hier: 10. Nachtragssatzung
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt,
1. die mit der
lfd. Nr. 1 bis 2 gekennzeichnete Neukalkulation
zur Kenntnis zu neh-
men und
2. die mit Anlage
1 bezeichnete 10. Nachtragssatzung zur Änderung der Satzung über
die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen vom 04.03.1987.
Sachdarstellung :
Die Fäkalienabfuhrgebühr wurde letztmalig am 01.01.2010 geändert. Zu
diesem Zeitpunkt hatte sich über mehrere Jahre ein Defizit aufgebaut. Die
Gebühr wurde daraufhin erhöht, aber das
Defizit wurde nicht nur abgebaut, sondern wie in der Sitzung des Betriebsausschusses
am 05.09.2013 unter TOP 5 in den Jahresabschlüssen nach KAG dargestellt, hat
sich in der Gebührenausgleichsrücklage zum 31.12.2012 für den Teilbereich
Fäkalienabfuhr eine Überdeckung von insgesamt 10.334,04 € angesammelt.
Auch für das Jahr 2013 ist mit einem Überschuss von ca. 5 T€ zu
rechnen. Die Zahlen der Abfuhren werden sich in den nächsten Jahren
voraussichtlich nicht verändern. Es ist daher beabsichtigt, den bis Ende 2013
entstandenen Überschuss von ca. 15 T€ auf drei Jahre verteilt an die
Gebührenzahler in Form einer Gebührensenkung im Bereich der Fäkalienabfuhr
zurückzugeben.
Menge an Fäkalien entwickelte sich wie folgt:
Jahr Menge
in cbm
2010 1.541,0
2011 1.121,5
2012 1.300,0
Nach Hochrechnung des Jahres 2013 bleiben die Mengen
gleich.
Auf der Basis dieser
Bedarfszahlen stellt sich die Kalkulation der Fäkalienabfuhrgebühr zum
01.01.2014 insgesamt wie folgt dar:
1. Ansatzfähige Kosten
Ist
2012 Kalkulation Erl. zum
1.1.2014 € €
Betriebsführungsentgelt 23.600,90 24.000,00 E 1
Sonst. Aufwand: Bürobedarf 323,97 1.000,00
Gesamtkosten 23.924,87 25.500,00
zu
berücksichtigendes Defizit
5.000,00
abgefahrene cbm 1.300 1.300
Erläuterungen
E 1) Die Betriebsführung in der
Abwasserbeseitigung in den Bereichen Klärwerk, Kanal
und Fäkalienabfuhr erfolgt seit dem
1.9.2004 durch die TWE GmbH. Das zu zah-
lende Betriebsführungsentgelt wurde in
dem zwischen der Stadt Emmerich am Rhein
und der TWE GmbH abgeschlossenen
Leistungs- und Investitionsmanagementver-
trag (LIMV) in einer Summe
festgeschrieben. Gleichzeitig wurde eine Anpassung an
die aktuelle Preisentwicklung auf der
Grundlage der amtlichen Preissteigerungsraten
des statistischen Bundesamtes vereinbart.
Für 2014 ist keine Anpassung geplant.
2. Divisionskalkulation
Ist 2012 Kalkulation
zum 1.1.2013 zum 1.1.2014 € €
Kostendeckende Gebühr je
cbm 18,40
€ 15,38 €
Erhobene Gebühr
23,40
€
Vorschlag der ab dem 1.1.14
zur erhebenden Gebühr je cbm : 15,40
€
Die Betriebsleitung empfiehlt, die in der Begründung vorgelegte
Kalkulation zur Kenntnis zu nehmen und die als Anlage 1 gekennzeichnete 10.
Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen vom 04.03.1987 zu beschließen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1.
Johannes Diks
Bürgermeister