Beschlussvorschlag
Der Beschlussvorschlag wird in der Sitzung erarbeitet oder als
Tischvorlage in der Sitzung verteilt.
Sachdarstellung :
Mit
Rundschreiben des Landschaftsverbandes Rheinland vom 14.05.2014
Nr.
42/857/2014, Anlage I, wurde der Stadt
Emmerich am Rhein ein Betrag in Höhe von 75.000 EUR in Aussicht gestellt. Die
Förderung ist in Förderpaketen zu je
25.000 EUR auf die Kindertageseinrichtungen zu verteilen, in denen ein hoher
Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses
betreut werden. Somit ergeben sich 3 Förderpakete für insgesamt 3
Kindertageseinrichtungen in Emmerich am Rhein.
Mit
Sitzung des JHA vom 10.03.2011 wurden die Kindertageseinrichtungen
Gasthausstraße und St. Aldegundis nach § 20 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
als Kindertageseinrichtungen mit besonderem Förderbedarf anerkannt und
erhielten eine zusätzlich Förderung i.H.v.
je 15.000 EUR. Das Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes sieht
den Wegfall dieser Förderung vor und richtet mit
§
16 a KiBiz plusKITA-Einrichtungen ein.
Der
Verteilungsmaßstab für die Landesmittel ist aus dem genannten Rundschreiben
ersichtlich. Im Rahmen der Jugendhilfeplanung kann eine Verteilung anhand
kleinräumiger Kriterien erfolgen, um eine Auswahl zu treffen, wie die 3 Förderpakete verteilt werden.
Die
Verwaltung schlägt vor, die Auswahlkriterien analog der Indikatoren aus dem TOP
3 zu übernehmen und die drei ersten Kindertageseinrichtungen lt. Anlage als
plusKITA-Einrichtungen i.R.d. Jugendhilfeplanung auszuwählen. Die Einrichtungen Ev.
Familienzentrum Gasthausstraße, St. Aldegundis und St. Martini erhalten dann
jeweils die zusätzliche Förderung in Höhe von 25.000 EUR.
Nach
§ 21 a des Gesetzesentwurfes ist
vorgesehen, dass die Aufnahme in die Förderung in der Regel für 5 Jahre
erfolgt.
Aus
den Fördermitteln ist zusätzliches
qualifiziertes Personal für die
plusKita-Einrichtungen
einzusetzen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Es
handelt sich ausschließlich um einen Landeszuschuss.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.1.
Johannes Diks
Bürgermeister