Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein entsendet
die nachfolgend genannten Mitglieder in die Gesellschafterversammlung der
Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing GmbH :
Mitglied namentlicher
Vertreter
1. Erster Beig. Dr. Wachs, Stefan Stadtkämmerer Siebers, Ulrich
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Sachdarstellung :
Die Gesellschafterversammlung besteht aus 11 Mitgliedern. Hiervon entsendet der
Rat der Stadt Emmerich am Rhein unter Beachtung der Bestimmungen des § 113 Abs.
2 GO NW 7 und die anderen Gesellschafter jeweils 2 Mitglieder.
§ 113 Abs. 2 GO NW bestimmt, dass – sofern
mehrere Vertreter durch den Rat in die Gesellschafterversammlungen von
Gesellschaften, an denen die Gemeinde mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist -
entsandt werden, der Bürgermeister oder ein
von ihm vorgeschlagener Vertreter dazuzählen muss. Es wird vorgeschlagen,
Herrn Ersten Beigeordneten Dr. Stefan Wachs als ordentliches Mitglied und Herrn
Stadtkämmerer Ulrich Siebers als dessen namentlicher Vertreter in das Gremium
zu entsenden.
Weitere 6
Vertreter werden durch den Rat entsandt.
§ 50 Abs. 4 Satz 1 der Gemeindeordnung NW (GO
NW) bestimmt für die Entsendung von Ratsvertretern in Gremien kommunaler
Gesellschaften, dass das Verfahren nach § 50 Abs. 3 GO NW (Einigung auf
einheitlichen Wahlvorschlag oder Abstimmung nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl Hare/Niemeyer) anzuwenden ist.
Die Verteilung der Sitze nach den Grundsätzen
der Verhältniswahl nach Hare/Niemeyer stellt sich wie folgt dar :
Annahme 1.1
(CDU = 13 Sitze, SPD = 10 Sitze, BGE = 6 Sitze,
GRÜNE = 2 Sitze, FDP = 1 Sitz, BSD.NRW = 1 Sitz; DIE LINKE = 1 Sitz)
CDU =
2 Sitze
SPD =
2 Sitze
BGE =
1 Sitz
GRÜNE =
1 Sitz
FDP =
0 Sitze
BSD.NRW =
0 Sitze
DIE LINKE =
0 Sitze
Annahme 1.2
(CDU = 13 Sitze, SPD = 10 Sitze, BGE = 6 Sitze,
GRÜNE = 2 Sitze, 2er Fraktion= 2 Sitze , 1 fraktionsloses RM= 1 Sitz)
CDU =
2 Sitze
SPD =
2 Sitze
BGE =
1 Sitz
GRÜNE =
0 oder 1 Sitz* *
Losentscheid um Sitz 6
2er Fraktion =
0 oder 1 Sitz*
Fraktionsloses
RM =
0 Sitze
Annahme 1.3
(CDU = 13 Sitze, SPD = 10 Sitze, BGE = 6 Sitze,
GRÜNE = 2 Sitze, 3er Fraktion= 3 Sitze )
CDU =
2 Sitze
SPD =
2 Sitze
BGE =
1 Sitz
GRÜNE =
0 Sitz
3er Fraktion =
1 Sitz
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1
Johannes Diks
Bürgermeister