Betreff
Wahl und Verpflichtung der Stellvertreter/innen des Bürgermeisters
Vorlage
01 - 16 0005/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der  Rat der Stadt Emmerich am Rhein wählt:

 

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2.            __________________________________

 

 

zu ehrenamtlichen Stellvertretern des Bürgermeisters.

Sachdarstellung :

 

Gemäß § 67 Abs. 1 Gemeindeordnung sowie § 11 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein wählt der Rat aus seiner Mitte ohne Aussprache zwei ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters. Sie vertreten den Bürgermeister bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der Repräsentation. § 67 Abs. 2 der Gemeindeordnung bestimmt, dass bei der Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt wird.

 

Erster Stellvertreter des Bürgermeisters ist, wer an der ersten Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt, Zweiter Stellvertreter, wer an vorderster oder noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt.

Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Bürgermeister zu ziehende Los.

 

Die Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters erfolgt in einem einzigen Wahlgang. Abgestimmt wird entweder über die vorliegenden Wahlvorschläge oder über einen von allen Ratsmitgliedern gebilligten einheitlichen Wahlvorschlag. Die Wahl erfolgt in geheimer Abstimmung. Wird über einen einheitlichen Wahlvorschlag abgestimmt, auf den sich alle Ratsmitglieder vorher geeinigt haben, so sind die in diesem Wahlvorschlag genannten Personen zu Stellvertreter/innen des Bürgermeisters gewählt, wenn der Wahlvorschlag ohne Gegenstimmen angenommen wird. Unschädlich sind Stimmenthaltungen sowie ungültige Stimmen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister