Betreff
Realisierung eines Bahnhaltepunkte in Elten, hier: Antrag Nr. IV/2014 der FDP-Ratsfraktion Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 15 1194/2014/1
Art
Antrag
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hält eine neuerliche Beauftragung der Verwaltung zu diesem Zeitpunkt nicht für notwendig.

 

 

Begründung:

 

Die Verwaltung hat in den letzten Jahren in vielfältiger Weise Schritte unternommen, auf die Einrichtung eines Haltepunktes in Elten hinzuwirken. Bereits im Februar 2010 hat sie sich anlässlich eines Ortstermins mit dem VRR dafür eingesetzt, dass dieser sich mit konkreten Bestellmerkmalen des zukünftigen Haltepunktes an DB – Station & Service wandte.

 

Bereits 2011 nahm der FDP-Ortsverband dieses Thema zum Anlass einer Eingabe an den Rat, um damit Haltepunkte sowohl in Elten wie in Hüthum zu erwirken.

 

Zwischenzeitlich setzte sich die Verwaltung immer wieder beim VRR dafür ein, daß im Wege der neu einzurichtenden, grenzüberschreitenden Schienennahverkehrsverbindung nach Arnheim auch der Haltepunkt Elten wieder eingerichtet werden würde.

 

Im Juni 2013 wurde eine Vereinbarung zwischen dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und der Abellio Rail NRW GmbH geschlossen, die unter anderem besagt, dass die Betriebsaufnahme der Regionalbahn RB 35 für den Abschnitt Düsseldorf-Emmerich am Rhein für Dezember 2016 geplant ist. Die Verlängerung von Emmerich am Rhein nach Arnheim und die Inbetriebnahme des neuen Haltepunktes in Emmerich-Elten werden im darauf folgenden Jahr erfolgen.

Die Vereinbarung wurde vom NRW Verkehrsminister Herrn Groschek sowie der Staatssekretärin für Infrastruktur und Umwelt der Niederlande Frau Mansveld unterzeichnet.

 

Im Zuge der Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein im Planfeststellungsverfahren zum Abschnitt 3.5 wird ein Haltepunkt im Ortsteil Elten ebenfalls gefordert werden. Eine Konkretisierung des wieder neu einzuplanenden DB-Haltepunktes kann dann erfolgen, wenn ein Resultat des  Variantenvergleichs vorliegt, der anlässlich der Unterredung am 10.03.2014 mit dem Landesbetrieb, der DB-AG und der Bürgerinitiative  vereinbart worden ist.

 

 

 

Sachverhalt :

 

Sh. Anlage

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes: Kapitel 1.3

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister