Betreff
Aufnahme der Kloster-, Berg- und Schmidtstraße in den Lärmaktionsplan,
hier: Antrag Nr. III/2014 der FDP-Ratsfraktion Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 15 1193/2014/1
Art
Antrag
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beauftragt die Verwaltung, anknüpfend an den nun vorliegenden Bericht zur Lärmaktionsplanung II, im Bereich Elten 2016 erneut eine Verkehrszählung vorzunehmen, um daraus konkrete Lärmminderungsmaßnahmen für die Bereiche Klosterstraße, Bergstraße, Schmidtstraße durch den Gutachter ableiten zu lassen.

 

 

Begründung:

        

Der vorliegende Lärmaktionsplan (LAP) berücksichtigt bereits den Ortsteil Elten insofern, als er die bestehenden Verkehrsbelastungen im Ortsteil Elten offenlegt, wie sie aus der bundesweiten Verkehrszählung 2010 hervorgehen, die auch in der NWSIB Datenbank von STRASSEN.NRW enthalten sind (s. NWSIB Datenbank NRW, s. Anlage). Diese bundesweiten Erhebungen wurden, - ähnlich wie die Erhebungen des Büros IVV -, zu einem Zeitpunkt erstellt (2010), zu dem das LKW-Verbot in der Schmidtstrasse in Elten noch nicht eingerichtet worden war.

 

Bei dem LKW-Verbot handelt es sich zunächst um eine temporäre Maßnahme, die im Frühjahr 2016 auf ihre Wirksamkeit hin erneut geprüft werden muss. Das Gutachterbüro ACCON ist der Auffassung, dass heute formulierte Lärmminderungsmaßnahmen, die auf Daten aus dem Jahre 2010 basieren, nicht den aktuellen Stand widerspiegeln und schlägt daher vor, den sich verändernden Verkehrsverhältnissen insofern Rechnung zu tragen, als eine erneute Verkehrszählung der hauptsächlich betroffenen Wegeführungen Schmidtstraße, Klosterstrasse und Bergstrasse erst im Jahr 2016 vorgenommen werden sollte. Erst wenn die Ergebnisse dieser Zählungen vorliegen, will der Gutachter erneut eruieren, ob und ggfs. welche Lärmminderungsmaßnahmen vorgeschlagen werden. Auch wenn die Auslösewerte (sprich: Anzahl der Fahrzeuge) auf den Eltener Straßen deutlich unterschritten werden, insofern aus der Lärmaktionsplanung heraus keine Pflicht zur Kartierung dieser Eltener Straßen besteht, hält die Verwaltung es für sinnvoll, hier Lärmminderungsmöglichkeiten zu evaluieren.

 

Die Verwaltung schlägt vor, der Auffassung des begleitenden Gutachters zu folgen und  eine neuerliche Erfassung der Verkehre nach Art, Menge und Richtung  erst in 2016 vorzunehmen, um basierend darauf geeignete Lärmminderungsmaßnahmen ableiten zu können. Sobald die Ergebnisse der Zählung und eine Lärmminderungsempfehlung vorliegen, erfolgt erneut eine Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung.

 


 

Anzahl der gezählten Fahrzeuge im Bereich Elten (Quelle NWSIB).

Sachverhalt :

 

Sh.  Anlage

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.1.

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister