Beschlussvorschlag
Der Wahlausschuss beschließt
A. Die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl in den Wahlbezirken
entsprechend Anlage A dieser Vorlage.
B. Die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl aus den Reservelisten
entsprechend Anlage B dieser Vorlage.
C. Die Zulassung der Wahlvorschläge zur Wahl des Integrationsrates
entsprechend
Anlage C dieser Vorlage.
Sachdarstellung :
Durch öffentliche Bekanntmachung vom 22.
November 2013 hat der Wahlleiter der Stadt Emmerich am Rhein zur Einreichung
von Wahlvorschlägen für die Wahl der Vertretung der Stadt Emmerich am Rhein in
den Wahlbezirken und den Reservelisten und durch öffentlichen Bekanntmachung
vom 14. Februar 2014 zur Einreichung von Wahlvorschlägen (Listenwahlvorschlägen
oder Einzelbewerber) aufgerufen. Die Wahl der Vertretung und des
Integrationsrates der Stadt Emmerich am Rhein finden zeitgleich mit Europa- und
Kreistagswahl statt am 25. Mai 2014.
Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen
endete am 07. April 2014 um 18.00 Uhr.
Bis zu diesem Zeitpunkt wurden folgende
Wahlvorschläge eingereicht :
A. Die Wahlvorschläge für die Wahl in den Wahlbezirken sind der Anlage A
zu entnehmen
B. Die Wahlvorschläge für die Wahl aus den Reservelisten sind der Anlage
B zu entnehmen
C. Die Wahlvorschläge für die Wahl des Integrationsrates sind der Anlage
C zu entnehmen.
Die Vorprüfung der Wahlvorschläge ist durch
den Wahlleiter durchgeführt worden. Über das Ergebnis wird in der Sitzung
berichtet.
Der Wahllausschuss prüft die eingegangenen
Wahlvorschläge und beschließt gemäß § 18 Abs. 3 KWahlG i.V.m. § 28 Abs. 3
KWahlO über ihre Zulassung oder Zurückweisung.
Das Prüfverfahren erstreckt sich im
Besonderen auf folgende Punkte :
a) Bezeichnung der Partei oder Wählergruppe und Kurzbezeichnung
b) Bei den Parteien und den Wählergemeinschaften die Aufstellung der
Bewerber an der Ausfertigung der Niederschrift über die Versammlung nach § 17
KWahlG
c) Unterzeichnung des Wahlvorschlages, Bescheinigung des Wahlrechts
d) Person des Bewerbers, Zustimmungserklärung und Bescheinigung der
Wählbarkeit.
Über die Sitzung des Wahlausschusses wird
eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 16 der Kommunalwahlordnung
gefertigt, die vom Wahlleiter, der Schriftführerin und allen anwesenden Beisitzern unmittelbar im Anschluss an die Sitzung zu
unterschreiben ist.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Johannes Diks
Bürgermeister