hier: 1) Aufstellungsbeschluss
2) Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB, den
Flächennutzungsplan der Stadt Emmerich am Rhein für einen Bereich östlich des
Borgheeser Weges, südlich der Ostermayerstraße, westlich der Klever Straße B
220 sowie nördlich der Straße Am Busch mit einer Fläche von ca. 34,49 ha zu
ändern.
Dabei sollen die
derzeitigen Darstellungen „Gemeinbedarfsfläche“ und „Fläche für Wald“ in die
Darstellungen:
- Sondergebiet
„Wohnen und Reiten“
- Sondergebiet
„Gesundheitswohnpark“
- Wohnbaufläche
- Gemischte
Baufläche
- Gewerbliche
Bauflächen
- Straßenverkehrsfläche
- Flächen
für Wald
- Grünflächen
umgewandelt werden.
Der Änderungsbereich
ist in der beigefügten Karte durch eine gestrichelte Linie dargestellt und
abgegrenzt.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage des als Anlage
beigefügten Änderungs-Vorentwurfs eine Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 1 BauGB entsprechend Punkt 3.2 (besondere Bürgerbeteiligung) der
städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Behörden
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.
Sachdarstellung :
Zu 1)
Der Betrieb der
Moritz-von-Nassau-Kaserne in Emmerich am Rhein wurde zum 30.06.2008 aufgegeben
und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) mit der Entwicklung dieses
Standortes beauftragt.
Nach der Veräußerung des
Kasernengeländes an einen privaten Investor wurde ein „Städtebaulicher
Rahmenplan 2014“ erarbeitet, in dem konkrete Nutzungsansprüche an die Fläche
formuliert wurden, wie das ehemalige Kasernengelände nachgenutzt werden kann.
Um die städtebauliche
Ordnung innerhalb des Plangebietes und den angrenzenden Bereichen
sicherzustellen, sollen durch die Änderung des Flächennutzungsplanes die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachnutzung der Brachfläche und
die Aufstellung eines Bebauungsplanes geschaffen werden.
Hierzu soll im Parallelverfahren
gem. § 8 Abs. 3 BauGB der Bebauungsplan Nr. E 33/1 „Kaserne“ aufgestellt
werden.
Der
Änderungs-Vorentwurf zur 68. Änderung des Flächennutzungsplanes mit einer
Gegenüberstellung von Bestand und Planung sowie eine Kurzbegründung sind der
Vorlage als Anlage beigefügt.
Zu 2)
Die Auswirkungen der
Planung gegenüber Eigentümern und der Öffentlichkeit sind von wesentlicher
Bedeutung. Daher ist im Sinne des Punktes 3.2 „Besondere Bürgerbeteiligung“ der
städtischen „Richtlinien für die Durchführung der Bürgerbeteiligung“ in diesem
Bauleitplanverfahren die Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen
Bürgerunterrichtung angemessen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2.2.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter