Betreff
Genehmigung der Pauschalmeldung gem. § 19 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) für das Kindergartenjahr 2014/2015
Vorlage
04 - 15 1177/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt entsprechend der Bedarfsermittlung im Rahmen der Jugendhilfeplanung (Anlage 1*), gemäß § 80 SGB VIII i. V. m. § 19 Abs. 3 KiBiz,  die in der  Anlage 2* aufgelisteten Plätze in Kindertageseinrichtungen, unterteilt nach Gruppenformen und Betreuungszeiten, als örtlichen Bedarf gem. § 21 Abs. 1 KiBiz für das Kindergartenjahr 2014/2015. Entsprechendes gilt für die Kindertagespflege gem. § 22 Abs. 1 KiBiz.

 

*Diese Anlagen werden in der Sitzung als Tischvorlage verteilt.

 

 

Sachdarstellung :

 

Am 18. und 19.11.2012 fanden in den Kindertageseinrichtungen die Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2014/2015 statt.  Am 08.01.2014 wurde der Abgleich der Anmeldungen, in der Arbeitsgemeinschaft „Leiterinnen Kindertageseinrichtungen“ und Jugendamt, vorgenommen.

 

Es konnte festgestellt werden, dass es in einigen Einrichtungen mehr Anmeldungen als vorhandene Plätze gab. Dies ist u. a. auf den U3-Ausbau der Kindertageseinrichtungen zurückzuführen.  Bei Schaffung der U3-Plätze können sich im darauf folgenden Jahr Schwierigkeiten dahingehend ergeben, dass zuwenig Schulkinder entlassen werden, um den hineinwachsenden Jahrgang der dann dreijährigen Kinder und die neuen U3-Kinder aufzunehmen. Eine Fehlbelegung der neu geschaffenen U3 Plätze mit Kindern über dreiJahren ist nur bedingt möglich.

 

Auf der anderen Seite gab es in einigen Kindertageseinrichtungen noch freie Plätze.

Mit den Leiterinnen wurde vereinbart, dass Eltern, die keine Aussicht auf einen Platz haben, an die Einrichtungen verwiesen werden, die noch Kapazitäten frei haben. Dieser Prozess ist langwierig und Veränderungsmitteilungen sollen so lang wie möglich für die Pauschalmeldung 2014/2015 Berücksichtigung finden. Die letzten Trägergespräche finden in der 10 Kalenderwoche statt.  

 

Für unterschiedliche Angebote müssen mehrfach verschiedene Szenarien bei der Förderung der Betriebskosten entwickelt werden. Hier achtet das Jugendamt Emmerich insbesondere darauf, dass Betriebskosten und geforderter Personaleinsatz nach KiBiz im Einklang stehen, damit die Kindertageseinrichtung  auch ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag gerecht werden kann.

 

Bereits jetzt wird darauf hingewiesen, dass es aufgrund der anstehenden KiBiz Reform zum 01.08.2014 noch zu Veränderungen kommen kann, die derzeit noch keine Berücksichtigung finden können.

 

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2014 vorgesehen. Produkt: 1.000.06.01.01.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.1.

 

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister