Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt die dauerhafte
Einrichtung eines 7. Zuges für die Gesamtschule Emmerich am Rhein.
Sachdarstellung :
Mit Errichtungsverfügung der
Bezirksregierung Düsseldorf vom 27.01.2014 wurde für Emmerich die Errichtung
einer sechszügigen Gesamtschule genehmigt. Die Zügigkeit wurde aufgrund der
derzeitigen Schülerzahlenprognosen ermittelt. Bei sechs Zügen (sechs
Parallelklassen pro Jahrgang) können bis zu 180 Schülerinnen und Schüler
aufgenommen werden.
Bei einer sechszügigen Schule kann der
Klassenfrequenzhöchstwert – das ist die max. Anzahl an Schülerinnen und
Schülern in einer Klasse – von 30 auf 27 reduziert werden, wenn mindestens 12
Schüler im „Gemeinsamen Lernen“ beschult werden („Gemeinsames Lernen“ - früher
„Gemeinsamer Unterricht“ – bedeutet das gemeinsame Lernen von Kindern mit und
ohne sonderpädagogischem Förderbedarf in einer Klasse).
Von den 166 angemeldeten Kindern für die
Gesamtschule Emmerich am Rhein haben 13 Kinder einen sonderpädagogischen
Förderbedarf. Dadurch kann die Reduzierung der Klassenstärken auf 27 Kinder pro
Klasse und somit 162 Kinder gesamt reduziert werden. Durch diese Reduzierung
könnten jedoch nicht mehr alle angemeldeten Kinder aufgenommen werden.
Da dies nicht beabsichtigt wird, bleiben nur
zwei Möglichkeiten:
- Auf eine
Reduzierung der Klassenstärken wird verzichtet. Dadurch könnten max. 14
weitere Kinder aufgenommen werden.
- Der
Schulträger beantragt die Einrichtung eines siebten Klassenzuges. Dadurch
könnte dem „Gemeinsamen Lernen“ Rechnung getragen werden und zusätzlich
bleibt Raum für die Aufnahme weiterer Kinder. Das Unterrichten in
kleineren Klassen könnte so gewährleistet werden.
Die Aufnahme weiterer Kinder könnte künftig
erforderlich sein, durch Zuzüge, Rückläufer vom Gymnasium und aus den jetzigen
5. Klassen der Haupt- und Realschule.
Die letztendliche Entscheidung über die
Wahrnehmung zur Einrichtung des 7. Zuges sollte der Schulleitung der
Gesamtschule vorbehalten bleiben, da die Ermittlung der Lehrerstellen vorrangig
von der Gesamtschülerzahl abhängt und die Anzahl der Klassen keinen Einfluss
auf die Bereitstellung weiterer Lehrerstellenanteile hat. Der Rat entscheidet
über die formelle Antragstellung – in diesem Fall zunächst als
Vorratsbeschluss.
Die Vorgehensweise ist mit der
Bezirksregierung abgesprochen. Die Antragstellung sollte kurzfristig erfolgen.
Grundsätzlich erlaubt das Schulgesetz der
Schulleitung die einmalige Erhöhung der Anzahl der Eingangsklassen ohne Antragstellung
über den Schulträger an die Bezirksregierung möglich. Aufgrund der diesjährigen
Anmeldezahlen und der Tatsache, dass im kommenden Schuljahr die Anzahl der
Kinder, die von der Grundschule zur weiterführenden Schule wechseln, um ca. 10
Kinder höher sein wird, sollte für das Schuljahr 2015/2016 von sieben
Eingangsklassen ausgegangen werden.
Für die Antragstellung bei der Bezirksregierung wird eine Überarbeitung
des Raumkonzeptes und der Schülerzahlenprognose erwartet. Als Anlage erhalten
Sie von der Fa. Komplan überarbeiteten Unterlagen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
- Die Maßnahme
hat keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2014.
- Die
Mehraufwendungen für die Haushaltsjahre 2015 ff können derzeit noch nicht
beziffert werden. Insbesondere im Bereich des Ausbaus des Schulgebäudes am
Grollscher Weg sind noch Anpassungen vorzunehmen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Johannes Diks
Bürgermeister