hier: Beschlussempfehlung an den Rat
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt
1. den anliegenden
Wirtschaftsplan der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein für das Jahr
2014 und
2. die
Vorabführung eines Betrages in Höhe von 981.732,00 € an die Stadt Emmerich am
Rhein im Rahmen der
Eigenkapitalverzinsung gemäß § 26 Abs. 2 EigVO.
Sachdarstellung :
Gemäß § 14 Abs. 1 der EigVO hat die eigenbetriebsähnliche Einrichtung
„Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein“ (KBE) jeweils zu Beginn eines Jahres einen
Wirtschaftsplan aufzustellen. Der als Anlage zu dieser Vorlage beigefügte
Entwurf des Wirtschaftsplans für das Jahr 2014 ist nach handelsrechtlichen
Grundsätzen erstellt worden und spiegelt gleichzeitig die erwartete Entwicklung
des laufenden Wirtschaftsjahres 2013 wieder.
Aus diesem Grund sind auch die nach derzeitigem Kenntnisstand sich
abzeichnenden voraussichtlichen Ergebnisse für das Jahr 2013 neben den eigentlichen
Planzahlen für das kommende Wirtschaftsjahr aufgeführt. Sie bilden insoweit
eine Aktualisierung des laufenden Wirtschaftsjahres und sind im anliegenden
Zahlenwerk als Nachtrag (NT 2013) gekennzeichnet. Darüber hinaus sind aus
Vergleichszwecken die Ist-Zahlen aus dem Jahresabschluss 2012 aufgeführt. Der
Entwurf des Wirtschaftsplans 2014 soll in der Sitzung des Betriebsausschusses
am 28.11.2013 insoweit beraten werden, dass er umgehend als Beschlussempfehlung
an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein weitergeleitet werden kann. Stimmen die
Mitglieder des Ausschusses dem Entwurf mehrheitlich zu, kann die endgültige
Beschlussfassung im Rat der Stadt Emmerich am Rhein am 10.12.2013 erfolgen.
Verbunden ist der Entwurf des Wirtschaftsplans 2014 mit mehreren
Gebührenanpassungen in den Betriebszweigen Friedhöfe, Abwasser- und
Abfallentsorgung. Die Einzelheiten der Kalkulation werden in der Sitzung des
Betriebsausschusses sowie des Rates vorgestellt werden. Die vorliegenden
Planzahlen setzen voraus, dass die von der Betriebsleitung vorgeschlagenen
Gebührenanpassungen mehrheitlich so beschlossen werden.
Zu 1.
Die wirtschaftliche Entwicklung eines Eigenbetriebs spiegelt sich
in erster Linie in den Erfolgsplänen
wieder. Für das laufende Kalenderjahr war im Gesamterfolgsplan bereits ein
Jahresergebnis von 2.267 T€ als bilanzieller Überschuss ausgewiesen. Nach den
bisherigen Erkenntnissen wird sich dieses schon gute Ergebnis um ca. das
Doppelte noch verbessern. Hierfür verantwortlich ist ausschließlich die erheblich
gestiegene Einnahmesituation im Betriebszweig Abwasser. Zu den Erfolgsplänen
der einzelnen Betriebszweige ist folgendes anzumerken:
Die Veränderungen im spartenübergreifenden Betriebszweig Verwaltung sind über die Jahre 2012 bis
2014 betrachtet auf einem konstanten Niveau. Im Wirtschaftsplan 2013 wurde bei
den Personalkosten irrtümlich noch von einem erhöhten Personalaufwand
ausgegangen, der aus der Abwicklung von Vorruhestandsregelungen resultiert. Mit
dem NT 2013 wird dieser Fehler korrigiert. Die hier anfallenden Kosten werden
auf alle anfallenden Betriebszweige per Umlage aufgeteilt.
Der Betriebszweig Abwasser hat
mit einem Gesamtvolumen von ca. 12 MIO € maßgeblichen Einfluss auf das
Gesamtergebnis. Trotz der vorgenommenen Gebührensenkung war für 2013 in dieser
Sparte mit einem Überschusses von ca. 2,4 MIO € gerechnet worden. Durch
unerwartete Mehreinnahmen steigt das Jahresergebnis in diesem Betriebszweig
voraussichtlich jedoch auf über 4,3 MIO €.
Ursächlich für diese Entwicklung sind ausschließlich die Änderungen der
kalkulatorischen Rahmenbedingungen ab dem Jahr 2013. Mit dem Auslaufen des
Vertrages über die ge-meinsame Abwasserbeseitigung wurde ein maßgeblicher
Großeinleiter ab 2013 gebührenpflichtig. Der betreffende Einleiter lieferte in
der Vergangenheit ca. 1/3 der gesamten Abwassermenge der Stadt Emmerich am
Rhein an. Damit bestimmt das Einleitungsverhalten dieses Großeinleiters
nachhaltig die aktuelle Gebührenkalkulation. Vor dem Hintergrund der hohen
Abwassermengen haben Veränderungen bei diesem Einleiter unmittelbar Auswirkung
auf die aktuellen Gebührensätze.
Für 2013 hatte der betreffende Einleiter angekündigt, dass sich seine
Einleitungsmengen im laufenden Jahr durch entsprechende Baumaßnahmen auf ca.
1/3 der Wassermengen des Jahres 2012 reduzieren würden. Die Gebührenkalkulation
für 2013 hat auf diese Aussage abgestellt. Wegen technischer Probleme konnte
dieses Vorhaben jedoch nicht realisiert werden. Statt der prognostizierten
Abwassermenge muss derzeit davon ausgegangen werden, dass dieser Großeinleiter
bis Ende des Jahres ca. die doppelte Abwassermenge einleiten wird als
kalkuliert. Dies führt insbesondere im Betriebszweig Kanalnetz zu einem äußerst positiven Jahresergebnis, das sich in
dieser Form als Einmaleffekt nicht wiederholen lassen wird.
Wegen eines Rückgangs der Abwassermengen im Bereich der Großeinleiter
wird der Betriebszweig Klärwerk
voraussichtlich schlechter abschneiden, als es für das Jahr 2013 noch geplant
war. In der Summe der Abwassersparten verbleibt es jedoch bei einem erheblichen
Überschuss.
Das außerordentlich positive Ergebnis hat auch maßgeblichen Einfluss
auf die für die Kalkulation bestimmenden Gebührenausgleichsrücklagen. Nach den
Regeln des KAG sind Überschüsse an die Gebührenpflichtigen zurück zu zahlen.
Das heißt für das Wirtschaftsjahr 2014, dass erneut eine Gebührensenkung
insgesamt im Abwasserbereich vorgenommen werden muss, obwohl im Betriebszweig
Klärwerk Verluste aus Vorjahren auszugleichen sind. Die Einzelheiten der
Kalkulation sind im gesonderten Tagesordnungspunkt zu entnehmen. Unter
Berücksichtigung dieser Gebührenanpassung wird sich der Erfolgsplan Abwasser
wieder auf einem normalen Niveau einfinden.
Auch im Betriebszweig Fäkalienabfuhr
sind in der Gebührenausgleichsrücklage in den letzten Jahren Überschüsse
aufgelaufen, so dass auch hier nach dem Regelwerk des KAG eine Gebührensenkung
für 2014 vorzunehmen ist. Zwangsläufig schließt daher der zugehörige
Erfolgsplan mit einem negativen Vorzeichen ab.
Im Betriebszweig Straßenreinigung
ergibt sich zurzeit noch kein gebührenrechtlicher Handlungsbedarf. Die durch
den strengen Winter 2009/2010 verursachten Defizite von über 300 T€ sind in
Gänze noch nicht ausgeglichen, obwohl für die Jahre 2013 und 2014 wiederum ein
positives Jahresergebnis erwartet wird. Über die weitere Vorgehensweise wird jedoch
nach Abschluss der Winterperiode in 2014 zu beraten sein.
Unverändert schwierig gestaltet sich die Situation im Betriebszweig Friedhöfe. Der negative Trend in diesem
Bereich bezüglich einer Veränderung der Friedhofskultur konnte auch durch die
Einführung neuer Bestattungsformen dauerhaft nicht geändert werden. Trotz
Einsparungen – insbesondere bei den Personalkosten in 2013 – und einer Anhebung
des städtischen Zuschusses um 30 T€ wird auch im laufenden Jahr mit einem negativen
Ausweis der Gebührenausgleichsrücklage gerechnet. Mit Blick auf das mittlerweile
aufgelaufene Defizit in Höhe von ca. 240 T€ ist eine Gebührenanpassung für 2014
unumgänglich. Die Einzelheiten der Kalkulation sind dem entsprechenden
vorangegangenen Tagesordnungspunkt zu entnehmen. Mit dieser Änderung wird davon
ausgegangen, dass 2014 ein Überschuss erwirtschaftet werden kann, der die
Defizite der Vorjahre teilweise abbauen wird.
In den nicht über Gebühren finanzierten Betriebszweigen Bauhof und Grünflächenunterhaltung läßt sich für 2013 voraussichtlich ein
ausgeglichener Haushalt im Erfolgsplan noch nicht darstellen. Trotz erheblicher
Bemühungen, wie z.B. eine intern verhängte Ausgabensperre für Fremdvergaben,
steht im Nachtrag 2013 immer noch in den jeweiligen Erfolgsplänen ein negatives
Vorzeichen. Obwohl sich der städtische Zuschuss für 2014 angesichts der
derzeitigen Haushaltslagen nicht verändern wird, ist für das kommende Jahr mit
einer Verbesserung der finanziellen Ausstattung im Betriebszweig Bauhof zu rechnen. Durch die
Gebührensenkung im Betriebszweig Abwasser
reduziert sich der Aufwand für die Entwässerung der Straßen und Plätze um
244 T€. Damit wird voraussichtlich dieser Betriebszweig 2014 erstmalig mit
einem Überschuss abschließen. Analog der Regelungen in der Vergangenheit wäre
dieser jedoch an die Stadt Emmerich am Rhein zurück zu zahlen und könnte auf
diese Weise zum Ausgleich der befürchteten Überschreitung in diesem Jahr mit
beitragen.
Zu 2.
Das ausgewiesene prognostizierte Gesamtjahresergebnis für 2014 in Höhe
von 1.666 T€ macht es wirtschaftlich vertretbar, der Stadt Emmerich am Rhein
die ihr zustehende gesetzlich und der Höhe nach gewünschten
Eigenkapitalverzinsung für das Jahr 2014 vorab auszuzahlen. Der im
Wirtschaftsplan genannte Betrag hierzu in Höhe von 981.732,00 € entspricht
einem Zinssatz von 7 % für das von der Stadt Emmerich am Rhein zur Verfügung
gestellte Kapital bei der Gründung des Eigenbetriebs in Höhe von ca. 14 MIO €.
Die Vorabauszahlung der Eigenkapitalverzinsung bedarf gemäß § 26 Abs. 2 der
EigVO einer gesonderten Beschlussfassung des Rates der Stadt Emmerich am Rhein
und ist nach Vorlage des Jahresabschlusses für das betreffende Wirtschaftsjahr
vor dem Hintergrund des dann feststehenden Jahresergebnisses nochmals mit Blick
auf die wirtschaftliche Vertretbarkeit hin zu bestätigen oder abzuändern.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist im
Haushaltsjahr 2014 vorgesehen. sh.
Wirtschaftsplan
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1
Johannes Diks
Bürgermeister