Betreff
Hochwasserrisikomanagementplanung,
hier: Sachstandsbericht
Vorlage
05 - 15 1172/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Hochwasser ist an allen Flüssen eine Gefahr, die man genau kennen muss, um ihr begegnen zu können.

Mit dem "Hochwasserrisikomanagement" hat die Europäische Union (EU) einen neuen Begriff verbindlich eingeführt. Ziel ist, die Risiken für vier "Schutzgüter" nachhaltig zu minimieren:

-   die menschliche Gesundheit,

-   die Umwelt,

-   unser Kulturerbe und

-   die wirtschaftlichen Tätigkeiten.

 

Die rechtliche Basis ist 2007 mit der „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiko“ der EU in Kraft getreten, welche im Wasserhaushaltsgesetz umgesetzt wurde.

 

In NRW koordiniert das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV) die Kartenerstellung durch die Bezirksregierungen. (Für Emmerich am Rhein ist die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig.) In Zusammenarbeit mit Kommunen und anderen Verantwortlichen (z.B. Deichverbänden) überprüft das MKULNV die Aussagen der erstellten Karten auf Plausibilität. Die Bezirksregierung erarbeitet Ziel- und Maßnahmenvorschläge zu den Handlungsfeldern, die einen Beitrag zur Risikoverminderung leisten sollen.

 

Das Hochwasserrisikomanagement wird in drei Schritten umgesetzt:

1.       Vorläufige Bewertung und Bestandsaufnahme (bis 2011)

2.       Erstellung von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten (bis 2013)

3.       Hochwasserrisiko-Managementpläne (bis 2015)

 

Anschließend erfolgt alle 6 Jahre eine Aktualisierung und Überprüfung aller Arbeitsschritte.

 

Die Hochwasserkarten, die im 2. Schritt erstellt wurden, haben jeweils drei verschiedene Szenarien:

HQ10:        Hochwasser, das mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit eintritt, im Mittel

                   alle zehn Jahre.

HQ100:      Hochwasser mittlerer Wahrscheinlichkeit: im Mittel alle 100 Jahre

HQextrem: Hochwasser, das statistisch wesentlich seltener als alle 100 Jahre

                   auftritt

 

 

Hochwassergefahrenkarte

 

Die Gefahrenkarten informieren über die mögliche Ausdehnung und Tiefe einer Überflutung. Dabei wird dargestellt, welches Ausmaß der Überflutung in den drei Szenarien zu erwarten ist.

Die Gefahrenkarten sind eine wichtige Grundlage für die zukünftige Bauleitplanung, den Denkmal- und Katastrophenschutz und die Ver- sowie Entsorgung. Zusätzlich sollen Unternehmen und Hauseigentümer aus den Karten entnehmen können, welche Risiken für Schutzgut und Eigentum bestehen und somit selbst Vorsorgemaßnahmen treffen können. (Exemplarisch ist eine Hochwassergefahrenkarte als Anlage 1 der Vorlage beigefügt.)

 

 

Hochwasserrisikokarte

 

Hochwasserrisikokarten stellen die bedrohte Nutzungsart durch Hochwasser dar. Sie enthalten Informationen, welche Schutzgüter (menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturgüter, wirtschaftliche Tätigkeiten) in den Gebieten jeweils bei einem Hochwasser geringer, mittlerer und hoher Wahrscheinlichkeit betroffen wären. Sie sind die Grundlage zur Risikobewertung in einem Einzugsgebiet und somit auch für die Ermittlung des Handlungsbedarfs bedeutend. Ohne Hochwasserrisikokarten könnte man das Risiko auch nicht managen. In Risikokarten sind die Unternehmen mit hohem Schadenspotential gekennzeichnet und eine grobe Schätzung enthalten, wie hoch die zu evakuierende Bevölkerungszahl sein würde. (Exemplarisch ist eine Hochwasserrisikokarte als Anlage 2 der Vorlage beigefügt.)

 

 

Zuständigkeiten

 

Der Maßnahmenplan ist das Kernstück der Hochwasserrisikomanagementplanung. Er schreibt fest, welche Maßnahmen im jeweiligen Planungszeitraum ergriffen werden sollen, um die festgelegten Ziele zu erreichen. Hier wird es für die verschiedenen Akteure konkret, denn sie sind für die Erarbeitung und Umsetzung der Maßnahmen in ihrem Handlungsbereich verantwortlich.

Die Stadt Emmerich am Rhein hat die Aufgabe erhalten bei der Maßnahmenplanung mitzuwirken. Zu diesem Zweck wurde eine Tabelle erarbeitet, die die beteiligten Maßnahmenträger zukünftig selbstverpflichtend umsetzen werden (siehe Anlage 3). Diese Tabelle zur Maßnahmenplanung wird zurzeit durch die Bezirksregierung geprüft und ggf. ergänzt.

 

Des Weiteren hat die Stadt Emmerich am Rhein eine Informationspflicht gegenüber den Bürgern der Stadt. Aus diesem Grund sind alle Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten in der Verwaltung einsehbar und durch Verlinkungen auf der Homepage ab dem Frühjahr abrufbar. Jeder Bürger erhält somit die Möglichkeit sich selbst über mögliche Gefahren und Risiken zu informieren und selbstständig Vorkehrungen zu treffen.

 

 

Weitere Schritte

 

Die Bezirksregierungen fassen die Maßnahmenpläne in einer Datenbank zusammen. Dabei werden jeweils die Verantwortlichen benannt und die Maßnahmen mit Prioritäten versehen.

Die Datenbank ermöglicht, die Maßnahmen pro Kommune, pro Managementeinheit oder auch für das Teileinzugsgebiet als Beitrag für den Hochwasserrisikomanagementplan zusammenzustellen.

Die Hochwasserrisikomanagementpläne werden bis 2015 durch die Bezirksregierung Düsseldorf erarbeitet. Nach der Veröffentlichung der Pläne wird der EU ein Bericht zugesendet.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter