Betreff
Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für den 3-gleisigen
Ausbau der Strecke "ASB 46/2 Grenze D/NL - Emmerich - Oberhausen",
hier: Konzept zur Gestaltung der Schallschutzwände im Stadtgebiet Emmerich
Vorlage
05 - 15 1090/2013/1
Art
Verwaltungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich stimmt dem Gestaltungskonzept des Architekturbüros A-Konzept 21 zu und beauftragt die Verwaltung dieses im Planfeststellungsverfahren der Abschnitte 3.4 und 3.5 sowie im Erörterungstermin zum Abschnitt 3.3 einzubringen.

Unter Berücksichtigung der  städtebaulichen Strahlwirkung der Schallschutzwände sind in die Stellungnahmen Aussagen im Hinblick  auf die festzuschreibende Verantwortlichkeit der Bahn AG, bezogen auf die die Wände betreffende Unterhaltung bzw. die  Modalitäten der Unterhaltung aufzunehmen.

Sachdarstellung :

 

Die Verwaltung hat das Architekturbüro A-Konzept 21 mit der Erstellung eines Gestaltungskonzeptes der Schallschutzwände beauftragt. Das gleiche Büro ist ebenfalls in derselben Fragestellung für die Städte Wesel und Oberhausen tätig.

 

Die Intention dieser Beauftragung geht dahin, die Position der Stadt Emmerich am Rhein im Verfahren zu stärken. Anstatt eine Verweigerungshaltung gegenüber den von der Deutschen Bahn AG vorgeschlagenen Aluminium-Schallschutzwänden einzunehmen, geht die Stadt, - ähnlich wie Oberhausen und Wesel -, mit einem klar formulierten und definierten Gestaltungsvorschlag anderer Art auf die Bahn zu, der in der Erörterung qualitativ und stellenweise auch finanziell nur schwer infrage gestellt bzw. ‚überwunden’  werden kann.

 

Die Aufgabenstellung an das Architekturbüro bestand darin, ein Gesamtkonzept (siehe Anlage 1 zu entwickeln, welches die Schallschutzwände bestmöglich in die Umgebung integrieren soll, wenn nötig durch entsprechende Maßnahmen kaschieren soll und/oder z.B. durch eine entsprechende Farbwahl oder Sichtfenster auch akzentuierenden Charakter haben kann. 

Hierbei ist jedoch die vornehmliche Funktion der Wände, den Schall zu hemmen, nicht zu vernachlässigen. Der Einbau reiner Schallschutzwände aus Glas ist daher, wenn auch erstrebenswert, immissionsschutztechnisch mit  Nachteilen behaftet, da transparente Elemente den Schall eher reflektieren als ihn zu absorbieren. 

 

Das Büro hat das Konzept anhand verschiedener Visualisierungen für ausgewählte Streckenabschnitten erarbeitet. Hier wurden einzelne Kreuzungspunkte oder -abschnitte ausgewählt und mit der konzeptionierten Schallschutzwand in der vorgesehenen Höhe als Bildmontage dargestellt (siehe Anlage 3). 

 

Strukturell fällt auf, dass der Entwurf sich dabei auf die unterschiedliche Abfolge weniger, ausgewählter Lärmschutzelemente beschränkt, die sich vor allem in ihre Umgebung einpassen sollen. Diese Elemente können in ihrem Aussehen der Anlage 2 „Typologie der Gestaltungselemente“ entnommen werden.

 

Der dort vorgestellten Auswahl an Gestaltungsentwürfen für Schallschutzwandelemente  liegen grundsätzliche Überlegungen zugrunde, die man wie folgt zusammenfassen kann:

 

1.   Grundsätzlich preferiert man eine Entscheidung für Beton- und gegen Aluminium-elemente, dort wo gestalterische Anforderungen oder konstruktive Gründe nicht entgegenstehen, da Beton nachhaltiger ist und begrünt werden kann im Gegensatz zu Aluminiumwänden.

 

2.   Grundsätzlich ist auch an eine Einfärbung der Betonelemente und möglicherweise an eine Strukturierung der Oberflächen gedacht, um eine gedankliche Nähe zu der niederrheinischen Backsteinoptik zuzulassen (jedenfalls dort wo die Wände nicht begrünt werden).

 

3.   Ebenso elementar ist die Forderung nach transparenten Elementen im Wechsel mit eingefärbten Aluminiumelementen auf Brücken und in Haltepunkten.

 

4.   Frei sein möchte man auch, - dort wo es gestalterisch und vom Platzangebot her die bessere Alternative bietet -,  Gabionenwände zu wählen.

 

Das Gestaltungskonzept besteht aus einem Übersichtsplan und einem zweiten Plan in Form der Zusammenstellung aller Visualisierungen.

 

Im Planfeststellungsverfahren der Abschnitte 3.4 und 3.5 sowie im Erörterungstermin zum Abschnitt 3.3 sollen die hier niedergelegten Gestaltungsentwürfe eingebracht werden.

 

Vorteilhaft für die Chancen der Durchsetzung dieses Konzeptes kann sein, dass nun bereits drei beteiligte Städte in ihren größeren Planfeststellungsabschnitten konkrete, gleichlautende Forderungen an die Bahn stellen, was die Gestaltung ihrer Schallschutzwände betrifft.

 

Beide Pläne incl. Ausschnittsvergrößerungen (DIN-A-3) werden vor der Sitzung des Ausschusses im Europasaal zur Ansicht ausgestellt.

Die Einsichtnahme kann ab 16.00 Uhr erfolgen. Für entsprechende  Rückfragen steht ein Mitarbeiter zur Verfügung.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3.

 

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister