Betreff
68. Änderung des Flächennutzungsplanes (Kaserne),
hier: 1) Aufstellungsbeschluss
2) Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Vorlage
05 - 15 1216/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB, den Flächennutzungsplan der Stadt Emmerich am Rhein für einen Bereich östlich des Borgheeser Weges, südlich der Ostermayerstraße, westlich der Klever Straße B 220 sowie nördlich der Straße Am Busch mit einer Fläche von ca. 34,49 ha zu ändern.

 

Dabei sollen die derzeitigen Darstellungen „Gemeinbedarfsfläche“ und „Fläche für Wald“ in die Darstellungen:

-      Sondergebiet „Wohnen und Reiten“

-      Sondergebiet „Gesundheitswohnpark“

-      Wohnbaufläche

-      Gemischte Baufläche

-      Gewerbliche Bauflächen

-      Straßenverkehrsfläche

-      Flächen für Wald

-      Grünflächen

umgewandelt werden.

 

Der Änderungsbereich ist in der beigefügten Karte durch eine gestrichelte Linie dargestellt und abgegrenzt.

 

 

Zu 2)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage des als Anlage beigefügten Änderungs-Vorentwurfs eine Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB entsprechend Punkt 3.2 (besondere Bürgerbeteiligung) der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.

 

Sachdarstellung :

 

Zu 1)

 

Der Betrieb der Moritz-von-Nassau-Kaserne in Emmerich am Rhein wurde zum 30.06.2008 aufgegeben und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) mit der Entwicklung dieses Standortes beauftragt.

 

Nach der Veräußerung des Kasernengeländes an einen privaten Investor wurde ein „Städtebaulicher Rahmenplan 2014“ erarbeitet, in dem konkrete Nutzungsansprüche an die Fläche formuliert wurden, wie das ehemalige Kasernengelände nachgenutzt werden kann.

 

Um die städtebauliche Ordnung innerhalb des Plangebietes und den angrenzenden Bereichen sicherzustellen, sollen durch die Änderung des Flächennutzungsplanes die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachnutzung der Brachfläche und die Aufstellung eines Bebauungsplanes geschaffen werden.

 

Hierzu soll im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB der Bebauungsplan Nr. E 33/1 „Kaserne“ aufgestellt werden.

 

Der Änderungs-Vorentwurf zur 68. Änderung des Flächennutzungsplanes mit einer Gegenüberstellung von Bestand und Planung sowie eine Kurzbegründung sind der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

 

Zu 2)

 

Die Auswirkungen der Planung gegenüber Eigentümern und der Öffentlichkeit sind von wesentlicher Bedeutung. Daher ist im Sinne des Punktes 3.2 „Besondere Bürgerbeteiligung“ der städtischen „Richtlinien für die Durchführung der Bürgerbeteiligung“ in diesem Bauleitplanverfahren die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Bürgerunterrichtung angemessen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2.2.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter