Betreff
Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates der Emmericher Gesellschaft für kommunale Dienstleistungen EGD mbH
Vorlage
01 - 16 0013/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein schlägt der Gesellschafterversammlung vor, die nachfolgend genannten Personen zu Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern des Aufsichtsrates EGD zu bestimmen:

 

                        Mitglied                                    namentlicher Vertreter

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

 

Sachdarstellung :

 

Der Aufsichtsrat besteht gem. § 10 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages aus 14 Mitgliedern. Ihm gehören kraft Amtes der Bürgermeister und der Kämmerer der Stadt Emmerich am Rhein an. Die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates werden von der Gesellschafterversammlung bestimmt. 9 Mitglieder werden vom Rat vorgeschlagen

 

§ 50 Abs. 4 Satz 1 der Gemeindeordnung NW (GO NW) bestimmt für die Entsendung von Ratsvertretern in Gremien kommunaler Gesellschaften, dass das Verfahren nach § 50 Abs. 3 GO NW (Einigung auf einheitlichen Wahlvorschlag oder Abstimmung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl Hare/Niemeyer) anzuwenden ist.

 

Die Verteilung der Sitze nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach Hare/Niemeyer stellt sich wie folgt dar:

Annahme 1.1

(CDU = 13 Sitze, SPD = 10 Sitze, BGE = 6 Sitze, GRÜNE = 2 Sitze, FDP = 1 Sitz, BSD.NRW = 1 Sitz; DIE LINKE = 1 Sitz)

CDU                = 3 Sitze

SPD                = 3 Sitze

BGE                = 2 Sitze

GRÜNE          = 1 Sitz

FDP                 = 0 Sitze

BSD.NRW      = 0 Sitze

DIE LINKE      = 0 Sitze

 

Annahme 1.2

(CDU = 13 Sitze, SPD = 10 Sitze, BGE = 6 Sitze, GRÜNE = 2 Sitze, 2er Fraktion= 2 Sitze , 1 fraktionsloses RM= 1 Sitz)

CDU                = 3 Sitze

SPD                = 2 Sitze

BGE                = 2 Sitze

GRÜNE          = 0 oder 1 Sitz*           *Losentscheid um Sitz  9

2er Fraktion     = 0 oder 1 Sitz*

Fraktionsloses

RM                  = 0 Sitze

 

 

 

Annahme 1.3

(CDU = 13 Sitze, SPD = 10 Sitze, BGE = 6 Sitze, GRÜNE = 2 Sitze, 3er Fraktion= 3 Sitze )

CDU                = 3 Sitze

SPD                = 3 Sitze

BGE                = 2 Sitze

GRÜNE          = 0 Sitz

3er Fraktion     = 1 Sitz

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister