Betreff
79. Änderung des Flächennutzungsplanes betreffend Darstellung einer übergeordneten Verkehrsfläche - Kreisverkehr Bahnhofstraße -,
hier: 1) Aufstellungsbeschluss
2) Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB
Vorlage
05 - 15 1213/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

1)         Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB, den Flächennutzungsplan der Stadt Emmerich am Rhein dahin gehend zu ändern, dass die Darstellung einer „Bahnfläche“ im Bereich Gemarkung Emmerich, Flur 17, Flurstück 351 teilweise umgewandelt wird in eine „Fläche für den überörtlichen Verkehr und die örtlichen Hauptverkehrszüge“.

 

2)         Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage des vorgelegten FNP-Änderungsvorentwurfes in der Form der besonderen Bürgerbeteiligung nach Punkt 3.2 der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.

 

Sachdarstellung :

 

Zu 1)

Im Rahmen des Bahnübergangsbeseitigungskonzeptes als Folge des geplanten Ausbaus eines dritten Gleises innerhalb der Bahnstrecke Arnheim-Oberhausen (BETUWE) hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein am 31.05.2011 beschlossen, für die Aufhebung des schienengleichen Bahnüberganges Löwentor die Planungsvariante 6, einen 5-armigen Kreisverkehr an der Bahnhofstraße für den neuen Knotenpunkt Wassenbergstraße / B8 / Hafenstraße in das Planfeststellungsverfahren der Bahn einzubringen. Diese Variante umfasst eine Eisenbahnüberführung ohne Nebenanlagen sowie eine separate Fuß- und Radwegeführung.

 

Um die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung eines neuen Knotenpunktes zur Neuordnung der Verkehrsströme der Bahnhofstraße und des Ostwalls –beides B 8- , der Hafenstraße, der Mennonitenstraße sowie der zukünftigen Trasse der Wassenbergstraße zu schaffen, wird der Bebauungsplan E 17/3 –Kreisverkehr Bahnhofstraße- aufgestellt.

 

Im Flächennutzungsplan der Stadt Emmerich am Rhein ist ein Großteil des geplanten Kreisverkehres als Fläche für Bahnanlagen dargestellt. Dieser Bereich betrifft einen Teil des Flurstückes 351,Gemarkung Emmerich, Flur 17. Die Darstellung soll umgewandelt werden in eine Darstellung als Fläche für den überörtlichen Verkehr und die örtlichen Hauptverkehrszüge.

 

Die Grünflächen, die im Bebauungsplan E 17/3 –Kreisverkehr Bahnhofstraße- festgesetzt werden, sind für eine Darstellung im Flächennutzungsplan zu kleinteilig. Aufgrund dessen sollen diese Bereiche im Flächennutzungsplan in die Darstellung als Flächen für den überörtlichen Verkehr und die örtlichen Hauptverkehrszüge im Sinne von Straßenbegleitgrün einbezogen werden.

 

Der Flächennutzungsplan soll entsprechend der oben erläuterten Aspekte angepasst und im Wege eines Parallelverfahrens zu dem Bebauungsplanverfahren Nr. E 17/3 –Kreisverkehr Bahnhofstraße- nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert werden.

 

 

Zu 2)

Die Planung des Kreisverkehrs steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Planung des dritten Gleises der Bahn. Daher soll die Verfahrensabwicklung parallel zu der anstehenden Offenlage des Planfeststellungsverfahrens „Planfeststellungsabschnitt 3.4 der Ausbaustrecke (ABS 46/2) Grenze D/NL- Emmerich – Oberhausen“ gestartet werden. In diesem Zusammenhang erscheint es sinnvoll, die Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB in gleicher Weise über die Planungsabsichten der Stadt Emmerich am Rhein in diesem Verfahren wie im Planfeststellungsverfahren zu informieren. Auch wenn nur wenige Anliegergrundstücke unmittelbar von der Planung betroffen werden, soll wegen des allgemeinen Interesses an der Ausgestaltung der Bahnübergangsbeseitigung Löwentor die Beteiligungsform einer Bürgerversammlung nach Pkt. 3.2 der städtischen Richtlinien zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung in Bauleitplanverfahren gewählt werden.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die im Rahmen des parallel laufenden Bebauungsplanverfahrens Nr. E 17/3 -Kreisverkehr Bahnhofstraße- zu erstellenden Fachgutachten sind auch für die 79. Änderung des Flächennutzungsplanes heranzuziehen. Zusätzliche Planungskosten sind für die FNP-Änderung daher nicht anzusetzen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter