Betreff
Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Rates und des Integrationsrates der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
01 - 15 1198/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Wahlausschuss beschließt

 

A.    Die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl in den Wahlbezirken entsprechend Anlage A dieser Vorlage.

B.    Die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl aus den Reservelisten entsprechend Anlage B dieser Vorlage.

C.   Die Zulassung der Wahlvorschläge zur Wahl des Integrationsrates entsprechend

Anlage C dieser Vorlage.

 

Sachdarstellung :

 

Durch öffentliche Bekanntmachung vom 22. November 2013 hat der Wahlleiter der Stadt Emmerich am Rhein zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Vertretung der Stadt Emmerich am Rhein in den Wahlbezirken und den Reservelisten und durch öffentlichen Bekanntmachung vom 14. Februar 2014 zur Einreichung von Wahlvorschlägen (Listenwahlvorschlägen oder Einzelbewerber) aufgerufen. Die Wahl der Vertretung und des Integrationsrates der Stadt Emmerich am Rhein finden zeitgleich mit Europa- und Kreistagswahl statt am 25. Mai 2014.

 

Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen endete am 07. April 2014 um 18.00 Uhr.

 

Bis zu diesem Zeitpunkt wurden folgende Wahlvorschläge eingereicht :

 

A.    Die Wahlvorschläge für die Wahl in den Wahlbezirken sind der Anlage A zu entnehmen

B.    Die Wahlvorschläge für die Wahl aus den Reservelisten sind der Anlage B zu entnehmen

C.   Die Wahlvorschläge für die Wahl des Integrationsrates sind der Anlage C zu entnehmen.

 

Die Vorprüfung der Wahlvorschläge ist durch den Wahlleiter durchgeführt worden. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.

 

Der Wahllausschuss prüft die eingegangenen Wahlvorschläge und beschließt gemäß § 18 Abs. 3 KWahlG i.V.m. § 28 Abs. 3 KWahlO über ihre Zulassung oder Zurückweisung.

 

Das Prüfverfahren erstreckt sich im Besonderen auf folgende Punkte :

 

a)    Bezeichnung der Partei oder Wählergruppe und Kurzbezeichnung

b)    Bei den Parteien und den Wählergemeinschaften die Aufstellung der Bewerber an der Ausfertigung der Niederschrift über die Versammlung nach § 17 KWahlG

c)    Unterzeichnung des Wahlvorschlages, Bescheinigung des Wahlrechts

d)    Person des Bewerbers, Zustimmungserklärung und Bescheinigung der Wählbarkeit.

 

Über die Sitzung des Wahlausschusses wird eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 16 der Kommunalwahlordnung gefertigt, die vom Wahlleiter, der Schriftführerin und allen anwesenden Beisitzern unmittelbar im Anschluss an die Sitzung zu unterschreiben ist. 

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister