hier: Sachstandsbericht
Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt den Sachstandsbericht zur
Kenntnis.
Sachdarstellung :
Hochwasser ist an
allen Flüssen eine Gefahr, die man genau kennen muss, um ihr begegnen zu
können.
Mit dem
"Hochwasserrisikomanagement" hat die Europäische Union (EU) einen
neuen Begriff verbindlich eingeführt. Ziel ist, die Risiken für vier
"Schutzgüter" nachhaltig zu minimieren:
-
die menschliche Gesundheit,
-
die Umwelt,
-
unser Kulturerbe und
-
die wirtschaftlichen Tätigkeiten.
Die rechtliche
Basis ist 2007 mit der „Richtlinie über die Bewertung und das Management von
Hochwasserrisiko“ der EU in Kraft getreten, welche im Wasserhaushaltsgesetz
umgesetzt wurde.
In NRW koordiniert
das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV) die Kartenerstellung
durch die Bezirksregierungen. (Für Emmerich am Rhein ist die Bezirksregierung
Düsseldorf zuständig.) In Zusammenarbeit mit Kommunen und anderen
Verantwortlichen (z.B. Deichverbänden) überprüft das MKULNV die Aussagen der
erstellten Karten auf Plausibilität. Die Bezirksregierung erarbeitet Ziel- und
Maßnahmenvorschläge zu den Handlungsfeldern, die einen Beitrag zur
Risikoverminderung leisten sollen.
Das
Hochwasserrisikomanagement wird in drei Schritten umgesetzt:
1. Vorläufige Bewertung und Bestandsaufnahme
(bis 2011)
2. Erstellung von Hochwassergefahren- und
Hochwasserrisikokarten (bis 2013)
3. Hochwasserrisiko-Managementpläne (bis
2015)
Anschließend
erfolgt alle 6 Jahre eine Aktualisierung und Überprüfung aller Arbeitsschritte.
Die
Hochwasserkarten, die im 2. Schritt erstellt wurden, haben jeweils drei verschiedene
Szenarien:
HQ10: Hochwasser, das mit relativ hoher
Wahrscheinlichkeit eintritt, im Mittel
alle zehn Jahre.
HQ100: Hochwasser mittlerer Wahrscheinlichkeit: im
Mittel alle 100 Jahre
HQextrem: Hochwasser, das statistisch wesentlich seltener
als alle 100 Jahre
auftritt
Hochwassergefahrenkarte
Die Gefahrenkarten informieren über die mögliche Ausdehnung und Tiefe
einer Überflutung. Dabei wird dargestellt, welches Ausmaß der Überflutung in
den drei Szenarien zu erwarten ist.
Die Gefahrenkarten sind eine wichtige Grundlage für die zukünftige
Bauleitplanung, den Denkmal- und Katastrophenschutz und die Ver- sowie
Entsorgung. Zusätzlich sollen Unternehmen und Hauseigentümer aus den Karten
entnehmen können, welche Risiken für Schutzgut und Eigentum bestehen und somit
selbst Vorsorgemaßnahmen treffen können. (Exemplarisch ist eine
Hochwassergefahrenkarte als Anlage 1 der Vorlage beigefügt.)
Hochwasserrisikokarte
Hochwasserrisikokarten stellen die bedrohte Nutzungsart durch Hochwasser
dar. Sie enthalten Informationen, welche Schutzgüter (menschliche Gesundheit,
Umwelt, Kulturgüter, wirtschaftliche Tätigkeiten) in den Gebieten jeweils bei
einem Hochwasser geringer, mittlerer und hoher Wahrscheinlichkeit betroffen
wären. Sie sind die Grundlage zur Risikobewertung in einem Einzugsgebiet und
somit auch für die Ermittlung des Handlungsbedarfs bedeutend. Ohne
Hochwasserrisikokarten könnte man das Risiko auch nicht managen. In
Risikokarten sind die Unternehmen mit hohem Schadenspotential gekennzeichnet
und eine grobe Schätzung enthalten, wie hoch die zu evakuierende
Bevölkerungszahl sein würde. (Exemplarisch ist eine Hochwasserrisikokarte als
Anlage 2 der Vorlage beigefügt.)
Zuständigkeiten
Der Maßnahmenplan ist das Kernstück der
Hochwasserrisikomanagementplanung. Er schreibt fest, welche Maßnahmen im
jeweiligen Planungszeitraum ergriffen werden sollen, um die festgelegten Ziele
zu erreichen. Hier wird es für die verschiedenen Akteure konkret, denn sie sind
für die Erarbeitung und Umsetzung der Maßnahmen in ihrem Handlungsbereich
verantwortlich.
Die Stadt Emmerich am Rhein hat die Aufgabe erhalten bei der
Maßnahmenplanung mitzuwirken. Zu diesem Zweck wurde eine Tabelle erarbeitet,
die die beteiligten Maßnahmenträger zukünftig selbstverpflichtend umsetzen
werden (siehe Anlage 3). Diese Tabelle zur Maßnahmenplanung wird zurzeit durch
die Bezirksregierung geprüft und ggf. ergänzt.
Des Weiteren hat
die Stadt Emmerich am Rhein eine Informationspflicht gegenüber den Bürgern der
Stadt. Aus diesem Grund sind alle Hochwassergefahrenkarten und
Hochwasserrisikokarten in der Verwaltung einsehbar und durch Verlinkungen auf
der Homepage ab dem Frühjahr abrufbar. Jeder Bürger erhält somit die
Möglichkeit sich selbst über mögliche Gefahren und Risiken zu informieren und
selbstständig Vorkehrungen zu treffen.
Weitere Schritte
Die
Bezirksregierungen fassen die Maßnahmenpläne in einer Datenbank zusammen. Dabei
werden jeweils die Verantwortlichen benannt und die Maßnahmen mit Prioritäten
versehen.
Die Datenbank
ermöglicht, die Maßnahmen pro Kommune, pro Managementeinheit oder auch für das
Teileinzugsgebiet als Beitrag für den Hochwasserrisikomanagementplan
zusammenzustellen.
Die
Hochwasserrisikomanagementpläne werden bis 2015 durch die Bezirksregierung
Düsseldorf erarbeitet. Nach der Veröffentlichung der Pläne wird der EU ein
Bericht zugesendet.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme wird
von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter