Betreff
Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates Technische Werke Emmerich GmbH (TWE)
Vorlage
01 - 16 0012/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein entsendet die nachfolgend genannten Mitglieder in den Aufsichtsrat  TWE:

 

                        Mitglied                                    namentlicher Vertreter

 

1. Bürgermeister Diks, Johannes                   Stadtkämmerer Siebers, Ulrich

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

 

Sachdarstellung :

 

Der Aufsichtsrat besteht gem. § 8 Abs. 1 des Gesellschaftervertrages TWE aus 13 Mitgliedern. Die Stadt Emmerich am Rhein hat das Entsendungsrecht für 9 Mitglieder. Der Bürgermeister ist unter Anrechnung der Zahl der Mitglieder der Stadt Emmerich am Rhein geborenes Mitglied des Aufsichtsrates. Somit werden 8 Mitglieder vom Rat der Stadt Emmerich am Rhein gewählt. Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden sowie den stellvertretenden Vorsitzenden. Gem. § 8 Abs. 2 des Gesellschaftervertrages soll ein durch die Stadt entsandtes Mitglied zum Vorsitzenden gewählt werden.

Für die durch den Rat gewählten ordentlichen Mitglieder sind namentliche Vertreter zu bestellen.

§ 50 Abs. 4 Satz 1 der Gemeindeordnung NW (GO NW) bestimmt für die Entsendung von Ratsvertretern in Gremien kommunaler Gesellschaften, dass das Verfahren nach § 50 Abs. 3 GO NW (Einigung auf einheitlichen Wahlvorschlag oder Abstimmung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl Hare/Niemeyer) anzuwenden ist.

 

Die Verteilung der Sitze nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach Hare/Niemeyer stellt sich wie folgt dar :

Annahme 1.1

(CDU = 13 Sitze, SPD = 10 Sitze, BGE = 6 Sitze, GRÜNE = 2 Sitze, FDP = 1 Sitz, BSD.NRW = 1 Sitz; DIE LINKE = 1 Sitz)

CDU                = 3 Sitze

SPD                = 2 Sitze

BGE                = 2 Sitze

GRÜNE          = 1 Sitz

FDP                 = 0 Sitze

BSD.NRW      = 0 Sitze

DIE LINKE      = 0 Sitze

 

Annahme 1.2

(CDU = 13 Sitze, SPD = 10 Sitze, BGE = 6 Sitze, GRÜNE = 2 Sitze, 2er Fraktion= 2 Sitze , 1 fraktionsloses RM= 1 Sitz)

CDU                = 3 Sitze

SPD                = 2 Sitze

BGE                = 1 Sitz

GRÜNE          = 1

2er Fraktion     = 1 Sitz

Fraktionsloses

RM                  = 0 Sitze

 

Annahme 1.3

(CDU = 13 Sitze, SPD = 10 Sitze, BGE = 6 Sitze, GRÜNE = 2 Sitze, 3er Fraktion= 3 Sitze )

CDU                = 3 Sitze

SPD                = 2 Sitze

BGE                = 1 Sitz

GRÜNE          = 1 Sitz

3er Fraktion     = 1 Sitz

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister