hier: 1) Erweiterung des Aufstellungsbeschlusses vom 09.04.2013
2) Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der
Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag
1) Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8
BauGB, den Aufstellungsbeschluss zur 78. Änderung des Flächennutzungsplanes vom
09.04.2013 dahin gehend zu erweitern, dass neben der Umwandlung der Darstellung
einer Wasserfläche in gewerbliche Baufläche für die Grundstücke Gemarkung
Emmerich, Flur 12, Flurstücke 75 und 76, auch zwei Grünflächendarstellungen in gewerbliche
Bauflächen umgewandelt werden. Diese zusätzlichen Änderungsbereiche betreffen die
Grundstücke
Gemarkung Emmerich, Flur 12, Flurstücke 46, 67, 77, 87, 93, 103, 106,
604 und
Flur 13,Flurstücke 53, 54, 55, 56, 57, 252, 310.
2) Der
Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Emmerich am Rhein beauftragt die
Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur
Vorstellung des vorliegenden Flächennutzungsplanänderungsverfahrens in der Form
der besonderen Bürgerbeteiligung nach Punkt 3.2 der städtischen Richtlinien zur
Bürgerbeteiligung durchzuführen.
Sachdarstellung :
Zu 1)
Die Stadt Emmerich am Rhein beabsichtigt, das sich östlich der Weseler Straße bis zur Löwenberger Landwehr und
zur Toten Landwehr erstreckende Gebiet zwischen Netterdenscher Straße und
Bahnlinie neu zu beplanen und als Industriegebiet nach § 9 BauNVO in der
Fassung der geltenden BauNVO festzusetzen. Hierzu wurde das
Bebauungsplanaufstellungsverfahren Nr. E 12/2 -Weseler Straße / Südost- durch
Aufstellungsbeschluss vom 09.04.2013 eingeleitet.
Das Plangebiet ist
im Flächennutzungsplan der Stadt Emmerich am Rhein als gewerbliche Baufläche
mit einer Ortsrandeingrünung am östlichen Rand als Übergang zum angrenzenden
Freiraum dargestellt. Ein Teilbereich des Plangebietes wird im
Flächennutzungsplan als Wasserfläche dargestellt. Diese war in der Örtlichkeit bereits
zum Zeitpunkt der Aufstellung des Flächennutzungsplanes in 1979 nicht mehr
vorhanden, da sie verfüllt worden ist. In der Sitzung am 09.04.2013 hat der
Ausschuss für Stadtentwicklung den Aufstellungsbeschluss zur 78. Änderung des Flächennutzungsplanes
gefasst, in welcher die Umwandlung der Darstellung einer Wasserfläche in eine
Darstellung für gewerbliche Baufläche durchgeführt werden soll.
Mit Entwicklung
eines Vorentwurfes für den Bebauungsplan E 12/2 und dessen Einstellung ins
weitere Planverfahren muss der Beschluss der 78. Flächennutzungsplanänderung
vom 09.04.2013 erweitert werden. Der Flächennutzungsplan stellt entlang der Toten
Landwehr einen ca. 30 m breiten Grünstreifen dar, der durch die Darstellung
einer Gewässerfläche für eine vorhandene Gruppe von Teichen in zwei Grünflächen
getrennt ist. Teilweise verläuft parallel dazu auf der Ostseite des Gewässers ein
weiterer ca. 35 m breiter Grünstreifen. Somit ergibt teilweise eine
Grünflächendarstellung von bis zu 65 m Breite.
Im
Bebauungsplanvorentwurf E 12/2 ist vorgesehen, die Breite des westlichen Grünstreifens
im Plangebiet auf einen Breite von 5,0 m zu verringern. Da eine Fläche dieses
Zuschnittes nicht im Flächennutzungsplan darstellbar ist, soll eine Anpassung
an die Planungsabsichten in der Form durchgeführt werden, dass die betroffenen
Grünflächendarstellungen in Gewerbliche Bauflächen umgewandelt werden. Dies
erfolgt ebenfalls im Wege des Parallelverfahrens nach § 8 Abs. 3 BauGB zur 78.
Änderung des Flächennutzungsplanes.
Zu 2)
Die voraussichtlichen Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung sind
auf den geplanten Standort des Industriegebietes sowie für die benachbarten
Flächen von wesentlicher Bedeutung. Daher findet im Zusammenhang mit der
Bebauungsplanaufstellung E 12/2 Weseler Straße/Südost für die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung eine Bürgerversammlung zur Erörterung der
Planungsabsichten statt.
Die Grundstückeigentümer der benachbarten Flächen werden durch
persönliche Anschreiben auf die Beteiligungsmöglichkeiten hingewiesen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Die im Rahmen des
parallel laufenden Bebauungsplanverfahrens Nr. E 12/2 Weseler Straße/Südost zu
erstellenden Fachgutachten sind auch für die 78. Änderung des
Flächennutzungsplanes heranzuziehen. Zusätzliche Planungskosten sind für die
FNP-Änderung daher nicht anzusetzen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2.1.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter