Betreff
Einrichtung eines 7. Zuges an der Gesamtschule
Vorlage
04 - 15 1224/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt die dauerhafte Einrichtung eines 7. Zuges für die Gesamtschule Emmerich am Rhein.

 

Sachdarstellung :

 

Mit Errichtungsverfügung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 27.01.2014 wurde für Emmerich die Errichtung einer sechszügigen Gesamtschule genehmigt. Die Zügigkeit wurde aufgrund der derzeitigen Schülerzahlenprognosen ermittelt. Bei sechs Zügen (sechs Parallelklassen pro Jahrgang) können bis zu 180 Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden.

Bei einer sechszügigen Schule kann der Klassenfrequenzhöchstwert – das ist die max. Anzahl an Schülerinnen und Schülern in einer Klasse – von 30 auf 27 reduziert werden, wenn mindestens 12 Schüler im „Gemeinsamen Lernen“ beschult werden („Gemeinsames Lernen“ - früher „Gemeinsamer Unterricht“ – bedeutet das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf in einer Klasse).

Von den 166 angemeldeten Kindern für die Gesamtschule Emmerich am Rhein haben 13 Kinder einen sonderpädagogischen Förderbedarf. Dadurch kann die Reduzierung der Klassenstärken auf 27 Kinder pro Klasse und somit 162 Kinder gesamt reduziert werden. Durch diese Reduzierung könnten jedoch nicht mehr alle angemeldeten Kinder aufgenommen werden.

Da dies nicht beabsichtigt wird, bleiben nur zwei Möglichkeiten:

  1. Auf eine Reduzierung der Klassenstärken wird verzichtet. Dadurch könnten max. 14 weitere Kinder aufgenommen werden.
  2. Der Schulträger beantragt die Einrichtung eines siebten Klassenzuges. Dadurch könnte dem „Gemeinsamen Lernen“ Rechnung getragen werden und zusätzlich bleibt Raum für die Aufnahme weiterer Kinder. Das Unterrichten in kleineren Klassen könnte so gewährleistet werden.

Die Aufnahme weiterer Kinder könnte künftig erforderlich sein, durch Zuzüge, Rückläufer vom Gymnasium und aus den jetzigen 5. Klassen der Haupt- und Realschule.

Die letztendliche Entscheidung über die Wahrnehmung zur Einrichtung des 7. Zuges sollte der Schulleitung der Gesamtschule vorbehalten bleiben, da die Ermittlung der Lehrerstellen vorrangig von der Gesamtschülerzahl abhängt und die Anzahl der Klassen keinen Einfluss auf die Bereitstellung weiterer Lehrerstellenanteile hat. Der Rat entscheidet über die formelle Antragstellung – in diesem Fall zunächst als Vorratsbeschluss.

Die Vorgehensweise ist mit der Bezirksregierung abgesprochen. Die Antragstellung sollte kurzfristig erfolgen.

Grundsätzlich erlaubt das Schulgesetz der Schulleitung die einmalige Erhöhung der Anzahl der Eingangsklassen ohne Antragstellung über den Schulträger an die Bezirksregierung möglich. Aufgrund der diesjährigen Anmeldezahlen und der Tatsache, dass im kommenden Schuljahr die Anzahl der Kinder, die von der Grundschule zur weiterführenden Schule wechseln, um ca. 10 Kinder höher sein wird, sollte für das Schuljahr 2015/2016 von sieben Eingangsklassen ausgegangen werden.

Für die Antragstellung bei der Bezirksregierung wird eine Überarbeitung des Raumkonzeptes und der Schülerzahlenprognose erwartet. Als Anlage erhalten Sie von der Fa. Komplan überarbeiteten Unterlagen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

  • Die Maßnahme hat keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2014.
  • Die Mehraufwendungen für die Haushaltsjahre 2015 ff können derzeit noch nicht beziffert werden. Insbesondere im Bereich des Ausbaus des Schulgebäudes am Grollscher Weg sind noch Anpassungen vorzunehmen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister