hier: 10. Nachtragssatzung
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt,
1. die in der Begründung dargelegte
Anpassung der Abfallgebühr für
das Jahr 2014 zur Kenntnis zu nehmen und
2. die als Anlage 1 gekennzeichnete 10.
Nachtragssatzung zur Gebühren-
satzung zur Abfallentsorgung der
Stadt Emmerich am Rhein vom
16.12.1999.
Sachdarstellung :
Ab dem 1.1.2013 wird
die Abfallentsorgung nach der in 2012 durchgeführten Ausschreibung auf
Grundlage eines neuen, wesentlich günstigeren Entsorgungsvertrages
durchgeführt. Bereits für das Jahr 2013 konnten die Abfallgebühren gesenkt
werden. Die tatsächliche Höhe des Entsorgungsentgeltes steht jetzt auch in
Abhängigkeit zur abgefahrenen Abfallmenge. Da die Abfallmenge unter dem
prognostizierten Wert liegt, und darüberhinaus aus dem „alten“
Entsorgungsvertrag in 2013 noch eine Erstattung in Höhe von 51.000,00 Euro aus
Vorjahren erfolgte, wird die Gebührenausgleichsrücklage Ende 2013, auch unter
Berücksichtigung des Defizites aus 2012, voraussichtlich ein Plus von
130.000,00 Euro ausweisen.
Das Kommunale
Abgabengesetz (KAG) fordert, dass Überschüsse von kostenrechnenden
Einrichtungen innerhalb von vier Jahren im Gebührenhaushalt ausgeglichen werden
müssen. Zum 31.12.2012 wies die Gebührenausgleichsrücklage ein Defizit in Höhe
von knapp 40.000 Euro aus. Das Jahr 2013 wird voraussichtlich mit einem
Überschuss in Höhe von 170.000 Euro abschließen, so dass Handlungsbedarf
gegeben ist. Vor dem Hintergrund einer gewünschten Gebührenkonstanz wird daraus
resultierend dieser Überschuss in den nächst vier Jahren gleichmäßig in die
Gebührenkalkulation mit einfließen und für eine Gebührensenkung von 3,6 %
sorgen.
Es sei an dieser
Stelle angemerkt, dass damit die Belastung aus der Abfallgebühr für einen
durchschnittlichen 4-Personen-Haushalt noch 5 % unter das Niveau des Jahres
2000 sinken wird.
1. Voraussichtlicher Jahresabschluss für 2013
Die Werte des voraussichtlichen Jahresabschlusses
2013 sind eine Hochrechnung unter Berücksichtigung des Ergebnis der
Jahresrechnung 2012 und der bis September 2013 geleisteten Ausgaben und
erhaltenen Einnahmen.
2.
Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühr für 2014
2 a)
Die Kostenansätze für die Kalkulation wurden auf der Grundlage des Erfolgsplans
für 2014 und Hochrechnungen für 2013
festgelegt.
Erfolgsplan |
|
1 |
2 |
|
|
Abfallentsorgung |
Jahresab- |
Voraussichtl. |
Kalkulation |
|
|
70 50 00 |
schluss |
Jahresab- schluss |
für |
|
|
|
2012 |
2013 |
2014 |
|
|
|
Tsd. € |
Tsd. € |
Tsd. € |
|
|
1. Umsatzerlöse |
3.105 |
2.526 |
2.423 |
E1 |
|
2. Sonstige Erträge |
0 |
0 |
0 |
|
|
Gesamtleistung |
3.105 |
2.526 |
2.423 |
|
|
3. Hilfs- und Betriebsstoffe |
6 |
13 |
10 |
E2 |
|
4. Fremdleistungen |
2.760 |
1.911 |
1.990 |
E3 |
|
Materialaufwand gesamt. |
2.766 |
1.924 |
2.000 |
|
|
Rohergebnis:: |
339 |
602 |
423 |
|
|
5. Personalaufwand |
263 |
296 |
324 |
E4 |
|
6. Abschreibungen |
4 |
4 |
14 |
E5 |
|
7. sonst. Aufwendungen: |
56 |
56 |
50 |
E6 |
|
Betriebliches Rohergebnis |
16 |
246 |
35 |
|
|
8. Zinsen |
0 |
0 |
0 |
|
|
9. Außerordentl.Ergebnis |
-8 |
-8 |
-8 |
|
|
11.
Steuern |
0 |
0 |
0 |
|
|
10.
Umlage Verwaltung |
64 |
65 |
64 |
E7 |
|
Jahresergebnis |
-57 |
173 |
-37 |
|
|
KAG-Abschluss |
-61 |
170 |
-32 |
|
|
Stand Rücklage nach KAG |
-40 |
130 |
98 |
E8 |
|
Erläuterungen zum obigen Erfolgsplan:
E
1 Die Erlöse im Bereich der Abfallentsorgung setzen
sich zusammen aus
der Personengrundgebühr (EW/EWG)
1.014.382 €
der Gewichtsgebühr für die angefallene Restmüllmenge 950.000 €
die Behältergrundgebühr für
die Biotonne
143.898 €
die Gewichtsgebühr für die
angefallene Bioabfallmenge 248.000 €
Erstattung des Betriebszweiges Park- und Grünanlagen
von
2,50 € pro Biotonne für Laub
von städtischen Bäumen 12.320 €
Erstattung des Bereiches Verwaltung für den Anteil
des
Eigenverbrauch an den Abfallbehältern der
Annahmestelle 1.000 €
den sonstigen Erlösen aus dem Verkauf von
Restmüllsäcken, der gebührenpflichtigen Annahme von Restabfällen und Papier und
der Grünschnittannahme, sowie der Kostenerstattung vom Dualen System
Deutschland für Abfallberatung. Dieser Wert setzt sich wie folgt zusammen:
Grünschnittannahme
9.930 €
Restmüllannahme (säcke)
und Papier 35.000 €
Abfallberatung DSD
u.a. 7.750 €
Gesamt 53.680 €
E 2 Ausgaben
für Schutzkleidung, den Kauf von Restmüllsäcken und
Materialen für die
Papierkorbentleerung
E 3 Unter
Fremdleistung fallen
a) die Unternehmerentgelte
694.000 €,
b) die Abfallentsorgungskosten
1.214.000 €
c) sonstige Fremdleistungen 70.000 €
und der Bezug von
Betriebszweigen, hier Bauhof
12.000 €
a) Unternehmerentgelte:
Ausgehend vom Ausschreibungsergebnis ermittelt sich der
Ansatz wie folgt:
-
Restmüllabfuhr incl. Sperrmüll
536.000 €
-
Bioabfuhr
142.543 €
- Schadstoffsammlung
incl. Altmedikamente 16.000
€
Gesamtbetrag der Zahlung an den Unternehmer 752.000 €
b)
Abfallentsorgungskosten
Auf Nachfrage bei der KKA verändern
sich die Entsorgungsentgelte in 2014 nicht. Lediglich die Erlöse im
Papierbereich werden voraussichtlich von 35,00 Euro auf 20,00 Euro sinken.
Der Ansatz ermittelt sich wie folgt:
- Hausmüll ca.
3.800 to x 235,00
€/t 893.000 €
- Bioabfall ca. 1.550 to x 153,00 €/t 237.150 €
- Sperrmüll ca. 330 to
x 235,00 €/t 77.550 €
- Altholz ca. 680 to
x 41,00 €/t 27.880 €
- Schadstoffe 39.773 €
- Erlöse aus Papier und
Metall -61.786 €
Gesamtbetrag der Abfallentsorgungskosten 1.213.567
€
c) Sonstige Fremdleistungen
Hierzu zählen:
- die Kosten für die Bauschuttannahme 5.500 €
- die Beseitigung wilder Müllablagerungen und
sonstige
Kosten der
Annahmestelle, sowie die Erstellung des
Abfuhrkalenders 47.029 €
- die Kosten für die
Beseitigung von Schwemmgut und
Restabfällen aus der Papierkorbentleerung 17.240 €
Gesamtbetrag 69.769 €
E 4 Anteil der Personalkosten der Mitarbeiter
der KBE die Aufgaben für den Be
reich der Abfallentsorgung erfüllen.
Ab 2014 wird die Abfallannahme mit einer
halben Stelle aufgestockt. Es sind
auch die Personalkosten für die Papier-
korbentleerung enthalten.
E 5 Abschreibung
für das Fahrzeug der Papierkorbentleerung (K1), den Büro-
container
und die Waage an der Sperrgutannahmestelle.
E 6 Kosten, die durch die Erstattung durch die
kostenrechnende Einrichtung Abfall
u.a. für die Verwaltungskosten der
Stadtkasse und des Steueramtes entste-
hen und Treibstoff- und
Reparaturkosten für den K1.
E
7 Anteil der Verwaltungskosten wie z.B. Miete, Gebäudeabschreibungen,
Anwalts- und Gutachterkosten
und Anteil an den Personalkosten der allgemeinen Verwaltung wie z.B.
Kontierung, Buchungen und Personalbetreuung.
E
8 Aktueller Stand der
Gebührenausgleichsrücklage
2 b) Gebührenermittlung
Die Abfallgebühr setzt sich beim Restabfall aus einer
Personengrundgebühr (nach der Anzahl der auf dem Grundstück gemeldeten
Personen) und der Gewichtsgebühr (nach den entsorgten Abfallmengen in
Kilogramm). Für den Bioabfall tritt anstelle der Personengrundgebühr die
Grundgebühr für die auf dem Grundstück vorhandenen Gefäße.
Da sich die Entsorgungskosten nicht verändert haben,
ist bei den Gewichtsgebühren keine Anpassung notwendig.
Der in der Gebührenausgleichsrücklage befindliche
Überschuss soll gleichmäßig allen Gebührenzahlern zu Gute kommen. Die Anpassung
wirkt sich wie folgt auf die Personengrundgebühr für den Bereich Restabfall und
die Behältergebühr im Bereich Bioabfall statt.
Restabfall
(Graue Tonne)
Personengrundgebühr
Die im Mittel für 2014 zu erwartenden Personen / EWG
– Zahlen
betragen im Altpapierbereich ca. 38.744 EW/EWG.
Bei Unternehmerentgeltkosten in Höhe von ca. 120.000,00 €
ergibt sich eine Personengrundgebühr für den
Altpapierbereich von abgerundet 3,00 €
Bei zu erwartenden Personen / EWG-Zahlen
im Grauen System von ca. 39.050 EW/EWG
und mengenunabhängigen Kosten in Höhe von ca. 918.026,02
€
ergibt
sich eine Personengrundgebühr für den „grauen Bereich“
in Höhe von 23,50 € abgerundet 23,00 €
Personengrundgebühr
gesamt 26,00
€
Bioabfall
(Braune Tonne)
Behältergrundgebühr
Die im Mittel für 2014 zu erwartenden
Bioabfallbehälter belaufen sich auf 4.928
Biobehälter
Bei Unternehmerentgeltkosten in Höhe von ca. 156.071,82 €
ergibt sich eine Behältergrundgebühr für den
Biobereich von aufgerundet 31,70
€
Abzüglich des Zuschusses aus der Grünfläche von 2,50 €
29,20 €
Hieraus
ergeben sich folgende
Gebühren für
Zusatz und rein gewerblich genutzte Vollgefäße
Für zusätzlich zur Verfügung
gestellten Gefäßraum und die Bereitstellung von gewerblich genutzten Behältern,
wo betriebsbedingt das Verhältnis von Restmüll zu den Wertstoffen erheblich
voneinander abweicht, wird auf Grundlage der ermittelten Personengrundgebühren
(6 Personen pro Behälter) folgend Behältergebühr neben der Gewichtsgebühr
erhoben:
Restmüll auf der Altpapier (keine
Basis 14 tägiger zusätzl.Gewichtsgeb.)
Abfuhr generell 4
wöchentliche
Abfuhr
240 l Gefäß 138,00
€ 18,00 €
1.100 l Gefäß 632,50 € 82,50 €
Bei
einem Restmüllturnus abweichend vom vierzehntägigen Rhythmus wöchentlich bzw.
vierwöchentlich nur bei den 1,1 cbm Größen möglich) verdoppelt sich bzw.
halbiert sich der o. a. Gebührensatz.
Auswirkungen
Im
Vergleich zum Vorjahr stellt sich die Gebührenveränderung wie folgt dar:
alt ab 2013 2014
Restabfälle
u. Papier
a)
Personengrundgebühr
28,30 € 26,00 €
b)
Behältergebühr für Voll- und Zusatzgefäße
240
Liter 14-tägig im Grauen System 144,00
€ 138,00 €
1.100
Liter, 14-tägig im Grauen System 660,00
€ 632,50 €
1.100
Liter, wöchentlich im Grauen System
1.320,00 € 1.265,00 €
1.100 Liter, 4-wöchentlich im Grauen System 330,00 € 316,25 €
d) Behältergrundgebühr für Voll- und Zusatzgefäße
im
Altpapierbereich in der Größe
240 Liter 4-wöchentliche Abfuhr
25,80 € 18,00 €
1.100
Liter
4-wöchentliche Abfuhr 118,25
€
82,50 €
Bioabfälle
Die
Gebühren für die Entsorgung und Bereitstellung der 240 Liter Gefäße
für Grün-
und Gartenabfälle werden nach folgenden Sätzen als Jahresgebühr
erhoben:
a) Behältergrundgebühr je Gefäß 33,00
€ 31,70 €
Abschlag 2,50 € 2,50 €
Musterberechnung für einen 4-Personenhaushalt
bisher
für Restabfall und Papier:
4 x Personengrundgebühr von 28,30 € = 113,20 €
4 x Gewichtsabschlag für 97 kg á 0,25 € = 97,00 €
= 210,20 €
für Bioabfall:
1 x Behältergrundgebühr von 33,00 € abzügl. 2,50 € = 30,50 €
Gewichtsabschlag für 315 kg á 0,16 € =
50,40 €
= 80,90 €
gesamt für 2013 291,10
€
ab 2014
für
Restabfall und Papier:
4 x Personengrundgebühr von 26,00 € = 104,00 €
4 x Gewichtsabschlag für 97 kg á 0,25 € = 97,00 €
= 201,00 €
für
Bioabfall:
1 x Behältergrundgebühr von 31,70 € abzügl. 2,50 € = 29,20 €
Gewichtsabschlag für 315 kg á 0,16 € =
50,40 €
= 79,60 €
gesamt für 2014 280,60
€
Das bedeutet eine
durchschnittlich Kostensenkung für diesen Haushalt von
3,6 % im Bereich der
Abfallentsorgung.
Zu 2
Änderung des § 5 der Abfallgebührensatzung
Die neuen Gebührensätze
machen eine Änderung der städtischen Gebührensatzung zur Abfallentsorgung
erforderlich. Die 10.Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgung
der Stadt Emmerich am Rhein ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
.
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1.
Johannes Diks
Bürgermeister