Beschlussvorschlag
Der
Rat bildet einen Ältestenrat gemäß § 26 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Rat
und die Ausschüsse der Stadt Emmerich am Rhein.
Die
jeweiligen Vorsitzenden der Fraktionen gehören diesem Gremium als ordentliche
Mitglieder an; die jeweiligen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden werden als persönliche Stellvertreter in
dieses Gremium entsandt.
Sachdarstellung :
Gemäß
§ 26 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt
Emmerich am Rhein bildet der Rat einen Ältestenrat. Jede Fraktion entsendet ein
Mitglied und benennt ein stellvertretendes Mitglied. Es wird – in Fortsetzung
der bisherigen Praxis vorgeschlagen - die Fraktionsvorsitzenden zu ordentlichen
Mitgliedern und die stellv. Fraktionsvorsitzenden zu stellv. Mitgliedern zu
bestellen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Johannes Diks
Bürgermeister