Betreff
Beschluss über den Gesamtabschluss 2010 und die Entlastung des Bürgermeisters
Vorlage
14 - 15 1093/2013/1
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt,

  1. den Gesamtabschluss 2010 aufgrund des durch den Rechnungsprüfungsausschuss erteilten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu bestätigen und den Ausgleich des Jahresfehlbetrages durch die Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage vorzunehmen,
  2. dem Bürgermeister hinsichtlich des Jahresabschlusses 2010, die uneingeschränkte Entlastung zu erteilen

Sachdarstellung :

Der Gesamtabschluss 2010 wurde dem Rat der Stadt am 28.05.2013 vorgelegt. Dieser verwies ihn zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss, der sich zur Durchführung der Prüfung gemäß  § 101 Abs. 8 GO NRW der örtlichen Rechnungsprüfung bedient.

 

Gemäß § 116 Abs. 6 GO NRW ist der Gesamtabschluss daraufhin zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelt. Geprüft wird auch, ob der Gesamtlagebericht im Einklang mit dem Gesamtabschluss steht. Die Prüfung hat sich ferner darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind.

 

Auf den Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung, der den Ratsmitgliedern am 11.11.2013 zugegangen ist, wird verwiesen.

 

Die örtliche Rechnungsprüfung hat diesen Gesamtabschluss gem. § 116 GO NRW

i.V. m. § 101 GO NRW geprüft, das Ergebnis in einem Prüfbericht zusammengefasst und

einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk formuliert.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 14.11.2013 dem Vorschlag der Rechnungsprüfung angeschlossen. Er hat den Prüfbericht zu seinem eignen Bericht erklärt und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Auf den beigefügten von dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unterschriebenen Bestätigungsvermerk wird verwiesen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Jahresfehlbetrag aus der Allgemeinen Rücklage zu entnehmen und dem Bürgermeister hinsichtlich des Gesamtabschlusses 2010 die uneingeschränkte Entlastung zu erteilen.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

 

In Vertretung

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter