Betreff
Städtebauliche Rahmenplanung Moritz-von-Nassau-Kaserne 2014,
hier: Grundsatzbeschluss
Vorlage
05 - 15 1215/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die „Städtebauliche Rahmenplanung Moritz-von-Nassau-Kaserne 2014“ als Grundlage für die nachfolgenden Bauleitplanverfahren im Sinne eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB).

 

Sachdarstellung :

 

Im Rahmen des Transformationsprozesses der Bundeswehr hat das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) beschlossen, die Moritz-von-Nassau-Kaserne in Emmerich am Rhein zum 30.06.2008 aufzugeben.

 

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) wurde daraufhin mit der Entwicklung des Standortes in enger Abstimmung mit der Stadt beauftragt.

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung am 24.06.2008 zu dem Standort der Moritz-von-Nassau-Kaserne eine städtebauliche Rahmenplanung beschlossen, welche die Grundlage für die nachfolgenden Bauleitplanverfahren bilden sollte.

 

Im Jahr 2013 wurden die Flächen des ehemaligen Kasernenstandortes von der BIMA an die MONA-Projektentwicklungs GmbH veräußert. Die neue Eigentümerin legt nunmehr eine im Vergleich zur Rahmenplanung 2008 veränderte Plankonzeption vor, welche konkrete Nutzungsabsichten zum Gegenstand hat:

-      Wohnen

-      Wohnen mit Pferd, Reitsportzentrum

-      Gesundheitswohnpark

-      Gewerbe und Dienstleistung

-      Handel

-      Grünverbindungen

 

Das neue Nutzungskonzept wurde in enger Abstimmung mit der Stadt in einer „Städtebaulichen Rahmenplanung 2014“ abgebildet.

 

Dazu wurden bestehende Planungsgrundlagen ausgewertet, eine Bestandsaufnahme und          -analyse durchgeführt, ein Städtebaulicher Entwurf gefertigt, das Erschließungssystem mit Grundüberlegungen zum Abwasser- und Energiekonzept entwickelt sowie erste Aussagen zur planungsrechtlichen Umsetzung getroffen.

 

Diese – die geplanten Nutzungen vorprüfenden – Arbeitsschritte mündeten in Form von Karten und Texten in einen umfangreichen Bericht zur „Städtebaulichen Rahmenplanung Moritz-von-Nassau-Kaserne 2014“, welcher der Vorlage als Anlage beigefügt ist.

 

Die „Städtebauliche Rahmenplanung Moritz-von-Nassau-Kaserne 2014“ bildet die Grundlage für die nachfolgenden Bauleitplanverfahren:

-      68. Änderung des Flächennutzungsplanes und

-      Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 33/1 – Kaserne.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2.2.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter