Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beauftragt die Verwaltung, u. a. die
in der Sachverhaltsdarstellung benannten erwerbsrelevanten Rahmenbedingungen zu
prüfen. Ein Ergebnisbericht ist ebenso vorzulegen wie eine daraus abgeleitete
Aussage im Hinblick auf den Erwerb / Nichterwerb der Grundstücke
Mennonitenstrasse 1, 3, 5.
Begründung:
Bereits im Rahmen der Verabschiedung des städtischen Haushalts am
11.02.2014 ist die Frage nach dem Erwerb der Grundstücke Mennonitenstraße 1, 3,
5 aufgeworfen und der Bürgermeister gebeten worden, die einen Grundstückserwerb
bestimmenden Faktoren aus Sicht einer der städtischen
Beteiligungsgesellschaften zu prüfen und ggf. in entsprechende Verhandlungen
mit der Eigentümerin einzutreten. Insoweit haben erste Gespräche stattgefunden;
eine grundsätzliche Verkaufsbereitschaft der Eigentümerin konnte ebenso
festgestellt werden, wie erste inhaltliche Eckpunkte ausgetauscht wurden. Aus
Sicht der EGE GmbH als städtischer Beteiligungsgesellschaft käme ein Ankauf nur
unter dem Gesichtspunkt der Rentierlichkeit in Frage.
Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass, ließe man selbst die
eigentümerseitige Vernachlässigung des Grundstück außer Betracht, allein Lage
und Entwicklungsfähigkeit der Flurstücke für eine Bejahung des antragsseitigen
Ansinnens sprächen.
Die abschließende Entscheidung ist jedoch von einer Anzahl noch nicht zu
beantwortender Fragen tatsächlichen, vertraglichen und haushalterischen Inhalts
abhängig. Beispielsweise sind Aspekte wie „Altlastensituation“, „Kaufpreis /
Besserungsoptionen“ aber auch der Gesichtspunkt „Nachtragssatzung“ etc. zu
klären und in die Letztentscheidung einzubeziehen.
Sachverhalt :
Sh. Anlage
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme wird von den
Zielen des Leitbildes nicht berührt.
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel x.x.
Johannes Diks
Bürgermeister