Betreff
Abberufung der technischen Prüferin der Örtlichen Rechnungsprüfung gemäß § 104 Abs. 2 GO NRW
Vorlage
01 - 15 1160/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt die Abberufung der Stadtbauamtfrau Marlene Vervoorst als technische Prüferin der örtlichen Rechnungsprüfung mit Ablauf des 28.02.2014

 

Sachdarstellung :

 

Zum 01.03.2014 wird die technische Prüferin der örtlichen Rechnungsprüfung, Frau Stadtamtfrau Marlene Vervoorst, von der Stabsstelle 14 – Örtliche Rechnungsprüfung -  zum Fachbereich 1 – Zentrale Dienste umgesetzt. Ihr wird das Aufgabengebiet „Zentrale Vergabestelle“ übertragen. Dementsprechend ist ihre Abberufung als technische Prüferin

mit Ablauf des 28.02.2014 vorgesehen.

 

Im Hinblick auf die Nachbesetzung der Stelle „technischer Prüfer / technische Prüferin“ erfolgt derzeit das Auswahlverfahren.

 

Gemäß § 104 Abs. 2 Satz 1 GO NW obliegt die Abberufung der Prüfer der örtlichen Rechnungsprüfung dem Rat.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister