Betreff
Auswahl und Aufnahme der plusKitas in die örtliche Jugendhilfeplanung
Vorlage
04 - 15 1238/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Beschlussvorschlag wird in der Sitzung erarbeitet oder als Tischvorlage in der Sitzung verteilt.

 

Sachdarstellung :

 

Mit Rundschreiben des Landschaftsverbandes Rheinland vom 14.05.2014

Nr. 42/857/2014, Anlage I,  wurde der Stadt Emmerich am Rhein ein Betrag in Höhe von 75.000 EUR in Aussicht gestellt. Die Förderung ist in  Förderpaketen zu je 25.000 EUR auf die Kindertageseinrichtungen zu verteilen, in denen ein hoher Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses betreut werden. Somit ergeben sich 3 Förderpakete für insgesamt 3 Kindertageseinrichtungen in Emmerich am Rhein.

 

Mit Sitzung des JHA vom 10.03.2011 wurden die Kindertageseinrichtungen Gasthausstraße und St. Aldegundis nach § 20 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) als Kindertageseinrichtungen mit besonderem Förderbedarf anerkannt und erhielten eine zusätzlich Förderung i.H.v.  je 15.000 EUR. Das Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes sieht den Wegfall dieser Förderung vor und richtet mit

§ 16 a KiBiz plusKITA-Einrichtungen ein.  

 

Der Verteilungsmaßstab für die Landesmittel ist aus dem genannten Rundschreiben ersichtlich. Im Rahmen der Jugendhilfeplanung kann eine Verteilung anhand kleinräumiger Kriterien erfolgen, um eine Auswahl zu treffen, wie die 3  Förderpakete verteilt werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Auswahlkriterien analog der Indikatoren aus dem TOP 3 zu übernehmen und die drei ersten Kindertageseinrichtungen lt. Anlage als plusKITA-Einrichtungen i.R.d. Jugendhilfeplanung  auszuwählen. Die Einrichtungen Ev. Familienzentrum Gasthausstraße, St. Aldegundis und St. Martini erhalten dann jeweils die zusätzliche Förderung in Höhe von 25.000 EUR.

 

Nach § 21 a des Gesetzesentwurfes  ist vorgesehen, dass die Aufnahme in die Förderung in der Regel für 5 Jahre erfolgt.

 

Aus den Fördermitteln  ist zusätzliches qualifiziertes Personal für die

plusKita-Einrichtungen einzusetzen. 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Es handelt sich ausschließlich um einen Landeszuschuss.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.1.

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister