Betreff
Abriss des ehemaligen Autohauses Wemmer + Jansen, hier: Antrag Nr V/2014 der BGE-Ratsfraktion Emmerich am Rhein
Vorlage
03 - 15 1227/2014
Art
Antrag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beauftragt die Verwaltung, u. a. die in der Sachverhaltsdarstellung benannten erwerbsrelevanten Rahmenbedingungen zu prüfen. Ein Ergebnisbericht ist ebenso vorzulegen wie eine daraus abgeleitete Aussage im Hinblick auf den Erwerb / Nichterwerb der Grundstücke Mennonitenstrasse 1, 3, 5.

 

 

Begründung:

 

Bereits im Rahmen der Verabschiedung des städtischen Haushalts am 11.02.2014 ist die Frage nach dem Erwerb der Grundstücke Mennonitenstraße 1, 3, 5 aufgeworfen und der Bürgermeister gebeten worden, die einen Grundstückserwerb bestimmenden Faktoren aus Sicht einer der städtischen Beteiligungsgesellschaften zu prüfen und ggf. in entsprechende Verhandlungen mit der Eigentümerin einzutreten. Insoweit haben erste Gespräche stattgefunden; eine grundsätzliche Verkaufsbereitschaft der Eigentümerin konnte ebenso festgestellt werden, wie erste inhaltliche Eckpunkte ausgetauscht wurden. Aus Sicht der EGE GmbH als städtischer Beteiligungsgesellschaft käme ein Ankauf nur unter dem Gesichtspunkt der Rentierlichkeit in Frage.

 

Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass, ließe man selbst die eigentümerseitige Vernachlässigung des Grundstück außer Betracht, allein Lage und Entwicklungsfähigkeit der Flurstücke für eine Bejahung des antragsseitigen Ansinnens sprächen.

 

Die abschließende Entscheidung ist jedoch von einer Anzahl noch nicht zu beantwortender Fragen tatsächlichen, vertraglichen und haushalterischen Inhalts abhängig. Beispielsweise sind Aspekte wie „Altlastensituation“, „Kaufpreis / Besserungsoptionen“ aber auch der Gesichtspunkt „Nachtragssatzung“ etc. zu klären und in die Letztentscheidung einzubeziehen.

 

 

Sachverhalt :

 

Sh. Anlage

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel x.x.

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister