Betreff
Bildung eines Ortsausschusses für den Ortsteil Elten
Vorlage
01 - 16 0006/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Es werden für alle ehemals selbständigen Ortsteile der Stadt Emmerich am Rhein auch weiterhin Ortsvorsteher gewählt

 

Sachdarstellung :

 

 

Sachdarstellung / Begründung

Am 27.04.2014 wandte sich der Eltener SPD Distrikt an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein mit der Anregung, für den Ortsteil Elten nach den Wahlen im Mai einen Ortsausschuss einzurichten. Das Gremium solle in Elten tagen und alle Eltener Angelegenheiten beraten.

Die Petenten argumentieren dahingehend, dass ein Eltener Ortsausschuss dazu führen werde, in Zukunft eine steigende Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern am politischen Ortsgeschehen aktiv teilnehmen zu lassen.

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein behandelte diese Eingabe in seiner letzten Sitzung vor den allgemeinen Kommunalwahlen am 13. Mai 2014 und folgte der nachfolgend zitierten verwaltungsseitigen Beschlussempfehlung mit 33 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung :

 

„Der 2009 gewählte Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat sich – wie alle diesem Rat vorangegangenen Räte seit der Kommunalwahl  1979 – dazu entschieden, für die Ortsteile Ortsvorsteher zu bestellen.

In Konsequenz soll auf der am 25.05.2014 neu zu wählenden Vertretung das Initiativrecht für eine möglicherweise zukünftig andere Praxis zukommen und keine Vorwegnahme der Entscheidung durch den noch amtierenden Rat in seiner letzten Sitzung erfolgen.

Die Behandlung des vorliegenden Antrages ist im Vorfeld der interfraktionellen Beratungen vor Konstituierung des neuen Rates zu entscheiden“.

 

In der Sitzung des Ältestenrates am 05.06.2014 wurde die Verwaltung nach interfraktioneller Abstimmung beauftragt, das Thema Ortsausschuss – Ortsvorsteher für die erste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses nach der Sommerpause erneut auf die Tagesordnung zu setzen. Auf Grundlage einer verwaltungsseitig zu erarbeitenden ausführlichen Vorlage, die sämtliche Aspekte aufzeige, solle die abschließende Beratung und Entscheidungsfindung in dieser Sitzung erfolgen.

 

Entsprechend dieses Auftrages hat sich die Verwaltung erneut des Themas angenommen.

 

 

1.            Vorbemerkung / Historie

Zwischen 1968 und 1975 vollzog Nordrhein-Westfalen eine Reform, die darauf abzielte, eine Vielzahl selbständiger Gebietseinheiten zur Ermöglichung einer effektiveren Verwaltungsarbeit zusammenzuführen. Die Anzahl der Landkreise verringerte sich von 57 auf 31; insg. 1.872 amtsangehörige sowie 450 kreisangehörige Gemeinden wurden zu 396 selbständigen Städten und Gemeinde zusammengefasst. Die kommunale Neugliederung brachte neben den beabsichtigten positiven Effekten aber auch – bedingt durch die Auflösung der ehemals selbständigen Gemeinderäte- im ersten Schritt eine Vergrößerung der Distanz zum kommunalen Entscheidungsträger.

Der Gesetzgeber führte aus diesem Grund seinerzeit das Instrument der Bezirkseinteilung ein. Dabei wird zwischen kreisfreien Städten –diese sind nach § 35 Abs. 1 GO  NW zur lückenlosen Einteilung des Stadtgebietes in Bezirke und der Bildung von Bezirksausschüssen verpflichtet- und kreisangehörigen Kommunen unterschieden.

So beschloss der Rat der Stadt Emmerich am Rhein unmittelbar nach der Eingemeindung Eltens im Jahre 1975 die Einrichtung eines Ortsausschusses. Dieser sollte als Nachfolger des ehemals selbständigen Gemeinderates alle Angelegenheiten vorberaten, die den Ortsteil Elten betrafen.

Bereits 4 Jahre später beschloss der Rat, - im Einklang mit dem landesweiten Trend - auch für den Ortsteil Elten einen Ortsvorsteher zu wählen.

 

           

2.         Rechtliche Grundlagen

Die Stadt Emmerich am Rhein hat das Stadtgebiet gem.  § 39 Abs. 1 GO NW in Bezirke eingeteilt. Gemäß § 1 Abs. 2 der Hauptsatzung am Rhein bestehen die früher selbständigen Gemeinden als Ortsteile fort.

Somit sind gemäß § 39 Abs. 2 GO NW vom Rat jeweils entweder Ortsausschüsse zu bilden oder Ortsvorsteher zu wählen. Die gewählte Verfahrensweise ist in der Hauptsatzung zu verankern. Der Rat entschied sich im Jahre 1979 für die Wahl von Ortsvorstehern für alle ehemals selbständigen Ortsteile und wählt gem. § 12 Abs. 1 der Hauptsatzung für die Ortsteile  Elten, Hüthum, Borghees, Klein-Netterden, Dornick, Vrasselt und Praest Ortsvorsteher.

 

Grundlage für Entsendung der Mitglieder in Ortsausschüsse sowie für die Wahl der Ortsvorsteher bilden die im jeweiligen Ortsteil erzielten Stimmverhältnisse (§§ 39 Abs. 4 Nr. 1, 39 Abs. 6 GO NW).

 

Das Ergebnis der Gemeinderatswahl am 25.05.2014 stellt sich für den Ortsteil Elten wie folgt dar :

 

Partei / Wählergemeinschaft

Stimmen

%

CDU

935

48,30

SPD

593

30,63

BGE

175

9,04

Bündnis 90 /DIE GRÜNEN

84

4,34

DIE LINKE

14

0,72

FDP

117

6,04

BDS.NRW

18

0,93

Somit obliegt der CDU als Partei mit dem stärksten Stimmanteil das Vorschlagsrecht für einen Eltener Ortsvorsteher.

 

Die Zusammensetzung der stimmberechtigten Mitglieder in einem Ortsausschuss würde sich -in Abhängigkeit von der durch den Rat zu bestimmenden Größe- auf Basis der erzielten Stimmverhältnisse wie folgt darstellen :

 

Anzahl stimmberechtigter Mitglieder im Ortsausschuss

 
Partei /WG

 

 

5er Ausschuss

7er Ausschuss

9er Ausschuss

11er Ausschuss

13er Ausschuss

15er Ausschuss

17 Ausschuss

CDU

2

3

4

5

6

7

8

SPD

2

2

3

3

4

5

5

BGE

1

1

1

1

1

1

2

GRÜNE

0

0

0

1

1

1

1

LINKE

0

0

0

0

0

0

0

FDP *

0

1

1

1

1

1

1

BSD.NRW

0

0

0

0

0

0

0

 

Anmerkung stimmberechtigtes Mitglied FDP :

Vor Ort hat würde der FDP aufgrund des Wahlergebnisses im Ortsteil Elten ab einer Größe von 7 ein Sitz im Ortsausschuss zustehen. Die FDP war nach der Kommunalwahl auch mit einem Sitz in den Rat der Stadt Emmerich am Rhein eingezogen, allerdings ist das Ratsmitglied zwischenzeitlich aus der FDP ausgetreten.

Das Vorschlagsrecht käme in diesem Fall dem FDP Ortsverband Emmerich zu.

3.            Variantenvergleich Elten : Ortsvorsteher oder Ortsausschuss

 

3.1       Ortsvorsteher

Aufgaben

Ortsvorsteher sind Bindeglieder zwischen dem Rat und der Bevölkerung ihres Ortsteils. Sie nehmen die Belange ihres Bezirkes gegenüber dem Rat wahr. Es ist ihre Aufgabe, die Belange der Ortsteile gegenüber der Gemeindevertretung wahrzunehmen. Sie wenden sich in Angelegenheiten ihres Ortsteils mit Anregungen und Empfehlungen an den Rat, die Ausschüsse oder den Bürgermeister. Darüber hinaus kann ihnen – wie vor Ort durch § 12 Abs. 2 der Hauptsatzung umgesetzt- zudem ein Anhörungsrecht in den Sitzungen des Rates oder der Fachausschüsse eingeräumt werden.

Im Rahmen dieser Aufgaben sind sie berechtigt und verpflichtet, Wünsche, Anregungen und Beschwerden aus ihrem Ortsteil an den Rat oder den für die Entscheidung der Angelegenheit zuständigen Ausschuss weiterzuleiten. Der Rat bzw. Ausschuss kann die Ortsvorsteher vor der Entscheidung über Angelegenheiten, die Belange ihrer Bezirke berühren, hören.

Darüber hinaus ist der Bürgermeister berechtigt,  Ortsvorsteher in geeigneten Fällen für den Bereich ihres Bezirkes mit der Wahrnehmung repräsentativer Aufgaben und Verpflichtungen zu beauftragen.

 

Kosten

In Emmerich am Rhein erhalten die Ortsvorsteher eine nach Maßgabe der Hauptsatzung nach Einwohnerzahlen gestufte monatliche Aufwandsentschädigung gem. § 3 Abs. 2 der Entschädigungsverordnung. Zudem besteht der Anspruch auf Erstattung des Verdienstausfalls. Der Ortsvorsteher des Ortsteils Elten erhält monatlich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 171 Euro (Jahressumme = 2.052 Euro).

 

 

 

3.2         Ortsausschüsse

Ortsausschüsse sind von ihrer Rechtsnatur her Ausschüsse des Rates im Sinne des §  57 Abs. 1 GO NW. Allerdings weisen sie gem. § 39 Abs. 4 GO NW in vier Punkten Besonderheiten auf , die sie wesentlich von den Ratsausschüssen unterscheiden :

 

a)    bei der Bestellung der Mitglieder der Ortsausschüsse muss das bei der Wahl des Rates im jeweiligen Ortsteil erzielte Stimmenverhältnis zugrunde gelegt werden

b)    abweichend von § 58 Abs. 3 Satz 3 GO NW dürfen einem Ortsausschuss mehr sachkundige Bürger als Ratsmitglieder angehören

c)    das Recht, beratende Mitglieder gem. § 58 Ans. 1 Satz 7 bis 10 GO NW steht bei den Ortsausschüssen den im Rat vertretenen Parteien und Wählergruppen zu

d)    abweichend vom Zugreifverfahren gem. § 58 Abs. 5 GO NW wählt der Ortsausschuss den Vorsitzenden und einen oder mehrere Stellvertreter selbst nach dem für die Wahl der stellvertretenden Bürgermeister geltenden Listenwahlverfahren aus dem Kreis der ihm angehörenden Ratsmitglieder

 

Der Vorsitzende des Ortsausschusses führt keine besondere Bezeichnung. Die Führung der Bezeichnung „Ortsvorsteher“ ist unzulässig, weil Ortsvorsteher nur an Stelle von Ortsausschüssen nach Maßgabe des § 39 Abs. 6 GO NW gewählt werden können.

 

Aufgaben

Der Rat legt den Aufgabenbereich der Ortsausschüsse fest.

Ortsausschüsse können nur mit Angelegenheiten befasst werden, die die Belange des Ortsteils berühren. Zum einen beraten Ortsausschüsse Angelegenheiten vor, die den Ortsteil betreffen und sprechen Empfehlungen an Fachausschüsse, Rat oder Bürgermeister aus.

Hierunter fallen zum Beispiel die Beratung des Haushaltsentwurfs sowie die Beratung von Beschlussvorlagen der Verwaltung an Rat und Fachausschüsse, soweit Belange des Ortsteils tangiert werden. Ein Blick in das Ratsinformationssystem der Stadt Emmerich am Rhein gibt Aufschluss darüber, dass der Rat und die Ausschüsse z. B. im Wahlzeitraum 2009 – 2014 eine Vielzahl Eltener Themen beraten und beschlossen haben.

Bei Installation eines Ortsausschusses Elten müsste der Sitzungsturnus jeweils vor Beschlussfassung eine zusätzliche Vorberatung in diesem Gremium vorsehen und der Sitzungsterminplan entsprechend erweitert werden.

Ortsausschüssen sollen darüber hinaus gemäß § 39 Abs. 3 GO NW auch Aufgaben zur Entscheidung übertragen werden, die sich ohne Beeinträchtigung der einheitlichen Entwicklung der gesamten Gemeinde innerhalb der Ortsteils regeln lassen.

Hierbei handelt es sich etwa um Entscheidungsbefugnisse im Rahmen der Benennung von Straßen und Plätzen, Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Anregungen an den Rat zur Ehrung von Bürgerinnen und Bürgern

Der Rat ist verpflichtet, entsprechend dem auf die Ortsausschüsse übertragenen Aufgabenumfang, die für die Erledigung dieser Aufgaben notwendigen Mittel im Haushalt zur Verfügung zu stellen..

 

 

Kosten

Die Ermittlung der Kosten, die nach Bildung eines Ortsausschusses Elten jährlich aufzubringen sind, variiert in Abhängigkeit von der Größe des Gremiums, der Sitzungsfrequenz und –dauer.

 

Die Berechnung basiert auf folgenden Prämissen:

Größe des Ortsausschusses Elten                 11 ordentliche Mitglieder

Zusammensetzung                                         4   Ratsmitglieder

                                                                        7   Sachkundige Bürger

Anzahl der Sitzungen pro Jahr                       4

Jeweilige Sitzungsdauer                                 2,5 Stunden

 

Sitzungsgelder

Ordentliche Mitglieder                         928,80 Euro

Beratende Mitglieder                                       142,40 Euro

Jahressumme Sitzungsgelder                     1.071,20 Euro  

 

Personalkosten

(Anm.= die Berechnung der Personalkosten basiert auf den KGSt Materialien 4/2013 „Kosten eines Arbeitsplatzes Stand 2013/2014)

1.    Schriftführung (EG 8)

Sitzungsvorbereitung (Erstellung Einladung und Versand), Sitzungsdurchführung (inkl. Hin-/Rückfahrt, Herrichtung Raum/Technik etc), Sitzungsnachbereitung (Protokoll fertigen, Versand)

      Jährlich anfallende Personalkosten   1.130,40 Euro

2.    Beteiligte Fachdienste (gemittelte Basis : A 12)

Annahme :

pro Sitzung sind 3 Fachbereiche beteiligt

die Sitzungsvorbereitung nimmt pro FB insg.3 Stunden in Anspruch

(z.T.) Vorlagen erstellen, Themen aufbereiten, Abstimmung zw.

Sachbearbeiter/Fachbereichsleiter/Dezernent

Jahressumme Sitzungsvorbereitung        1.743,12 Euro

 

Sitzungsdurchführung

Annahme :           

3 Fachbereichsleiter und 1 Dezernent

nehmen an der Sitzung teil                      

Jahressumme Sitzungsdurchführung      3.357,06 Euro

     

Jahressumme Personalkosten                       6.230,58 Euro

 

Sachkosten u.ä.

Druck und Versand Unterlagen

Einladungen und Protokolle

(Personal/Material /Zuleitung Unterlagen)

Pauschal 30 Euro pro Sitzung                       

Jahressumme Materialaufwand                        120,00 Euro

 

Jährliche Gesamtkosten Ortsausschuss

Elten                                                                 7.421,78 Euro

 

 

Die Mitglieder des Ortsausschusses können darüber hinaus, ebenso wie Mitglieder der sonstigen Ausschüsse, Anspruch auf Ersatz des Verdienstes geltend machen. Pauschale Verdienstausfallentschädigungen wurden nicht berücksichtigt. Ebenso unberücksichtigt wurden die zu entschädigenden Fraktionssitzungen für den Fall, dass  nur im Ortsausschuss vertretene sachkundige Bürger an den Sitzungen ihrer Fraktion teilnehmen. Da die Sitzungen im Ortsteil Elten stattfinden sollen, müssten zudem auch Aufwendungen für Mikrophon- und Aufnahmetechnik berücksichtigt werden.

Es ist aus Sicht der Verwaltung auch zu bezweifeln, dass 4 Sitzungen pro Jahr für die Behandlung aller Themen, die den Ortsteil Elten berühren, ausreichen würden. Die hohe Anzahl  der Eltener Beratungsgegenstände der vergangenen fünf Jahre lässt eine erheblich höhere Sitzungshäufigkeit annehmen.

 

Bewertung

Eine allein auf die jährlichen Gesamtkosten abstellende Bewertung, die eindeutig für eine Beibehaltung des jetzigen Systems „Ortsvorsteher“ spräche, würde dem Prüfauftrag nicht gerecht werden. Allerdings erklärt sich mit Blick auf die Kostenseite die Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW „Auflösung von Stadtbezirken und Bezirksausschüssen“ als Maßnahme zur kommunalen Haushaltskonsolidierung(GPA NRW, Kommunale Haushaltskonsolidierung, Maßnahmen aus dem Stärkungspaket Stadtfinanzen; Stand Dezember 2013).

Die Einrichtung des Ortsausschusses Elten würde erhebliche  Ressourcen binden mit der Konsequenz, dass die Erfüllung anderer Aufgaben nicht mehr in der erforderlichen Qualität sichergestellt werden könnte bzw. eingestellt werden müsste.

 

Eine solche Verschiebung der zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Mittel wäre dann zu rechtfertigen, wenn die Belange des Ortsteils Elten bislang unterrepräsentiert wären. Sowohl die rückblickende Betrachtung  als auch die Vergegenwärtigung aktueller und in Zukunft anstehender Themen (Planfeststellungsverfahren Abschnitt 3.5, Maßnahmen zur Umsetzung des Masterplanes Hochelten, Umwandlung Waldhotel, Regionalplanfortführung) belegt, dass dies nicht der Fall ist. Auch eine ausschnittsweise Betrachtung der Besetzung der kommunalen Entscheidungsgremien gibt Aufschluss darüber, dass Mandatsträger aus dem Ortsteil Elten, gemessen an dem 15 % -Anteil der Eltener Bevölkerung an der Gesamteinwohnerzahl der Stadt Emmerich am Rhein, adäquat vertreten sind.

 

Gremium

Anzahl stimmberechtigter Mitglieder insgesamt

Anzahl stimmberechtigter Mitglieder aus dem Ortsteil Elten

Anteil stimmberechtigter Mitglieder

aus dem Ortsteil Elten

Rat

34 (+BM)

7

20 %

HFA

18

4

22 %

ASE

21

5

24 %

SchulA

17

2

12 %

SozA

17

3

18 %

JHA

15

2

13 %

 

Dies belegt, dass die Verzahnung innerhalb der Politik zwischen Stadtgebiet und den ehemals selbständigen Ortsteilen funktioniert sich dies auch bei der Besetzung kommunaler Gremien widerspiegelt. Über die Ortsvorsteher hinaus hat jeder einzelne Mandatsträger aus den Ortsteilen die Belange seines Bezirkes im Rahmen der Beratungen und Beschlussfassung im Fokus.

 

Bei der Entscheidungsfindung gilt es darüber hinaus die Überlegung mit einzubeziehen, dass einwohnerstarke Ortsteile wie Hüthum, Vrasselt und Praest mit den gleichen Argumenten ebenfalls begehren könnten, Themen, die ihren Bezirk  betreffen, ebenfalls in zusätzlich zu bildenden und verwaltungsseitig zu betreuenden Gremien zunächst vor zu beraten.

Die oben beschriebenen Konsequenzen würden sich dann potenzieren. Die Chancen für eine positive gesamtstädtische Entwicklung, die im Mittelpunkt des kommunalen Handelns stehen muss, schwinden vor dem Hintergrund einer überproportionalen Gewichtung der Belange der Ortsteile entsprechend.

 

Aus den vorgenannten Gründen wird verwaltungsseitig für die Beibehaltung des bestehenden Systems der Benennung von Ortsvorstehern für die Ortsteile aller ehemals selbständigen Gemeinden plädiert.

 

4.         Künftige Ausrichtung

Die Petenten führen an, dass durch die Einrichtung des Ortsausschusses Elten der Politikverdrossenheit entgegengewirkt werden kann. Zwar wird verwaltungsseitig  die Rückkehr zum System Ortausschuss als adäquates Mittel - insbesondere bei Betrachtung der seit 1975 erfolgten Entwicklung im informationstechnischen Bereich- nicht geteilt, da nunmehr andere, geeignetere Instrumente und Ansätze zur Optimierung der Bürgerbeteiligung zur Verfügung stehen.

Doch ist es unbestritten, dass Bürgerengagement in seiner Bedeutung für die Stadtentwicklung (Erl. : hierunter fallen alle kommunalen Handlungsfelder) ein noch höherer Stellenwert zukommen muss. Professionell organisierte Beteiligungsprozesse in Verbindung mit bürgerschaftlichem Engagement bilden die Grundlage zur Bewältigung komplexer kommunaler Aufgaben.

Einzelne Projekte wurden bereits erfolgreich unter breiter Beteiligung unterschiedlicher Bürgerinnen und Bürger initiiert ( Leitbilddiskussion, Neugestaltung Rheinpromenade, Aufstellung Demographiekonzept, Masterplan Elten u.a.); einzelne ganz unterschiedliche Instrumente sind vor Ort im Einsatz (Ratsinformationssystem, Einwohnerfragestunden vor und nach jeder öffentlichen Sitzung, informelle Bürgerbeteiligungen).

 

Um der Politikverdrossenheit wirksam zu begegnen und das Potential der Bürgerinnen und Bürger für die gesamtstädtische Entwicklung zu nutzen, bedarf es grundlegender und weiterführender Überlegungen. Diese umfassen u.a. folgende Fragestellungen (vgl. KGSt B 3/2014: Leitbild Bürgerkommune) :

 

·       Wie gelingt es, zuverlässig und nachhaltig Bürgerengagement und Bürgerbeteiligung zu fördern?

·       Welche Bedeutung haben Internet, Open Government und soziale Medien in diesem Prozess?

·       Welche Anforderungen sind an das Kommunikationsmanagement zu stellen?

·       Wie gelingt es, den Prozess der Partizipationsentwicklung nachhaltig und kontinuierlich zu gestalten?

·       Wie lassen sich Zielsetzungen für Engagement und Beteiligung in allen städtischen Themenfeldern synchronisieren und in gemeinsame Handlungsstrategien übersetzen, um Doppelarbeit und Zielkonflikte zu vermeiden?

 

Die aus diesen Fragestellungen erwachsenen Schwerpunktsetzungen implizieren einen neuen, strategisch ausgerichteten Ansatz. Politik und Verwaltung sollten ihre Ausrichtung gemeinsam darauf konzentrieren. Die Installation weiterer vorberatender Gremien,  die Rückkehr zum System der Ortsausschüsse, wird dieser Zielsetzung nicht gerecht.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild :

 

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister