Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein entsendet
die nachfolgenden Mitglieder in den Aufsichtsrat SWE:
Mitglied namentlicher
Stellvertreter
1.
2.
3.
4.
5.
Sachdarstellung :
Gem. § 8 des Gesellschaftsvertrages der SWE
GmbH hat die Gesellschaft einen Aufsichtsrat, der aus 8 ordentlichen Aufsichtsratsmitgliedern besteht. Ihm gehört kraft
Gesetz der Bürgermeister oder ein
von ihm vorgeschlagener Beamter oder Bediensteter der Stadt Emmerich am Rhein
an. 5 weitere Mitglieder werden
durch den Rat der Stadt Emmerich am Rhein und 2 Mitglieder von der RWE in den
Aufsichtsrat entsandt.
§ 50 Abs. 4 Satz 1 der Gemeindeordnung NW (GO
NW) bestimmt für die Entsendung von Ratsvertretern in Gremien kommunaler
Gesellschaften, dass das Verfahren nach § 50 Abs. 3 GO NW (Einigung auf
einheitlichen Wahlvorschlag oder Abstimmung nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl Hare/Niemeyer) anzuwenden ist.
Die Verteilung der Sitze nach den Grundsätzen
der Verhältniswahl nach Hare/Niemeyer stellt sich wie folgt dar :
Annahme 1.1
(CDU = 13 Sitze, SPD = 10 Sitze, BGE = 6 Sitze,
GRÜNE = 2 Sitze, FDP = 1 Sitz, BSD.NRW = 1 Sitz; DIE LINKE = 1 Sitz)
CDU =
2 Sitze
SPD =
2 Sitze
BGE =
1 Sitz
GRÜNE =
0 Sitz
FDP =
0 Sitze
BSD.NRW =
0 Sitze
DIE LINKE =
0 Sitze
Annahme 1.2
(CDU = 13 Sitze, SPD = 10 Sitze, BGE = 6 Sitze,
GRÜNE = 2 Sitze, 2er Fraktion= 2 Sitze , 1 fraktionsloses RM= 1 Sitz)
CDU =
2 Sitze
SPD =
2 Sitze
BGE =
1 Sitze
GRÜNE =
0
2er Fraktion =
0
Fraktionsloses
RM =
0 Sitze
Annahme 1.3
(CDU = 13 Sitze, SPD = 10 Sitze, BGE = 6 Sitze,
GRÜNE = 2 Sitze, 3er Fraktion= 3 Sitze )
CDU =
2 Sitze
SPD =
2 Sitze
BGE =
1 Sitze
GRÜNE =
0 Sitz
3er Fraktion =
0 Sitz
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen..
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1
Johannes Diks
Bürgermeister