Ausbau der Strecke "ASB 46/2 Grenze D/NL - Emmerich - Oberhausen",
hier: Konzept zur Gestaltung der Schallschutzwände im Stadtgebiet Emmerich
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich
stimmt dem Gestaltungskonzept des Architekturbüros A-Konzept 21 zu und
beauftragt die Verwaltung dieses im Planfeststellungsverfahren der Abschnitte
3.4 und 3.5 sowie im Erörterungstermin zum Abschnitt 3.3 einzubringen.
Unter Berücksichtigung der
städtebaulichen Strahlwirkung der Schallschutzwände sind in die
Stellungnahmen Aussagen im Hinblick auf
die festzuschreibende Verantwortlichkeit der Bahn AG, bezogen auf die die Wände
betreffende Unterhaltung bzw. die
Modalitäten der Unterhaltung aufzunehmen.
Sachdarstellung :
Die Verwaltung hat
das Architekturbüro A-Konzept 21 mit der Erstellung eines Gestaltungskonzeptes
der Schallschutzwände beauftragt. Das gleiche Büro ist ebenfalls in derselben
Fragestellung für die Städte Wesel und Oberhausen tätig.
Die Intention
dieser Beauftragung geht dahin, die Position der Stadt Emmerich am Rhein im
Verfahren zu stärken. Anstatt eine Verweigerungshaltung gegenüber den von der
Deutschen Bahn AG vorgeschlagenen Aluminium-Schallschutzwänden einzunehmen,
geht die Stadt, - ähnlich wie Oberhausen und Wesel -, mit einem klar formulierten
und definierten Gestaltungsvorschlag anderer Art auf die Bahn zu, der in der
Erörterung qualitativ und stellenweise auch finanziell nur schwer infrage
gestellt bzw. ‚überwunden’ werden kann.
Die
Aufgabenstellung an das Architekturbüro bestand darin, ein Gesamtkonzept (siehe
Anlage 1 zu entwickeln, welches die Schallschutzwände bestmöglich in die
Umgebung integrieren soll, wenn nötig durch entsprechende Maßnahmen kaschieren
soll und/oder z.B. durch eine entsprechende Farbwahl oder Sichtfenster auch
akzentuierenden Charakter haben kann.
Hierbei ist jedoch
die vornehmliche Funktion der Wände, den Schall zu hemmen, nicht zu
vernachlässigen. Der Einbau reiner Schallschutzwände aus Glas ist daher, wenn
auch erstrebenswert, immissionsschutztechnisch mit Nachteilen behaftet, da transparente Elemente
den Schall eher reflektieren als ihn zu absorbieren.
Das Büro hat das
Konzept anhand verschiedener Visualisierungen für ausgewählte
Streckenabschnitten erarbeitet. Hier wurden einzelne Kreuzungspunkte oder
-abschnitte ausgewählt und mit der konzeptionierten Schallschutzwand in der
vorgesehenen Höhe als Bildmontage dargestellt (siehe Anlage 3).
Strukturell fällt
auf, dass der Entwurf sich dabei auf die unterschiedliche Abfolge weniger,
ausgewählter Lärmschutzelemente beschränkt, die sich vor allem in ihre Umgebung
einpassen sollen. Diese Elemente können in ihrem Aussehen der Anlage 2
„Typologie der Gestaltungselemente“ entnommen werden.
Der dort
vorgestellten Auswahl an Gestaltungsentwürfen für Schallschutzwandelemente liegen grundsätzliche Überlegungen zugrunde,
die man wie folgt zusammenfassen kann:
1.
Grundsätzlich preferiert man eine
Entscheidung für Beton- und gegen Aluminium-elemente, dort wo
gestalterische Anforderungen oder konstruktive Gründe nicht entgegenstehen, da
Beton nachhaltiger ist und begrünt werden kann im Gegensatz zu Aluminiumwänden.
2.
Grundsätzlich ist auch an eine Einfärbung der
Betonelemente und möglicherweise an eine Strukturierung der Oberflächen
gedacht, um eine gedankliche Nähe zu der niederrheinischen Backsteinoptik
zuzulassen (jedenfalls dort wo die Wände nicht begrünt werden).
3.
Ebenso
elementar ist die Forderung nach transparenten Elementen im Wechsel mit
eingefärbten Aluminiumelementen auf Brücken und in Haltepunkten.
4.
Frei sein
möchte man auch, - dort wo es gestalterisch und vom Platzangebot her die
bessere Alternative bietet -,
Gabionenwände zu wählen.
Das
Gestaltungskonzept besteht aus einem Übersichtsplan und einem zweiten Plan in
Form der Zusammenstellung aller Visualisierungen.
Im
Planfeststellungsverfahren der Abschnitte 3.4 und 3.5 sowie im
Erörterungstermin zum Abschnitt 3.3 sollen die hier niedergelegten
Gestaltungsentwürfe eingebracht werden.
Vorteilhaft für
die Chancen der Durchsetzung dieses Konzeptes kann sein, dass nun bereits drei
beteiligte Städte in ihren größeren Planfeststellungsabschnitten konkrete,
gleichlautende Forderungen an die Bahn stellen, was die Gestaltung ihrer
Schallschutzwände betrifft.
Beide Pläne incl. Ausschnittsvergrößerungen (DIN-A-3) werden vor der
Sitzung des Ausschusses im Europasaal zur Ansicht ausgestellt.
Die Einsichtnahme kann ab 16.00 Uhr erfolgen. Für entsprechende Rückfragen steht ein Mitarbeiter zur
Verfügung.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3.
Johannes Diks
Bürgermeister