Beschlussvorschlag
Es werden
für alle ehemals selbständigen Ortsteile der Stadt Emmerich am Rhein auch
weiterhin Ortsvorsteher gewählt
Sachdarstellung :
Sachdarstellung / Begründung
Am 27.04.2014 wandte sich der Eltener SPD
Distrikt an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein mit der Anregung, für den
Ortsteil Elten nach den Wahlen im Mai einen Ortsausschuss einzurichten. Das
Gremium solle in Elten tagen und alle Eltener Angelegenheiten beraten.
Die Petenten argumentieren dahingehend, dass
ein Eltener Ortsausschuss dazu führen werde, in Zukunft eine steigende Anzahl
von Bürgerinnen und Bürgern am politischen Ortsgeschehen aktiv teilnehmen zu
lassen.
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein behandelte
diese Eingabe in seiner letzten Sitzung vor den allgemeinen Kommunalwahlen am
13. Mai 2014 und folgte der nachfolgend zitierten verwaltungsseitigen
Beschlussempfehlung mit 33 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung :
„Der 2009 gewählte Rat der Stadt Emmerich am
Rhein hat sich – wie alle diesem Rat vorangegangenen Räte seit der
Kommunalwahl 1979 – dazu entschieden,
für die Ortsteile Ortsvorsteher zu bestellen.
In Konsequenz soll auf der am 25.05.2014 neu
zu wählenden Vertretung das Initiativrecht für eine möglicherweise zukünftig
andere Praxis zukommen und keine Vorwegnahme der Entscheidung durch den noch
amtierenden Rat in seiner letzten Sitzung erfolgen.
Die Behandlung des vorliegenden Antrages ist
im Vorfeld der interfraktionellen Beratungen vor Konstituierung des neuen Rates
zu entscheiden“.
In der Sitzung des Ältestenrates am
05.06.2014 wurde die Verwaltung nach interfraktioneller Abstimmung beauftragt,
das Thema Ortsausschuss – Ortsvorsteher für die erste Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses nach der Sommerpause erneut auf die Tagesordnung zu setzen.
Auf Grundlage einer verwaltungsseitig zu erarbeitenden ausführlichen Vorlage,
die sämtliche Aspekte aufzeige, solle die abschließende Beratung und
Entscheidungsfindung in dieser Sitzung erfolgen.
Entsprechend dieses Auftrages hat sich die
Verwaltung erneut des Themas angenommen.
1.
Vorbemerkung / Historie
Zwischen 1968 und 1975 vollzog
Nordrhein-Westfalen eine Reform, die darauf abzielte, eine Vielzahl
selbständiger Gebietseinheiten zur Ermöglichung einer effektiveren
Verwaltungsarbeit zusammenzuführen. Die Anzahl der Landkreise verringerte sich
von 57 auf 31; insg. 1.872 amtsangehörige sowie 450 kreisangehörige Gemeinden
wurden zu 396 selbständigen Städten und Gemeinde zusammengefasst. Die kommunale
Neugliederung brachte neben den beabsichtigten positiven Effekten aber auch –
bedingt durch die Auflösung der ehemals selbständigen Gemeinderäte- im ersten
Schritt eine Vergrößerung der Distanz zum kommunalen Entscheidungsträger.
Der Gesetzgeber führte aus diesem Grund
seinerzeit das Instrument der Bezirkseinteilung ein. Dabei wird zwischen
kreisfreien Städten –diese sind nach § 35 Abs. 1 GO NW zur lückenlosen Einteilung des
Stadtgebietes in Bezirke und der Bildung von Bezirksausschüssen verpflichtet-
und kreisangehörigen Kommunen unterschieden.
So beschloss der Rat der Stadt Emmerich am
Rhein unmittelbar nach der Eingemeindung Eltens im Jahre 1975 die Einrichtung
eines Ortsausschusses. Dieser sollte als Nachfolger des ehemals selbständigen
Gemeinderates alle Angelegenheiten vorberaten, die den Ortsteil Elten betrafen.
Bereits 4 Jahre später beschloss der Rat, -
im Einklang mit dem landesweiten Trend - auch für den Ortsteil Elten einen
Ortsvorsteher zu wählen.
2. Rechtliche Grundlagen
Die Stadt Emmerich am Rhein hat das
Stadtgebiet gem. § 39 Abs. 1 GO NW in
Bezirke eingeteilt. Gemäß § 1 Abs. 2 der Hauptsatzung am Rhein bestehen die
früher selbständigen Gemeinden als Ortsteile fort.
Somit sind gemäß § 39 Abs. 2 GO NW vom Rat
jeweils entweder Ortsausschüsse zu bilden oder Ortsvorsteher zu wählen. Die gewählte
Verfahrensweise ist in der Hauptsatzung zu verankern. Der Rat entschied sich im
Jahre 1979 für die Wahl von Ortsvorstehern für alle ehemals selbständigen
Ortsteile und wählt gem. § 12 Abs. 1 der Hauptsatzung für die Ortsteile Elten, Hüthum, Borghees, Klein-Netterden,
Dornick, Vrasselt und Praest Ortsvorsteher.
Grundlage für Entsendung der Mitglieder in
Ortsausschüsse sowie für die Wahl der Ortsvorsteher bilden die im jeweiligen
Ortsteil erzielten Stimmverhältnisse (§§ 39 Abs. 4 Nr. 1, 39 Abs. 6 GO NW).
Das Ergebnis der Gemeinderatswahl am
25.05.2014 stellt sich für den Ortsteil Elten wie folgt dar :
Partei /
Wählergemeinschaft |
Stimmen |
% |
CDU |
935 |
48,30 |
SPD |
593 |
30,63 |
BGE |
175 |
9,04 |
Bündnis 90 /DIE GRÜNEN |
84 |
4,34 |
DIE LINKE |
14 |
0,72 |
FDP |
117 |
6,04 |
BDS.NRW |
18 |
0,93 |
Somit obliegt der CDU als Partei mit dem
stärksten Stimmanteil das Vorschlagsrecht für einen Eltener Ortsvorsteher.
Die Zusammensetzung der stimmberechtigten
Mitglieder in einem Ortsausschuss würde sich -in Abhängigkeit von der durch den
Rat zu bestimmenden Größe- auf Basis der erzielten Stimmverhältnisse wie folgt
darstellen :
Anzahl
stimmberechtigter Mitglieder im Ortsausschuss
Partei /WG
|
5er Ausschuss |
7er Ausschuss |
9er Ausschuss |
11er Ausschuss |
13er Ausschuss |
15er Ausschuss |
17 Ausschuss |
CDU |
2 |
3 |
4 |
5 |
6 |
7 |
8 |
SPD |
2 |
2 |
3 |
3 |
4 |
5 |
5 |
BGE |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
2 |
GRÜNE |
0 |
0 |
0 |
1 |
1 |
1 |
1 |
LINKE |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
FDP * |
0 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
BSD.NRW |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Anmerkung stimmberechtigtes Mitglied FDP :
Vor Ort hat würde der FDP aufgrund des
Wahlergebnisses im Ortsteil Elten ab einer Größe von 7 ein Sitz im
Ortsausschuss zustehen. Die FDP war nach der Kommunalwahl auch mit einem Sitz
in den Rat der Stadt Emmerich am Rhein eingezogen, allerdings ist das
Ratsmitglied zwischenzeitlich aus der FDP ausgetreten.
Das Vorschlagsrecht käme in diesem Fall dem
FDP Ortsverband Emmerich zu.
3.
Variantenvergleich Elten : Ortsvorsteher oder Ortsausschuss
3.1 Ortsvorsteher
Aufgaben
Ortsvorsteher sind Bindeglieder zwischen dem
Rat und der Bevölkerung ihres Ortsteils. Sie nehmen die Belange ihres Bezirkes
gegenüber dem Rat wahr. Es ist ihre Aufgabe, die Belange der Ortsteile
gegenüber der Gemeindevertretung wahrzunehmen. Sie wenden sich in
Angelegenheiten ihres Ortsteils mit Anregungen und Empfehlungen an den Rat, die
Ausschüsse oder den Bürgermeister. Darüber hinaus kann ihnen – wie vor Ort
durch § 12 Abs. 2 der Hauptsatzung umgesetzt- zudem ein Anhörungsrecht in den
Sitzungen des Rates oder der Fachausschüsse eingeräumt werden.
Im Rahmen dieser Aufgaben sind sie berechtigt
und verpflichtet, Wünsche, Anregungen und Beschwerden aus ihrem Ortsteil an den
Rat oder den für die Entscheidung der Angelegenheit zuständigen Ausschuss
weiterzuleiten. Der Rat bzw. Ausschuss kann die Ortsvorsteher vor der Entscheidung
über Angelegenheiten, die Belange ihrer Bezirke berühren, hören.
Darüber hinaus ist
der Bürgermeister berechtigt,
Ortsvorsteher in geeigneten Fällen für den Bereich ihres Bezirkes mit
der Wahrnehmung repräsentativer Aufgaben und Verpflichtungen zu beauftragen.
Kosten
In Emmerich am Rhein erhalten die
Ortsvorsteher eine nach Maßgabe der Hauptsatzung nach Einwohnerzahlen gestufte
monatliche Aufwandsentschädigung gem. § 3 Abs. 2 der Entschädigungsverordnung.
Zudem besteht der Anspruch auf Erstattung des Verdienstausfalls. Der
Ortsvorsteher des Ortsteils Elten erhält monatlich eine Aufwandsentschädigung
in Höhe von 171 Euro (Jahressumme = 2.052 Euro).
3.2
Ortsausschüsse
Ortsausschüsse sind von ihrer Rechtsnatur her
Ausschüsse des Rates im Sinne des § 57
Abs. 1 GO NW. Allerdings weisen sie gem. § 39 Abs. 4 GO NW in vier Punkten
Besonderheiten auf , die sie wesentlich von den Ratsausschüssen unterscheiden :
a) bei der Bestellung der Mitglieder der Ortsausschüsse muss das bei der
Wahl des Rates im jeweiligen Ortsteil
erzielte Stimmenverhältnis zugrunde gelegt werden
b) abweichend von § 58 Abs. 3 Satz 3 GO NW dürfen einem Ortsausschuss mehr sachkundige Bürger als Ratsmitglieder
angehören
c) das Recht, beratende Mitglieder
gem. § 58 Ans. 1 Satz 7 bis 10 GO NW steht bei den Ortsausschüssen den im Rat vertretenen Parteien und Wählergruppen zu
d) abweichend vom Zugreifverfahren gem. § 58 Abs. 5 GO NW wählt der
Ortsausschuss den Vorsitzenden und
einen oder mehrere Stellvertreter
selbst nach dem für die Wahl der stellvertretenden Bürgermeister geltenden
Listenwahlverfahren aus dem Kreis der ihm angehörenden Ratsmitglieder
Der Vorsitzende des Ortsausschusses führt
keine besondere Bezeichnung. Die Führung der Bezeichnung „Ortsvorsteher“ ist
unzulässig, weil Ortsvorsteher nur an Stelle von Ortsausschüssen nach Maßgabe
des § 39 Abs. 6 GO NW gewählt werden können.
Aufgaben
Der Rat legt den Aufgabenbereich der
Ortsausschüsse fest.
Ortsausschüsse können nur mit Angelegenheiten
befasst werden, die die Belange des Ortsteils berühren. Zum einen beraten Ortsausschüsse Angelegenheiten
vor, die den Ortsteil betreffen und sprechen Empfehlungen an Fachausschüsse,
Rat oder Bürgermeister aus.
Hierunter fallen zum Beispiel die Beratung
des Haushaltsentwurfs sowie die Beratung von Beschlussvorlagen der Verwaltung
an Rat und Fachausschüsse, soweit Belange des Ortsteils tangiert werden. Ein
Blick in das Ratsinformationssystem der Stadt Emmerich am Rhein gibt Aufschluss
darüber, dass der Rat und die Ausschüsse z. B. im Wahlzeitraum 2009 – 2014 eine
Vielzahl Eltener Themen beraten und beschlossen haben.
Bei Installation eines Ortsausschusses Elten
müsste der Sitzungsturnus jeweils vor Beschlussfassung eine zusätzliche
Vorberatung in diesem Gremium vorsehen und der Sitzungsterminplan entsprechend
erweitert werden.
Ortsausschüssen sollen darüber hinaus gemäß §
39 Abs. 3 GO NW auch Aufgaben zur Entscheidung
übertragen werden, die sich ohne Beeinträchtigung der einheitlichen Entwicklung
der gesamten Gemeinde innerhalb der Ortsteils regeln lassen.
Hierbei handelt es sich etwa um
Entscheidungsbefugnisse im Rahmen der Benennung von Straßen und Plätzen,
Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Anregungen an den Rat zur Ehrung
von Bürgerinnen und Bürgern
Der Rat ist verpflichtet, entsprechend dem
auf die Ortsausschüsse übertragenen Aufgabenumfang, die für die Erledigung
dieser Aufgaben notwendigen Mittel im Haushalt zur Verfügung zu stellen..
Kosten
Die Ermittlung der Kosten, die nach Bildung
eines Ortsausschusses Elten jährlich aufzubringen sind, variiert in
Abhängigkeit von der Größe des Gremiums, der Sitzungsfrequenz und –dauer.
Die Berechnung basiert auf folgenden Prämissen:
Größe des Ortsausschusses Elten 11 ordentliche Mitglieder
Zusammensetzung 4 Ratsmitglieder
7 Sachkundige Bürger
Anzahl der Sitzungen pro Jahr 4
Jeweilige Sitzungsdauer 2,5 Stunden
Sitzungsgelder
Ordentliche Mitglieder 928,80 Euro
Beratende Mitglieder 142,40 Euro
Jahressumme Sitzungsgelder 1.071,20 Euro
Personalkosten
(Anm.= die Berechnung der Personalkosten
basiert auf den KGSt Materialien 4/2013 „Kosten eines Arbeitsplatzes Stand
2013/2014)
1. Schriftführung (EG 8)
Sitzungsvorbereitung
(Erstellung Einladung und Versand), Sitzungsdurchführung (inkl. Hin-/Rückfahrt,
Herrichtung Raum/Technik etc), Sitzungsnachbereitung (Protokoll fertigen,
Versand)
Jährlich anfallende Personalkosten
1.130,40 Euro
2. Beteiligte Fachdienste (gemittelte Basis : A 12)
Annahme :
pro Sitzung sind
3 Fachbereiche beteiligt
die
Sitzungsvorbereitung nimmt pro FB insg.3 Stunden in Anspruch
(z.T.) Vorlagen
erstellen, Themen aufbereiten, Abstimmung zw.
Sachbearbeiter/Fachbereichsleiter/Dezernent
Jahressumme
Sitzungsvorbereitung 1.743,12 Euro
Sitzungsdurchführung
Annahme :
3
Fachbereichsleiter und 1 Dezernent
nehmen an der
Sitzung teil
Jahressumme
Sitzungsdurchführung 3.357,06 Euro
Jahressumme Personalkosten 6.230,58 Euro
Sachkosten u.ä.
Druck und Versand Unterlagen
Einladungen und Protokolle
(Personal/Material /Zuleitung Unterlagen)
Pauschal 30 Euro pro Sitzung
Jahressumme Materialaufwand 120,00 Euro
Jährliche Gesamtkosten Ortsausschuss
Elten 7.421,78
Euro
Die Mitglieder des Ortsausschusses können
darüber hinaus, ebenso wie Mitglieder der sonstigen Ausschüsse, Anspruch auf
Ersatz des Verdienstes geltend machen. Pauschale
Verdienstausfallentschädigungen wurden nicht berücksichtigt. Ebenso
unberücksichtigt wurden die zu entschädigenden Fraktionssitzungen für den Fall,
dass nur im Ortsausschuss vertretene
sachkundige Bürger an den Sitzungen ihrer Fraktion teilnehmen. Da die Sitzungen
im Ortsteil Elten stattfinden sollen, müssten zudem auch Aufwendungen für
Mikrophon- und Aufnahmetechnik berücksichtigt werden.
Es ist aus Sicht der Verwaltung auch zu
bezweifeln, dass 4 Sitzungen pro Jahr für die Behandlung aller Themen, die den
Ortsteil Elten berühren, ausreichen würden. Die hohe Anzahl der Eltener Beratungsgegenstände der
vergangenen fünf Jahre lässt eine erheblich höhere Sitzungshäufigkeit annehmen.
Bewertung
Eine allein auf die jährlichen Gesamtkosten
abstellende Bewertung, die eindeutig für eine Beibehaltung des jetzigen Systems
„Ortsvorsteher“ spräche, würde dem Prüfauftrag nicht gerecht werden. Allerdings
erklärt sich mit Blick auf die Kostenseite die Empfehlung der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW „Auflösung von Stadtbezirken und
Bezirksausschüssen“ als Maßnahme zur kommunalen Haushaltskonsolidierung(GPA
NRW, Kommunale Haushaltskonsolidierung, Maßnahmen aus dem Stärkungspaket
Stadtfinanzen; Stand Dezember 2013).
Die Einrichtung des Ortsausschusses Elten
würde erhebliche Ressourcen binden mit
der Konsequenz, dass die Erfüllung anderer Aufgaben nicht mehr in der
erforderlichen Qualität sichergestellt werden könnte bzw. eingestellt werden
müsste.
Eine solche Verschiebung der zur Verfügung
stehenden finanziellen und personellen Mittel wäre dann zu rechtfertigen, wenn
die Belange des Ortsteils Elten bislang unterrepräsentiert wären. Sowohl die
rückblickende Betrachtung als auch die
Vergegenwärtigung aktueller und in Zukunft anstehender Themen (Planfeststellungsverfahren
Abschnitt 3.5, Maßnahmen zur Umsetzung des Masterplanes Hochelten, Umwandlung
Waldhotel, Regionalplanfortführung) belegt, dass dies nicht der Fall ist. Auch
eine ausschnittsweise Betrachtung der Besetzung der kommunalen
Entscheidungsgremien gibt Aufschluss darüber, dass Mandatsträger aus dem
Ortsteil Elten, gemessen an dem 15 % -Anteil der Eltener Bevölkerung an der
Gesamteinwohnerzahl der Stadt Emmerich am Rhein, adäquat vertreten sind.
Gremium |
Anzahl stimmberechtigter Mitglieder
insgesamt |
Anzahl stimmberechtigter Mitglieder aus dem
Ortsteil Elten |
Anteil stimmberechtigter Mitglieder aus dem Ortsteil Elten |
Rat |
34 (+BM) |
7 |
20 % |
HFA |
18 |
4 |
22 % |
ASE |
21 |
5 |
24 % |
SchulA |
17 |
2 |
12 % |
SozA |
17 |
3 |
18 % |
JHA |
15 |
2 |
13 % |
Dies belegt, dass die Verzahnung innerhalb
der Politik zwischen Stadtgebiet und den ehemals selbständigen Ortsteilen
funktioniert sich dies auch bei der Besetzung kommunaler Gremien widerspiegelt.
Über die Ortsvorsteher hinaus hat jeder einzelne Mandatsträger aus den
Ortsteilen die Belange seines Bezirkes im Rahmen der Beratungen und
Beschlussfassung im Fokus.
Bei der Entscheidungsfindung gilt es darüber
hinaus die Überlegung mit einzubeziehen, dass einwohnerstarke Ortsteile wie
Hüthum, Vrasselt und Praest mit den gleichen Argumenten ebenfalls begehren
könnten, Themen, die ihren Bezirk
betreffen, ebenfalls in zusätzlich zu bildenden und verwaltungsseitig zu
betreuenden Gremien zunächst vor zu beraten.
Die oben beschriebenen Konsequenzen würden
sich dann potenzieren. Die Chancen für eine positive gesamtstädtische Entwicklung, die im Mittelpunkt des kommunalen
Handelns stehen muss, schwinden vor dem Hintergrund einer überproportionalen
Gewichtung der Belange der Ortsteile entsprechend.
Aus den vorgenannten Gründen wird
verwaltungsseitig für die Beibehaltung des bestehenden Systems der Benennung
von Ortsvorstehern für die Ortsteile aller ehemals selbständigen Gemeinden
plädiert.
4.
Künftige Ausrichtung
Die Petenten
führen an, dass durch die Einrichtung des Ortsausschusses Elten der
Politikverdrossenheit entgegengewirkt werden kann. Zwar wird
verwaltungsseitig die Rückkehr zum
System Ortausschuss als adäquates Mittel - insbesondere bei Betrachtung der
seit 1975 erfolgten Entwicklung im informationstechnischen Bereich- nicht
geteilt, da nunmehr andere, geeignetere Instrumente und Ansätze zur Optimierung
der Bürgerbeteiligung zur Verfügung stehen.
Doch ist es
unbestritten, dass Bürgerengagement in seiner Bedeutung für die
Stadtentwicklung (Erl. : hierunter fallen alle kommunalen
Handlungsfelder) ein noch höherer Stellenwert zukommen muss. Professionell
organisierte Beteiligungsprozesse in Verbindung mit bürgerschaftlichem
Engagement bilden die Grundlage zur Bewältigung komplexer kommunaler Aufgaben.
Einzelne Projekte
wurden bereits erfolgreich unter breiter Beteiligung unterschiedlicher
Bürgerinnen und Bürger initiiert ( Leitbilddiskussion, Neugestaltung
Rheinpromenade, Aufstellung Demographiekonzept, Masterplan Elten u.a.);
einzelne ganz unterschiedliche Instrumente sind vor Ort im Einsatz
(Ratsinformationssystem, Einwohnerfragestunden vor und nach jeder öffentlichen
Sitzung, informelle Bürgerbeteiligungen).
Um der
Politikverdrossenheit wirksam zu begegnen und das Potential der Bürgerinnen und
Bürger für die gesamtstädtische Entwicklung zu nutzen, bedarf es grundlegender und
weiterführender Überlegungen. Diese umfassen u.a. folgende Fragestellungen
(vgl. KGSt B 3/2014: Leitbild Bürgerkommune) :
· Wie gelingt es, zuverlässig und
nachhaltig Bürgerengagement und Bürgerbeteiligung zu fördern?
· Welche Bedeutung haben Internet,
Open Government und soziale Medien in diesem Prozess?
· Welche Anforderungen sind an das
Kommunikationsmanagement zu stellen?
· Wie gelingt es, den Prozess der
Partizipationsentwicklung nachhaltig und kontinuierlich zu gestalten?
· Wie lassen sich Zielsetzungen für
Engagement und Beteiligung in allen städtischen Themenfeldern synchronisieren
und in gemeinsame Handlungsstrategien übersetzen, um Doppelarbeit und
Zielkonflikte zu vermeiden?
Die aus diesen Fragestellungen erwachsenen
Schwerpunktsetzungen implizieren einen neuen, strategisch ausgerichteten
Ansatz. Politik und Verwaltung sollten ihre Ausrichtung gemeinsam darauf
konzentrieren. Die Installation weiterer vorberatender Gremien, die Rückkehr zum System der Ortsausschüsse,
wird dieser Zielsetzung nicht gerecht.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1
Johannes Diks
Bürgermeister