Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein entsendet
die nachfolgend genannten Mitglieder in den Aufsichtsrat TWE:
Mitglied namentlicher
Vertreter
1. Bürgermeister Diks, Johannes Stadtkämmerer Siebers, Ulrich
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Sachdarstellung :
Der Aufsichtsrat besteht gem. § 8 Abs. 1 des
Gesellschaftervertrages TWE aus 13
Mitgliedern. Die Stadt Emmerich am Rhein hat das Entsendungsrecht für 9 Mitglieder. Der Bürgermeister ist
unter Anrechnung der Zahl der Mitglieder der Stadt Emmerich am Rhein geborenes
Mitglied des Aufsichtsrates. Somit werden 8
Mitglieder vom Rat der Stadt Emmerich am Rhein gewählt. Der Aufsichtsrat
wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden sowie den stellvertretenden
Vorsitzenden. Gem. § 8 Abs. 2 des Gesellschaftervertrages soll ein durch die
Stadt entsandtes Mitglied zum Vorsitzenden gewählt werden.
Für die durch den Rat gewählten ordentlichen
Mitglieder sind namentliche Vertreter zu bestellen.
§ 50 Abs. 4 Satz 1 der Gemeindeordnung NW (GO
NW) bestimmt für die Entsendung von Ratsvertretern in Gremien kommunaler
Gesellschaften, dass das Verfahren nach § 50 Abs. 3 GO NW (Einigung auf
einheitlichen Wahlvorschlag oder Abstimmung nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl Hare/Niemeyer) anzuwenden ist.
Die Verteilung der Sitze nach den Grundsätzen
der Verhältniswahl nach Hare/Niemeyer stellt sich wie folgt dar :
Annahme 1.1
(CDU = 13 Sitze, SPD = 10 Sitze, BGE = 6 Sitze,
GRÜNE = 2 Sitze, FDP = 1 Sitz, BSD.NRW = 1 Sitz; DIE LINKE = 1 Sitz)
CDU =
3 Sitze
SPD =
2 Sitze
BGE =
2 Sitze
GRÜNE =
1 Sitz
FDP =
0 Sitze
BSD.NRW =
0 Sitze
DIE LINKE =
0 Sitze
Annahme 1.2
(CDU = 13 Sitze, SPD = 10 Sitze, BGE = 6 Sitze,
GRÜNE = 2 Sitze, 2er Fraktion= 2 Sitze , 1 fraktionsloses RM= 1 Sitz)
CDU =
3 Sitze
SPD =
2 Sitze
BGE =
1 Sitz
GRÜNE =
1
2er Fraktion =
1 Sitz
Fraktionsloses
RM =
0 Sitze
Annahme 1.3
(CDU = 13 Sitze, SPD = 10 Sitze, BGE = 6 Sitze,
GRÜNE = 2 Sitze, 3er Fraktion= 3 Sitze )
CDU =
3 Sitze
SPD =
2 Sitze
BGE =
1 Sitz
GRÜNE =
1 Sitz
3er Fraktion =
1 Sitz
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1
Johannes Diks
Bürgermeister