Betreff
Windpark "den Tol",
hier: Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein im Rahmen der Offenlage der Unterlagen
zur Umweltgenehmigung
Vorlage
05 - 15 1223/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Unmittelbar jenseits der deutsch-niederländischen Grenze, östlich der Ortschaft Netterden ist auf niederländischem Gebiet ein Windpark mit 10 Anlagen geplant, die in  einer nord-süd gerichteten Konstellation aufgestellt werden sollen. (s. Abb. 1 und 2)

 

Nachdem die Gemeinde Oude Ijsselstreek die bauleitplanerischen Voraussetzungen über einen ‚Streekplan’ für den Windpark „den Tol“ geschaffen hatte, liegen augenblicklich die Unterlagen zur Umweltgenehmigung des Vorhabens in der Zeit vom 27. März bis zum 8. Mai im Rahmen der Offenlage zur Einsichtnahme in den Niederlanden bzw. im Internet aus.

 

Die Stadt Emmerich am Rhein hatte sich bereits im Streekplan-Verfahren kritisch zu dem Vorhaben geäußert. Es wurde eine Stellungnahme von der Verwaltung erarbeitet, die in der Tendenz dieselben strengen Auflagen für die niederländischen Windenergieanlagen (WEA’s) fordert, wie sie im Zusammenhang mit der Ausweisung von Windvorranggebieten auf Emmericher Stadtgebiet für die dortigen Anlagenstandorte gefordert wird. Nach deutschem Recht müssen die Standorte zukünftiger Windkraftanlagen einen Abstand zum europäischen Vogelschutzgebiet DE-4203-401 „Unterer Niederrhein“ von 1.000 Meter einhalten, wie es das deutsche Maßnahmenkonzept vorsieht. Damit findet sich die Verwaltung in Übereinstimmung mit den Stellungnahmen des Kreises Kleve und der Bezirksregierung Düsseldorf.

 

Die Stadt Emmerich am Rhein spricht sich in ihrer Stellungnahme klar gegen die auf niederländischer Seite erwogene Möglichkeit aus, die Distanz von 1.000 m dann unterschreiten zu können, wenn jahreszeitlich abhängig Abschaltalgorithmen vorgesehen werden, die dann für die 4 südlichsten, dem Vogelschutzgebiet am nächsten gelegenen Windkraftanlagen, Stillstandzeiten vorsehen sollen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.2.

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter