hier: Grundsatzbeschluss
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt die „Städtebauliche Rahmenplanung
Moritz-von-Nassau-Kaserne 2014“ als Grundlage für die nachfolgenden
Bauleitplanverfahren im Sinne eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes gemäß
§ 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB).
Sachdarstellung :
Im Rahmen des
Transformationsprozesses der Bundeswehr hat das Bundesministerium der
Verteidigung (BMVg) beschlossen, die Moritz-von-Nassau-Kaserne in Emmerich am
Rhein zum 30.06.2008 aufzugeben.
Die Bundesanstalt
für Immobilienaufgaben (BIMA) wurde daraufhin mit der Entwicklung des
Standortes in enger Abstimmung mit der Stadt beauftragt.
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung am 24.06.2008 zu dem Standort der
Moritz-von-Nassau-Kaserne eine städtebauliche Rahmenplanung beschlossen, welche
die Grundlage für die nachfolgenden Bauleitplanverfahren bilden sollte.
Im Jahr 2013 wurden
die Flächen des ehemaligen Kasernenstandortes von der BIMA an die
MONA-Projektentwicklungs GmbH veräußert. Die neue Eigentümerin legt nunmehr
eine im Vergleich zur Rahmenplanung 2008 veränderte Plankonzeption vor, welche
konkrete Nutzungsabsichten zum Gegenstand hat:
-
Wohnen
-
Wohnen mit Pferd,
Reitsportzentrum
-
Gesundheitswohnpark
-
Gewerbe und
Dienstleistung
-
Handel
-
Grünverbindungen
Das neue
Nutzungskonzept wurde in enger Abstimmung mit der Stadt in einer
„Städtebaulichen Rahmenplanung 2014“ abgebildet.
Dazu wurden
bestehende Planungsgrundlagen ausgewertet, eine Bestandsaufnahme und -analyse durchgeführt, ein
Städtebaulicher Entwurf gefertigt, das Erschließungssystem mit
Grundüberlegungen zum Abwasser- und Energiekonzept entwickelt sowie erste
Aussagen zur planungsrechtlichen Umsetzung getroffen.
Diese – die
geplanten Nutzungen vorprüfenden – Arbeitsschritte mündeten in Form von Karten
und Texten in einen umfangreichen Bericht zur „Städtebaulichen Rahmenplanung
Moritz-von-Nassau-Kaserne 2014“, welcher der Vorlage als Anlage beigefügt ist.
Die „Städtebauliche
Rahmenplanung Moritz-von-Nassau-Kaserne 2014“ bildet die Grundlage für die
nachfolgenden Bauleitplanverfahren:
-
68. Änderung des
Flächennutzungsplanes und
-
Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. E 33/1 – Kaserne.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2.2.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter