Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss beschließt
entsprechend der Bedarfsermittlung im Rahmen der Jugendhilfeplanung (Anlage 1*), gemäß § 80 SGB VIII i. V. m.
§ 19 Abs. 3 KiBiz, die in der Anlage 2* aufgelisteten Plätze in
Kindertageseinrichtungen, unterteilt nach Gruppenformen und
Betreuungszeiten, als örtlichen Bedarf gem. § 21 Abs. 1 KiBiz für das
Kindergartenjahr 2014/2015. Entsprechendes gilt für die Kindertagespflege gem.
§ 22 Abs. 1 KiBiz.
*Diese Anlagen werden in der Sitzung als Tischvorlage verteilt.
Sachdarstellung :
Am 18. und 19.11.2012 fanden in den
Kindertageseinrichtungen die Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2014/2015
statt. Am 08.01.2014 wurde der Abgleich
der Anmeldungen, in der Arbeitsgemeinschaft „Leiterinnen Kindertageseinrichtungen“
und Jugendamt, vorgenommen.
Es konnte festgestellt werden, dass es in
einigen Einrichtungen mehr Anmeldungen als vorhandene Plätze gab. Dies ist u. a.
auf den U3-Ausbau der Kindertageseinrichtungen zurückzuführen. Bei Schaffung der U3-Plätze können sich im
darauf folgenden Jahr Schwierigkeiten dahingehend ergeben, dass zuwenig
Schulkinder entlassen werden, um den hineinwachsenden Jahrgang der dann dreijährigen
Kinder und die neuen U3-Kinder aufzunehmen. Eine Fehlbelegung der neu
geschaffenen U3 Plätze mit Kindern über dreiJahren ist nur bedingt möglich.
Auf der anderen Seite gab es in einigen
Kindertageseinrichtungen noch freie Plätze.
Mit den Leiterinnen wurde vereinbart, dass
Eltern, die keine Aussicht auf einen Platz haben, an die Einrichtungen
verwiesen werden, die noch Kapazitäten frei haben. Dieser Prozess ist
langwierig und Veränderungsmitteilungen sollen so lang wie möglich für die
Pauschalmeldung 2014/2015 Berücksichtigung finden. Die letzten Trägergespräche
finden in der 10 Kalenderwoche statt.
Für unterschiedliche Angebote müssen mehrfach
verschiedene Szenarien bei der Förderung der Betriebskosten entwickelt werden.
Hier achtet das Jugendamt Emmerich insbesondere darauf, dass Betriebskosten und
geforderter Personaleinsatz nach KiBiz im Einklang stehen, damit die
Kindertageseinrichtung auch ihrem
Bildungs- und Erziehungsauftrag gerecht werden kann.
Bereits jetzt wird darauf hingewiesen, dass
es aufgrund der anstehenden KiBiz Reform zum 01.08.2014 noch zu Veränderungen
kommen kann, die derzeit noch keine Berücksichtigung finden können.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist im
Haushaltsjahr 2014 vorgesehen. Produkt: 1.000.06.01.01.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.1.
Johannes Diks
Bürgermeister