Betreff
Beratung des Wirtschaftsplanes der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein für das Wirtschaftsjahr 2014,
hier: Beschlussempfehlung an den Rat
Vorlage
70 - 15 1113/2013
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt

1. den anliegenden Wirtschaftsplan der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein für das Jahr
    2014 und

2. die Vorabführung eines Betrages in Höhe von 981.732,00 € an die Stadt Emmerich am
    Rhein im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung gemäß § 26 Abs. 2 EigVO.

 

Sachdarstellung :

 

Gemäß § 14 Abs. 1 der EigVO hat die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein“ (KBE) jeweils zu Beginn eines Jahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Der als Anlage zu dieser Vorlage beigefügte Entwurf des Wirtschaftsplans für das Jahr 2014 ist nach handelsrechtlichen Grundsätzen erstellt worden und spiegelt gleichzeitig die erwartete Entwicklung des laufenden Wirtschaftsjahres 2013 wieder.

Aus diesem Grund sind auch die nach derzeitigem Kenntnisstand sich abzeichnenden voraussichtlichen Ergebnisse für das Jahr 2013 neben den eigentlichen Planzahlen für das kommende Wirtschaftsjahr aufgeführt. Sie bilden insoweit eine Aktualisierung des laufenden Wirtschaftsjahres und sind im anliegenden Zahlenwerk als Nachtrag (NT 2013) gekennzeichnet. Darüber hinaus sind aus Vergleichszwecken die Ist-Zahlen aus dem Jahresabschluss 2012 aufgeführt. Der Entwurf des Wirtschaftsplans 2014 soll in der Sitzung des Betriebsausschusses am 28.11.2013 insoweit beraten werden, dass er umgehend als Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein weitergeleitet werden kann. Stimmen die Mitglieder des Ausschusses dem Entwurf mehrheitlich zu, kann die endgültige Beschlussfassung im Rat der Stadt Emmerich am Rhein am 10.12.2013 erfolgen.

Verbunden ist der Entwurf des Wirtschaftsplans 2014 mit mehreren Gebührenanpassungen in den Betriebszweigen Friedhöfe, Abwasser- und Abfallentsorgung. Die Einzelheiten der Kalkulation werden in der Sitzung des Betriebsausschusses sowie des Rates vorgestellt werden. Die vorliegenden Planzahlen setzen voraus, dass die von der Betriebsleitung vorgeschlagenen Gebührenanpassungen mehrheitlich so beschlossen werden.

Zu 1.

Die wirtschaftliche Entwicklung eines Eigenbetriebs spiegelt sich in  erster Linie in den Erfolgsplänen wieder. Für das laufende Kalenderjahr war im Gesamterfolgsplan bereits ein Jahresergebnis von 2.267 T€ als bilanzieller Überschuss ausgewiesen. Nach den bisherigen Erkenntnissen wird sich dieses schon gute Ergebnis um ca. das Doppelte noch verbessern. Hierfür verantwortlich ist ausschließlich die erheblich gestiegene Einnahmesituation im Betriebszweig Abwasser. Zu den Erfolgsplänen der einzelnen Betriebszweige ist folgendes anzumerken:

Die Veränderungen im spartenübergreifenden Betriebszweig Verwaltung sind über die Jahre 2012 bis 2014 betrachtet auf einem konstanten Niveau. Im Wirtschaftsplan 2013 wurde bei den Personalkosten irrtümlich noch von einem erhöhten Personalaufwand ausgegangen, der aus der Abwicklung von Vorruhestandsregelungen resultiert. Mit dem NT 2013 wird dieser Fehler korrigiert. Die hier anfallenden Kosten werden auf alle anfallenden Betriebszweige per Umlage aufgeteilt.

Der Betriebszweig Abwasser hat mit einem Gesamtvolumen von ca. 12 MIO € maßgeblichen Einfluss auf das Gesamtergebnis. Trotz der vorgenommenen Gebührensenkung war für 2013 in dieser Sparte mit einem Überschusses von ca. 2,4 MIO € gerechnet worden. Durch unerwartete Mehreinnahmen steigt das Jahresergebnis in diesem Betriebszweig voraussichtlich jedoch auf über 4,3 MIO €.

Ursächlich für diese Entwicklung sind ausschließlich die Änderungen der kalkulatorischen Rahmenbedingungen ab dem Jahr 2013. Mit dem Auslaufen des Vertrages über die ge-meinsame Abwasserbeseitigung wurde ein maßgeblicher Großeinleiter ab 2013 gebührenpflichtig. Der betreffende Einleiter lieferte in der Vergangenheit ca. 1/3 der gesamten Abwassermenge der Stadt Emmerich am Rhein an. Damit bestimmt das Einleitungsverhalten dieses Großeinleiters nachhaltig die aktuelle Gebührenkalkulation. Vor dem Hintergrund der hohen Abwassermengen haben Veränderungen bei diesem Einleiter unmittelbar Auswirkung auf die aktuellen Gebührensätze.

Für 2013 hatte der betreffende Einleiter angekündigt, dass sich seine Einleitungsmengen im laufenden Jahr durch entsprechende Baumaßnahmen auf ca. 1/3 der Wassermengen des Jahres 2012 reduzieren würden. Die Gebührenkalkulation für 2013 hat auf diese Aussage abgestellt. Wegen technischer Probleme konnte dieses Vorhaben jedoch nicht realisiert werden. Statt der prognostizierten Abwassermenge muss derzeit davon ausgegangen werden, dass dieser Großeinleiter bis Ende des Jahres ca. die doppelte Abwassermenge einleiten wird als kalkuliert. Dies führt insbesondere im Betriebszweig Kanalnetz zu einem äußerst positiven Jahresergebnis, das sich in dieser Form als Einmaleffekt nicht wiederholen lassen wird.

Wegen eines Rückgangs der Abwassermengen im Bereich der Großeinleiter wird der Betriebszweig Klärwerk voraussichtlich schlechter abschneiden, als es für das Jahr 2013 noch geplant war. In der Summe der Abwassersparten verbleibt es jedoch bei einem erheblichen Überschuss.

Das außerordentlich positive Ergebnis hat auch maßgeblichen Einfluss auf die für die Kalkulation bestimmenden Gebührenausgleichsrücklagen. Nach den Regeln des KAG sind Überschüsse an die Gebührenpflichtigen zurück zu zahlen. Das heißt für das Wirtschaftsjahr 2014, dass erneut eine Gebührensenkung insgesamt im Abwasserbereich vorgenommen werden muss, obwohl im Betriebszweig Klärwerk Verluste aus Vorjahren auszugleichen sind. Die Einzelheiten der Kalkulation sind im gesonderten Tagesordnungspunkt zu entnehmen. Unter Berücksichtigung dieser Gebührenanpassung wird sich der Erfolgsplan Abwasser wieder auf einem normalen Niveau einfinden.

Auch im Betriebszweig Fäkalienabfuhr sind in der Gebührenausgleichsrücklage in den letzten Jahren Überschüsse aufgelaufen, so dass auch hier nach dem Regelwerk des KAG eine Gebührensenkung für 2014 vorzunehmen ist. Zwangsläufig schließt daher der zugehörige Erfolgsplan mit einem negativen Vorzeichen ab.

Im Betriebszweig Straßenreinigung ergibt sich zurzeit noch kein gebührenrechtlicher Handlungsbedarf. Die durch den strengen Winter 2009/2010 verursachten Defizite von über 300 T€ sind in Gänze noch nicht ausgeglichen, obwohl für die Jahre 2013 und 2014 wiederum ein positives Jahresergebnis erwartet wird. Über die weitere Vorgehensweise wird jedoch nach Abschluss der Winterperiode in 2014 zu beraten sein.

Unverändert schwierig gestaltet sich die Situation im Betriebszweig Friedhöfe. Der negative Trend in diesem Bereich bezüglich einer Veränderung der Friedhofskultur konnte auch durch die Einführung neuer Bestattungsformen dauerhaft nicht geändert werden. Trotz Einsparungen – insbesondere bei den Personalkosten in 2013 – und einer Anhebung des städtischen Zuschusses um 30 T€ wird auch im laufenden Jahr mit einem negativen Ausweis der Gebührenausgleichsrücklage gerechnet. Mit Blick auf das mittlerweile aufgelaufene Defizit in Höhe von ca. 240 T€ ist eine Gebührenanpassung für 2014 unumgänglich. Die Einzelheiten der Kalkulation sind dem entsprechenden vorangegangenen Tagesordnungspunkt zu entnehmen. Mit dieser Änderung wird davon ausgegangen, dass 2014 ein Überschuss erwirtschaftet werden kann, der die Defizite der Vorjahre teilweise abbauen wird.

In den nicht über Gebühren finanzierten Betriebszweigen Bauhof und Grünflächenunterhaltung läßt sich für 2013 voraussichtlich ein ausgeglichener Haushalt im Erfolgsplan noch nicht darstellen. Trotz erheblicher Bemühungen, wie z.B. eine intern verhängte Ausgabensperre für Fremdvergaben, steht im Nachtrag 2013 immer noch in den jeweiligen Erfolgsplänen ein negatives Vorzeichen. Obwohl sich der städtische Zuschuss für 2014 angesichts der derzeitigen Haushaltslagen nicht verändern wird, ist für das kommende Jahr mit einer Verbesserung der finanziellen Ausstattung im Betriebszweig Bauhof zu rechnen. Durch die Gebührensenkung im Betriebszweig Abwasser reduziert sich der Aufwand für die Entwässerung der Straßen und Plätze um 244 T€. Damit wird voraussichtlich dieser Betriebszweig 2014 erstmalig mit einem Überschuss abschließen. Analog der Regelungen in der Vergangenheit wäre dieser jedoch an die Stadt Emmerich am Rhein zurück zu zahlen und könnte auf diese Weise zum Ausgleich der befürchteten Überschreitung in diesem Jahr mit beitragen.

Zu 2.

Das ausgewiesene prognostizierte Gesamtjahresergebnis für 2014 in Höhe von 1.666 T€ macht es wirtschaftlich vertretbar, der Stadt Emmerich am Rhein die ihr zustehende gesetzlich und der Höhe nach gewünschten Eigenkapitalverzinsung für das Jahr 2014 vorab auszuzahlen. Der im Wirtschaftsplan genannte Betrag hierzu in Höhe von 981.732,00 € entspricht einem Zinssatz von 7 % für das von der Stadt Emmerich am Rhein zur Verfügung gestellte Kapital bei der Gründung des Eigenbetriebs in Höhe von ca. 14 MIO €. Die Vorabauszahlung der Eigenkapitalverzinsung bedarf gemäß § 26 Abs. 2 der EigVO einer gesonderten Beschlussfassung des Rates der Stadt Emmerich am Rhein und ist nach Vorlage des Jahresabschlusses für das betreffende Wirtschaftsjahr vor dem Hintergrund des dann feststehenden Jahresergebnisses nochmals mit Blick auf die wirtschaftliche Vertretbarkeit hin zu bestätigen oder abzuändern.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2014  vorgesehen. sh. Wirtschaftsplan

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1

 

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister