Betreff
Antrag zur Ausbreitung des Einzelhandelskonzeptes,
hier: Eingabe Nr. 13/2013 des FDP-Ortsverbandes Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 15 1135/2013
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Eingabe Nr. 13/2013 des FDP-Ortsverbandes Emmerich am Rhein zur Ausbreitung des Einzelhandelsgebietes abzulehnen.

 

Sachdarstellung :

 

I.     Antrag FDP-Ortsverband Emmerich am Rhein

 

Mit Datum vom 10.10.2013 stellt der FDP-Ortsverband Emmerich am Rhein den Antrag, das Einzelhandelsgebiet auszubreiten.

 

Das Gebiet, in dem das Einzelhandelskonzept gültig ist, sollte erweitert werden, so dass der Emmericher Bahnhof von dem Konzept erfasst wird.

 

Begründet wird der Antrag mit einer Wiederaufnahme der Zugverbindung nach Arnheim Ende 2016/Anfang 2017 und der Möglichkeit, dass Emmerich auch wieder als ICE-Haltepunkt fungiert.

 

Außerdem liefen momentan Untersuchungen zu einer Schnellbusverbindung Doetinchem – Emmerich – Kleve – Nimwegen, in dem u.a. die Haltestelle Emmericher Bahnhof eine wichtige Rolle spiele.

 

Die Stadt Emmerich am Rhein setze hohe Erwartungen in die Anzahl der Reisenden, die von diesen Verbindungen Gebrauch machen würden und anschließend Emmerich besuchten.

 

Die Deutsche Bahn habe die Renovierung des Bahnhofsgebäudes geplant, was nach Meinung der FDP eine äußerst gute Sache sei und die Attraktivität von Emmerich steigern würde.

Einige aktive Unternehmer hätten in der Vergangenheit, in Erwartung dieser Entwicklung, im Bahnhofsgebäude Betriebs- und Geschäftsaktivitäten gestartet.

 

Das Gebiet zwischen dem Bahnhof und der Innenstadt von Emmerich befände sich allerdings in einem bereits fortgeschrittenen Stadium des Verfalls. Besucher würden durch die Zustände in diesem Bereich abgeschreckt und würden Emmerich wahrscheinlich schnell wieder den Rücken zukehren.

 

Die bestehende Situation müsse daher dringend verbessert werden.

 

 

II.    Stellungnahme der Verwaltung

 

Die folgenden Ausführungen beleuchten das Thema Steuerung des Einzelhandels auf Ebene der Landesplanung und durch gemeindliche Einzelhandelskonzepte, stellen das Emmericher Einzelhandelskonzept bezogen auf den vorliegenden Antrag detailliert dar und setzen sich mit der in der Eingabe des FDP-Ortsverbandes Emmerich am Rhein angesprochenen konkreten Entwicklungsfläche auseinander:

 

1.    Landesplanung

 

Der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) enthält in Kapitel 6.5 Ziele und Grundsätze zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels. Dabei heißt es in Ziel 6.5-2, dass Kerngebiete und Sondergebiete für Vorhaben im Sinne des § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit zentrenrelevanten Kernsortimenten nur in zentralen Versorgungsbereichen dargestellt und festgesetzt werden dürfen.

 

Hintergrund für diese räumliche Steuerung des großflächigen Einzelhandels auf der Ebene der Landes- und Regionalplanung ist der planerische Grundgedanke, dass der Einzelhandel insbesondere für die Innenstädte und örtlichen Zentren der Gemeinden in Nordrhein-Westfalen eine besondere Bedeutung besitzt. Als wichtiger Frequenzbringer sorgt das Einkaufsangebot für die Belebung der Zentren (Magnetfunktion).

 

Ziel ist eine Revitalisierung und Stärkung der Innenstädte in Nordrhein-Westfalen. Eine fortschreitende Neuansiedlung und Erweiterung von großflächigen Einzelhandelsangeboten an Standorten außerhalb der Zentren konterkariert diese Bemühungen.

 

 

2.    Bedeutung von gemeindlichen Einzelhandelskonzepten – Einzelhandelserlass NRW

 

Bei der Steuerung der Einzelhandelsentwicklung kommt den Gemeinden eine entscheidende Rolle zu. Mit der Aufstellung von gemeindlichen Einzelhandelskonzepten und der planungsrechtlichen Umsetzung dieser Konzepte durch Bauleitpläne unterstützen die Gemeinden die Entwicklung der Zentren und Nebenzentren und sorgen für eine ausgewogene Versorgungsstruktur. Einzelhandelskonzepte schaffen einerseits eine Orientierungs- und Beurteilungsgrundlage für die Bauleitplanung, andererseits Planungs- und Investitionssicherheit für Einzelhandel, Investoren und Grundstückseigentümer.

 

Im Rahmen ihrer Planungshoheit sind die Gemeinden ermächtigt, die Städtebaupolitik zu betreiben, die ihren städtebaulichen Ordnungsvorstellungen entspricht. Hierzu gehört auch die Entscheidung, ob und in welchem Umfang sie Teile des Gemeindegebiets zur Unterbringung von Einzelhandelsbetrieben zur Verfügung stellt. Wenn sie für Bereiche außerhalb zentraler Versorgungsbereiche Sortimentsbeschränkungen beschließt, um die zentralen Versorgungsbereiche zu stärken, ist das ein legitimes städtebauliches Ziel.

 

(s. Einzelhandelserlass NRW vom 22.09.2008).

 

 

3.    Ratsbeschluss zum Einzelhandelskonzept vom 31.05.2011

 

Die auf Grundlage des Einzelhandelserlasses NRW eröffnete und durch zahlreiche Urteile bestätigte Möglichkeit, Städtebaupolitik zu betreiben, hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein in seiner Sitzung am 31.05.2011 durch mehrheitlichen Beschluss des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Emmerich am Rhein im Sinne eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) genutzt.

 

Durch diesen selbstbindenden Beschluss findet das Einzelhandelskonzept seitdem bei der Aufstellung und Änderung der Bauleitpläne im Stadtgebiet von Emmerich am Rhein Berücksichtigung.

 

3.1  Ziele des Einzelhandelskonzeptes

 

Setzt man sich mit den Grundlagen des Einzelhandelskonzeptes auseinander, so wird deutlich, dass bei der Anwendung des Emmericher Einzelhandelskonzeptes die Umsetzung folgender positiver Ziele im Vordergrund steht:

-      Sicherung der landesplanerischen Funktion der Stadt Emmerich am Rhein als Mittelzentrum,

-      Sicherung und Ausbau eines attraktiven Einzelhandelsangebotes in Emmerich am Rhein,

-      Sicherung bzw. Stärkung der Funktionsvielfalt der Innenstadt,

-      Sicherung und Ausbau eines Grund- und Nahversorgungsangebotes im gesamten Stadtgebiet, insbesondere durch funktionsfähige zentrale Versorgungsbereiche sowie ergänzende Nahversorgungsstandorte,

-      gezielte und geordnete Entwicklungen des großflächigen, insbesondere des zentrenrelevanten Einzelhandels und

-      Planungs- und Investitionssicherheit für bestehenden und anzusiedelnden Einzelhandel.

 

Insbesondere die Sicherung und Stärkung der Funktionsvielfalt der Emmericher Innenstadt ist eine der Schlüsselaufgaben der Stadtentwicklung für die kommenden Jahre.

 

In diese Thematik spielt auch der im Entwurf zum neuen Landesentwicklungsplan NRW (LEP NRW) enthaltene Grundsatz 6.1-5 Leitbild „nachhaltige europäische Stadt“ herein. So heißt es dort, die Siedlungsentwicklung soll im Sinne der „nachhaltigen europäischen Stadt„ kompakt gestaltet werden und das jeweilige Zentrum stärken.

Hinter dieser Leitlinie der Stadtentwicklung verbirgt sich die sog. „Leipzig-Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt“, die im Jahr 2007 von den für die Stadtentwicklung zuständigen Ministerinnen und Ministern der Mitgliedstaaten der Europäischen Union verabschiedet wurde.

Die europäische Stadt zeichnet sich u.a. durch eine kompakte Struktur, ein Mit- und Nebeneinander unterschiedlicher Nutzungen aus.

 

Die Kommunen, denen es gelingt, dauerhaft die Nutzungen Handel, Wohnen, Arbeiten und Freizeit in ihren Innenstädten wieder stärker miteinander zu vermischen, werden lebendige wachsende Städte sein.

Aus diesem Grund ist die Sicherung und Stärkung der Emmericher Innenstadt von besonderer Bedeutung für die Gesamtentwicklung der Stadt.

 

 

3.2  Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Emmericher Innenstadt

 

Wie diese Stärkung der Emmericher Innenstadt vonstatten gehen soll und welche Flächen dafür in Frage kommen, hängt im Wesentlichen von der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches und von den Entwicklungsmöglichkeiten für die Emmericher Innenstadt ab, welche Gegenstand des Emmericher Einzelhandelskonzeptes sind.

 

Die Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche – inzwischen auch in der Rechtsprechung geklärt – geschieht auf der Grundlage funktionaler und städtebaulicher Kriterien:

 

Funktionale Kriterien

-      Einzelhandelsdichte im Erdgeschoss

-      Passantenfrequenz

-      Kundenorientierung der Anbieter (Autokunden, Fußgänger)

-      Multifunktionalität der Nutzungen

 

Städtebauliche Kriterien

-      Baustruktur

-      Gestaltung und Dimensionierung der Verkehrsinfrastruktur

-      Barrieren (z.B. Straßen)

-      Gestaltung des öffentlichen Raums

-      Ladengestaltung und –präsentation

 

In diesem Sinne sind als zentrale Versorgungsbereiche jene Bereiche im Emmericher Stadtgebiet zu verstehen, die eine funktionale Einheit aus Einkaufen und Dienstleistung bilden.

Dabei ist der Begriff „zentral“ nicht rein geografisch zu verstehen, sondern hat eine funktionale Bedeutung.

 

Auf Grundlage der im Rahmen der Erarbeitung des Einzelhandelskonzeptes durchgeführten städtebaulichen und funktionalen Analyse wurde der zentrale Versorgungsbereich der Emmericher Innenstadt anhand des tatsächlichen Bestands und der räumlichen Verteilung der Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gastronomienutzungen wie folgt abgegrenzt (s. Anlage 1).

 

Der zentrale Versorgungsbereich Emmericher Innenstadt zeichnet sich durch die insgesamt ausgedehnten bandartigen Strukturen in den Geschäftsstraßen Kaßstraße (Fußgängerzone) und Steinstraße aus.

 

In der Fußgängerzone Kaßstraße sind die höchsten Passantenfrequenzen festzustellen. Insbesondere im mittleren Bereich der Kaßstraße – vom Einmündungsbereich Kirchstraße bis zum Franz-Wolters-Platz – werden durch die frequenzerzeugenden Magnetbetriebe im Rhein-Center sowie Deichmann und dm Drogeriemarkt die höchsten Passantenströme erzielt. Im Vergleich zur Kaßstraße fällt die Passantenfrequenz in der Steinstraße merklich ab (s. Anlage 2).

 

Im Bereich des städtebaulichen Mittelpunkts, dem derzeitig mindergenutzten Neumarkt, erfährt der zentrale Versorgungsbereich eine Aufweitung. Dem Neumarkt kommt als ehemaliger Einzelhandelsstandort, aktueller Standort des Wochenmarktes sowie bevorzugte Fläche für die anstehende Entwicklung von Einzelhandelsnutzungen eine zentrale Rolle in der Emmericher Innenstadt zu.

 

Der Geistmarkt stellt einen gesellschaftlichen Kristallisationspunkt mit wichtigen öffentlichen Einrichtungen (u.a. Rathaus, Kirche, Postamt) dar, beinhaltet einzelhandelsaffines Entwicklungspotenzial und bildet damit den westlichen Punkt des zentralen Versorgungsbereichs.

 

Im südlichen Bereich bilden die überwiegend gastronomisch geprägte Rheinpromenade und der Rhein die natürliche Grenze des zentralen Versorgungsbereichs.

 

Da neben der Bestandssituation auch die zukünftigen Entwicklungsperspektiven und Entwicklungserforderlichkeiten von Emmerich berücksichtigt werden, um weitere Entwicklungen im Zentrum zu ermöglichen, erfährt der zentrale Versorgungsbereich in Höhe Alter Markt eine Aufweitung über Tempelstraße bis zur nördlichen Seite Neuer Steinweg.

 

Entlang der Kaßstraße fällt die Einzelhandelsdichte in nördliche Richtung bereits hinter der Gaemsgasse merklich ab. Aus städtebaulicher Sicht ist der Platz Kleiner Löwe mit in den zentralen Versorgungsbereich einzubeziehen. Dieser fungiert als östlicher Eingangsbereich in die Fußgängerzone.

 

Die Einzelhandelsnutzung in der vom Platz Kleiner Löwe abgehenden Hühnerstraße spielt eine nur untergeordnete Rolle. Dies spiegelt sich auch in einer geringeren Passantenfrequenz wider. Aufgrund der vorhandenen Dienstleistungs- und Gastronomienutzungen zählt dieser Bereich dennoch zum zentralen Versorgungsbereich.

 

Seine östliche Grenze findet der zentrale Versorgungsbereich der Emmericher Innenstadt im Übergang zwischen der Platzfläche Kleiner Löwe und dem Beginn der Mennonitenstraße. Hier bricht der Einzelhandels- und Dienstleistungsbesatz ganz erheblich ab.

 

In der Gesamtbilanz fußt die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches der Emmericher Innenstadt auf der Bildung einer funktionalen und städtebaulichen Einheit, die neben dem Einkaufen weitere zentrenprägende Nutzungen einschließt. Der abgegrenzte Versorgungsbereich setzt sich durch seine Kompaktheit an Einzelhandelsnutzungen und der wahrnehmbaren funktionalen Verknüpfung (Einzelhandel, Dienstleistung, Gastronomie) deutlich von den umliegenden überwiegend durch Wohnnutzung geprägten Kernstadtbereiche ab.

 

Im Zuge einer durchgängigen Anwendung des Einzelhandelskonzeptes und Durchführung städtebaulicher Umgestaltungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen hat in den vergangenen Jahren eine Fokussierung des Einzelhandelsbesatzes auf die Fußgängerzone Kaßstraße – insbesondere zwischen Aldegundiskirchplatz und Franz-Wolters-Platz – stattgefunden.

 

In diesem Bereich der Kaßstraße kristallisiert sich die sog. 1a-Lage der Emmericher Innenstadt mit ihren drei vorhandenen Magnetbetrieben als Frequenzbringer heraus. Diesen Bereich mit Rheincenter und Neumarkt gilt es funktionsfähig zu halten.

 

 

3.3  Entwicklungsmöglichkeiten für die Emmericher Innenstadt

 

Die zentrale Entwicklungsfläche für die Emmericher Innenstadt ist der Neumarkt. Auf dieser Fläche soll ein Wohn- und Geschäftshaus mit einer Kombination aus Wohnungen und Einzelhandelsnutzungen realisiert werden. Durch dieses Projekt werden derzeit noch vorhandene Entwicklungsspielräume in Teilen abgedeckt.

 

Darüber hinausgehende Entwicklungsspielräume bei unterschiedlichen Sortimenten können innerhalb des zentralen Versorgungsbereichs der Emmericher Innenstadt durch Umstrukturierungen im Bestand generiert werden.

 

Vor dem Hintergrund der Versorgungsfunktion der Stadt Emmerich am Rhein als Mittelzentrum, dem Ziel der Sicherung der bestehenden Versorgungsstruktur und nicht zuletzt auch der regionalen Konkurrenzsituation sind die quantitativen Entwicklungsspielräume des Einzelhandels in Emmerich am Rhein jedoch auch begrenzt.

 

Das bedeutet nicht, dass künftig keine Entwicklung mehr stattfinden kann, sondern, dass es bei potenziellen Ansiedlungsvorhaben in der Innenstadt auf folgende Aspekte ankommt:

-      Ist der avisierte Standort städtebaulich sinnvoll?

-      Wie stellen sich die Größe des Vorhabens und der Betriebstyp im gesamtstädtischen Zusammenhang und im Hinblick auf die zugedachte Versorgungsaufgabe dar?

-      Welche Funktion wird der Einzelhandelsbetrieb übernehmen? Werden bestehende Strukturen ergänzt bzw. gestützt und Synergien zu bestehenden Anbietern ausgenutzt?

 

Vor allem einer „zügellosen“ Ausweitung von Verkaufsflächen sind Grenzen gesetzt, da zusätzliche Kaufkraft grundsätzlich nur bis zu einem bestimmten Maße und in bestimmten Branchen mobilisiert werden kann. Werden darüber hinaus Einzelhandelsvorhaben realisiert, führt dies zu Umsatzverteilungen innerhalb der lokalen Einzelhandelslandschaft und damit zu Umsatzverlusten bzw. Marktverdrängungen bestehender Betriebe.

Dies trifft insbesondere auf den Lebensmittelbereich zu. Schließlich wird dieser Sortimentsbereich in erster Linie am Wohnstandort nachgefragt, so dass sich eine Überversorgung auch vorrangig auf die entsprechenden Wohnsiedlungsbereiche auswirkt. In der Folge kann es zu Funktionsverlusten von Zentren sowie zu negativen städtebaulichen Auswirkungen kommen.

 

Die Einordnung potenzieller Neubauvorhaben, Erweiterung oder Umnutzung von Einzelhandelsflächen in einen städtebaulichen und absatzwirtschaftlichen Kontext ist unabdingbar.

 

Neben dem quantitativen Ausbau ist auch das Ziel der Sicherung und Verbesserung der räumlich strukturellen Angebotssituation zu verfolgen, was bedeutet, dass über zusätzliche Angebote nur nach eingehender Prüfung entschieden werden sollte. Zusätzliche zentrenrelevante Sortimente sollten generell nur im zentralen Versorgungsbereich angesiedelt werden.

 

Kombiniert man den tatsächlichen Einzelhandelsbesatz mit den rechnerisch ermittelten Entwicklungsspielräumen, wird deutlich, dass keine signifikante Erweiterung des zentralen Versorgungsbereiches zugelassen werden kann, ohne bestehende Strukturen zu gefährden.

 

 

3.4  Fazit Einzelhandelskonzept

 

Zusammenfassend wird festgestellt, dass das vom Rat der Stadt Emmerich am Rhein in seiner Sitzung am 31.05.2011 im Sinne eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossene Einzelhandelskonzept für die Stadt Emmerich am Rhein nur dann bauleitplanerisch Wirkung entfalten kann, wenn es stringent angewendet wird.

Ein städtebauliches Entwicklungskonzept verliert seine Steuerungskraft, wenn die Gemeinde sich selbst nicht daran hält. Je häufiger und umfangreicher das Konzept durchbrochen wird, desto geringer ist sein Gewicht als Belang in der Bauleitplanung.

 

Darüber hinaus ist festzuhalten, dass die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Emmericher Innenstadt Ergebnis einer umfangreichen städtebaulichen und funktionalen Analyse ist.

Grundlage für die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Emmericher Innenstadt sind eine Vollerhebung aller Betriebe des Einzelhandels zur Analyse der Angebotssituation, eine Analyse der Nachfragesituation und eine städtebauliche Analyse.

 

Zusätzlich geben die landesplanerischen Vorgaben zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels den Gemeinden einen engen Rahmen vor. Zur Revitalisierung und Stärkung der Innenstädte in NRW ist großflächiger zentrenrelevanter Einzelhandel nur in zentralen Versorgungsbereichen zulässig.

 

 

4.    Städtebaulich-funktionale Einordnung des in der Eingabe benannten Standortes Emmericher Bahnhof

 

Der Emmericher Bahnhof befindet sich nordöstlich der Innenstadt in unmittelbarer Nachbarschaft und liegt in einer fußläufigen Entfernung von ca. 700 m zum Kernbereich der Emmericher Innenstadt, dem Beginn der 1a-Lage. Dennoch ist eine Verbindung zwischen Innenstadt und Bahnhof durch die stark befahrene Bundesstraße 8 stark beeinträchtigt. Gleichzeitig fehlen gestalterische Orientierungshilfen, um ortsunkundigen Besuchern den Weg zur Emmericher Innenstadt zu weisen.

 

Innerhalb des Bahnhofs und der angrenzenden Gebäude befinden sich einige kleinflächige Einzelhandelsnutzungen, wie z.B. Zeitschriftenladen, Apotheke und Elektrogeräte. Ebenfalls im Bahnhofsgebäude untergebracht ist das Reisezentrum der DB AG.

 

Eine Anbindung an den zentralen Versorgungsbereich Emmericher Innenstadt besteht nicht, da der Einzelhandelsbesatz zwischen Bahnhof und Innenstadt – auch bedingt durch die Lage an der Bundesstraße 8 – keine Durchgängigkeit aufweist.

 

Der Emmericher Bahnhof liegt außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches Emmericher Innenstadt.

 

 

5.    Entwicklungsmöglichkeiten des Emmericher Bahnhofs

 

Dennoch ist eine Erweiterung der bestehenden Einzelhandelsnutzungen am Emmericher Bahnhof unter dem Stichwort „Reisebedarf“ mit geringfügigen Verkaufsflächen, von denen keine schädlichen Auswirkungen auf den zentralen Versorgungsbereich Emmericher Innenstadt ausgehen, grundsätzlich möglich.

Denkbar sind auch Gastronomie- oder Dienstleistungsnutzungen, welche nicht unter die Regelungen des Einzelhandelskonzeptes fallen.

Entsprechend dem Grundsatz 3 des Emmericher Einzelhandelskonzeptes können sich Einzelhandelsbetriebe mit nicht-zentrenrelevantem Kernsortiment – Bezug Emmericher Sortimentsliste – außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches grundsätzlich ansiedeln.

 

Im Rahmen eines im Jahr 2000 durchgeführten Werkstattverfahrens Bahnhofsumfeld sind die Flächen des Bahnhofs und seines Umfeldes planerisch aufbereitet worden. Das Werkstattverfahren wurde in ein städtebauliches Gestaltungskonzept überführt, das an der Südseite der Bahnlinie eine Ausweisung von Gewerbeflächen vorsieht. Die Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes zielt darauf ab, den Bahnhof als Kristallisationspunkt in das städtebauliche Konzept der Innenstadt zu integrieren und durch gewerbliche Nutzungen aufzuwerten. Eine zusätzliche Fahrradstation sowie eine Verlängerung des Fußgängertunnels nach Norden bis hinter die Gleise sollte die nördlich der Bahnlinie gelegenen Wohngebiete mit dem Bahnhof verknüpfen.

 

Anknüpfend an dieses Werkstattverfahren wurden seitens der Verwaltung in den Jahren 2009 – 2011 weitere Anstrengungen unternommen, zusammen mit Vertretern der Bahnflächenentwicklungsgesellschaft (BEG) und der DB AG eine städtebauliche Rahmenplanung für den Bahnhof und sein Umfeld inklusive Nordanbindung des Bahnhofs durch einen Personentunnel, Erweiterung des P&R-Parkplatzes und Aufstellen von Fahrradboxen zu erarbeiten.

Die planerischen Überlegungen zur städtebaulichen Rahmenplanung konnten aufgrund der Nichtentbehrlichkeit von bahneigenen Flächen – dies vor dem Hintergrund der anstehenden Betuwe-Planung – nicht weitergeführt werden.

 

Verbesserungen im Bereich des Emmericher Bahnhofs werden sich im Jahr 2014 durch Maßnahmen der sog. Modernisierungsoffensive 2 NRW (Mof 2) der Deutschen Bahn AG ergeben.

Dabei werden in einem I. Bauabschnitt im Bereich der Bahnsteige 1 und 2 Oberflächen erneuert und mit einem Leitsystem für wahrnehmungseingeschränkte Personen ausgestattet. Die erneuerten Bahnsteige erhalten eine neue, dem Stand der Technik entsprechende Bahnsteigausstattung. Desweiteren werden die Beschallungsanlagen und die Beleuchtung der Bahnsteige erneuert. Für eine bessere Orientierung werden die Bahnhofnamenschilder, Bahnhofsuhren, das Wegeleitsystem und ein statisches Richtungsschild für den Bahnhof erneuert. Weiterhin werden Vitrinen für Fahrpläne und Abfallbehälter montiert. Es wird das Konzept des rauchfreien Bahnhofs verfolgt.

 

 

6.    Ergebnis

 

6.1  Bewertung des FDP-Antrags

 

Unstrittig ist, dass Bahnhofsgebäude und Bahnhofsumfeld einer positiven Entwicklung bedürfen, um Bahnreisende und Nutzer des ÖPNV positiv in Emmerich zu empfangen und im weiteren den östlichen Zugang zur Emmericher Innenstadt städtebaulich aufzuwerten.

 

Dazu notwendig ist das Vorlegen eines tragfähigen Konzeptes, welches mit den Zielen und Grundsätzen des Emmericher Einzelhandelskonzeptes in Einklang steht.

 

Bahnhofsaffine Einzelhandelsnutzungen unter dem Stichwort „Reisebedarf“, von welchen aufgrund ihres spezifischen Sortimentes und ihrer geringen Verkaufsfläche keine schädlichen Auswirkungen auf den zentralen Versorgungsbereich der Emmericher Innenstadt ausgehen, stehen mit den Zielen und Grundsätzen des Emmericher Einzelhandelskonzeptes in Einklang und könnten sich grundsätzlich im Bereich des Bahnhofs ansiedeln. Auch gastronomische Nutzungen und Dienstleistungen sind denkbar.

 

Die Lösung besteht jedoch nicht in der beantragten Erweiterung des zentralen Versorgungsbereiches in östliche Richtung. Dadurch würden Flächen in den zentralen Versorgungsbereich integriert, die überhaupt keinen Einzelhandelsbesatz mehr aufweisen. Die damit einhergehende flächenmäßige Ausdehnung des zentralen Versorgungsbereiches führt zu Leerständen im unmittelbaren Zentrumsbereich, da die neu hinzukommenden autokundenorientierten Standorte schwerpunktmäßig nachgefragt würden.

 

Im Falle einer Erweiterung des zentralen Versorgungsbereiches in Richtung Osten sind erhebliche Verwerfungen innerhalb der Einzelhandelslandschaft der Emmericher Innenstadt bis hin zu ihrem Funktionsverlust zu befürchten, denn auf diesen Flächen werden sich keine zusätzlichen – den Einzelhandel in Emmerich unterstützenden – Betriebe ansiedeln, sondern es wird zu Betriebsverlagerungen kommen, die zu Leerständen und Brachflächen im inneren Zentrumsbereich der Emmericher Innenstadt führen.

 

Aus diesen Gründen ist der Antrag des FDP-Ortsverbandes Emmerich am Rhein abzulehnen.

 

 

6.2  Lösungsvorschlag

 

In Kapitel 4. wird ausgeführt, welche grundsätzlichen Entwicklungsmöglichkeiten für den Emmericher Bahnhof bestehen.

Der Emmericher Bahnhof bedarf dringend einer positiven Entwicklung.

Dabei dürfen aber keine punktuellen Entscheidungen getroffen werden. Vielmehr ist eine gesamtheitliche Betrachtung der Emmericher Innenstadt und ihrer angrenzenden Lagen erforderlich.

 

Dies soll in Form der Erarbeitung eines Integrierten Handlungskonzeptes für die Emmericher Innenstadt und angrenzende Lagen geschehen.

Die Notwendigkeit zur Erstellung eines solchen aktuellen Konzeptes resultiert aus dem Ziel, die Emmericher Innenstadt für die Zukunft zu stärken und weiterzuentwickeln.

Dabei spielen neben dem Thema Einzelhandel auch die Entwicklung von Brachflächen, die Umgestaltung öffentlicher Räume, Aufwertungsmaßnahmen im Gebäudebestand, Veränderungen in der Schullandschaft, verkehrsplanerische Aspekte, Tourismus und Grün- und Freiraumstrukturen eine wichtige Rolle.

 

Ein integriertes Handlungskonzept ist ein strategisches Planungs- und Steuerungsinstrument der Stadtentwicklung. Strategische Planungsinstrumente ergänzen die konkrete Bauleitplanung. Ein integriertes Handlungskonzept beruht auf einer ganzheitlichen Betrachtung eines städtischen Teilraumes bzw. eines Stadtquartiers.

Mit seiner Hilfe können städtebauliche, funktionale oder sozial-räumliche Defizite und Anpassungserfordernisse für einen Stadtteil aufgezeigt und bearbeitet werden. Die integrierte Handlungsstrategie beruht auf einer Schwächen- und Potenzialanalyse. Neben einer Bestandsaufnahme enthält das Konzept eine Gesamtstrategie und beschreibt wesentliche Handlungsfelder und Maßnahmen, die geeignet sind, die Gebietsentwicklung positiv zu beeinflussen.

Zudem wird die Zeit- und Investitionsplanung für die Umsetzung des Handlungskonzeptes offen gelegt.

Integrierte Handlungskonzeptes sind verpflichtende Grundlage für alle Teilprogramme der Städtebauförderung.

(s. Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW – Integrierte Handlungskonzepte in der Stadtentwicklung, S. 7)

 

Die für die Emmericher Innenstadt bestehenden städtebaulichen Konzepte

-      Masterplan Junker & Kruse, 2000

-      Strukturkonzept, 2003

-      Integriertes Handlungskonzept Innenstadt, 2000 – 2014

bedürfen einer Aktualisierung und Weiterführung, da zahlreiche Maßnahmen – Umgestaltungen Rheinpromenade, Rheinpark, Fußgängerzone Kaßstraße mit angrenzenden Straßen, Alter Markt, Tempelstraße, Oelstraße, Nonnenplatz, Steinstraße – bereits umgesetzt, aber auch neue Handlungsfelder hinzugekommen sind.

 

Bestehende Konzeptionen und neue Planungsideen sollen ab dem Jahr 2014 in einem neuen Integrierten Handlungskonzept 2025 zusammengeführt werden.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2.3.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter