Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt,
1.
den Jahresabschluss 2011 aufgrund des durch den
Rechnungsprüfungsausschuss erteilten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
festzustellen und den Jahresüberschuss der Ausgleichsrücklage zuzuführen,
2.
dem Bürgermeister hinsichtlich des
Jahresabschlusses 2011 die uneingeschränkte Entlastung zu erteilen.
Sachdarstellung :
Der Jahresabschluss 2011 wurde dem Rat der Stadt am 16.07.2013
vorgelegt.
Dieser verwies ihn zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss, der
sich zur Durchführung der Prüfung gemäß §101 Abs. 8 GO NRW der örtlichen
Rechnungsprüfung
bedient.
Gemäß §101 GO NRW ist der Jahresabschluss dahingehend zu prüfen, ob er
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags-, und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung ergibt. Die Prüfung hat sich auch darauf zu
erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen
beachtet worden sind. In die Prüfung sind die Buchführung, die Inventur, das
Inventar, die örtliche Abschreibungstabelle und der Lagebericht einzubeziehen.
Auf den Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung, der den Ratsmitgliedern am
02.04.2014 zugegangen ist, wird verwiesen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 09.04.2014
dem Vorschlag der Rechnungsprüfung angeschlossen. Er hat den Prüfbericht zu
seinem eignen Bericht erklärt und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
erteilt. Auf den beigefügten unterschriebenen Bestätigungsvermerk wird
verwiesen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Jahresüberschuss
der Ausgleichsrücklage zuzuführen und dem Bürgermeister hinsichtlich des
Jahresabschlusses 2011 die uneingeschränkte Entlastung zu erteilen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Johannes Diks
Bürgermeister