Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hält eine neuerliche Beauftragung der Verwaltung zu diesem Zeitpunkt nicht für notwendig.
Begründung:
Die Verwaltung hat in den letzten Jahren in
vielfältiger Weise Schritte unternommen, auf die Einrichtung eines Haltepunktes
in Elten hinzuwirken. Bereits im Februar 2010 hat sie sich anlässlich eines
Ortstermins mit dem VRR dafür eingesetzt, dass dieser sich mit konkreten
Bestellmerkmalen des zukünftigen Haltepunktes an DB – Station & Service
wandte.
Bereits 2011 nahm der FDP-Ortsverband dieses
Thema zum Anlass einer Eingabe an den Rat, um damit Haltepunkte sowohl in Elten
wie in Hüthum zu erwirken.
Zwischenzeitlich setzte sich die Verwaltung
immer wieder beim VRR dafür ein, daß im Wege der neu einzurichtenden,
grenzüberschreitenden Schienennahverkehrsverbindung nach Arnheim auch der
Haltepunkt Elten wieder eingerichtet werden würde.
Im Juni 2013 wurde eine Vereinbarung zwischen dem Verkehrsverbund
Rhein-Ruhr (VRR) und der Abellio Rail NRW GmbH geschlossen, die unter anderem
besagt, dass die Betriebsaufnahme der Regionalbahn RB 35 für den Abschnitt
Düsseldorf-Emmerich am Rhein für Dezember 2016 geplant ist. Die Verlängerung
von Emmerich am Rhein nach Arnheim und die Inbetriebnahme des neuen
Haltepunktes in Emmerich-Elten werden im darauf folgenden Jahr erfolgen.
Die Vereinbarung wurde vom NRW Verkehrsminister Herrn Groschek sowie der
Staatssekretärin für Infrastruktur und Umwelt der Niederlande Frau Mansveld
unterzeichnet.
Im Zuge der Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein im Planfeststellungsverfahren zum Abschnitt 3.5 wird ein Haltepunkt im Ortsteil Elten ebenfalls gefordert werden. Eine Konkretisierung des wieder neu einzuplanenden DB-Haltepunktes kann dann erfolgen, wenn ein Resultat des Variantenvergleichs vorliegt, der anlässlich der Unterredung am 10.03.2014 mit dem Landesbetrieb, der DB-AG und der Bürgerinitiative vereinbart worden ist.
Sachverhalt :
Sh. Anlage
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes: Kapitel 1.3
Johannes Diks
Bürgermeister