Betreff
Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 04.03.1987,
hier: 10. Nachtragssatzung
Vorlage
70 - 15 1109/2013
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt,

1. die mit der lfd. Nr. 1 bis 2 gekennzeichnete Neukalkulation  zur Kenntnis zu neh-
    men und

2. die mit Anlage 1 bezeichnete 10. Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung über
    die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 04.03.1987.

 

Sachdarstellung :

 

Die Fäkalienabfuhrgebühr wurde letztmalig am 01.01.2010 geändert. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich über mehrere Jahre ein Defizit aufgebaut. Die Gebühr wurde daraufhin  erhöht, aber das Defizit wurde nicht nur abgebaut, sondern wie in der Sitzung des Betriebsausschusses am 05.09.2013 unter TOP 5 in den Jahresabschlüssen nach KAG dargestellt, hat sich in der Gebührenausgleichsrücklage zum 31.12.2012 für den Teilbereich Fäkalienabfuhr eine Überdeckung von insgesamt 10.334,04 € angesammelt.

Auch für das Jahr 2013 ist mit einem Überschuss von ca. 5 T€ zu rechnen. Die Zahlen der Abfuhren werden sich in den nächsten Jahren voraussichtlich nicht verändern. Es ist daher beabsichtigt, den bis Ende 2013 entstandenen Überschuss von ca. 15 T€ auf drei Jahre verteilt an die Gebührenzahler in Form einer Gebührensenkung im Bereich der Fäkalienabfuhr zurückzugeben. 

Menge an Fäkalien entwickelte sich wie folgt:

Jahr                 Menge in cbm

2010                            1.541,0

2011                            1.121,5

2012                            1.300,0

 

Nach Hochrechnung des Jahres 2013 bleiben die Mengen gleich.              

 

Auf der Basis dieser Bedarfszahlen stellt sich die Kalkulation der Fäkalienabfuhrgebühr zum 01.01.2014 insgesamt wie folgt dar:

1. Ansatzfähige Kosten

                                                            Ist 2012           Kalkulation                  Erl.                                                                                                       zum 1.1.2014                                                                                                                                                                     

Betriebsführungsentgelt                                  23.600,90        24.000,00        E 1

Sonst. Aufwand: Bürobedarf                              323,97          1.000,00

Gesamtkosten                                                            23.924,87        25.500,00

zu berücksichtigendes Defizit                                                   5.000,00

abgefahrene cbm                                             1.300                1.300

 

Erläuterungen

E 1) Die Betriebsführung in der Abwasserbeseitigung in den Bereichen Klärwerk, Kanal

       und Fäkalienabfuhr erfolgt seit dem 1.9.2004 durch die  TWE GmbH. Das  zu zah-

       lende Betriebsführungsentgelt wurde in dem zwischen der Stadt Emmerich am Rhein

       und der TWE GmbH abgeschlossenen Leistungs- und Investitionsmanagementver-

       trag (LIMV) in einer Summe festgeschrieben. Gleichzeitig wurde eine Anpassung an

       die aktuelle Preisentwicklung auf der Grundlage der amtlichen Preissteigerungsraten

       des statistischen Bundesamtes vereinbart. Für 2014 ist keine Anpassung geplant.

 

 

2. Divisionskalkulation

Ist 2012                        Kalkulation     

      zum 1.1.2013       zum 1.1.2014                                                                                      

 

Kostendeckende Gebühr je cbm                    18,40 €                            15,38 €

Erhobene Gebühr                                           23,40 €                 

Vorschlag der ab dem 1.1.14 zur erhebenden Gebühr je cbm          :    15,40 €      

 

Die Betriebsleitung empfiehlt, die in der Begründung vorgelegte Kalkulation zur Kenntnis zu nehmen und die als Anlage 1 gekennzeichnete 10. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 04.03.1987 zu beschließen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1.

 

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister