesamt:                                                                              6.304.333,07 €

 

4. Ermittlung der kostendeckenden Gebühr

Für Schmutzwasser:               5.016.004,11 €/ 2.947.567 cbm  =                              1,70 €/cbm

Für Niederschlagswasser:      1.288.328,96 €/ 2.743.842 qm    =                              0,47  €/qm

 

C) Abwassergebühr insgesamt:

Klärwerksgebühr:

                                                                   Bisher                                  ab 1.1.2014

Wassermengenabhängige Gebühr:          0,22 €/cbm                           0,25 €/cbm

Schmutzfrachtabhängige Gebühr:           0,65 €/kg CSB/cbm             0,83 €/kg CSB/cbm

d.h. für häusl. Abwasser

Für Schmutzwasser                                  0,77 €/cbm                           0,96 €/cbm

Für Niederschlagswasser                         0,38 €/qm                             0,41 €/qm

 

Kanalbenutzungsgebühr:

Für Schmutzwasser                                  2,14 €/cbm                          1,70 €/cbm

Für Niederschlagswasser                          0,82 €/qm                        0,47 €/qm

 

Zusammenfassung (Normaleinleiter)                                                                        

                                                                                                                                   

Für Schmutzwasser                                  2,91 €/cbm                        2,66 €/cbm         

Für Niederschlagswasser                         1,20 €/qm                          0,88 €/qm           

 

Vergleichsberechnung für Musterhaushalt

4-Personenhaushalt – 160 cbm Schmutzwasser – 150 qm befestigte Fläche

Klärwerksgebühr                                             Bisher             ab 2014           Veränderung        in %       

Für 160 cbm                                                   123,20 €            153,60 €            30,40 €           24,67
Für 150 qm                                                     57,00 €                61,50 €              4,50 €             7,89

 

Kanalbenutzungsgebühr:

Für 160 cbm                                                   342,40 €            272,00 €               - 70,40 €   - 20,56

Für 150 qm                                                     123,00 €             70,50 €                -52,50 €   - 42,68

Summe:                                                          645,60 €           557,60 €               - 88,00 €    -13,63

 

 

D) Würdigung der Anforderungen an die Gebührenkalkulation nach KAG

 

Das KAG verlangt bei der Kostenrechnung eine gleichförmige Anpassung der Gebühren zur Deckung der anfallenden Kosten. Bei den Gebührenkalkulationen für die letzten Jahre hat sich eine notwendige Gebührenerhöhung für die Abwassergebühren ergeben. In den vergangenen Jahren hat der Rat der Stadt Emmerich zu Gunsten der Bürger immer eine geringere Erhöhung als kalkuliert beschlossen. Mit diesen Beschlüssen wurde dokumentiert, dass eine Anpassung der Gebühren der nach KAG berechneten Sätze nicht gewünscht ist und stattdessen eine geringe aber kontinuierliche Anpassung vorgenommen werden soll mit dem Ziel, die vollen KAG-Bestimmungen zu einem späteren Zeitpunkt erreichen zu können.

Aus der Kalkulation für das Jahr 2013 ergibt sich im Klärwerksbereich die Notwendigkeit einer Gebührenerhöhung und im Bereich des Kanals einer Gebührensenkung. Dadurch ergibt sich im Bereich Abwasser insgesamt eine Gebührensenkung in Höhe von 13,63 %.

Da die Gebühr stark abhängig ist von der Einleitungsmenge eines einzelnen Großeinleiters, ist es derzeit schwierig eine gleichförmige Gebührenanpassung über einen längeren Zeitraum zu planen. Daher sind die Defizite im Bereich Klärwerk und die Überschüsse aus dem Bereich Kanal jeweils zu Hälfte in die Gebührenkalkulation im eingeflossen. Planungsgemäß soll die die zweite Hälfte zum Ausgleich der Gebührenausgleichsrücklage in die Gebühr 2015 einfließen und sie so konstant halten. Sollten sich jedoch die Einleitungsmengen entgegen der derzeitigen Prognosen verändern, ist ggf. eine Anpassung notwendig und auch möglich.

Die Betriebsleitung empfiehlt den Ausführungen in der Begründung zu folgen und die als Anlage 1 gekennzeichnete 11. Nachtragssatzung der Gebührensatzung vom 12.12.1996 zur Entwässerungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 12.12.1996 dem Rat der Stadt Emmerich am Rhein zum Beschluss vorzulegen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister