Betreff
Wahl der Vertreter der Stadt Emmerich am Rhein für die Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing GmbH
Vorlage
01 - 16 0015/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein entsendet die nachfolgend genannten Mitglieder in die Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing GmbH :

 

                        Mitglied                                    namentlicher Vertreter

 

1. Erster Beig. Dr. Wachs, Stefan                  Stadtkämmerer Siebers, Ulrich

2.

3.

4.

5.

6.

7.

 

Sachdarstellung :

 

Die Gesellschafterversammlung besteht aus 11 Mitgliedern. Hiervon entsendet der Rat der Stadt Emmerich am Rhein unter Beachtung der Bestimmungen des § 113 Abs. 2 GO NW 7 und die anderen Gesellschafter jeweils 2 Mitglieder.

§ 113 Abs. 2 GO NW bestimmt, dass – sofern mehrere Vertreter durch den Rat in die Gesellschafterversammlungen von Gesellschaften, an denen die Gemeinde mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist - entsandt werden, der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Vertreter dazuzählen muss. Es wird vorgeschlagen, Herrn Ersten Beigeordneten Dr. Stefan Wachs als ordentliches Mitglied und Herrn Stadtkämmerer Ulrich Siebers als dessen namentlicher Vertreter in das Gremium zu entsenden.

Weitere 6 Vertreter werden durch den Rat entsandt.

 

§ 50 Abs. 4 Satz 1 der Gemeindeordnung NW (GO NW) bestimmt für die Entsendung von Ratsvertretern in Gremien kommunaler Gesellschaften, dass das Verfahren nach § 50 Abs. 3 GO NW (Einigung auf einheitlichen Wahlvorschlag oder Abstimmung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl Hare/Niemeyer) anzuwenden ist.

 

Die Verteilung der Sitze nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach Hare/Niemeyer stellt sich wie folgt dar :

Annahme 1.1

(CDU = 13 Sitze, SPD = 10 Sitze, BGE = 6 Sitze, GRÜNE = 2 Sitze, FDP = 1 Sitz, BSD.NRW = 1 Sitz; DIE LINKE = 1 Sitz)

CDU                = 2 Sitze

SPD                = 2 Sitze

BGE                = 1 Sitz

GRÜNE          = 1 Sitz

FDP                 = 0 Sitze

BSD.NRW      = 0 Sitze

DIE LINKE      = 0 Sitze

 

Annahme 1.2

(CDU = 13 Sitze, SPD = 10 Sitze, BGE = 6 Sitze, GRÜNE = 2 Sitze, 2er Fraktion= 2 Sitze , 1 fraktionsloses RM= 1 Sitz)

CDU                = 2 Sitze

SPD                = 2 Sitze

BGE                = 1 Sitz

GRÜNE          = 0 oder 1 Sitz*           * Losentscheid um Sitz 6

2er Fraktion     = 0 oder 1 Sitz*

Fraktionsloses

RM                  = 0 Sitze

 

Annahme 1.3

(CDU = 13 Sitze, SPD = 10 Sitze, BGE = 6 Sitze, GRÜNE = 2 Sitze, 3er Fraktion= 3 Sitze )

CDU                = 2 Sitze

SPD                = 2 Sitze

BGE                = 1 Sitz

GRÜNE          = 0 Sitz

3er Fraktion     = 1 Sitz

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister