hier: Eingabe Nr. 5 2014 der BI "Rettet den Eltenberg"
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt aus den aufgezeigten Gründen, die abschließende
Entscheidung für eine der Varianten im Anhörungsverfahren zum
Planfeststellungsabschnitt 3.5 zu treffen. Zwecks Stärkung und Profilierung der Gleisbettvariante (Variante 7 genannt im
Termin am 10.03.2014) in der im Rahmen der Offenlage abzugebenden städtischen
Stellungnahme, wird die Verwaltung beauftragt, eine, die Variante 7 zu
untersuchende, Machbarkeitsstudie in
Auftrag zu geben.
Begründung:
I. Vorbemerkung
Das derzeitige Ringen um eine geeignete Trassenwahl
sowohl der Gleise wie auch der B 8 im Bereich des Eltenberges und der Ortslage
Elten wird maßgeblich von Randbedingungen mitbestimmt, die sich in den letzten
Jahren nach und nach ergeben haben und sich vorbestimmend auf das Finden einer guten Lösung auswirken.
So hat sich die DB AG für ihre Schienenplanung
bereits vor Jahren darauf festgelegt, eine Verschwenkung der Gleise nicht
weiter zu verfolgen, ähnlich wie sich Straßen NRW gegen eine Trassenverlegung
der B8 ab Ortsausgang Hüthum ausgesprochen hatte. Seit der Bürgerinformation im
November 2008 spricht sich Straßen NRW für die sog. Bergfußvariante aus, die
bis vor kurzem als konsensfähig galt. Die Frage der Konsensfähigkeit der BÜ –
Maßnahmen ist entscheidend für ihre Finanzierung. Nur wenn Einigkeit zwischen
der DB AG und der Stadt bezüglich aller BÜ-Beseitigungen bzw. ihrer
Querungslösungen erzielt wird, gilt die Zusage des Landes einer 100 %
Förderung.
Für die sog. Bergfußvariante sprach sich der Rat am
03.02. 2009 einstimmig aus, erweiterte diesen Beschluss jedoch im Jahre 2012.
In Folge der „Konsensgespräche – EU - Lobither Straße“ im Frühjahr 2012 hat der
Rat seinen Beschluss aus 2009 im Sommer 2012 bestätigt und insofern ergänzt,
als dass er einstimmig beschlossen hat:
„…dem
Landesbetrieb Straßen NRW zudem die Darstellungen, die den Entscheidungsträgern
in Form eines auf Vorschlag des Ratsmitgliedes Frau Ute Sickelmann am
03.07.2012 gezeigten Films und der durch das Ratsmitglied Herrn Johannes ten
Brink vorgestellten Pläne präsentiert wurden, zuzuleiten, um sie dort in die
Variantenbetrachtung des Planfeststellungsverfahrens einzubeziehen.“
Die Verwaltung hat die seitens Frau
Sickelmann und Herrn ten Brink zur Verfügung gestellten Unterlagen im Jahr 2012 sowohl Straßen NRW als auch der
DBAG zugeleitet.
Auch wurde in der Ratssitzung am 11.02.2014
beschlossen, der Anregung der BI zu folgen und einen Erläuterungstermin mit der
DB, dem Landesbetrieb, der BI sowie den Ratsfraktionen und der Verwaltung
einzurichten. Der Termin fand am 10.03.2014 statt. Hierbei wurde zwischen allen
Teilnehmern verabredet, dass der Landesbetrieb die, in dem Termin neu
vorgestellte Gleisbettvariante als Variante 7 in der UVP (und dem dort
vorgesehenen Variantenvergleich) gleichberechtigt mit den anderen berücksichtigt.
Absehbar ist, dass das Planfeststellungsverfahren
zum Abschnitt 3.4, in dem Emmerich und Hüthum liegen, im Mai / Juni 2014
anstehen und damit umfangreiche Arbeiten, die nicht nur die Erstellung der
städtischen Stellungnahme im Anhörungsverfahren zum Inhalt haben, sondern auch
ein eigenes Bauleitplanverfahren zum Löwentor.
Unmittelbar nach den Sommerferien steht im
September 2014 der nächste Planfeststellungsabschnitt 3.5 an, im Verlaufe
dessen die Trassenführung im Ortsteil Elten eine entscheidende Rolle spielt.
Diese von der Bahn so vorgegebene Terminplanung ist
sehr eng, sowohl für die politische Beratung wie auch für die Verwaltung; sie
erscheint jedoch geradezu überambitioniert, wenn man gleichzeitig die
umfangreichen anderen Aufgaben in den Blick nimmt, die parallel auf der Agenda
stehen (wie Masterplan Hochelten und die Planungen zur Bebauung des
Kasernenstandortes bzw. des Neumarkts).
II.
Zum Antrag der Bürgerinitiative
Die Bürgerinitiative hat folgende Eingaben an den
Rat gestellt:
- die Gleisbettvariante einschließlich einer westlichen Umfahrung
Eltens mit den
Planungsträgern zu ‚vereinbaren’.
- die Verwaltung zu beauftragen, alle notwendigen Schritte zur
Realisierung
dieser Variante zu unternehmen
3. dafür zu sorgen, dass künftig Planergespräche
stattfinden unter Teilnahme von BI-Mitgliedern
zu 1
Das anstehende Planfeststellungsverfahren zur ABS
46/2 folgt einem gesetzlich festgelegten Procedere. Es bietet keinerlei Raum
für ‚Vereinbarungen’ zwischen Planungsteilnehmern und Planungsträgern. Genauso
wenig bietet es die Möglichkeit einer Vorfestlegung auf eine Variante, im
Gegenteil, Sinn und Zweck des Verfahrens liegen darin, die möglichen Varianten
verschiedener Streckenführungen miteinander zu vergleichen und zwar
ergebnisoffen. ‚Vereinbarungen’ mit bindendem Charakter zur Vorfestlegung auf
eine Variante sind rechtlich und tatsächlich nicht möglich. Im Übrigen
widerspräche eine solche Vorgehensweise auch der vorgenannten, am 10.03. 2014
getroffenen, Vereinbarung mit dem Landesbetrieb und der Bahn.
Der Rat hatte bereits in seiner Sitzung am 11.
Februar 2014 in seinem Beschluss zum Ausdruck gebracht, dass die
Gleisbettvariante als eine unter mehreren Fallgestaltungen beim Variantenvergleich mitberücksichtigt werden
sollte und die Verwaltung beauftragt, einen entsprechenden Termin zu
vereinbaren
An der Ernsthaftigkeit der Mitberücksichtigung der
von der BI favorisierten Variante ist spätestens seit dem Treffen mit dem
Landesbetrieb Straßen NRW am 10.03. 2014 nicht mehr zu zweifeln. Der
Landesbetrieb sagte zu, sie als Variante 7 mit in die Variantenbetrachtung
aufzunehmen und die DB AG stellte ein sog. ‚Deckblattverfahren’ in Aussicht,
für den Fall, dass man sich für diese Variante entscheiden würde; das bedeutet,
dass dann die bisherige Darstellung in den Planungsunterlagen durch diese neue
Variante ersetzt würde.
Auch durch Schreiben des MBWSV NW vom 19.04.2014
sowie in einem Gespräch beim Ministerium am 25.03. 2014 wurde deutlich, dass
der für die 100 % - Finanzierung so dringend benötigte Konsens nur dann gilt,
wenn die Stadt Emmerich am Rhein das vereinbarte Ergebnis der Variantenprüfung
abwartet und auf Basis dessen einen entsprechenden Ratsbeschluss fasst.
Aufgrund des geschilderten Sachverhaltes empfiehlt
die Verwaltung daher, es bei der Beschlusslage vom 11.02.2014 zunächst zu
belassen.
Das Ergebnis der Variantenprüfung soll dann als
Entscheidungsgrundlage genutzt werden. Die vermittelnde Haltung der Beteiligten
macht insbesondere die Finanzierung weiter möglich. In der Sache verschlechtert
sich die Position der Stadt nicht.
zu 2.
Um diese Gleisbettvariante 7 möglichst gleichwertig
ins Verfahren einbringen zu können, sind umfassende Untersuchungen
durchzuführen, die ihre Chancen im Anhörungsverfahren vergrößern. Dazu zählen
nähere Untersuchungen zum Schienen- und Straßenwesen (wie Topographie,
Geologie, Lärm- und Erschütterungsschutz, Natur- und Landschaftsschutz), zum
konstruktuven Ingenieurbau bzw. zu der grenzüberschreitenden Bodeninanspruchnahme
und der Grenzgewässerführung. Jedoch ist es der Verwaltung mit Blick auf die
eingangs erwähnte Aufgabenvielfalt und angesichts des straffen Zeitplans gerade
in den nächsten Monaten nicht möglich, hier eine eigene umfassende Untersuchung
auszuführen.
Stattdessen schlägt sie vor, ein externes Ingenieurbüro
mit einer Machbarkeitsstudie zu
beauftragen, um die Durchführbarkeit der Gleisbettvariante zu untermauern und
feststellen zu lassen. Eine fachlich fundierte Evaluierung der
Gleisbettvariante wäre zugleich hilfreich, um besser auf eine städtische
Entscheidung im Anhörungsverfahren vorbereitet zu sein.
zu 3.
Bezüglich des Planfeststellungsabschnittes (PFA)
3.4 ist festzuhalten, dass die Offenlage hierzu im Mai 2014 beginnen wird.
Hierzu finden keine Planergespräche mehr statt.
Im PFA 3.5 (Hüthum – Elten) wird der
Offenlagetermin für September 2014 erwartet; hierzu wird es bahnseitig,
entsprechend der Planfeststellungsabschnitte 3.3 und 3.4, eine öffentliche
Informationsveranstaltung geben.
Die Stadt Emmerich am Rhein wird sich mit dem
Landesbetrieb Straßen NRW betreffend
Planergespräche bzw. durchzuführender
Informationsveranstaltungen in Verbindung setzen.
III. Zusammenfassung
Erst zum Zeitpunkt der Auslegung der Planunterlagen
werden abschließende, fachlich fundierte Wertungen der verschieden Varianten
vorliegen und damit auch dann erst der Zeitpunkt einer sachlich getragenen
städtischen Letztentscheidung gekommen sein.
Neben diesem inhaltlichen Gesichtspunkt ist auch zu
berücksichtigen, dass die Planunterlagen für den PFA 3.5 / Elten seitens der DB
AG dem Eisenbahnbundesamt zugeleitet worden sind. Eine erneute Beschlussfassung
des Rates zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann daher (noch) keine Wirkung erzielen
bzw. kann den Vorhabenträger (noch) nicht zu einer ggf. gewünschten
Planänderung bewegen; zöge nach derzeitigem Informationsstand aber gravierende
finanzielle Folgen (Versagung der „100 %-Förderung“) nach sich. Eine
(vorgezogene) Beschlussfassung zum jetzigen Zeitpunkt ist mithin weder aus
sachlichen Aspekten noch vor dem Hintergrund eines Gesamtkonsenses, noch aus
dem Verfahrensgesichtspunkt heraus zielführend.
Mit der vorgesehenen Beauftragung einer
Machbarkeitsstudie soll die Durchführbarkeit der Gleisbettvariante geprüft
werden. Sie dient der Vorbereitung einer städtischen Entscheidung im
Anhörungsverfahren.
Sachverhalt :
Sh. Anlage
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3
Johannes Diks
Bürgermeister