Betreff
Aus- und Umbaumaßnahme zur Betuwe-Route,
hier: Eingabe Nr. 5 2014 der BI "Rettet den Eltenberg"
Vorlage
05 - 15 1188/2014/1
Art
Eingabe
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt aus den aufgezeigten Gründen, die abschließende Entscheidung für eine der Varianten im Anhörungsverfahren zum Planfeststellungsabschnitt 3.5 zu treffen. Zwecks  Stärkung und Profilierung der  Gleisbettvariante (Variante 7 genannt im Termin am 10.03.2014) in der im Rahmen der Offenlage abzugebenden städtischen Stellungnahme, wird die Verwaltung beauftragt, eine, die Variante 7 zu untersuchende, Machbarkeitsstudie  in Auftrag zu geben.

 

 

 

Begründung:

 

I.  Vorbemerkung

 

Das derzeitige Ringen um eine geeignete Trassenwahl sowohl der Gleise wie auch der B 8 im Bereich des Eltenberges und der Ortslage Elten wird maßgeblich von Randbedingungen mitbestimmt, die sich in den letzten Jahren nach und nach ergeben haben und sich vorbestimmend auf  das Finden einer guten Lösung auswirken.

 

So hat sich die DB AG für ihre Schienenplanung bereits vor Jahren darauf festgelegt, eine Verschwenkung der Gleise nicht weiter zu verfolgen, ähnlich wie sich Straßen NRW gegen eine Trassenverlegung der B8 ab Ortsausgang Hüthum ausgesprochen hatte. Seit der Bürgerinformation im November 2008 spricht sich Straßen NRW für die sog. Bergfußvariante aus, die bis vor kurzem als konsensfähig galt. Die Frage der Konsensfähigkeit der BÜ – Maßnahmen ist entscheidend für ihre Finanzierung. Nur wenn Einigkeit zwischen der DB AG und der Stadt bezüglich aller BÜ-Beseitigungen bzw. ihrer Querungslösungen erzielt wird, gilt die Zusage des Landes einer 100 % Förderung.

 

Für die sog. Bergfußvariante sprach sich der Rat am 03.02. 2009 einstimmig aus, erweiterte diesen Beschluss jedoch im Jahre 2012. In Folge der „Konsensgespräche – EU - Lobither Straße“ im Frühjahr 2012 hat der Rat seinen Beschluss aus 2009 im Sommer 2012 bestätigt und insofern ergänzt, als dass er einstimmig beschlossen hat:

„…dem Landesbetrieb Straßen NRW zudem die Darstellungen, die den Entscheidungsträgern in Form eines auf Vorschlag des Ratsmitgliedes Frau Ute Sickelmann am 03.07.2012 gezeigten Films und der durch das Ratsmitglied Herrn Johannes ten Brink vorgestellten Pläne präsentiert wurden, zuzuleiten, um sie dort in die Variantenbetrachtung des Planfeststellungsverfahrens einzubeziehen.“

 

Die Verwaltung hat die seitens Frau Sickelmann und Herrn ten Brink zur Verfügung gestellten Unterlagen  im Jahr 2012 sowohl Straßen NRW als auch der DBAG zugeleitet.

 

Auch wurde in der Ratssitzung am 11.02.2014 beschlossen, der Anregung der BI zu folgen und einen Erläuterungstermin mit der DB, dem Landesbetrieb, der BI sowie den Ratsfraktionen und der Verwaltung einzurichten. Der Termin fand am 10.03.2014 statt. Hierbei wurde zwischen allen Teilnehmern verabredet, dass der Landesbetrieb die, in dem Termin neu vorgestellte Gleisbettvariante als Variante 7 in der UVP (und dem dort vorgesehenen Variantenvergleich) gleichberechtigt mit den anderen berücksichtigt.

 

Absehbar ist, dass das Planfeststellungsverfahren zum Abschnitt 3.4, in dem Emmerich und Hüthum liegen, im Mai / Juni 2014 anstehen und damit umfangreiche Arbeiten, die nicht nur die Erstellung der städtischen Stellungnahme im Anhörungsverfahren zum Inhalt haben, sondern auch ein eigenes Bauleitplanverfahren zum Löwentor.

Unmittelbar nach den Sommerferien steht im September 2014 der nächste Planfeststellungsabschnitt 3.5 an, im Verlaufe dessen die Trassenführung im Ortsteil Elten eine entscheidende Rolle spielt.

Diese von der Bahn so vorgegebene Terminplanung ist sehr eng, sowohl für die politische Beratung wie auch für die Verwaltung; sie erscheint jedoch geradezu überambitioniert, wenn man gleichzeitig die umfangreichen anderen Aufgaben in den Blick nimmt, die parallel auf der Agenda stehen (wie Masterplan Hochelten und die Planungen zur Bebauung des Kasernenstandortes bzw. des Neumarkts).

 

 

II.        Zum Antrag der Bürgerinitiative

 

Die Bürgerinitiative hat folgende Eingaben an den Rat gestellt:

 

  1. die Gleisbettvariante einschließlich einer westlichen Umfahrung Eltens mit den

      Planungsträgern zu ‚vereinbaren’.

  1. die Verwaltung zu beauftragen, alle notwendigen Schritte zur Realisierung

      dieser Variante zu unternehmen

3.   dafür zu sorgen, dass künftig Planergespräche stattfinden unter Teilnahme von BI-Mitgliedern

 

 

zu 1

 

Das anstehende Planfeststellungsverfahren zur ABS 46/2 folgt einem gesetzlich festgelegten Procedere. Es bietet keinerlei Raum für ‚Vereinbarungen’ zwischen Planungsteilnehmern und Planungsträgern. Genauso wenig bietet es die Möglichkeit einer Vorfestlegung auf eine Variante, im Gegenteil, Sinn und Zweck des Verfahrens liegen darin, die möglichen Varianten verschiedener Streckenführungen miteinander zu vergleichen und zwar ergebnisoffen. ‚Vereinbarungen’ mit bindendem Charakter zur Vorfestlegung auf eine Variante sind rechtlich und tatsächlich nicht möglich. Im Übrigen widerspräche eine solche Vorgehensweise auch der vorgenannten, am 10.03. 2014 getroffenen, Vereinbarung mit dem Landesbetrieb und der Bahn.

 

Der Rat hatte bereits in seiner Sitzung am 11. Februar 2014 in seinem Beschluss zum Ausdruck gebracht, dass die Gleisbettvariante als eine unter mehreren Fallgestaltungen  beim Variantenvergleich mitberücksichtigt werden sollte und die Verwaltung beauftragt, einen entsprechenden Termin zu vereinbaren

An der Ernsthaftigkeit der Mitberücksichtigung der von der BI favorisierten Variante ist spätestens seit dem Treffen mit dem Landesbetrieb Straßen NRW am 10.03. 2014 nicht mehr zu zweifeln. Der Landesbetrieb sagte zu, sie als Variante 7 mit in die Variantenbetrachtung aufzunehmen und die DB AG stellte ein sog. ‚Deckblattverfahren’ in Aussicht, für den Fall, dass man sich für diese Variante entscheiden würde; das bedeutet, dass dann die bisherige Darstellung in den Planungsunterlagen durch diese neue Variante ersetzt würde. 

 

Auch durch Schreiben des MBWSV NW vom 19.04.2014 sowie in einem Gespräch beim Ministerium am 25.03. 2014 wurde deutlich, dass der für die 100 % - Finanzierung so dringend benötigte Konsens nur dann gilt, wenn die Stadt Emmerich am Rhein das vereinbarte Ergebnis der Variantenprüfung abwartet und auf Basis dessen einen entsprechenden Ratsbeschluss fasst.

 

Aufgrund des geschilderten Sachverhaltes empfiehlt die Verwaltung daher, es bei der Beschlusslage vom 11.02.2014 zunächst zu belassen.

Das Ergebnis der Variantenprüfung soll dann als Entscheidungsgrundlage genutzt werden. Die vermittelnde Haltung der Beteiligten macht insbesondere die Finanzierung weiter möglich. In der Sache verschlechtert sich die Position der Stadt nicht.

 

 

zu 2. 

 

Um diese Gleisbettvariante 7 möglichst gleichwertig ins Verfahren einbringen zu können, sind umfassende Untersuchungen durchzuführen, die ihre Chancen im Anhörungsverfahren vergrößern. Dazu zählen nähere Untersuchungen zum Schienen- und Straßenwesen (wie Topographie, Geologie, Lärm- und Erschütterungsschutz, Natur- und Landschaftsschutz), zum konstruktuven Ingenieurbau bzw. zu der grenzüberschreitenden Bodeninanspruchnahme und der Grenzgewässerführung. Jedoch ist es der Verwaltung mit Blick auf die eingangs erwähnte Aufgabenvielfalt und angesichts des straffen Zeitplans gerade in den nächsten Monaten nicht möglich, hier eine eigene umfassende Untersuchung auszuführen.

 

Stattdessen schlägt sie vor, ein externes Ingenieurbüro mit einer  Machbarkeitsstudie zu beauftragen, um die Durchführbarkeit der Gleisbettvariante zu untermauern und feststellen zu lassen. Eine fachlich fundierte Evaluierung der Gleisbettvariante wäre zugleich hilfreich, um besser auf eine städtische Entscheidung im Anhörungsverfahren vorbereitet zu sein.

 

 

zu 3.

 

Bezüglich des Planfeststellungsabschnittes (PFA) 3.4 ist festzuhalten, dass die Offenlage hierzu im Mai 2014 beginnen wird. Hierzu finden keine Planergespräche mehr statt.

 

Im PFA 3.5 (Hüthum – Elten) wird der Offenlagetermin für September 2014 erwartet; hierzu wird es bahnseitig, entsprechend der Planfeststellungsabschnitte 3.3 und 3.4, eine öffentliche Informationsveranstaltung geben.

Die Stadt Emmerich am Rhein wird sich mit dem Landesbetrieb Straßen NRW  betreffend Planergespräche bzw.  durchzuführender Informationsveranstaltungen in Verbindung setzen.

 

 

III.  Zusammenfassung

 

Erst zum Zeitpunkt der Auslegung der Planunterlagen werden abschließende, fachlich fundierte Wertungen der verschieden Varianten vorliegen und damit auch dann erst der Zeitpunkt einer sachlich getragenen städtischen Letztentscheidung gekommen sein.

 

Neben diesem inhaltlichen Gesichtspunkt ist auch zu berücksichtigen, dass die Planunterlagen für den PFA 3.5 / Elten seitens der DB AG dem Eisenbahnbundesamt zugeleitet worden sind. Eine erneute Beschlussfassung des Rates zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann daher (noch) keine Wirkung erzielen bzw. kann den Vorhabenträger (noch) nicht zu einer ggf. gewünschten Planänderung bewegen; zöge nach derzeitigem Informationsstand aber gravierende finanzielle Folgen (Versagung der „100 %-Förderung“) nach sich. Eine (vorgezogene) Beschlussfassung zum jetzigen Zeitpunkt ist mithin weder aus sachlichen Aspekten noch vor dem Hintergrund eines Gesamtkonsenses, noch aus dem Verfahrensgesichtspunkt heraus zielführend.

 

Mit der vorgesehenen Beauftragung einer Machbarkeitsstudie soll die Durchführbarkeit der Gleisbettvariante geprüft werden. Sie dient der Vorbereitung einer städtischen Entscheidung im Anhörungsverfahren.

 

Sachverhalt :

 

Sh. Anlage

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister