Betreff
Besetzung des Ältestenrates
Vorlage
01 - 16 0009/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat bildet einen Ältestenrat gemäß § 26 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Emmerich am Rhein.

Die jeweiligen Vorsitzenden der Fraktionen gehören diesem Gremium als ordentliche Mitglieder an; die jeweiligen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden  werden als persönliche Stellvertreter in dieses Gremium entsandt.

 

Sachdarstellung :

 

Gemäß § 26 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Emmerich am Rhein bildet der Rat einen Ältestenrat. Jede Fraktion entsendet ein Mitglied und benennt ein stellvertretendes Mitglied. Es wird – in Fortsetzung der bisherigen Praxis vorgeschlagen - die Fraktionsvorsitzenden zu ordentlichen Mitgliedern und die stellv. Fraktionsvorsitzenden zu stellv. Mitgliedern zu bestellen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister