Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt,
- den
Gesamtabschluss 2010 aufgrund des durch den Rechnungsprüfungsausschuss
erteilten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu bestätigen und den
Ausgleich des Jahresfehlbetrages durch die Entnahme aus der Allgemeinen
Rücklage vorzunehmen,
- dem Bürgermeister
hinsichtlich des Jahresabschlusses 2010, die uneingeschränkte Entlastung
zu erteilen
Sachdarstellung :
Der Gesamtabschluss 2010 wurde dem Rat der Stadt am 28.05.2013
vorgelegt. Dieser verwies ihn zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss,
der sich zur Durchführung der Prüfung gemäß
§ 101 Abs. 8 GO NRW der örtlichen Rechnungsprüfung bedient.
Gemäß
§ 116 Abs. 6 GO NRW ist der Gesamtabschluss daraufhin zu prüfen, ob er ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags-
und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung vermittelt. Geprüft wird auch, ob der Gesamtlagebericht im Einklang
mit dem Gesamtabschluss steht. Die Prüfung hat sich ferner darauf zu
erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen
und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind.
Auf den Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung, der den Ratsmitgliedern
am 11.11.2013 zugegangen ist, wird verwiesen.
Die örtliche
Rechnungsprüfung hat diesen Gesamtabschluss gem. § 116 GO NRW
i.V. m. § 101 GO
NRW geprüft, das Ergebnis in einem Prüfbericht zusammengefasst und
einen
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk formuliert.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 14.11.2013
dem Vorschlag der Rechnungsprüfung angeschlossen. Er hat den Prüfbericht zu
seinem eignen Bericht erklärt und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
erteilt. Auf den beigefügten von dem Vorsitzenden des
Rechnungsprüfungsausschusses unterschriebenen Bestätigungsvermerk wird
verwiesen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Jahresfehlbetrag
aus der Allgemeinen Rücklage zu entnehmen und dem Bürgermeister hinsichtlich
des Gesamtabschlusses 2010 die uneingeschränkte Entlastung zu erteilen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter